In seiner Sitzung am 28. Februar 2025 hat der Kreiswahlausschuss das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 im Wahlkreis 157 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge festgestellt und dabei im Wesentlichen die vorläufigen Wahlergebnisse bestätigt.
Nach Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände von 255 allgemeinen Wahlbezirken und 68 Briefwahlbezirken und geringfügigen Berichtigungen einzelner Beschlüsse von Wahlvorständen durch den Kreiswahlausschuss wurden folgende endgültige Ergebnisse der Bundestagswahl im Wahlkreis 157 festgestellt:
Wahlberechtigte insgesamt: | 196.612 |
Wähler insgesamt: | 160.372 |
Wahlbeteiligung: | 81,6 % |
1.630 Erstimmen sind ungültig.
Von den 158.742 gültigen Erststimmen erhielten
Steffen Janich (AfD) | 77.901 Stimmen, |
Fabian Funke (SPD) | 12.766 Stimmen, |
Peter Darmstadt (CDU) | 35.961 Stimmen, |
Nora Hohlfeld (FDP) | 4.478 Stimmen, |
Jörg Mumme (Die Linke) | 14.523 Stimmen, |
Matthias Gottschalk (GRÜNE) | 4.751 Stimmen, |
Jens Giebe (FREIE WÄHLER) | 7.008 Stimmen, |
Maik Schütze (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) | 1.354 Stimmen. |
Steffen Janich (AfD) erhielt die Mehrheit der gültigen Erststimmen.
955 Zweitstimmen sind ungültig.
Von den 159.417 gültigen Zweitstimmen entfielen auf
AfD | 74.174 Stimmen, |
SPD | 9.505 Stimmen, |
CDU | 30.820 Stimmen, |
FDP | 5.170 Stimmen, |
Die Linke | 11.716 Stimmen, |
GRÜNE | 6.318 Stimmen, |
FREIE WÄHLER | 2.852 Stimmen, |
Tierschutzpartei | 1.775 Stimmen, |
Die PARTEI | 617 Stimmen, |
PIRATEN | 229 Stimmen, |
Volt | 822 Stimmen, |
PdH | 128 Stimmen, |
MLPD | 48 Stimmen, |
BÜNDNIS DEUTSCHLAND | 600 Stimmen, |
BSW | 14.643 Stimmen |
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Wahlergebnisse erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nach der Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland durch den Bundeswahlausschuss.
Nach dem vorläufigen Wahlergebnis haben im Wahlkreis 157 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 160.400 Wähler an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilgenommen. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 81,9 Prozent.
Von den 158.736 gültigen Erststimmen erhielten nach dem vorläufigen Wahlergebnis
Steffen Janich (AfD) 77.899 Stimmen,
Fabian Funke (SPD) 12.765 Stimmen,
Peter Darmstadt (CDU) 35.961 Stimmen,
Nora Hohlfeld (FDP) 4.477 Stimmen,
Jörg Mumme (Die Linke) 14.522 Stimmen,
Matthias Gottschalk (GRÜNE) 4.751 Stimmen,
Jens Giebe (FREIE WÄHLER) 7.007 Stimmen,
Maik Schütze (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) 1.354 Stimmen.
Von den 159.417 gültigen Zweitstimmen entfielen nach dem vorläufigen Wahlergebnis auf
AfD 74.174 Stimmen,
SPD 9.505 Stimmen,
CDU 30.820 Stimmen,
FDP 5.170 Stimmen,
Die Linke 11.716 Stimmen,
GRÜNE 6.318 Stimmen,
FREIE WÄHLER 2.853 Stimmen,
Tierschutzpartei 1.774 Stimmen,
Die PARTEI 617 Stimmen,
PIRATEN 229 Stimmen,
Volt 822 Stimmen,
PdH 128 Stimmen,
MLPD 49 Stimmen,
BÜNDNIS DEUTSCHLAND 621 Stimmen,
BSW 14.621 Stimmen
1.664 Erststimmen und 983 Zweitstimmen waren nach dem vorläufigen Wahlergebnis ungültig.
Nach Übergabe der Wahlunterlagen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kreiswahlleiter und deren Prüfung, ggf. auch der Berichtigung von Feststellungen der Wahlvorstände durch den Kreiswahlausschuss, stellt der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 28. Februar 2025 um 13:30 Uhr im Landratsamt in Pirna, Schloßhof 2/4, Elbflügel, Zimmer EF 1.24 das endgültige Wahlergebnis des Wahlkreises 157 fest.
Vorläufige Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden am Wahlabend jeweils nach Abschluss der Ergebnisfeststellungen der Wahl- und Briefwahlvorstände in den einzelnen kreisangehörigen Städten und Gemeinden unter www.wahlen.sachsen.de veröffentlicht. Nach Feststellung der vorläufigen Ergebnisse aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird unter www.wahlen.sachsen.de auch das vorläufige Gesamtergebnis für den Wahlkreis 157 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge veröffentlicht.
Bereits jetzt finden sich unter www.wahlen.sachsen.de weitere Informationen des Landeswahlleiters zur Bundestagswahl 2025, ebenso auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.
Der Kreiswahlleiter gibt zur anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wichtige Hinweise zur Wahl im Wahlkreis 157, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten sollten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung ihrer Wohnsitzgemeinde, in Verwaltungsgemeinschaften der zuständigen erfüllenden Stadt oder Gemeinde, erhalten haben, die unter anderem Informationen zum Wahlraum am Wahltag und zur Briefwahl enthält.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag enthalten, den Wahlberechtigte verwenden können, um einen Wahlschein einschließlich Briefwahlunterlagen zu erhalten. Mit einem Wahlschein können Wähler am Wahltag auch in einem anderen Wahlraum innerhalb des Wahlkreises 157, der den gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge umfasst, als dem in der Wahlbenachrichtigung genannten Wahlraum wählen gehen.
Die Wahlbenachrichtigung gilt als Nachweis der Wahlberechtigung für die betreffende Wahl. Wahlvorstände in den allgemeinen Wahlbezirken können am Wahltag anordnen, dass Wähler vor Übergabe eines Stimmzettels die Wahlbenachrichtigung vorzeigen.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht im Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Hierzu ist ein Wahlscheinantrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erforderlich. Neben dem schriftlichen Wahlscheinantrag bieten viele Städte und Gemeinden auf ihren Internetseiten auch einen Online-Wahlscheinantrag an. Bei persönlicher Antragstellung in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann regelmäßig auch die Briefwahl unmittelbar vor Ort ausgeübt werden. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen.
Wichtig ist angesichts des kurzen Zeitraums bis zum Wahltag eine schnellstmögliche Beantragung des Wahlscheins – Briefwahlunterlagen werden diesem von Amts wegen beigefügt – und eine unverzügliche Rücksendung des Wahlbriefs an die aufgedruckte Anschrift. Briefwähler sollten das Merkblatt zur Briefwahl, welches ihnen mit dem Wahlschein und den anderen Briefwahlunterlagen von der Stadt oder Gemeinde übergeben werden, aufmerksam lesen und beachten.
Wahlbriefe werden von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands für die Wähler unentgeltlich befördert und sollten bei Postversand spätestens am 20. Februar in den Briefkasten eingeworfen oder bei einer Postfiliale abgegeben werden, damit sie rechtzeitig bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr bei der Stadt oder Gemeinde eingehen.
Gegebenenfalls kann auch der Hausbriefkasten der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zum Einwurf von Wahlbriefen verwendet werden, weil dieser auch am Wahltag von der Verwaltung geleert wird.
Stimmzettel
Bei allen Stimmzetteln ist für die Benutzung einer Stimmzettelschablone des Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. für blinde und sehbehinderte Wähler die rechte obere Ecke abgeschnitten. Dies dient den betreffenden Wählern zur Orientierung für das richtige Auflegen der Schablone und entspricht den Vorgaben des Bundeswahlrechts. Da alle Stimmzettel in dieser Form gestaltet sind, lässt die fehlende obere rechte Ecke weder Rückschlüsse auf Wähler noch deren Stimmabgabe zu und beeinträchtigt auch nicht die Gültigkeit des Stimmzettels.
Die öffentliche Bekanntmachung der für den Wahlkreis 157 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 zugelassenen Kreiswahlvorschläge vom 31. Januar 2025 ist in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes „Landkreisboten“ des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ab dem 1. Februar 2025 veröffentlicht unter www.landratsamt-pirna.de/amtsblatt.html.
In öffentlicher Sitzung am 24. Januar 2025, 13:30 Uhr im Landratsamt in Pirna, Schloßhof 2/4 hat der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Wahlkreis 157, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge acht Kreiswahlvorschläge zugelassen.
Dabei handelt es sich um folgende Wahlkreisbewerber der Parteien:
Steffen Janich (AfD)
Fabian Funke (SPD)
Peter Darmstadt (CDU)
Nora Hohlfeld (FDP)
Jörg Mumme (Die Linke)
Matthias Gottschalk (GRÜNE)
Jens Giebe (FREIE WÄHLER)
Maik Schulze (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Die Zulassung erfolgte unter der Bedingung, dass die Landesliste der jeweiligen Parteien zugelassen wird.
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich nach der vom Landeswahlausschuss festgestellten Reihenfolge der zur Bundestagswahl zugelassenen Landeslisten der Parteien. Informationen hierzu finden sich unter www.wahlen.sachsen.de.
Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erst-stimme entscheiden sich die Wähler für einen Wahlkreisbewerber, mit der Zweitstimme für eine Landesliste der Parteien.
Voraussichtlich am 1. Februar 2025 werden die zugelassenen Kreiswahlvorschläge mit den jeweiligen Wahlkreisbewerbern in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bekannt gemacht.
Bis zum Ende der Einreichungsfrist für Kreiswahlvorschläge zur am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl wurden im Wahlkreis 157, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, beim Kreiswahlleiter acht Kreiswahlvorschläge eingereicht. Die Frist endete am 20. Januar 2025 um 18:00 Uhr.
Die bereits im Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD und Die Linke haben jeweils einen Kreiswahlvorschlag eingereicht. Kreiswahlvorschläge wurden auch von den bundesweit mindestens in einem Landtag vertretenen Parteien FREIE WÄHLER und BÜNDNIS DEUTSCHLAND eingereicht.
Andere Kreiswahlvorschläge, die mindestens 200 Unterstützungsunterschriften benötigt hätten, wurden nicht eingereicht.
Kreiswahlvorschläge enthalten jeweils einen Bewerber, der von den Parteien für die Wahl im Wahlkreis vorgeschlagen wird und aus denen – soweit sie zur Wahl zugelassen werden – die Wähler mit ihrer Erststimme den Wahlkreisbewerber wählen.
Für eine Zulassung müssen die Kreiswahlvorschläge die bundeswahlrechtlichen Vorschriften erfüllen.
Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025 wird der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2025, 13:30 Uhr im Landratsamt in Pirna, Schloßhof 2/4, Raum EF 2.17 (Kreistagssaal) entscheiden.
Am selben Tag entscheidet der Landeswahlausschuss in Kamenz über die Zulassung der eingereichten Landeslisten der Parteien, die für die Zweitstimme zur Bundestagswahl maßgebend sind.
Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am 27. Dezember 2024 nach seiner Anordnung der Auflösung des 20. Deutschen Bundestages den 23. Februar 2025 als Wahltag der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt. Da es sich hierbei um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt, die nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes innerhalb von sechzig Tagen stattfinden muss, verkürzen sich die Fristen zur Anzeige der Beteiligung von bisher nicht im Bundestag oder einem Landtag im Sinne des § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes vertretenen Parteien sowie zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat hierzu die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 157 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 ist in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes „Landkreisboten“ des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 30. Dezember 2024 veröffentlicht unter www.landratsamt-pirna.de/amtsblatt.html.