Fördermittel

Zur Unterstützung der Gemeinden und Landkreise gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen zu den notwendigen Beschaffungen und Baumaßnahmen zur Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe obliegenden Aufgaben.

Seit nunmehr 2004 sind die Landkreise Bewilligungsbehörde für die Vergabe dieser Förderung an kreisangehörige Gemeinden.

Näheres zu Förderverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung finden Sie in  der Förderrichtlinie Feuerwehrwesenden sowie den Vergabegrundsätzen des Landkreises.

Technische Hinweise / Richtlinien / Normen (informativ)

  • Ausrüstungsgegenstände
    • Sächsische Feuerwehrverordnung (Dienst- und Schutzkleidung, sowie persönliche Schutzausrüstung)
    • Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Notsignalgeber für Atemschutzgeräteträger)
  • Gerätehausbau
    • DIN 14 092 (Feuerwehrhäuser und –wachen, feuerwehrtechnische Zentren)
    • DIN 14 093 (Atemschutzübungsanlagen)
  • Einsatz- und Leitfahrzeuge inkl. Erstausstattung Löschmittel:     
    • DIN EN 1846
    • DIN EN 14 502
    • Einschlägige Einzelnormen
    • Technische Richtlinie MTW (Anlage 1 RLFw)
    • Technische Richtlinie TSF-W Allrad (Anlage 2 RLFw)
  • Künstliche Löschwasserentnahmestellen
    • DIN 14210 (Löschwasserteiche)
    • DIN 14220 (Löschwasserbrunnen)
    • DIN 14230 (Löschwasserbehälter)
  • Veröffentlichungen der Unfallkasse

Allgemeine Fördermittelunterlagen

(3) Auszahlung der Fördermittel

Spezielle Fördermittelunterlagen

Referatsleiter Brandschutz

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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