Themen und Beschlussfassungen des Kreistags

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Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 22. September 2025, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Eingliederung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien in den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe

Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) soll zum 1. Januar 2026 in den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) eingegliedert werden und künftig den Namen „Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen“ führen, mit Sitz in Dresden und einer Außenstelle in Bautzen. Der Zusammenschluss verfolgt das Ziel, die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs in Ostsachsen langfristig leistungsfähiger, agiler und zukunftssicher aufzustellen. Die Möbilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger lassen sich in einem gemeinsamen Zweckverband deutlich wirksamer und gesamthaft steuern.

Der Kreistag ermächtigt den Landrat zum einen einstimmig in der Verbandsversammlung des ZVOE, der Eingliederung des ZVON in den ZVOE auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Eingliederungsvertrages sowie einer neuen Verbandssatzung für den dadurch entstehenden Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen zuzustimmen. Zum anderen wird er ermächtigt, redaktionellen Änderungen im Entwurf des Eingliederungsvertrages sowie der künftigen Verbandssatzung zuzustimmen.

Zu vorangegangenen Terminen beschlossen bereits die Landkreise Meißen, Bautzen und Görlitz sowie die Stadträte Dresden und Görlitz die Eingliederung des Zweckverbandes. Auch die Verbandsversammlung des ZVON hat dem Zusammenschluss mit dem ZVOE bereits zugestimmt. Durch die Beschlussfassung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann die Verbandsversammlung des ZVOE in der voraussichtlich am 4. Dezember 2025 stattfindenden Sitzung einen finalen Beschluss zum Zusammenschluss fassen. Damit dieser wirksam werden kann, ist abschließend eine Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen erforderlich.

Bestellung eines hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Teilhabe

Gemäß des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) sollen die Integrationsbehörden im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe bestellen, die ausschließlich für die Aufgabe der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zuständig sind.

Nach erfolgter Stellenausschreibung gingen bis zum Ausschreibungsende am 21. Juli 2025 im Landratsamt zehn Bewerbungen ein. Im Anschluss erfolgte die verwaltungsinterne Sichtung und Vorstellung geeigneter Kandidaten, in deren Ergebnis sich ein qualifizierter Bewerber herauskristallisierte.

In der Sitzung des Kreistages erfolgte schlussendlich die Vorstellung des vom Kreisausschuss bestätigten Bewerbers. Daran schloss sich die mehrheitliche Bestellung durch Wahl des neuen Beauftragten für Integration und Teilhabe, Herrn Stephan Härtel, an.

Anträge nach Veröffentlichung des ÖPNV-Konzepts durch die Fraktionen CDU und Freie Wähler/FDP

In seiner Sitzung am 23. Juni 2025 befasste sich der Kreistag mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Zusammenhang mit dem neu erarbeiteten ÖPNV-Konzept für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Im Rahmen einer Informationsvorlage wurde auf die Inhalte des Konzepts eingegangen und Einblick in das geschaffene Hilfsmittel gegeben, welches zur strategischen Weiterentwicklung des Nahverkehrs beitragen soll. Einen Zeit- und Ablaufplan zur Prüfung und Umsetzung der Konzeptvorschläge wird die Landkreisverwaltung dem Kreistag im November 2025 vorlegen, was einstimmig durch den Kreistag quittiert wurde.

Zur Ergänzung bedarfsgerechter Verkehrsverbindungen brachten die Fraktionen CDU und Freie Wähler/FDP Anträge ein.

Durch den Antrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig beschlossen, durch den Landrat bis Ende 2025 einen konkreten Zeit und Ablaufplan für die Prüfung und Umsetzung der Vorschläge am ÖPNV-Konzept vorzulegen. Außerdem wurde mehrheitlich eine Untersuchung am Beispiel der Gebiete Glashütte/Altenberg beschlossen. Ziel ist es, herauszufinden, ob und wie On-Demand-Verkehre – also flexible Mobilitätsangebote, die nur bei Nutzeranforderung stattfinden – ein bedarfsgerechtes und wirtschaftliches ÖPNV-Angebot in dünn besiedelten Gebieten gewährleisten können. Des Weiteren soll geprüft werden, inwieweit ein Modellprojekt für autonome Angebote im Landkreis realisierbar ist.

Außerdem beschloss der Kreistag mehrheitlich den Antrag der CDU-Fraktion über Perspektiven zur schrittweisen Umrüstung der Busflotte auf E-Busse sowie über die Betriebshofentwicklungsstrategie informiert zu werden. Die Landkreisverwaltung bereitet derzeit die Vergabe der ÖPNV-Leistungen an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH vor. Dieses Verfahren wird maßgeblich durch die Clean Vehicles Directive und die Vorgaben aus dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beeinflusst, welche die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge vorschreiben.  

Seitens der Fraktion Freie Wähler/FDP erging ein Antrag zur näheren Betrachtung der nordöstlichen Region des Landkreises mit der Verbindung Sebnitz-Neustadt-Stolpen-Hohnstein. Konkret fehlen der Fraktion im Konzept Aussagen zur Optimierung der Anbindung dieser Region an Dresden, Bischofswerda und Bautzen, beispielsweise mit Hinblick auf den Einpendlerverkehr aus dem Landkreis Bautzen. Der Landrat wird einstimmig beauftragt, bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes darauf hinzuwirken, dass die Verbindung Neustadt – Bischofswerda zur Takt- oder PlusBus-Linie aufgewertet wird.

PlusBus-Linien verkehren werktags zu mindestens 15 Fahrten pro Richtung und einer geringeren Anzahl an Wochenenden. Die Linien fahren auch in den Ferien und bieten eine einheitliche Linienführung. Außerdem werden kurze Übergangszeiten zu Zügen gewährleistet. TaktBus-Linien verbinden kleinere Orte mit den nächsten Zentren und bieten gute Anschlüsse zum weiterführenden ÖPNV. Diese Linien werden aller zwei Stunden bedient und bieten einen gleichen Fahrplan an Schul- und Ferientagen.

Antrag der AfD-Fraktion zur Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises

Im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beantragte die AfD-Fraktion Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen. Der Antrag wurde mit der Begründung eingebracht, dass Flaggen ein Symbol für Werte, Identität und Zusammenhalt anzusehen sind und daher als sichtbares Zeichen für eine starke Gemeinschaft nach außen wirken.

Die Sächsische Staatskanzlei stellte fest, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts die Möglichkeiten haben durch entsprechende Gremienbeschlüsse eigene Regelungen zur Beflaggung an Schulgebäuden in Trägerschaft, aber auch an Dienstgebäuden zu erlassen. Da nur an vier von 18 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Fahnenmasten vorhanden sind, wird zur einheitlichen Betrachtung von einer Beflaggung der Schulgebäude abgesehen.

Ebenfalls lag in der Sitzung des Kreistages ein Antrag der CDU, Freie Wähler und FDP Fraktion vor die Beflaggung nur an Dienstgebäuden des Landkreises mit der Europaflagge, Bundesflagge und der Landesflagge ganzjährig zu beflaggen.

Der Kreistag beschloss mehrheitlich den geänderten Antrag der AFD Fraktion Dienstgebäude des Landkreises, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, analog der VwV Beflaggung zu beflaggen.

Sitzungstermine des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Kalenderjahr 2026 beschlossen

Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2026 an folgenden Montagen, jeweils 17:00 Uhr statt:

  • 9. März 2026
  • 15. Juni 2026
  • 21. September 2026
  • 30. November 2026

Der Kreistag stimmte den Sitzungsterminen einstimmig zu.
Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 22. September 2025 befasst hat, wird gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 23. Juni 2025, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung

Der Kreistag beschloss einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises. Die bisherige Satzung wurde grundlegend überarbeitet. Neben rein redaktionellen Änderungen, welche unter anderem auf Grund einer veränderten Gesetzeslage notwendig waren, wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Durch den Antrag der Fraktionen CDU und Freie Wähler/FDP wurde der Bildungs- sowie Sozialausschuss zu einem gemeinsamen Gremium zusammengeführt und nennt sich Ausschuss für Bildung und Soziales. Die Zusammenführung beider Ausschüsse soll dazu beitragen, Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten, zu beschleunigen und eine ganzheitliche Betrachtung der Themenbereiche Bildung und Soziales zu ermöglichen.

Des Weiteren wurde auf Antrag beider Fraktionen eine Satzungsänderung zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit des Senioren- und Behindertenbeirats vorgenommen. Der Beirat wird zukünftig als öffentlich tagendes Gremium geführt. Dadurch wird die Beteiligung von Wohlfahrtsträgern und verschiedenen Institutionen ermöglicht, um eine grundlegende Transparenz zu gewährleisten.

In der Hauptsatzung wurde darüber hinaus die Arbeitszeit des Beauftragten für Integration und Teilhabe geändert. Auf Antrag der Fraktionen CDU sowie Freie Wähler/FDP wurden die Worte „in Vollzeit“ gestrichen. Mit der Änderung wurde nun für die kommende Ausschreibung die Möglichkeit eröffnet, dass sich auch geeignete Personen bewerben können, welche die Aufgabe in Teilzeit ausführen möchten.

Antrag zur Prüfung der Rekommunalisierung der Freitaler Klinik zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis

In der Kreistagssitzung am 2. Dezember 2024 hat die Gruppe der Konservativen Mitte den Antrag mit dem Titel „Prüfung der Rekommunalisierung der Freitaler Klinik zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis“ eingebracht. Da die Gruppe der Konservativen Mitte keinen Fraktionsstatus hat, musste der Antrag von mindestens 18 Kreisräten mitgetragen werden. Die entsprechenden Unterschriften wurden der Landkreisverwaltung am 22. Januar 2025 nachgereicht.

Der Kreishaushalt wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, zusätzliche laufende oder investive Aufgaben zu tragen. Dies betrifft auch die Einrichtung einer kommunalen Geburten- und Kinderklinik. Die Errichtung und der Betrieb eines kommunalen Geburtshauses in Trägerschaft des Landkreises sind darüber hinaus aus haftungsrechtlichen Gründen nicht realisierbar. Sollte sich jedoch ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Ärzten und Hebammen ergeben, der die Errichtung eines privaten Geburtenhauses anstrebt, würde dies seitens der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Geburtenhaus keine vollumfängliche medizinische Versorgung sicherstellen kann. Im Falle von Komplikationen während der Geburt oder einem notwendigen Notkaiserschnitt ist eine entsprechende Operationsmöglichkeit erforderlich. Dies sollte bei der Planung eines Zusammenschlusses berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Einbindung eines Allgemeinmediziners und Chirurgen. Andernfalls könnte die fehlende Nähe zu einer Klinik mit geburtsmedizinischer Abteilung in Notfällen ein erhöhtes Risiko darstellen.

Es ist zudem festzustellen, dass sich das Verständnis von bedarfsgerechter medizinischer Versorgung im Zeitverlauf erheblich gewandelt hat und sich weiterhin wandeln wird. Ein Krankenhaus, das sämtliche medizinische Leistungen vorhält, entspricht nicht mehr den aktuellen

Versorgungsrealitäten. Eine flächendeckende medizinische Versorgung bedeutet demnach nicht, dass jede Klinik alle Fachbereiche abdecken muss. Vielmehr sollten Standorte in ihren Kernkompetenzen gestärkt werden. Auch im Hinblick auf den zunehmenden Trend zur ambulanten Versorgung ist festzustellen, dass viele Behandlungen nicht mehr zwingend stationär erfolgen müssen.

Das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigt, dass die mit dem sächsischen Krankenhausplanungsausschuss abgestimmte Prüfung ergeben hat, dass die bedarfsgerechte Versorgung in Freital weiterhin sichergestellt ist.

Durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Ersetzungsantrag der Konservativen Mitte wurde einstimmig beschlossen, dass die Landkreisverwaltung beauftragt wird unter Einbeziehung der Oberbürgermeister der Städte Freital, Sebnitz und Dippoldiswalde mit den Kliniken im Landkreis, potentiellen Trägern, dem sächsischen Hebammenverband sowie der kassenärztlichen Vereinigung Lösungsansätze zur Verbesserung der geburts- und kindermedizinischen Versorgung im Landkreis zu erarbeiten. Bei Bedarf soll in Abstimmung mit dem Sozialausschuss ein geeignetes externes Beratungsunternehmen einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen spätestens im 1. Halbjahr 2026 im Kreistag vorgestellt und beraten werden. Zur Finanzierung möglicher externer Leistungen soll im Sozialausschuss gemeinsam mit der Landkreisverwaltung ein Deckungsvorschlag abgestimmt werden.

Mehrkosten für die Photovoltaik-Anlagen am BSZ „Friedrich Siemens“ in Pirna bewilligt

Im Zuge der Planungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) am Beruflichen Schulzentrum „Friedrich Siemens“ Pirna wurde festgestellt, dass für die Arbeiten auf dem Bestandsdach und Sicherungsarbeiten überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 95.000 Euro während der Bauzeit erforderlich werden. Die Mehrkosten sollen zum einen aus eingesparten Maßnahmen des Klimabudgets 2024 finanziert, zum anderen aus dem Produktsachkonto Instandhaltung gedeckt werden.

Die Gesamtkosten für die Errichtung der PV-Anlage belaufen sich demnach auf 284.000 Euro. Demgegenüber stehen zur Finanzierung Fördermittel aus dem Klimabudget 2024 in Höhe von 260.800 Euro bereit. Der Kreistag beschloss einstimmig die Bewilligung der Mehrkosten und Änderung des Beschlusses vom 21. Oktober 2024.

Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 23. Juni 2025 befasst hat, wird gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/

 

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 10. März 2025, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Informationen rund um die Brückensperrung in Bad Schandau

Seit dem 6. November 2024 ist die Elbbrücke in Bad Schandau vollständig gesperrt. Stephan Berger, Abteilungsleiter für Mobilität im Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, informierte in der Kreistagssitzung über den aktuellen Sachstand und gab einen Ausblick über die weiteren Verfahrensschritte.

Nach der Brückensperrung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfolgten umfangreiche diagnostische und messtechnische Untersuchungen, um eventuelle Schäden am Beton oder am Spannstahl feststellen und beurteilen zu können. Es wurden bereits einige Materialproben entnommen sowie untersucht. Der Spannstahl zeigt Anzeichen für Spannungsrisskorrosion, die jedoch äußerlich noch nicht sehr stark ausgeprägt ist. Durch Schallemissionsmessungen werden permanent alle Geräusche an der Brücke aufgezeichnet, damit jede weitere Schädigung des Spanndrahts festgestellt werden kann.

Als Alternative zum rechnerischen Tragfähigkeitsnachweis soll Anfang April ein geplanter Belastungsversuch durch ein unbemanntes und ferngesteuertes Schwerlastmodul die Tragsicherheit auf experimentellem Wege bestimmen. Schrittweise wird die Belastung auf die Brücke immer weiter gesteigert werden, bis die Versuchsziellast erreicht ist oder erste Schäden an der Brücke auftreten. Bei einem positiven Messergebnis könnte die Brücke wieder eingeschränkt für den Verkehr geöffnet werden.

Die Planungen für eine Behelfsbrücke laufen parallel weiter, um auch auf ein negatives Ergebnis bei dem Belastungstest vorbereitet zu sein. Auch nach Wiederinbetriebnahme und Monitoring des Bestandsbauwerks ist eine Behelfsbrücke notwendig. Derzeit finden dazu Abstimmungen mit den verschiedenen Behörden statt. Durch eine enge Zusammenarbeit soll schnellstmöglich ein funktionales Bauwerk über die Elbe führen, um die Bürgerinnen und Bürger der Region sowie die Unternehmen zu entlasten. Während der Bauarbeiten soll es zu keinen Einschränkungen für den Schiffverkehr kommen. Der Bau der Behelfsbrücke wird voraussichtlich Anfang 2026 fertiggestellt sein.

Am Montag, dem 24. März 2025, findet ab 18:00 Uhr ein Bürgerdialog in Bad Schandau statt. Landrat Michael Geisler, Bürgermeister Thomas Kunack und Staatsministerin Regina Kraushaar sprechen unter anderem über Ergebnisse der Variantenprüfung für eine Behelfsbrücke, Vorbereitungen für den Einsatz der Schwerlastmodule und über weitere Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsanbindung.

Ausweitung ÖPNV-Angebot

Des Weiteren hat der Kreistag die Information über die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes im Gebiet Sächsische Schweiz zur Kenntnis genommen. Zur Abmilderung der Folgen der Brückensperrung wurde ein weiteres Maßnahmenpaket zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs auf den Weg gebracht.

Die aktuelle Linienführung der Bad Schandauer Fähre führt zu Reisezeitverlängerungen umsteigender Pendler und langen Fußwegen in Bad Schandau. Zur Abhilfe dieser Situation sollte der gegenüber dem Bahnhofsanleger gelegene Anleger der Wasserschutzpolizei für den Fährbetrieb mitbenutzt werden. Mit einer Fährverbindung zwischen Bahnhof und Elbbrücke lassen sich die Wege stark verkürzen.

Die geplanten Maßnahmen lassen sich wie folgt umreißen:

Rechtselbisch:
•    Linie 241: Betriebszeitverlängerung Montag bis Freitag analog der Zeiträume am Wochenende und Verlängerung zur Elbbrücke
•    Linie 252: Auffüllen zum Stundentakt plus zusätzliche Fahrten am Abend, Bedienung Elbbrücke in Richtung Schmilka
•    Linie 254: Stundentakt Montag bis Freitag und Verlängerung Richtung Bastei
•    Linie 260: Neustrukturierung des Angebotes mit Schließen der Taktlücken und Ausweitung Bedienzeiten analog dem Wochenende, Bedienung Elbbrücke

Linkselbisch:
•    Linie 242: Stundentakt Montag bis Freitag
•    Linie 244: neue Struktur im Angebot und Stundentakt
•    Linie 252: Betriebszeitverlängerung und Lücken schließen im Abschnitt Bad Schandau – Schöna

Für die Erfüllung der zusätzlichen Leistungen beschafft die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge GmbH (RVSOE) vier zwölf Meter lange Busse auf dem Gebrauchtmarkt und sichert die personellen Ressourcen ab. Die Veränderungen sollen mit dem Sommerfahrplan ab dem 29. März 2025 in Kraft treten. Die Betriebskosten für das zusätzliche Angebot betragen rund 1,5
Millionen Euro.

Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ergeben sich zurzeit aus den geplanten
Mehrleistungen keine finanziellen Auswirkungen. Die RVSOE kann die zusätzlichen Aufwendungen aus der eigenen Liquidität bis mindestens 30. Juni 2025 decken. Mit dem Freistaat Sachsen soll eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen werden. Der zeitnahe Abschluss bzw. eine schriftliche Absichtserklärung zum Abschluss sind Bedingung für die vorgesehenen Maßnahmen. Dazu laufen die notwendigen Abstimmungen und rechtlichen Prüfungen zwischen Freistaat Sachsen, RVSOE und Landratsamt.

Gewährung eines Darlehens zur Liquiditätssicherung der Musikschule Sächsische Schweiz e. V.

Der Musikschulverein stellte den Antrag auf einen rückzahlbaren Zuschuss zur Liquiditätssicherung in Höhe von 300.000 Euro an den Landkreis. Die Finanzierung dieses Zuschusses müsste über ein Darlehen erfolgen, welches unter Aufnahme eines Festbetragskassenkredites finanziert wird.

Die finanzielle Situation des Musikschule Sächsische Schweiz e. V. hat sich vor allem auf Grund des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ sowie allgemeiner Kostensteigerungen verschärft. Zudem sehen sich die Kommunen im Jahr 2025 nicht in der Lage, einen noch höheren Sitzgemeindeanteil zu zahlen.

Ob, wann und in welcher Höhe der durch den Musikschulverein beim Sächsischen Kultusministerium gestellte Antrag zur Finanzierung von Personalkosten bewilligt wird, ist ebenfalls ungewiss. Bereits eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen des Vereins, wie die Streichung des Weihnachtsgeldes und der Verzicht auf Lohnerhöhungen, brachten nicht die benötigten Einsparungen, sodass weiterhin ein Finanzierungsdefizit von 300.000 Euro besteht.

Um die Existenz des Musikschulvereins zu erhalten, ist der beantragte Zuschuss nötig, da ansonsten noch im ersten Halbjahr 2025 die Insolvenz droht.

Der Kreistag stimmte dem Antrag einstimmig grundsätzlich zu. Voraussetzung ist, dass der Verein im laufenden Jahr Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung ergreift. Außerdem folgte der Kreistag dem Antrag der Freien Wähler/FDP, dass das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung des Musikschule Sächsische Schweiz e. V. ab dem Jahresabschluss 2023 beauftragt wird und dem Antrag der AfD-Fraktion, dass der Musikschulverein ein Konsolidierungskonzept/Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die Musikschule auch innerhalb ihrer Strukturen sparsam und wirtschaftlich handelt und perspektivisch durch eigene Maßnahmen und unter Bezugnahme auf eine einmalige Liquiditätshilfe wieder kostendeckend arbeiten kann. Im weiteren Jahresverlauf wird sich der Kreistag konzeptionell mit der Sicherung der Musikschullandschaft im Landkreis befassen.

Haushaltsplan 2025 beschlossen

Am Montag, dem 10. März 2025, hat der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehrheitlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und für die Projekte der Landkreisverwaltung, Leistungsempfänger und freien Träger wurde Planungssicherheit geschaffen.

Trotz der derzeitig finanziell angespannten Situation ist es dem Landkreis noch gelungen einen gesetzeskonformen Haushalt aufzustellen. Die Haushaltssatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen fest und veranschlagt im Ergebnishaushalt einen negatives Gesamtergebnis von 29,4 Millionen Euro sowie einen Finanzierungsmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 25,4 Millionen Euro.

Zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bestätigte der Kreistag den durch einen Änderungsantrag vorgeschlagenen Kreisumlagesatz in Höhe von 35,41 Prozent und änderte damit den Haushaltsentwurf mehrheitlich ab. Der Landkreis hatte im seinem Haushaltsentwurf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 Prozent veranschlagt. Die Reduzierung des Umlagesatzes hat eine Reduzierung der Einnahmen um 7,1 Millionen Euro zur Folge. Die Kreisumlage ist eine von den Kommunen des Landkreises zu leistenden Einzahlungen und wird beispielsweise für Aufwendungen für die Betreibung der landkreiseigenen Gymnasien sowie Gymnasialzuschüsse an Städte mit Gymnasien in eigener Trägerschaft verwendet. Außerdem übernimmt der Landkreis Aufgaben, die für die Kommunen nicht wirtschaftlich leistbar wären, wie die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Sicherstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Darüber hinaus werden aus der Kreisumlage Maßnahmen aus Infrastruktur, Kultur und Jugendarbeit finanziert.

Die Sozialausgaben haben sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, beispielsweise für Personal, öffentlichen Personennahverkehr und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Da der Landkreis keine eigenen Steuern erhebt, ist er von der Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch Zuweisungen des Landes im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleiches abhängig.

Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben des Landkreises müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Dafür ist in der Haushaltssatzung ein Höchstbetrag in Höhe von 92 Millionen Euro festgesetzt.

Die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt rund 3,3 Millionen Euro.

Die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts erfolgte in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen. Im Ergebnis der stattgefundenen Gespräche wird die Landkreisverwaltung ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Ausbildenden der Feuerwehr und ihrer Helferinnen oder Helfer

Die aktuell gültige Satzung des Landkreises, welche aus dem Jahr 2011 stammt, gründet auf den bisherigen Höchstsätzen der Sächsischen Feuerwehrverordnung. Im Rahmen der Novellierung dieser Verordnung im Jahr 2024 wurden die Höchstsätze für Ausbilder und deren Helfer angepasst. Um die gestiegenen Anforderungen an die Ausbildungsinhalte sowie dem ehrenamtlichen Engagement der Ausbilder Rechnung zu tragen, beabsichtigt der Landkreis die Auszahlung der
neuen Höchstsätze.

Der Kreistag beschloss einstimmig folgende Anpassungen der Höchstsätze:

•    Ausbilder: neu 19,00 Euro pro Ausbildungsstunde / alt 15,00 Euro pro Ausbildungsstunde
•    Helfer: neu 9,50 Euro pro Ausbildungsstunde / alt 7,50 Euro pro Ausbildungsstunde

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ausbilder der Feuerwehren kommt es zu entsprechend gestiegenen Aufwendungen von rund 16.800 Euro. Dem Landkreis entstehen keine Mehrbelastungen, da die Mehrkosten den Städten und Gemeinden im Rahmen der Lehrgangsabrechnung vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft, um die Gleichbehandlung aller Ausbilder zum Jahresbeginn zu gewährleisten.

Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2025

Auch im Jahr 2025 erfolgt, wie durch den Kreistag einstimmig beschlossen wurde, die Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget. Der Landkreis erhält 45.000 Euro im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des Freistaates Sachsen.

Der öffentliche Aufruf an Vereine, Verbände und Initiativgruppen zur Abgabe von Fördermittelanträgen wurde im Landkreisboten am 8. Februar 2025 sowie per Pressemitteilung und Information in den Sozialen Medien am 16. Januar 2025 veröffentlicht. Antragsschluss war der 28. Februar 2025. Bis dahin waren knapp 220 Anträge auf Förderung im Landratsamt eingegangen.

Um eine gerechte Verteilung dieser Mittel zu gewährleisten, erarbeitete die Landkreisverwaltung eine Konzeption, anhand derer eine Bewertung der eingereichten Anträge mittels Punktesystem durch eine Jury vorgenommen werden kann. Mit der Bewertung der Anträge beauftragte der Kreistag die Mitglieder des Ältestenrates, der voraussichtlich am 7. Mai 2025 über die entsprechende Verteilung entscheiden wird.
Pro Verein oder Initiativgruppe war ein Antrag zulässig, vorausgesetzt, dass der Sitz oder der Wirkungskreis der zu fördernden Maßnahme im Landkreis lag. Bis zum Ende des Jahres ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Im Jahr 2024 gingen 112.500 Euro an ehrenamtliche Kleinprojekte, 22.500 Euro an die Dachverbände des Kreisfeuerwehrverbandes, des Jugendringes, des Kreissportbundes sowie an Hilfsorganisationen und 15.000 Euro wurden für gesonderte Maßnahmen des Landkreises ausgegeben.

Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für Straßenmeistereien

Der Kreistag beschloss einstimmig die Beschaffung von nachfolgend genannten Fahrzeugen und Geräten für den Betriebsdienst der Straßenmeistereien während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel von Bund und Freistaat Sachsen:

•    LKW ohne Ladekran in Höhe von 200.000 Euro
•    GT Multicar in Höhe von 120.000 Euro
•    Böschungsmähgerät in Höhe von 115.000 Euro

Die Bundes- und Landesmittel wurden bereits vollständig im Februar an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgezahlt. Die Finanzierung der Investitionen ist damit unabhängig von der Bestandskraft der Haushaltssatzung des Landkreises gesichert und ohne Haushaltsmittel des Landkreises umsetzbar.

Der Landkreis ist als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen und als Unterhaltungspflichtiger für die Staats- und Bundesstraßen mit Ausnahme von Pirna und Freital für die Verkehrssicherheit zuständig. Das betrifft vorrangig die Tätigkeiten im Rahmen des Winterdienstes, der Grasmahd und des Lochflicks. Die genannten Fahrzeuge und Geräte sind für die Weiterführung dieser Arbeiten unabdingbar.

Da die Vergabeverfahren etwa zwei Monate dauern und Lieferzeiten aktuell teilweise mehrere Monate betragen, ist eine Beschaffung bis November 2025 nur bei einer zeitnahen Auslösung der entsprechenden Aufträge realistisch.

Auch mit Blick auf die Absicherung der geänderten Verkehrsführung infolge der Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau ist eine ganzjährig einsatzfähige Fahrzeugtechnik erforderlich. Im Falle einer Verschiebung des Maßnahmenbeginns entstehen dem Landkreis finanzielle Nachteile.

Sanierung einer Stützwand in Glashütte

Der Kreistag stimmte einstimmig dem Beginn der Baumaßnahme „K 9026 Stützwand und Gehweg am Sportplatz in Glashütte“ in Höhe von 4.413.000 Euro während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung für die kommunalen Straßenbaubudgets zu.

Die Sanierung der Stützwand war bereits im Haushalt 2023/2024 in der mittelfristigen Finanzplanung verankert. Die notwendigen ingenieurtechnischen Planungen sind abgeschlossen, sodass der Bau der Stützwand ab dem Jahr 2025 realisiert werden kann.

Aufgrund massiver Schädigungen der vorhandenen Naturstein-Stützwand, welche den Geländesprung von etwa 4 Meter Höhe zwischen Sportplatz und Straße sichert, besteht dringender Handlungsbedarf. Der Zustand der Stützwand gefährdet sowohl die Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße als auch die Nutzung des Sportplatzes. Die Stützwand, auf der sich auch der künftige Gehweg befinden wird, ist daher vollständig neu zu errichten.

Die Stadt Glashütte und der Landkreis führen das Vorhaben als Gemeinschaftsmaßnahme durch. Im Falle einer Verschiebung des Maßnahmenbeginns entstünden dem Landkreis finanzielle Nachteile. Ein rechtzeitiger Baubeginn erfordert die schnellstmögliche Ausschreibung der Maßnahme mit dem Ziel der Fertigstellung im Jahr 2026. Die Stadt Glashütte hingegen ist bestrebt, mit der Sanierung des Sportplatzes anschließend umgehend zu beginnen, um die hierfür bereitstehenden Fördermittel nicht zu gefährden.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zuweisung und des entsprechenden Bescheides der Landesdirektion Sachsen.

Investitionen und Instandsetzungen auf Kreisstraßen

Der Kreistag nahm die Vorhaben des Straßenbauamtes zu Investitionen und Instandsetzungen auf Kreisstraßen in den Jahren 2025 bis 2028 zur Kenntnis.

Rückblick auf das Jahr 2024

Das Jahr 2024 war für den Kreisstraßenbau im Landkreis sehr erfolgreich, da praktisch alle zur Verfügung stehenden Finanzmittel einschließlich Zuweisungen sowie Haushaltsmittel des Bundes und des Freistaates Sachsen für Investitionen (Straßenbau, Fahrzeuge, Geräte) und Instandsetzungen genutzt wurden. Das umfasst auch die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 13. Mai 2024 zusätzlich bereit gestellten Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Im Rahmen der Instandsetzungspauschale konnten 22 Baumaßnahmen mit Kosten zwischen 4.000 Euro und 350.000 Euro realisiert werden.

Im Jahr 2024 begonnene Maßnahmen waren

•    K 9010 zur Instandsetzung der Brücke über den Lämmergrund in Paulsdorf (Dippoldiswalde)
•    Umbau des Knotens K 9010/K 9013 zum Kreisverkehr
•    Bau auf der K 9023 im ersten Bauabschnitt (BA) im Zuge der Ortsdurchfahrt Hirschbach (Glashütte)
•    Wiederherstellung der K 8740 zwischen Bad Schandau und Ostrau im Rahmen des Förderprogramms zur Schadensbeseitigung aus dem Starkregenereignis 2021
•    Realisierung des Baubeginns in der Ortsdurchfahrt Struppen (S 168)

Weiterhin ist es im letzten Jahr gelungen, den vollständigen Betrag in Höhe von etwa 908.000 Euro in die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten zu investieren. Damit konnte verschlissene, abgeschriebene und im Betrieb bzw. der Unterhaltung (Reparatur) unwirtschaftliche oder aufgrund von Ersatzteilmangel ungenutzte Technik ersetzt werden.

Bauprogramm im Haushaltsjahr 2025

Mit dem Haushaltsbeschluss des Kreistages ist im Jahr 2025 das folgende
Bauprogramm verbunden. Es steht jedoch unter dem Vorbehalt der planerischen und baulichen Umsetzbarkeit sowie der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushalts- und Zuweisungsmittel.

Investive Vorhaben 2025

Die investiven Maßnahmen werden mit Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches gemäß SächsFAG (Kommunale Straßenbaubudgets) von jährlich etwa 3,4 Millionen Euro (Anteil des Landkreises am Gesamtbudget) und im Jahr 2025 geplanten Eigenmitteln in Höhe von 2,6 Millionen Euro begonnen.

Diese Vorhaben befinden sich aktuell in der überjährigen Realisierung:

•    K 9010 Brücke und Kreisverkehr Paulsdorf
•    K 9023 OD Hirschbach, 1. BA
•    K 8740 Ostrau (Starkregen 2021)
In der Vorbereitung befinden sich folgende Maßnahmen:

•    K 8738 OD Ottendorf, 3. BA
•    K 9026 Stützwand Glashütte
Zudem ist unter Verwendung von Fördermitteln der Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (FRL KStB) die Maßnahme K 9080 Erneuerung Radweg Kesselsdorf geplant.

Instandsetzungsmaßnahmen 2025

Der Bedarf an Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist nach wie vor außerordentlich hoch. Die Festsetzung des Instandsetzungsprogramms erfolgt jährlich im März, damit eine Einbeziehung von Zustandsverschlechterungen durch Winterschäden möglich ist.

Nach derzeitigem Arbeitsstand werden im Jahr 2025 folgende Instandsetzungen realisiert:

•    K 8756 Bad Gottleuba-Berggießhübel bei Oelsen, 2. BA
•    K 9026 Fahrbahnerneuerung OD Johnsbach, 3. BA
•    K 8768 OD Sürßen, 2. BA
•    K 8714 OD Elbersdorf mit WAZV, 3. BA
•    K 9002 OD Sobrigau, etwa 250 Meter
•    K 9013 Pretzschendorf, Beteiligung mit Straßeninstandsetzung am Neubau eines Kanals zur Regenwasserentsorgung

Straßenoberflächenprogramm

Mit dem Straßenoberflächenprogramm wird das Straßenbauamt wieder eine dritte Säule zum Erhalt der Kreisstraßen einführen können, um insbesondere Straßen mit einem guten und befriedigenden Straßenzustand zu erhalten. Vor allem erste Rissbildungen sollen geschlossen werden, bevor diese aufgrund der Witterung zu größeren Schäden und damit Kosten führen.

Der Straßenlastenausgleich deckt aktuell nur ein Fünftel des Bedarfs für dringend notwendige Unterhaltungsmaßnahmen. Um die Straßen in gutem Zustand zu halten, müssen die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen deutlich erhöht werden. Das Ziel ist, die regelmäßige Durchführung dieser Arbeiten zu gewährleisten und die Finanzierung dauerhaft zu sichern.

Vorausschau Planungen ab 2025 und Investitionen ab 2026

Im Jahr 2025 stehen 100.000 Euro zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 sind jeweils 220.000 Euro für Planungsbeginn und Fortführung des Planungsprozesses sowie dem Baubeginn für folgende Maßnahmen vorgesehen:

•    K 8709 OD Lauterbach, 4. BA (Kommunalbudget 2026)
•    K 8737 Stützwand 30 Rathmannsdorf (Kommunalbudget 2026)
•    K 8756 Brücke bei Breitenau (Kommunalbudget 2026)
•    K 8733 Struppen, 3. BA, OD Naundorf (Kommunalbudget 2027)
•    K 8734 OD Struppen, Kreuzungsanteil S 168 (Kommunalbudget 2027)
•    K 9013 OD Seifersdorf, 1. BA (Kommunalbudget 2027)
•    K 9015 OD Wilmsdorf (Kommunalbudget 2027)
•    K 9015 Durchlass Veilchental (Kommunalbudget 2027)
•    K 9075 OD Grumbach (Kommunalbudget 2027)
•    K 8744 Ersatzneubau Stützwand 5 in Rosenthal (Kommunalbudget 2028)
•    K 8754 Errichtung Radweg Pirna-Dohma (Förderrichtlinie RL KStB 2028)
•    K 8768 Erneuerung OD Bosewitz, Kreuzung (Kommunalbudget 2028)
•    K 9003 Ausbau Goppeln - Golberode, 1. BA (Kommunalbudget 2028)

In den Jahren 2026 bis 2028 plant die Straßenbauverwaltung mit Haushaltsmitteln zur Deckung der Eigenmittel-Budgets zwischen 2,3 und 5,4 Millionen Euro für Planungen und Investitionen einschließlich der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenmeistereien.

Das Straßenoberflächenprogramm soll beibehalten und verstetigt werden.

Die Maßnahmen der Schadensbeseitigung nach dem Starkregen 2021 im Zuge der K 8725 in Schönbach und K 8744 in Reinhardtsdorf-Schöna sind 2026 fortzuführen und fertigzustellen.

Beschlussfassung über Investitions- und Baumaßnahmen an der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg

Der Landkreis plant die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Sportstätte Altenberg. Dafür beschloss der Kreistag mehrheitlich die Ausführung der Baumaßnahmen von 2027 bis 2032. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 19,25 Millionen Euro, wobei 80 % durch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) gefördert werden. Die Planungsleistungen werden 2025 ausgeschrieben und beauftragt.

Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

•    Umbau und Erweiterung des Bobstarts
•    Infrastrukturelle Maßnahmen
•    Bahnöffnung an der Kurve 18
•    Bremshang mit Ausfahrtsplateau für Monobobs
•    Jugendstarthöhe an der Kurve 9
•    Neubau der Überdachung an der Ausfahrt der Kurve 9 bis Einfahrt Kurve 10
•    Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
•    Ausbau des alten Zielgebäudes

Zusätzlich zu den größeren Baumaßnahmen beschloss der Kreistag mehrheitlich die Sanierung und Investition an der Kältetechnik sowie die Erneuerung des Jugendstart Rodel im 2. BA.

Die dringenden Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an den kältetechnischen Anlagen sind für 2025 erforderlich, um die Betriebssicherheit der Kälteanlage zu gewährleisten. Die Kosten dafür werden auf 449.500 Euro geschätzt.

Für die Erneuerung des Jugendstarts Rodel hat der Landkreis bereits einen Förderantrag in Höhe von 580.000 Euro beim SMI eingereicht. Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn wurde vom SMI genehmigt. Mit Hinblick auf die Junioren-WM Anfang 2026 ist mit einer Realisierung des 2. BA bis Ende 2025 zu rechnen, um das zu errichtende Startgebäude entsprechend nutzen zu können.

Maßnahmenbeginn zur Errichtung einer Kläranlage am BSZ "Otto Lilienthal"

Auf dem Grundstück des Beruflichen Schulzentrum „Otto Lilienthal“ am Standort Glashütte soll statt des geplanten Anschlusses an das öffentliche Abwassernetz der Ersatzneubau einer dezentralen Abwasseranlage errichtet, das Schmutzwasserleitungssystem erneuert sowie die Bestandskläranlagen und -leitungen zurückgebaut werden. Dazu beschloss der Kreistag einstimmig den Beginn der unaufschiebbaren Investitionsmaßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zur Errichtung einer Kläranlage am BSZ.

Für die Baumaßnahme standen im Jahr 2024 etwa 360.900 Euro zur Verfügung. In der Haushaltsplanung 2025 wurden weitere Mittel in Höhe von 200.000 Euro berücksichtigt. Um die Auswirkungen auf den Schulbetrieb so gering wie möglich zu halten, müssen die Schulferien optimal genutzt werden. Das erfordert, die notwendigen Ausschreibungen ab Mitte März 2025 durchzuführen, damit die Baumaßnahme 2025 mit Beginn der Sommerferien begonnen und Ende der Herbstferien abgeschlossen werden kann. Um diese Zeitschiene einhalten zu können, bedarf es der vorzeitigen Inanspruchnahme der finanziellen Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025.

Erweiterung des Personenkreises durch die Gebührensatzung Unterbringung

Die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung anerkannter Asylberechtigter und Flüchtlinge in Unterkünften des Landkreises (Gebührensatzung Asyl) regelt nicht die Erhebung von Gebühren für anspruchsberechtigte Personen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), da deren notwendiger Bedarf an Unterkunft als Sachleistung entsprechend des vorgenannten Gesetzes gedeckt wird.

Jedoch erzielen immer mehr anspruchsberechtigte Personen auf Leistungen nach dem AsylbLG eigenes Erwerbseinkommen. Diese Leistungsberechtigten haben bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen auch die Kosten der Unterkunft, Heizung und Haushaltsenergie zu erstatten.

Aus diesem Grund beschloss der Kreistag die Erweiterung des Personenkreises durch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Spätaussiedlern, Asylbewerbern und anderen ausländischen Personen in Unterkünften des Landkreises (Gebührensatzung Unterbringung) mehrheitlich, um die Erstattung rechtssicher zu gestalten. Die Gebührensatzung Asyl tritt gleichzeitig außer Kraft.

Direktvergabe der ÖPNV-Busverkehrsleistungen im Landkreis an die RVSOE

Der Landkreis ist Aufgabenträger und zugleich zuständige Behörde für die Vereinbarung und Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen. Somit trägt er einen Teil der Gewährleistungsverantwortung für die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung bedient sich der Landkreis der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE).

Aufgrund dessen wurde zwischen dem Landkreis und Müller Busreisen GmbH (Müller) ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen. Dieser läuft jedoch zum 27. Mai 2026 aus. Seit dem 1. Januar 2023 ist die RVSOE in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag eingetreten.

Ziel einer Anschlusslösung ist die Harmonisierung der Laufzeiten der derzeit geltenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zum spätestmöglichen Termin. Somit soll der Betriebsbeginn des neuen Auftrages der 10. August 2027 sein. Der Kreistag beschloss einstimmig für den Zwischenzeitraum vom 28. Mai 2026 bis zum 9. August 2027 die RVSOE mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag durch eine Inhouse-Vergabe zu beauftragen. Dieser Vertrag soll die im öffentlichen Auftrag mit Müller gemeinwirtschaftlichen Leistungen zum Inhalt haben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendige Vorabbekanntmachung zu erstellen und innerhalb der gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen sowie die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Vergabeverfahrens einzuleiten.  

Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 10. März 2025 befasste, wurde bereits am gleichen Tag gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.

Themen und Beschlussfassungen 2024