Bis zum Ende der Einreichungsfrist für Kreiswahlvorschläge zur am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl wurden im Wahlkreis 157, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, beim Kreiswahlleiter acht Kreiswahlvorschläge eingereicht. Die Frist endete am 20. Januar 2025 um 18:00 Uhr.
Die bereits im Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD und Die Linke haben jeweils einen Kreiswahlvorschlag eingereicht. Kreiswahlvorschläge wurden auch von den bundesweit mindestens in einem Landtag vertretenen Parteien FREIE WÄHLER und BÜNDNIS DEUTSCHLAND eingereicht.
Andere Kreiswahlvorschläge, die mindestens 200 Unterstützungsunterschriften benötigt hätten, wurden nicht eingereicht.
Kreiswahlvorschläge enthalten jeweils einen Bewerber, der von den Parteien für die Wahl im Wahlkreis vorgeschlagen wird und aus denen – soweit sie zur Wahl zugelassen werden – die Wähler mit ihrer Erststimme den Wahlkreisbewerber wählen.
Für eine Zulassung müssen die Kreiswahlvorschläge die bundeswahlrechtlichen Vorschriften erfüllen.
Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025 wird der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2025, 13:30 Uhr im Landratsamt in Pirna, Schloßhof 2/4, Raum EF 2.17 (Kreistagssaal) entscheiden.
Am selben Tag entscheidet der Landeswahlausschuss in Kamenz über die Zulassung der eingereichten Landeslisten der Parteien, die für die Zweitstimme zur Bundestagswahl maßgebend sind.
Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am 27. Dezember 2024 nach seiner Anordnung der Auflösung des 20. Deutschen Bundestages den 23. Februar 2025 als Wahltag der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt. Da es sich hierbei um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt, die nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes innerhalb von sechzig Tagen stattfinden muss, verkürzen sich die Fristen zur Anzeige der Beteiligung von bisher nicht im Bundestag oder einem Landtag im Sinne des § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes vertretenen Parteien sowie zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat hierzu die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 157 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 ist in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes „Landkreisboten“ des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 30. Dezember 2024 veröffentlicht unter www.landratsamt-pirna.de/amtsblatt.html.