Ausschreibung für Projekte 2026
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ befindet sich in seiner dritten Förderperiode
(2025 bis 2032).
Ziel des Bundesprogramms ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen. Dazu wird das Bundesprogramm in den drei Handlungsfeldern „Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“ aktiv.
Der Landkreis beabsichtigt die Beantragung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Partnerschaft für Demokratie“ für das Jahr 2026.
Vereine und Initiativen, die sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens einsetzen sowie gegen die verschiedenen Formen des Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit arbeiten, können Unterstützung erhalten. Der Fokus liegt auf einer zielgerichteten Zusammenarbeit aller Akteure und Akteurinnen vor Ort. Die Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen sowie junge Erwachsene.
Gefördert wird das Vorhaben – vorbehaltlich einer endgültigen Bewilligung – im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus Mitteln des Freistaates Sachsen.
Informationen zur Antragstellung:
Für eine Förderung im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ können Mittel für Projekte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (ohne die Kommunen Sebnitz, Bad Schandau, Hohnstein) beantragt werden.
Für die drei Kommunen Sebnitz, Bad Schandau und Hohnstein können Sie bei folgender „Partnerschaft für Demokratie“ einen Förderantrag stellen: Partnerschaft für Demokratie | Sebnitz | Bad Schandau | Hohnstein (demokratie-sbsh.de).
Die Höhe der Förderung kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts betragen. Das Federführende Amt für die „Partnerschaft für Demokratie“ ist das Landratsamt.
Der Antrag inklusive eines Kosten- und Finanzierungsplans, einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie die geforderten weiteren Unterlagen können ab 01.10.2025 mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Landratsamt eingereicht werden.
Ihre Antragsunterlagen können Sie ganzjährig bis spätestens 30.09.2026 einreichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung immer vor Projektbeginn erfolgen muss. Es werden nur Projekte gefördert, die sich an den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ orientieren. Diese Ziele sind in der Anlage zur Förderrichtlinie, Punkt 3.a auf Seite 12 erläutert. Die Anlage finden Sie untenstehend in der Klappbox "Dokumente". Über die Förderfähigkeit der eingegangenen Projektanträge entscheidet ein Bündnis anhand eines Kriterienkatalogs.
Ihre Anträge richten Sie bitte an: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sozial- und Ausländeramt Fördermittelmanagement Schloßhof 2/4 01796 Pirna Tel.: 03501 515 4006 E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de |
Beratungsmöglichkeit vor Antragstellung: Stadtverwaltung Pirna Fachdienst Demokratie, Prävention und Migration Herr Johannes Enke Am Markt 1/2 01796 Pirna Tel.: 03501 556 213 E-Mail: johannes.enke@pirna.de |
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter www.demokratie-leben.de.
Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung einer externen Koordinierungs- und Fachstelle der "Partnerschaft für Demokratie"
„Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beabsichtigt die Einrichtung einer externen Koordinierungs- und Fachstelle der „Partnerschaft für Demokratie“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ohne die Kommunen Sebnitz, Bad Schandau, Hohnstein mit 0,75 VzÄ ab 01.01.2026 (29,25 Stunden/Woche).
Grundlagen
- Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) vom 20.11.2024 nebst Anlage,
- §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der allgemeinen Verwaltungsvorschrift Nr. 15.2 zu § 44 BHO (VV-BHO),
- Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 06.12.2023
Zum Inhalt
Die vollständige Beschreibung entnehmen Sie bitte dem untenstehendem Download "Interessenbekundung KuF-Stelle 2026".
Zum Ablauf
Bitte reichen Sie bis zum 31.10.2025 Ihre vollständige Interessenbekundung mit einer aussagefähigen Leistungsbeschreibung sowie den geforderten Nachweisen ausschließlich per E-Mail ein bei:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de |
Unvollständige oder verspätet eingehende Interessensbekundungen werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch kann aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht abgeleitet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Tilo Georgi unter 03501 515 4500 oder sozialamt@landratsamt-pirna.de.
Informationen zum Mikroprojektefonds sowie Jugendfonds und Jugendkulturbudget:
Im Jahr 2025 gibt es weiterhin die Möglichkeit, innovative (Klein-)Projekte unkompliziert fördern zu lassen.
Die Bewirtschaftung des Mikroprojektefonds erfolgt durch den Aktion Zivilcourage e.V.:
Informationen sind auf der Homepage des Vereins unter https://www.aktion-zivilcourage.de/angebote/ehrenamt/projektforderung/mikroprojektefonds zu finden.
Die Bewirtschaftung des Jugendfonds und Jugendkulturbudgets erfolgt durch den Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.:
Informationen sind auf der Homepage des Vereins unter https://stadt-land-cash.de und https://jugendring-soe.de/arbeitsfelder/jugendverbandsarbeit/jugendkulturbudget zu finden.
- Förderrichtlinie [pdf; 0,14 MB]
- Anlage zur Förderrichtlinie [pdf; 0,25 MB]
- Allgemeine Nebenbestimmungen [pdf; 0,14 MB]
- Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid [pdf; 3,23 MB]
- Auflagen Öffentlichkeitsarbeit [pdf; 0,15 MB]
- Formblatt Empfangsbestätigung, Rechtsbehelfsverzicht, Einräumung Nutzungsrechte [pdf; 0,12 MB]
- Merkblatt Reisekosten [pdf; 0,20 MB]
- Merkblatt Vergabe von Leistungen bis einschließlich 100.000 EUR [pdf; 0,13 MB]
- Merkblatt Vergabe von Leistungen über 100.000 EUR [pdf; 0,16 MB]
- Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben bei Festbetragsfinanzierung [pdf; 0,16 MB]
- Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben bei Kosten- und Finanzierungsplan [pdf; 0,13 MB]
- Merkblatt Datenschutz [pdf; 0,12 MB]