Themen und Beschlussfassungen des Kreistags

A-Z

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 10. März 2025, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Informationen rund um die Brückensperrung in Bad Schandau

Seit dem 6. November 2024 ist die Elbbrücke in Bad Schandau vollständig gesperrt. Stephan Berger, Abteilungsleiter für Mobilität im Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, informierte in der Kreistagssitzung über den aktuellen Sachstand und gab einen Ausblick über die weiteren Verfahrensschritte.

Nach der Brückensperrung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfolgten umfangreiche diagnostische und messtechnische Untersuchungen, um eventuelle Schäden am Beton oder am Spannstahl feststellen und beurteilen zu können. Es wurden bereits einige Materialproben entnommen sowie untersucht. Der Spannstahl zeigt Anzeichen für Spannungsrisskorrosion, die jedoch äußerlich noch nicht sehr stark ausgeprägt ist. Durch Schallemissionsmessungen werden permanent alle Geräusche an der Brücke aufgezeichnet, damit jede weitere Schädigung des Spanndrahts festgestellt werden kann.

Als Alternative zum rechnerischen Tragfähigkeitsnachweis soll Anfang April ein geplanter Belastungsversuch durch ein unbemanntes und ferngesteuertes Schwerlastmodul die Tragsicherheit auf experimentellem Wege bestimmen. Schrittweise wird die Belastung auf die Brücke immer weiter gesteigert werden, bis die Versuchsziellast erreicht ist oder erste Schäden an der Brücke auftreten. Bei einem positiven Messergebnis könnte die Brücke wieder eingeschränkt für den Verkehr geöffnet werden.

Die Planungen für eine Behelfsbrücke laufen parallel weiter, um auch auf ein negatives Ergebnis bei dem Belastungstest vorbereitet zu sein. Auch nach Wiederinbetriebnahme und Monitoring des Bestandsbauwerks ist eine Behelfsbrücke notwendig. Derzeit finden dazu Abstimmungen mit den verschiedenen Behörden statt. Durch eine enge Zusammenarbeit soll schnellstmöglich ein funktionales Bauwerk über die Elbe führen, um die Bürgerinnen und Bürger der Region sowie die Unternehmen zu entlasten. Während der Bauarbeiten soll es zu keinen Einschränkungen für den Schiffverkehr kommen. Der Bau der Behelfsbrücke wird voraussichtlich Anfang 2026 fertiggestellt sein.

Am Montag, dem 24. März 2025, findet ab 18:00 Uhr ein Bürgerdialog in Bad Schandau statt. Landrat Michael Geisler, Bürgermeister Thomas Kunack und Staatsministerin Regina Kraushaar sprechen unter anderem über Ergebnisse der Variantenprüfung für eine Behelfsbrücke, Vorbereitungen für den Einsatz der Schwerlastmodule und über weitere Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsanbindung.

Ausweitung ÖPNV-Angebot

Des Weiteren hat der Kreistag die Information über die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes im Gebiet Sächsische Schweiz zur Kenntnis genommen. Zur Abmilderung der Folgen der Brückensperrung wurde ein weiteres Maßnahmenpaket zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs auf den Weg gebracht.

Die aktuelle Linienführung der Bad Schandauer Fähre führt zu Reisezeitverlängerungen umsteigender Pendler und langen Fußwegen in Bad Schandau. Zur Abhilfe dieser Situation sollte der gegenüber dem Bahnhofsanleger gelegene Anleger der Wasserschutzpolizei für den Fährbetrieb mitbenutzt werden. Mit einer Fährverbindung zwischen Bahnhof und Elbbrücke lassen sich die Wege stark verkürzen.

Die geplanten Maßnahmen lassen sich wie folgt umreißen:

Rechtselbisch:
•    Linie 241: Betriebszeitverlängerung Montag bis Freitag analog der Zeiträume am Wochenende und Verlängerung zur Elbbrücke
•    Linie 252: Auffüllen zum Stundentakt plus zusätzliche Fahrten am Abend, Bedienung Elbbrücke in Richtung Schmilka
•    Linie 254: Stundentakt Montag bis Freitag und Verlängerung Richtung Bastei
•    Linie 260: Neustrukturierung des Angebotes mit Schließen der Taktlücken und Ausweitung Bedienzeiten analog dem Wochenende, Bedienung Elbbrücke

Linkselbisch:
•    Linie 242: Stundentakt Montag bis Freitag
•    Linie 244: neue Struktur im Angebot und Stundentakt
•    Linie 252: Betriebszeitverlängerung und Lücken schließen im Abschnitt Bad Schandau – Schöna

Für die Erfüllung der zusätzlichen Leistungen beschafft die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge GmbH (RVSOE) vier zwölf Meter lange Busse auf dem Gebrauchtmarkt und sichert die personellen Ressourcen ab. Die Veränderungen sollen mit dem Sommerfahrplan ab dem 29. März 2025 in Kraft treten. Die Betriebskosten für das zusätzliche Angebot betragen rund 1,5
Millionen Euro.

Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ergeben sich zurzeit aus den geplanten
Mehrleistungen keine finanziellen Auswirkungen. Die RVSOE kann die zusätzlichen Aufwendungen aus der eigenen Liquidität bis mindestens 30. Juni 2025 decken. Mit dem Freistaat Sachsen soll eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen werden. Der zeitnahe Abschluss bzw. eine schriftliche Absichtserklärung zum Abschluss sind Bedingung für die vorgesehenen Maßnahmen. Dazu laufen die notwendigen Abstimmungen und rechtlichen Prüfungen zwischen Freistaat Sachsen, RVSOE und Landratsamt.

Gewährung eines Darlehens zur Liquiditätssicherung der Musikschule Sächsische Schweiz e. V.

Der Musikschulverein stellte den Antrag auf einen rückzahlbaren Zuschuss zur Liquiditätssicherung in Höhe von 300.000 Euro an den Landkreis. Die Finanzierung dieses Zuschusses müsste über ein Darlehen erfolgen, welches unter Aufnahme eines Festbetragskassenkredites finanziert wird.

Die finanzielle Situation des Musikschule Sächsische Schweiz e. V. hat sich vor allem auf Grund des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ sowie allgemeiner Kostensteigerungen verschärft. Zudem sehen sich die Kommunen im Jahr 2025 nicht in der Lage, einen noch höheren Sitzgemeindeanteil zu zahlen.

Ob, wann und in welcher Höhe der durch den Musikschulverein beim Sächsischen Kultusministerium gestellte Antrag zur Finanzierung von Personalkosten bewilligt wird, ist ebenfalls ungewiss. Bereits eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen des Vereins, wie die Streichung des Weihnachtsgeldes und der Verzicht auf Lohnerhöhungen, brachten nicht die benötigten Einsparungen, sodass weiterhin ein Finanzierungsdefizit von 300.000 Euro besteht.

Um die Existenz des Musikschulvereins zu erhalten, ist der beantragte Zuschuss nötig, da ansonsten noch im ersten Halbjahr 2025 die Insolvenz droht.

Der Kreistag stimmte dem Antrag einstimmig grundsätzlich zu. Voraussetzung ist, dass der Verein im laufenden Jahr Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung ergreift. Außerdem folgte der Kreistag dem Antrag der Freien Wähler/FDP, dass das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung des Musikschule Sächsische Schweiz e. V. ab dem Jahresabschluss 2023 beauftragt wird und dem Antrag der AfD-Fraktion, dass der Musikschulverein ein Konsolidierungskonzept/Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die Musikschule auch innerhalb ihrer Strukturen sparsam und wirtschaftlich handelt und perspektivisch durch eigene Maßnahmen und unter Bezugnahme auf eine einmalige Liquiditätshilfe wieder kostendeckend arbeiten kann. Im weiteren Jahresverlauf wird sich der Kreistag konzeptionell mit der Sicherung der Musikschullandschaft im Landkreis befassen.

Haushaltsplan 2025 beschlossen

Am Montag, dem 10. März 2025, hat der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehrheitlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und für die Projekte der Landkreisverwaltung, Leistungsempfänger und freien Träger wurde Planungssicherheit geschaffen.

Trotz der derzeitig finanziell angespannten Situation ist es dem Landkreis noch gelungen einen gesetzeskonformen Haushalt aufzustellen. Die Haushaltssatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen fest und veranschlagt im Ergebnishaushalt einen negatives Gesamtergebnis von 29,4 Millionen Euro sowie einen Finanzierungsmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 25,4 Millionen Euro.

Zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bestätigte der Kreistag den durch einen Änderungsantrag vorgeschlagenen Kreisumlagesatz in Höhe von 35,41 Prozent und änderte damit den Haushaltsentwurf mehrheitlich ab. Der Landkreis hatte im seinem Haushaltsentwurf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 Prozent veranschlagt. Die Reduzierung des Umlagesatzes hat eine Reduzierung der Einnahmen um 7,1 Millionen Euro zur Folge. Die Kreisumlage ist eine von den Kommunen des Landkreises zu leistenden Einzahlungen und wird beispielsweise für Aufwendungen für die Betreibung der landkreiseigenen Gymnasien sowie Gymnasialzuschüsse an Städte mit Gymnasien in eigener Trägerschaft verwendet. Außerdem übernimmt der Landkreis Aufgaben, die für die Kommunen nicht wirtschaftlich leistbar wären, wie die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Sicherstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Darüber hinaus werden aus der Kreisumlage Maßnahmen aus Infrastruktur, Kultur und Jugendarbeit finanziert.

Die Sozialausgaben haben sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, beispielsweise für Personal, öffentlichen Personennahverkehr und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Da der Landkreis keine eigenen Steuern erhebt, ist er von der Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch Zuweisungen des Landes im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleiches abhängig.

Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben des Landkreises müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Dafür ist in der Haushaltssatzung ein Höchstbetrag in Höhe von 92 Millionen Euro festgesetzt.

Die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt rund 3,3 Millionen Euro.

Die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts erfolgte in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen. Im Ergebnis der stattgefundenen Gespräche wird die Landkreisverwaltung ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Ausbildenden der Feuerwehr und ihrer Helferinnen oder Helfer

Die aktuell gültige Satzung des Landkreises, welche aus dem Jahr 2011 stammt, gründet auf den bisherigen Höchstsätzen der Sächsischen Feuerwehrverordnung. Im Rahmen der Novellierung dieser Verordnung im Jahr 2024 wurden die Höchstsätze für Ausbilder und deren Helfer angepasst. Um die gestiegenen Anforderungen an die Ausbildungsinhalte sowie dem ehrenamtlichen Engagement der Ausbilder Rechnung zu tragen, beabsichtigt der Landkreis die Auszahlung der
neuen Höchstsätze.

Der Kreistag beschloss einstimmig folgende Anpassungen der Höchstsätze:

•    Ausbilder: neu 19,00 Euro pro Ausbildungsstunde / alt 15,00 Euro pro Ausbildungsstunde
•    Helfer: neu 9,50 Euro pro Ausbildungsstunde / alt 7,50 Euro pro Ausbildungsstunde

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ausbilder der Feuerwehren kommt es zu entsprechend gestiegenen Aufwendungen von rund 16.800 Euro. Dem Landkreis entstehen keine Mehrbelastungen, da die Mehrkosten den Städten und Gemeinden im Rahmen der Lehrgangsabrechnung vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft, um die Gleichbehandlung aller Ausbilder zum Jahresbeginn zu gewährleisten.

Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2025

Auch im Jahr 2025 erfolgt, wie durch den Kreistag einstimmig beschlossen wurde, die Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget. Der Landkreis erhält 45.000 Euro im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des Freistaates Sachsen.

Der öffentliche Aufruf an Vereine, Verbände und Initiativgruppen zur Abgabe von Fördermittelanträgen wurde im Landkreisboten am 8. Februar 2025 sowie per Pressemitteilung und Information in den Sozialen Medien am 16. Januar 2025 veröffentlicht. Antragsschluss war der 28. Februar 2025. Bis dahin waren knapp 220 Anträge auf Förderung im Landratsamt eingegangen.

Um eine gerechte Verteilung dieser Mittel zu gewährleisten, erarbeitete die Landkreisverwaltung eine Konzeption, anhand derer eine Bewertung der eingereichten Anträge mittels Punktesystem durch eine Jury vorgenommen werden kann. Mit der Bewertung der Anträge beauftragte der Kreistag die Mitglieder des Ältestenrates, der voraussichtlich am 7. Mai 2025 über die entsprechende Verteilung entscheiden wird.
Pro Verein oder Initiativgruppe war ein Antrag zulässig, vorausgesetzt, dass der Sitz oder der Wirkungskreis der zu fördernden Maßnahme im Landkreis lag. Bis zum Ende des Jahres ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Im Jahr 2024 gingen 112.500 Euro an ehrenamtliche Kleinprojekte, 22.500 Euro an die Dachverbände des Kreisfeuerwehrverbandes, des Jugendringes, des Kreissportbundes sowie an Hilfsorganisationen und 15.000 Euro wurden für gesonderte Maßnahmen des Landkreises ausgegeben.

Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für Straßenmeistereien

Der Kreistag beschloss einstimmig die Beschaffung von nachfolgend genannten Fahrzeugen und Geräten für den Betriebsdienst der Straßenmeistereien während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel von Bund und Freistaat Sachsen:

•    LKW ohne Ladekran in Höhe von 200.000 Euro
•    GT Multicar in Höhe von 120.000 Euro
•    Böschungsmähgerät in Höhe von 115.000 Euro

Die Bundes- und Landesmittel wurden bereits vollständig im Februar an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgezahlt. Die Finanzierung der Investitionen ist damit unabhängig von der Bestandskraft der Haushaltssatzung des Landkreises gesichert und ohne Haushaltsmittel des Landkreises umsetzbar.

Der Landkreis ist als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen und als Unterhaltungspflichtiger für die Staats- und Bundesstraßen mit Ausnahme von Pirna und Freital für die Verkehrssicherheit zuständig. Das betrifft vorrangig die Tätigkeiten im Rahmen des Winterdienstes, der Grasmahd und des Lochflicks. Die genannten Fahrzeuge und Geräte sind für die Weiterführung dieser Arbeiten unabdingbar.

Da die Vergabeverfahren etwa zwei Monate dauern und Lieferzeiten aktuell teilweise mehrere Monate betragen, ist eine Beschaffung bis November 2025 nur bei einer zeitnahen Auslösung der entsprechenden Aufträge realistisch.

Auch mit Blick auf die Absicherung der geänderten Verkehrsführung infolge der Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau ist eine ganzjährig einsatzfähige Fahrzeugtechnik erforderlich. Im Falle einer Verschiebung des Maßnahmenbeginns entstehen dem Landkreis finanzielle Nachteile.

Sanierung einer Stützwand in Glashütte

Der Kreistag stimmte einstimmig dem Beginn der Baumaßnahme „K 9026 Stützwand und Gehweg am Sportplatz in Glashütte“ in Höhe von 4.413.000 Euro während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung für die kommunalen Straßenbaubudgets zu.

Die Sanierung der Stützwand war bereits im Haushalt 2023/2024 in der mittelfristigen Finanzplanung verankert. Die notwendigen ingenieurtechnischen Planungen sind abgeschlossen, sodass der Bau der Stützwand ab dem Jahr 2025 realisiert werden kann.

Aufgrund massiver Schädigungen der vorhandenen Naturstein-Stützwand, welche den Geländesprung von etwa 4 Meter Höhe zwischen Sportplatz und Straße sichert, besteht dringender Handlungsbedarf. Der Zustand der Stützwand gefährdet sowohl die Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße als auch die Nutzung des Sportplatzes. Die Stützwand, auf der sich auch der künftige Gehweg befinden wird, ist daher vollständig neu zu errichten.

Die Stadt Glashütte und der Landkreis führen das Vorhaben als Gemeinschaftsmaßnahme durch. Im Falle einer Verschiebung des Maßnahmenbeginns entstünden dem Landkreis finanzielle Nachteile. Ein rechtzeitiger Baubeginn erfordert die schnellstmögliche Ausschreibung der Maßnahme mit dem Ziel der Fertigstellung im Jahr 2026. Die Stadt Glashütte hingegen ist bestrebt, mit der Sanierung des Sportplatzes anschließend umgehend zu beginnen, um die hierfür bereitstehenden Fördermittel nicht zu gefährden.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zuweisung und des entsprechenden Bescheides der Landesdirektion Sachsen.

Investitionen und Instandsetzungen auf Kreisstraßen

Der Kreistag nahm die Vorhaben des Straßenbauamtes zu Investitionen und Instandsetzungen auf Kreisstraßen in den Jahren 2025 bis 2028 zur Kenntnis.

Rückblick auf das Jahr 2024

Das Jahr 2024 war für den Kreisstraßenbau im Landkreis sehr erfolgreich, da praktisch alle zur Verfügung stehenden Finanzmittel einschließlich Zuweisungen sowie Haushaltsmittel des Bundes und des Freistaates Sachsen für Investitionen (Straßenbau, Fahrzeuge, Geräte) und Instandsetzungen genutzt wurden. Das umfasst auch die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 13. Mai 2024 zusätzlich bereit gestellten Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Im Rahmen der Instandsetzungspauschale konnten 22 Baumaßnahmen mit Kosten zwischen 4.000 Euro und 350.000 Euro realisiert werden.

Im Jahr 2024 begonnene Maßnahmen waren

•    K 9010 zur Instandsetzung der Brücke über den Lämmergrund in Paulsdorf (Dippoldiswalde)
•    Umbau des Knotens K 9010/K 9013 zum Kreisverkehr
•    Bau auf der K 9023 im ersten Bauabschnitt (BA) im Zuge der Ortsdurchfahrt Hirschbach (Glashütte)
•    Wiederherstellung der K 8740 zwischen Bad Schandau und Ostrau im Rahmen des Förderprogramms zur Schadensbeseitigung aus dem Starkregenereignis 2021
•    Realisierung des Baubeginns in der Ortsdurchfahrt Struppen (S 168)

Weiterhin ist es im letzten Jahr gelungen, den vollständigen Betrag in Höhe von etwa 908.000 Euro in die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten zu investieren. Damit konnte verschlissene, abgeschriebene und im Betrieb bzw. der Unterhaltung (Reparatur) unwirtschaftliche oder aufgrund von Ersatzteilmangel ungenutzte Technik ersetzt werden.

Bauprogramm im Haushaltsjahr 2025

Mit dem Haushaltsbeschluss des Kreistages ist im Jahr 2025 das folgende
Bauprogramm verbunden. Es steht jedoch unter dem Vorbehalt der planerischen und baulichen Umsetzbarkeit sowie der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushalts- und Zuweisungsmittel.

Investive Vorhaben 2025

Die investiven Maßnahmen werden mit Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches gemäß SächsFAG (Kommunale Straßenbaubudgets) von jährlich etwa 3,4 Millionen Euro (Anteil des Landkreises am Gesamtbudget) und im Jahr 2025 geplanten Eigenmitteln in Höhe von 2,6 Millionen Euro begonnen.

Diese Vorhaben befinden sich aktuell in der überjährigen Realisierung:

•    K 9010 Brücke und Kreisverkehr Paulsdorf
•    K 9023 OD Hirschbach, 1. BA
•    K 8740 Ostrau (Starkregen 2021)
In der Vorbereitung befinden sich folgende Maßnahmen:

•    K 8738 OD Ottendorf, 3. BA
•    K 9026 Stützwand Glashütte
Zudem ist unter Verwendung von Fördermitteln der Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (FRL KStB) die Maßnahme K 9080 Erneuerung Radweg Kesselsdorf geplant.

Instandsetzungsmaßnahmen 2025

Der Bedarf an Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist nach wie vor außerordentlich hoch. Die Festsetzung des Instandsetzungsprogramms erfolgt jährlich im März, damit eine Einbeziehung von Zustandsverschlechterungen durch Winterschäden möglich ist.

Nach derzeitigem Arbeitsstand werden im Jahr 2025 folgende Instandsetzungen realisiert:

•    K 8756 Bad Gottleuba-Berggießhübel bei Oelsen, 2. BA
•    K 9026 Fahrbahnerneuerung OD Johnsbach, 3. BA
•    K 8768 OD Sürßen, 2. BA
•    K 8714 OD Elbersdorf mit WAZV, 3. BA
•    K 9002 OD Sobrigau, etwa 250 Meter
•    K 9013 Pretzschendorf, Beteiligung mit Straßeninstandsetzung am Neubau eines Kanals zur Regenwasserentsorgung

Straßenoberflächenprogramm

Mit dem Straßenoberflächenprogramm wird das Straßenbauamt wieder eine dritte Säule zum Erhalt der Kreisstraßen einführen können, um insbesondere Straßen mit einem guten und befriedigenden Straßenzustand zu erhalten. Vor allem erste Rissbildungen sollen geschlossen werden, bevor diese aufgrund der Witterung zu größeren Schäden und damit Kosten führen.

Der Straßenlastenausgleich deckt aktuell nur ein Fünftel des Bedarfs für dringend notwendige Unterhaltungsmaßnahmen. Um die Straßen in gutem Zustand zu halten, müssen die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen deutlich erhöht werden. Das Ziel ist, die regelmäßige Durchführung dieser Arbeiten zu gewährleisten und die Finanzierung dauerhaft zu sichern.

Vorausschau Planungen ab 2025 und Investitionen ab 2026

Im Jahr 2025 stehen 100.000 Euro zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 sind jeweils 220.000 Euro für Planungsbeginn und Fortführung des Planungsprozesses sowie dem Baubeginn für folgende Maßnahmen vorgesehen:

•    K 8709 OD Lauterbach, 4. BA (Kommunalbudget 2026)
•    K 8737 Stützwand 30 Rathmannsdorf (Kommunalbudget 2026)
•    K 8756 Brücke bei Breitenau (Kommunalbudget 2026)
•    K 8733 Struppen, 3. BA, OD Naundorf (Kommunalbudget 2027)
•    K 8734 OD Struppen, Kreuzungsanteil S 168 (Kommunalbudget 2027)
•    K 9013 OD Seifersdorf, 1. BA (Kommunalbudget 2027)
•    K 9015 OD Wilmsdorf (Kommunalbudget 2027)
•    K 9015 Durchlass Veilchental (Kommunalbudget 2027)
•    K 9075 OD Grumbach (Kommunalbudget 2027)
•    K 8744 Ersatzneubau Stützwand 5 in Rosenthal (Kommunalbudget 2028)
•    K 8754 Errichtung Radweg Pirna-Dohma (Förderrichtlinie RL KStB 2028)
•    K 8768 Erneuerung OD Bosewitz, Kreuzung (Kommunalbudget 2028)
•    K 9003 Ausbau Goppeln - Golberode, 1. BA (Kommunalbudget 2028)

In den Jahren 2026 bis 2028 plant die Straßenbauverwaltung mit Haushaltsmitteln zur Deckung der Eigenmittel-Budgets zwischen 2,3 und 5,4 Millionen Euro für Planungen und Investitionen einschließlich der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenmeistereien.

Das Straßenoberflächenprogramm soll beibehalten und verstetigt werden.

Die Maßnahmen der Schadensbeseitigung nach dem Starkregen 2021 im Zuge der K 8725 in Schönbach und K 8744 in Reinhardtsdorf-Schöna sind 2026 fortzuführen und fertigzustellen.

Beschlussfassung über Investitions- und Baumaßnahmen an der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg

Der Landkreis plant die infrastrukturelle Weiterentwicklung der Sportstätte Altenberg. Dafür beschloss der Kreistag mehrheitlich die Ausführung der Baumaßnahmen von 2027 bis 2032. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 19,25 Millionen Euro, wobei 80 % durch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) gefördert werden. Die Planungsleistungen werden 2025 ausgeschrieben und beauftragt.

Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

•    Umbau und Erweiterung des Bobstarts
•    Infrastrukturelle Maßnahmen
•    Bahnöffnung an der Kurve 18
•    Bremshang mit Ausfahrtsplateau für Monobobs
•    Jugendstarthöhe an der Kurve 9
•    Neubau der Überdachung an der Ausfahrt der Kurve 9 bis Einfahrt Kurve 10
•    Erweiterung des Verwaltungsgebäudes
•    Ausbau des alten Zielgebäudes

Zusätzlich zu den größeren Baumaßnahmen beschloss der Kreistag mehrheitlich die Sanierung und Investition an der Kältetechnik sowie die Erneuerung des Jugendstart Rodel im 2. BA.

Die dringenden Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an den kältetechnischen Anlagen sind für 2025 erforderlich, um die Betriebssicherheit der Kälteanlage zu gewährleisten. Die Kosten dafür werden auf 449.500 Euro geschätzt.

Für die Erneuerung des Jugendstarts Rodel hat der Landkreis bereits einen Förderantrag in Höhe von 580.000 Euro beim SMI eingereicht. Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn wurde vom SMI genehmigt. Mit Hinblick auf die Junioren-WM Anfang 2026 ist mit einer Realisierung des 2. BA bis Ende 2025 zu rechnen, um das zu errichtende Startgebäude entsprechend nutzen zu können.

Maßnahmenbeginn zur Errichtung einer Kläranlage am BSZ "Otto Lilienthal"

Auf dem Grundstück des Beruflichen Schulzentrum „Otto Lilienthal“ am Standort Glashütte soll statt des geplanten Anschlusses an das öffentliche Abwassernetz der Ersatzneubau einer dezentralen Abwasseranlage errichtet, das Schmutzwasserleitungssystem erneuert sowie die Bestandskläranlagen und -leitungen zurückgebaut werden. Dazu beschloss der Kreistag einstimmig den Beginn der unaufschiebbaren Investitionsmaßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zur Errichtung einer Kläranlage am BSZ.

Für die Baumaßnahme standen im Jahr 2024 etwa 360.900 Euro zur Verfügung. In der Haushaltsplanung 2025 wurden weitere Mittel in Höhe von 200.000 Euro berücksichtigt. Um die Auswirkungen auf den Schulbetrieb so gering wie möglich zu halten, müssen die Schulferien optimal genutzt werden. Das erfordert, die notwendigen Ausschreibungen ab Mitte März 2025 durchzuführen, damit die Baumaßnahme 2025 mit Beginn der Sommerferien begonnen und Ende der Herbstferien abgeschlossen werden kann. Um diese Zeitschiene einhalten zu können, bedarf es der vorzeitigen Inanspruchnahme der finanziellen Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025.

Erweiterung des Personenkreises durch die Gebührensatzung Unterbringung

Die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung anerkannter Asylberechtigter und Flüchtlinge in Unterkünften des Landkreises (Gebührensatzung Asyl) regelt nicht die Erhebung von Gebühren für anspruchsberechtigte Personen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), da deren notwendiger Bedarf an Unterkunft als Sachleistung entsprechend des vorgenannten Gesetzes gedeckt wird.

Jedoch erzielen immer mehr anspruchsberechtigte Personen auf Leistungen nach dem AsylbLG eigenes Erwerbseinkommen. Diese Leistungsberechtigten haben bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen auch die Kosten der Unterkunft, Heizung und Haushaltsenergie zu erstatten.

Aus diesem Grund beschloss der Kreistag die Erweiterung des Personenkreises durch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Spätaussiedlern, Asylbewerbern und anderen ausländischen Personen in Unterkünften des Landkreises (Gebührensatzung Unterbringung) mehrheitlich, um die Erstattung rechtssicher zu gestalten. Die Gebührensatzung Asyl tritt gleichzeitig außer Kraft.

Direktvergabe der ÖPNV-Busverkehrsleistungen im Landkreis an die RVSOE

Der Landkreis ist Aufgabenträger und zugleich zuständige Behörde für die Vereinbarung und Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen. Somit trägt er einen Teil der Gewährleistungsverantwortung für die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung bedient sich der Landkreis der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE).

Aufgrund dessen wurde zwischen dem Landkreis und Müller Busreisen GmbH (Müller) ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen. Dieser läuft jedoch zum 27. Mai 2026 aus. Seit dem 1. Januar 2023 ist die RVSOE in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag eingetreten.

Ziel einer Anschlusslösung ist die Harmonisierung der Laufzeiten der derzeit geltenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zum spätestmöglichen Termin. Somit soll der Betriebsbeginn des neuen Auftrages der 10. August 2027 sein. Der Kreistag beschloss einstimmig für den Zwischenzeitraum vom 28. Mai 2026 bis zum 9. August 2027 die RVSOE mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag durch eine Inhouse-Vergabe zu beauftragen. Dieser Vertrag soll die im öffentlichen Auftrag mit Müller gemeinwirtschaftlichen Leistungen zum Inhalt haben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendige Vorabbekanntmachung zu erstellen und innerhalb der gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen sowie die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Vergabeverfahrens einzuleiten.  

Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 10. März 2025 befasste, wurde bereits am gleichen Tag gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 2. Dezember 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.


Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Mann und Frau bestellt der Kreistag eine/n hauptamtliche/n Gleichstellungsbeauftragte/n gemäß § 14 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11. April 2017.

Der Kreistag berief Frau Saskia Joos zur neuen Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bis längstens 31. Dezember 2029.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat Mitwirkungs- und Initiativrecht bei allen Vorhaben, Programmen und Maßnahmen des Landkreises, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.


Bestellung einer hauptamtlichen Beauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung

Nach § 14 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11. April 2017 bestellt der Kreistag eine/n Beauftragte/n für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung.

Der Kreistag bestellte Frau Lydia Schmid als Behindertenbeauftragte des Landkreises mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bis längstens 31. Dezember 2029. Sie übte diese Funktion bereits in der letzten Wahlperiode aus und wurde somit in ihrem Amt bestätigt.

Die Beauftragte wahrt die Belange der im Landkreis lebenden Menschen mit Behinderungen und setzt sich für die schrittweise Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft ein.

Sie steht für Menschen mit Behinderungen als Ansprechpartnerin zur Verfügung und bietet nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechstunden an.


Beschlussfassung über das Verfahren der Bestellung zum hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe

In der Sitzung des Kreisausschusses am 18. November 2024 brachten dessen Mitglieder einen fraktionsübergreifenden Antrag ein, das gegenwärtige Besetzungsverfahren zum hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe zu beenden. Unter einer durch die Fraktionen avisierten Änderung der Hauptsatzung im Frühjahr 2025 soll die Stelle neu ausgeschrieben werden. Dieser Antrag wurde einstimmig von den Mitgliedern angenommen.

Eine Bestätigung der verwaltungsinternen Vorauswahl soll in der Sitzung des Ältestenrates am 7. Mai 2025 erfolgen. In der Sitzung des Kreisausschusses am 2. Juni 2025 erhalten die bestätigten Bewerber die Möglichkeit sich vorzustellen.

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, in dem neuen Verfahren eine Vorauswahl zu treffen und dem Kreistag geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

In der Sitzung des Kreistages am 23. Juni 2025 erfolgt die Wahl beziehungsweise die Bestellung einer/s Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe.

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung mehrheitlich das Verfahren für die Besetzung der Stelle des Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe aufzuheben und im Zusammenhang mit der avisierten Änderung der Hauptsatzung im März 2025 erneut auszuschreiben.
                                                                                               

Informationsvorlage der Eckwerte zur Haushaltssatzung

Die Verwaltung erarbeitete einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026, welcher in der Kreisausschusssitzung vorgestellt wurde. Am 11. November 2024 ist zum Doppelhaushaltsentwurf ein Änderungsantrag seitens der CDU-Fraktion zur Aufstellung eines einjährigen Haushaltsplanes für 2025 eingegangen, da nur für das Haushaltsjahr 2025 ein Haushaltsausgleich nachgewiesen werden kann. In der Sitzung des Kreisausschusses am 18. November 2024 wurde der Antrag eingebracht und durch die Mitglieder des Kreisausschusses angenommen.

Der Kreistag nahm daher die Eckwerte der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2025 durch die Informationen der Landkreisverwaltung zur Kenntnis.

Der Ergebnishaushalt 2025 weißt gegenwärtig ein negatives Ergebnis von etwa -21,1 Millionen Euro aus, welches durch Verrechnung mit dem Basiskapital in Höhe von etwa 3,9 Millionen Euro und einer Fehlbetragsabdeckung aus der Rücklage in Höhe von etwa 17,2 Millionen Euro gedeckt werden kann. Im Jahr 2025 kann ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht werden.
Der Finanzhaushalt 2025 weißt gegenwärtig eine Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von etwa -13,0 Millionen Euro aus, der aus Liquidität bzw. Kassenkredit gedeckt werden muss.
Die Eckwerte berücksichtigen eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes um 2,5 % auf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 % im Jahr 2025 und mittelfristig bis 2028. Ein Prozent der Kreisumlage entspricht dabei im Jahr 2025 3,5 Millionen Euro.

Eigenmittel für Investitionen können auf Grund der Reduzierung der investiven Schlüsselzuweisung im Sächsischen Finanzausgleich nur unter Aufnahme von Krediten finanziert werden.

Alle weiteren Ausführungen zum Entwurf erfolgten im Rahmen einer Präsentation.


Klimaanlage für Aula des BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna

Im Oktober 2024 hat der Kreistag die Aufnahme der Maßnahme „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage am Beruflichen Schulzentrum ‚Friedrich Siemens‘ Pirna“ zur Deckung des Eigenverbrauchs beschlossen. In den Sommermonaten ist jedoch mit einer über dem Eigenverbrauch liegenden Stromerzeugung zu rechnen. Dem gegenüber kommt es bei starker Sonneneinstrahlung zu einer erheblichen Aufheizung der im Dachgeschoss des BSZ gelegenen Aula mit im Sommer regelmäßigen Temperaturen von 30 °C. Aus diesem Grund soll auf dem Dach bis August 2025 eine Klimaanlage errichtet werden. Diese soll vor allem mit überschüssigem, von der PV-Anlage erzeugtem und daher kostenfrei zur Verfügung stehenden Strom betrieben werden.

Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Aufnahme der Maßnahme „Errichtung einer Klimaanlage für die Aula am Beruflichen Schulzentrum ‚Friedrich Siemens‘ Pirna“ in das Investitionsprogramm 2024 sowie die Bewilligung von außerplanmäßigen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe der Kosten für die Errichtung der Klimaanlage, welche mit 345.000 Euro geschätzt werden.


Erforderliche, überplanmäßige Auszahlungen für das laufende Kalenderjahr

Erforderliche Auszahlungen, die im laufenden Kalenderjahr zu leisten sind, liegen im Bereich des Jugendamts in Bezug auf unbegleitete minderjährige Ausländer und im Bereich des Bevölkerungsschutzes bezüglich des Rettungsdienstes.

Gemäß § 89d Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) sind die Kosten der Unterbringung und Versorgung der jungen Menschen, die der örtliche Träger der Jugendhilfe aufwendet, durch das Landesjugendamt, zu erstatten. Der Landkreis rechnet regelmäßig und zeitnah die Kosten gegenüber dem Landesjugendamt ab. Durch die Haushaltssituation des Landes erfolgt die Erstattung für 2024 zögerlich und nicht in dem prognostizierten Umfang. Demnach entsteht zum Jahresende im Finanzhaushalt ein Defizit in Höhe von voraussichtlich knapp 2,0 Millionen Euro. Daher beschloss der Kreistag für das Haushaltsjahr 2024 einstimmig im Budget des Jugendamts unabweisbare überplanmäßige Auszahlungen in der Höhe des Defizits.

Im Januar 2024 beschloss der Kreistag überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen. Als Deckungsquelle wurden in gleicher Höhe Erträge/Einzahlungen aus Gebührenentgelten angegeben. Jedoch konnte im Jahr 2024 der Planansatz für Erträge/Einzahlungen nicht erreicht werden, weshalb der Beschluss aufzuheben ist. Der derzeitige Finanzmittelbedarf errechnet sich aus Minderein- und Mehrauszahlungen. Die Hochrechnung der Einzahlungen hat zum 31. Dezember 2024 insgesamt etwa 38,0 Millionen Euro ergeben und die Auszahlungen werden laut Analyse von Ende September zum Jahresende voraussichtlich etwa 48,5 Millionen Euro betragen. Der sich daraus ergebenden Finanzierungsmittelbedarf von etwa 10,5 Millionen Euro wurde vom Kreistag einstimmig beschlossen.

Die höheren Aufwendungen konnten erst in der Gebührenkalkulation für 2025 berücksichtigt werden - also im Ergebnis der Kostenverhandlungen, welche dieses Jahr stattgefunden haben. Damit werden diese Mehraufwendungen/-auszahlungen über die Gebühren und Entgelte erst 2025 refinanziert.


Fortschreibung der Gebührensatzung Rettungsdienst  

In seiner Sitzung hat der Kreistag einstimmig die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis beschlossen. Hierbei handelt es sich um die jährliche Fortschreibung der angepassten Preisentwicklung bei Rettungswagen-, Krankentransport- und Notarzteinsätzen.

Zur Grundlage der Gebührenkalkulation wurden neben den Erreichungszielen der Bereichsplanung auch die Kosten-Leistungs-Rechnung der Leistungserbringer herangezogen. Dies ins Verhältnis gesetzt zu den angenommenen Einsatzzahlen ergibt die Kosten je Einsatz und Rettungsmittel.

Das Verfahren wurde federführend von den Krankenkassen und Versicherungsverbänden begleitet. Die Krankenkassen haben im Ergebnis der Verhandlungen ein Ausgabenbudget für 2025 in Höhe von rund 57,4 Millionen Euro bestätigt.

In der Kalkulation wurde ein im Haushaltsjahr 2024 zu erwartender Überschuss in Höhe von rund 272.400 Euro berücksichtigt, welcher zu entsprechenden Mindererträgen/-einzahlungen im kommenden Jahr führt. Die von den Kostenträgern bestätigten Kosten und erwartenden Einsatzzahlen sind verbindliche Grundlage für die Gebührenkalkulation.

Die Betriebskostenerstattung an die sechs Leistungserbringer im Landkreis ist vertraglich vereinbart und beinhaltet eine Erhöhung infolge der Ausschreibungsergebnisse von rund 11,0 Millionen Euro.

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Gebühren unter Berücksichtigung der bestehenden Leistungskataloge regelmäßig von den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen. Nur in Ausnahmefällen tragen die Nutzer des Rettungsdienstes die Gebühren selbst. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Erstattung nach den entsprechenden Versicherungsverträgen.


Aktueller Zustandsbericht zu Kreisstraßen

Der Kreistag nahm für die Kreisstraßen, abgesehen der Ortsdurchfahrten von Pirna und Freital, den Zustandsbericht vom Amtsleiter des Straßenbauamts zur Kenntnis. Bei den Staats- und Bundesstraßen hat der Landkreis die Unterhaltungslast, die vor allem durch saisonale Leistungen wie Mäharbeiten, Schlaglochflick und Winterdienst sowie kleine Instandsetzungsarbeiten geprägt ist.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stand dem Straßenbauamt ein Budget von insgesamt knapp 10,4 Millionen Euro für Investitionen einschließlich Planung, Grunderwerb, Fahrzeuge und Geräte und jeweils 2,0 Millionen Euro für Instandsetzungen zur Verfügung. Darüber hinaus wurden knapp 5,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Schadensbeseitigungen aus dem Starkregenereignis 2021 bereitgestellt, welche als Ergebnis der durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestätigten Schadenshöhe resultieren und von der angemeldeten Höhe an Schäden abweichen.  


Weiteres Vorgehen zur Übernahme der Liegenschaften der Straßenmeistereien

Im Zuge der Kreisgebiets- und Funktionalreform hat der Kreistag im Jahr 2008 die Verantwortung für die Bau- und Unterhaltungslast ausgewählter Kreis-, Bundes- und Staatsstraßen übernommen. Der Freistaat Sachsen gewährte hierfür einen Mehrbelastungsausgleich für Raumkosten, wahlweise durch die unentgeltliche Bereitstellung von Räumlichkeiten und Grundstücken oder durch deren Übereignung.

Der Landkreis nahm Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen auf. Ziel war die Übernahme der entsprechenden Liegenschaften sowie die Einigung auf eine Ablösesumme für rückständigen Bauunterhalt.

Im November 2023 wurde ein finaler Ablösebetrag von rund 10,0 Millionen Euro vertraglich vereinbart. Der zugehörige Notartermin ist für den laufenden Dezember vorgesehen. Die Auszahlung des Betrags erfolgt in zwei Teilbeträgen: 3,3 Millionen Euro bis Ende 2024 und 6,7 Millionen Euro bis spätestens 31. Dezember 2025.


Sitzungstermine des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Kalenderjahr 2025 beschlossen

Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2025 an folgenden Tagen, jeweils 17:00 Uhr statt:

•    10. März 2025
•    23. Juni 2025
•    22. September 2025
•    24. November 2025

Der Kreistag stimmte den Sitzungsterminen einstimmig zu.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 21. Oktober 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Beschlussfassung über die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage am Beruflichen Schulzentrum "Friedrich Siemens" Pirna - durch Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen

Mit Bescheid vom 30. April 2024 wurden Mittel in Höhe von 189.000 Euro für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) am BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna bewilligt. Dies war bei der Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 nicht absehbar. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung am 21. Oktober 2024 einstimmig zu, diese Maßnahme in das Investitionsprogramm 2024 aufzunehmen.

Der Landkreis hat zur Durchführung der Maßnahme keine Eigenmittel zu erbringen.


Vorzeitiger Maßnahmenbeginn der Sanierung Burg Hohnstein beschlossen

Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung über den Förderantrag für die Sanierung der Burg Hohnstein (2. Bauabschnitt Oberer Burghof und 3. Bauabschnitt Altes Schloss) gemäß dem Förderprogramm Kultur-Invest der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschloss der Kreistag einstimmig die Auslösung weiterer Planungsleistungen der Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – der Bauabschnitte 2 und 3.


Beschlussfassung über die Beteiligung des Landkreises an den zum Großvorhaben ESMC-Ansiedlung eingerichteten und vorgesehenen Arbeitsgruppen und Gremien

Angesichts der erwarteten Zuwanderung von Arbeitskräften im Zuge der Ansiedlung des Großvorhabens ESMC und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Wohnraum, sozialer Infrastruktur wie Kindertagesstätten, Schulen und öffentlichem Nachverkehr sowie nach Gewerbeflächen, hat der Kreistag beschlossen, dass sich der Landkreis an den von der Landeshauptstadt Dresden, den kommunalen Akteuren und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der ESMC-Ansiedlung eingerichteten Arbeitsgruppen und Gremien beteiligt. Die Entscheidung zur Beteiligung wurde einstimmig getroffen, und der Landkreis stellt hierfür 10.000 Euro bereit.


Weiterführung des Archivverbundes zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Großen Kreisstadt Pirna

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung einstimmig die Weiterführung des Archivverbundes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Großen Kreisstadt Pirna. Die neue Zweckvereinbarung wird die weitere Übertragung der Aufgabenwahrnehmung für das Stadtarchiv und das Verwaltungsarchiv der Stadt durch den Landkreis beinhalten.


Zweckvereinbarung zur Beschaffung von Komponenten eines Fachinformationssystems für die automatisierte Betriebsdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst

Der Kreistag beschloss einstimmig gemeinsam mit neun anderen Landkreisen den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Komponenten eines Fachinformationssystems für die automatisierte Betriebsdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst an den Landkreis Meißen. Damit ist es dem Landkreis möglich, die Erfüllung dieser Aufgabe im Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb zu realisieren.


Neufassung der Satzung über die Stellvertreterregelung des Kreisbrandmeisters

Im Rahmen einer Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie der rechtsbereinigten Sächsischen Feuerwehrverordnung wird eine Änderung der Satzung über die Stellvertreterregelung des Kreisbrandmeisters notwendig.

Der Kreistag ermöglicht mit seiner einstimmigen Zustimmung die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Kreisbrandmeister auszuschöpfen. Der Höchstbetrag steigt mit Inkrafttreten der Satzung ab dem 1. November 2024 von 306 auf 386 Euro monatlich.

 

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.

Zu seiner Konstituierung kam der neue Kreistag am 26. August 2024 im Kreistagssaal des Schlosses Sonnenstein zusammen. In der ersten Sitzung wurden die am 9. Juni 2024 gewählten Kreisräte auf die Erfüllung ihrer Aufgaben für die Wahlperiode verpflichtet. Sie übernehmen diese verantwortungsvolle, ehrenamtliche Aufgabe für fünf Jahre.

Landrat Michael Geisler wünschte den Kreisrätinnen und Kreisräten, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Institutionen eine erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse des Landkreises.

Mit den in der Sitzung gefassten Beschlüssen wurde die Arbeitsfähigkeit des Kreistages, seiner Ausschüsse und Gremien vollumfänglich hergestellt.

Fraktionsbildung abgeschlossen

Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge besteht aus dem Vorsitzenden des Kreistages Landrat Michael Geisler und 86 Kreisräten. Kreisräte können sich zu Fraktionen zusammenschließen, sofern diese fünf Kreisräte umfassen. Wird die erforderliche Anzahl an Kreisräten nicht erreicht, erhält die Vereinigung den Status einer Gruppe. Die Fraktionen und Gruppen setzen sich wie folgt zusammen:

Fraktion AfD                                    27 Sitze
Fraktion CDU                                  22 Sitze
Fraktion Freie Wähler/FDP              11 Sitze
Fraktion BSW                                  10 Sitze
Fraktion SPD/Grüne                          6 Sitze
Gruppe Konservative Mitte                4 Sitze
Gruppe DIE LINKE                            3 Sitze
Gruppe Freie Sachsen                      3 Sitze                      

In dieser ersten Sitzung ging es auch um die Besetzung von Ausschüssen, Beiräten und Aufsichtsräten sowie entsprechenden Überwachungsorganen. Dazu zählen:

  • Kreisausschuss,
  • Wirtschafts-, Tourismus und Vergabeausschuss,
  • Sozialausschuss,
  • Jugendhilfeausschuss,
  • Petitionsausschuss,
  • Bildungsausschuss,
  • Senioren- und Behindertenbeirat
  • sowie Aufsichtsräte, Zweckverbände, Gesellschaften und Vereine.

Die gewählten Vertreter werden zeitnah im Rats- und Bürgerinformationssystem des Kreistages unter https://landratsamt-pirna.more-rubin1.de/ veröffentlicht.

Außerdem wurden die Termine der Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien für das zweite Halbjahr 2024 beschlossen. Für Kreistagssitzungen sind bis zum Jahresende noch zwei Termine geplant: der 21. Oktober und 2. Dezember 2024.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 13. Mai 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Maßgebliche Inhalte und Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

In dem aktuellen Energie- und Klimaschutzkonzept für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde Bezug auf das bereits bestehende Konzept aus dem Jahr 2013 genommen. Es erfolgte eine Fortschreibung der Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanz, insbesondere für den Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbrauch, mit der die Entwicklung der letzten 10 Jahre nachvollzogen werden konnte. Darüber hinaus wurden auch Aussagen zum Stand der regionalen Erzeugungskapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien im Landkreis getroffen.

Der Kreistag bestätigte mehrheitlich mit Änderungsanträgen das fortgeschriebene und evaluierte Klimaschutzkonzept und beauftragte den Landrat mit der Umsetzung der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen. Das Gremium wird jährlich über den Umsetzungsfortschritt informiert.


Überplanmäßige Ausgaben für die Erneuerung Jugendstart Rodel

Im Jahr 2025 steht die Realisierung der Erneuerung des Jugendstarts Rodel an der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg mit dem 2. Bauabschnitt an. Zur Junioren-WM Rodel Anfang 2026 soll diese genutzt werden können. Um den Zeitplan einhalten zu können, ist der Ausschreibungsbeginn im Januar 2025 erforderlich, wobei davon ausgegangen wird, dass bis dahin ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) erteilt wird und auch ein Fördermittelbescheid vorliegt.

Für die Maßnahme wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 725.000 Euro ausgegangen, Eigenmittel des Landkreises werden in Höhe von rund 145.000 Euro veranschlagt.

Aus haushaltsrechtlicher Sicht kann die Ausschreibung der Baumaßnahme ohne eine Verpflichtungsermächtigung nicht durchgeführt werden. Da diese im Haushaltsplan 2024/25 nicht enthalten ist, ist die Aufnahme einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die Deckung der Mehrkosten soll aus der Maßnahme „Wilhelmine-Reichard-Schule Freital“ erfolgen, für die die entsprechenden Ansätze vorhanden sind. Die dort geplanten Baumaßnahmen werden auf Grund der geringer ausfallenden Förderzusage zeitlich gestreckt, sodass die Mittel zunächst für den Jugendstart Rodel eingesetzt werden können.

Der Kreistag gab dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig seine Zustimmung.


Weiterentwicklung des Schulstandortes Wilhelmine-Reichard-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Freital

Nach der Errichtung der Modulbauten Teil 1 und 2 und der Ertüchtigung der Turnhalle ist die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes die dritte große Baumaßnahme, die der Landkreis am Standort in Freital umsetzt.

Bereits im Jahr 2017 wurde im Dachbereich des Gebäudes Echter Hausschwamm festgestellt und im fortlaufenden Zeitraum weiter beobachtet. Im Jahr 2021 erfolgte ein Teilauszug der oberen Etage des Gebäudes. 2023 wurde dieses dann komplett geräumt. Interimsweise wird hierbei die bereits während der vergangenen Baumaßnahmen erforderliche Containerlösung genutzt. Neben der Sanierung der vom Echten Hausschwamm befallenen Bauteile sind weitere Baumaßnahmen am Objekt geplant.

Auf Grund der geringer ausgefallenen Förderzusage durch den Freistaat Sachsen ist eine Teilung der Komplettsanierung in zwei Bauabschnitte erforderlich.

Im ersten Bauabschnitt erfolgt prioritär der Ausbau des Dachgeschosses inklusive des dazugehörigen Rettungsweges in die Aula, die Dachsanierung und der Einbau eines Personenaufzuges. Weitere Maßnahmen werden abhängig von den dann noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umgesetzt. Ziel ist es, bereits mit Abschluss des ersten Bauabschnittes den Interimscontainer soweit wie möglich freizulenken.

Für diesen ersten Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro veranschlagt. Davon sollen 4,4 Millionen Euro aus Fördermitteln des Freistaates gedeckt werden. Der Landkreis stellt 2,9 Millionen Euro Eigenmittel zur Verfügung.

Der Kreistag bestätigte die Vorlage einstimmig.


Änderung des Investitionsprogrammes 2024 – Straßen

Geplante Straßenbaumaßnahmen des Jahres 2024 wurden im Zuge der weiteren Planung und ihrer Umsetzung auf der Grundlage der fachlichen Abgrenzung voneinander zu den Instandsetzungen beziehungsweise Investitionen zugeordnet. Damit ist eine zutreffende Darstellung der Mittelansätze im Finanz- und Ergebnishaushalt gewährleistet.

Darüber hinaus bestätigte der Kreistag einstimmig überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 420.000 Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenmeistereien. Derzeit sind für notwendige Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten 486.000 Euro vorgesehen.
Über 70 Prozent der technischen Hilfsmittel sind zwischenzeitlich abgeschrieben und bedürften dringend einer Neubeschaffung.

So müssen zusätzlich zur geplanten Anschaffung von Transportern, Radladern, Mäh- und Winterdiensttechnik ein Unimog aus dem Jahr 2005, ein LKW, Baujahr 2012, und mehrere (Warnleit-)Anhänger ersetzt werden, da Reparaturen nur noch mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu realisieren sind. Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln, die der Kreistag bestätigte, sollen die Funktionsfähigkeit der Straßenmeistereien aufrechterhalten und damit die Verkehrssicherung gewährleistet werden. Die Finanzierung des Landkreises erfolgt mit Komplementärmitteln des Bundes und des Freistaates entsprechend dem festgelegten Verteilerschlüssel.


Fortschreibung der Zuschüsse an Schulträger der städtischen Gymnasien

Für die Wahrnehmung der Schulträgerschaft der Gymnasien durch die Städte Pirna, Heidenau und Sebnitz wird seit 2012, für Wilsdruff seit 2018 eine jährliche Kostenpauschale erstattet. Dieser Zuschuss wird seit 2017 in der Weise ermittelt, dass der Schülernebenansatz von der Kreisumlage freigestellt bleibt. Damit konnten und können die Kommunen selbst über den Teil der Schlüsselzuweisungen verfügen, die ihnen für die Schulen gewährt werden. Für die ab dem Jahr 2025 gültige Kostenerstattungspauschale an städtische Schulträger der Gymnasien soll die gleiche Berechnungsmethode wie 2017 gelten.

Der Kreistag beschloss daher mit einem Änderungsantrag mehrheitlich als Grundlage für die Aufnahme in die Haushaltsplanung 2025 und 2026 einen Ausgleich für die Städte Pirna, Heidenau, Sebnitz und Wilsdruff hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben als Schulträger für Gymnasien in Höhe der auf den Schülernebenansatz entfallenden Kreisumlage. Basisjahr für die Ermittlungen des Zuschusses ist das Jahr 2024. Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2025 bis 2026) festgeschrieben und pro Jahr und Schüler in Höhe von rund 500 Euro gezahlt.


Neufestsetzung der Angemessenheitswerte für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

Für die Zeit ab dem 1. Juli 2024 beschloss der Kreistag einstimmig die Neufestsetzung der Angemessenheitswerte für die Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Der Beschluss führt voraussichtlich zu keinen Mehraufwendungen, da bereits jetzt auf Grund der bestehenden Wohnungsmarktlage höhere Kosten der Unterkünfte bewilligt werden, als diese in der Verwaltungsvorschrift als höchstens angemessen ausgewiesen werden. Die gestiegenen Kosten werden durch die Fortschreibung der Angemessenheitswerte 2024 entsprechend abgebildet und im Falle des Jobcenters anteilig in Höhe der jährlich festgelegten Bundesbeteiligung erstattet, im Falle des Sozialamts in voller Höhe.


Festschreibung der für das Jahr 2020 berechneten Werte zur Unterstützung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV für das Jahr 2024

Der Kreistag beschloss einstimmig die Festschreibung der für das Jahr 2020 berechneten Werte zur Unterstützung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) für ein weiteres Jahr.

Der Freistaat Sachsen unterstützt die ÖPNV-Aufgabenträger zum Ausgleich der bei der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehenden Mindereinnahmen. Auf Grund der Unsicherheiten zum Kauf- und Nutzungsverhalten bei Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs wurde den Gebietskörperschaften empfohlen, die für das Jahr 2020 berechneten Werte für die Zahlungen an die Verkehrsunternehmen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 festzuschreiben. Dem ist der Kreistag entsprechend nachgekommen und setzte damit das bisherige Antrags- und Abrechnungsverfahren für diese Jahre komplett aus. Im Haushaltsjahr 2024 werden dem Landkreis Mittel in Höhe von insgesamt etwa 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche in vollem Umfang an die Verkehrsunternehmen weitergereicht werden.


Weisung an den Landrat zu einer weiteren Grundsatzvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen in Bezug auf die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH

Der Kreistag erteilte Herrn Landrat Michael Geisler mehrheitlich die Weisung, im Kulturkonvent einer weiteren Grundsatzvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH (EPS) ab der Spielzeit 2026/2027 für die Dauer von bis zu acht Jahren zuzustimmen, sofern mindestens folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:

Laufzeit sechs Jahre mit Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren,
Beibehaltung des grundsätzlichen Finanzierungsverhältnisses zwischen dem Freistaat Sachsen von 53 Prozent und dem Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 47 Prozent zuzüglich weiterer Mittel für die EPS über den Kulturpakt oder vergleichbare Instrumente des Freistaates,
Bereitstellung der Finanzierungsmittel vorzugsweise in dynamisierter Form,
Abwicklung der Finanzierung der Landesbeteiligung über einen Orchesterleistungsvertrag zwischen EPS und der Landesbühnen Sachsen (LBS).
Die Finanzierung der gemäß einer solchen Grundsatzvereinbarung durch die kommunale Seite über den Kulturraum einzubringenden Mittel wird im Rahmen der Erhebung der Kulturumlage von den Mitgliedern des Kulturraumes, den beiden Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, sichergestellt.


Information zu den Empfehlungen der integrierten Sozialplanung

Der Kreistag nahm die Empfehlung sowie das weitere Vorgehen der Integrierten Sozialplanung (ISP) mit dem Fokus auf die enge Zusammenarbeit und die ganzheitliche Betrachtung sozialer Themen im Landkreis zur Kenntnis. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln soll mit Hilfe einer Datenbank eine technische Implementierung in die Verwaltung erfolgen. Hierbei werden Kosten für die Beschaffung und für technische Vorbereitungen anfallen.

Derzeit nutzen die Fachbereiche im Landratsamt verschiedene Quellen, um für die Prozesse erforderliche Daten zu erhalten. Abgefragte, statistische Daten aus übergeordneten Stellen werden derzeit manuell mit Daten aus den Fachprogrammen kombiniert. Eine zentrale Lösung mittels Datenbank, in der alle für die Prozesse relevanten statistischen Daten gebündelt sind, gibt es aktuell noch nicht.

Die Strategie des Landkreises sollte den Fokus auf fachverfahrensübergreifende IT-Lösungen legen, die die Interessen von Bürgern, Politik, Wirtschaft, Standort, Kultur und Tourismus berücksichtigen. Die Landkreisverwaltung ist bestrebt, interne Verwaltungsprozesse zu optimieren und Dienstleistungen digital bereitzustellen, was eine kontinuierliche Weiterentwicklung der IT-Systeme erfordert. Neben den genannten Synergien für die Fachbereiche dient die Datenbank dazu, Mittel und Ressourcen genauer zu planen, Frühindikatoren zu entdecken und Bedarfe abzuleiten. Durch die Bereitstellung der Daten in geprüfter und einheitlicher Form an einem zentralen Ort wird zudem sichergestellt, dass alle Akteure auf gleicher Datenbasis miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Als nächster Schritt erfolgt die Überprüfung der technischen Umsetzung der Datenbank. Zusätzlich wird der Datenbestand des Sozialmonitorings aktualisiert und erweitert. Nach dem Kreistag werden die Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung an die Kommunen weitergeleitet. Des Weiteren wird die Konzeption und Verortung der ISP in der Landkreisverwaltung überarbeitet.


Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden  Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 26. Februar 2024 folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Umsetzung der Übernahme von Liegenschaften der Straßenmeistereien

Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Übernahme der Liegenschaften der Straßenmeistereien, welche sich bisher im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden und durch die Kreisverwaltung für die Erfüllung ihrer seit 2008 übernommenen Aufgaben betrieben werden. Dazu gehören die vier Straßenmeistereien in Altenberg einschließlich des Lagerplatzes Bergedamm, Dohma, Freital und Langburkersdorf sowie die beiden Stützpunkte in Königstein und Obercarsdorf, welche einen derzeitigen Verkehrswert von etwa 2,27 Millionen Euro aufweisen.

Der Kreistag hat damit den Weg geebnet, mit dem Freistaat den Grundstücksübereignungsvertrag abzuschließen und ein mehrjähriges Verfahren mit einem für den Landkreis guten Ergebnis abzuschließen. Nach entsprechenden Verhandlungen mit dem Freistaat konnte für die Übernahme dieser Liegenschaften eine Ablösesumme von gut 10 Millionen Euro erreicht werden. Diese finanziellen Mittel sollen nach Abschluss des Vertrages und der notariellen Beurkundung bis zum Ende des Jahres 2024 dem Landkreis überwiesen werden.

Die Übernahme und die zweckgebundene Ablösesumme beenden das Überlassungsverhältnis für die Liegenschaften und ermöglichen dem Landkreis, als künftiger Eigentümer dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, zeitgemäße Energiekonzepte und Modernisierungsmaßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsprozesse zu beginnen und das Potenzial der wirtschaftlichen Nutzung beziehungsweise Vermarktung von Liegenschaften und Flächenanteilen zu nutzen. Ebenso soll mit der Ablösesumme der Neubau des Sozialgebäudes der Straßenmeisterei Langburkersdorf und eines Winterstützpunktes (Salzhalle) im Bereich der Staatsstraße 177 realisiert werden. Die Ertüchtigung der Straßenmeisterei in Langburkersdorf soll eine der ersten Maßnahmen nach der Übernahme darstellen, um den Straßenbetriebsdienst nach heutigen Maßstäben durchführen zu können.

Aufgrund des Eigentumsüberganges und der damit verbundenen eigenen Zuständigkeit bekommt der Landkreis mehr Handlungsspielraum, diese Vorhaben maßgebend und gestaltend umzusetzen.

Der Landkreis hat mit der Kreisgebiets- und Funktionalreform am 1. August 2008 die Bewirtschaftung des klassifizierten Straßennetzes im Kreisgebiet sowie die Aufgaben der baulichen und betrieblichen Unterhaltung, die Instandsetzung der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie die technische Verwaltung der Kreisstraßen übernommen. Seitdem hat der Landkreis die Bau- und Unterhaltungslast für etwa 560 Kilometer Kreisstraßen sowie die Unterhaltungslast für etwa 120 Kilometer Bundesstraßen und etwa 540 Kilometer Staatsstraßen.

Durchführung dringend erforderlicher Maßnahmen am Kältenetz der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg gesichert

Das Kältenetz der Rennschlitten- und Bobbahn (RSBB) enthält unter anderem 166 Ventilstationen an 52 Bahnsegmenten. Jedes gerade Bahnsegment hat einen Vorlauf und einen Rücklauf, Kurven sind in mehrere Kühlbereiche mit entsprechend mehreren Vor- und Rückläufen aufgeteilt. Davon wurden seit der Übernahme der RSBB im Jahr 2008 kontinuierlich in Summe 53 Ventilstationen erneuert.

Nun beschloss der Kreistag mehrheitlich die Erneuerung von 19 weiteren Ventilstationen, der Haupt-Kälteleitungen und Maßnahmen zur Sanierung des Bahnköpers. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1,5 Millionen Euro. Es liegt bereits ein Zuwendungsbescheid des Sächsischen Staatsministerium des Innern über eine Förderung von etwa 1,2 Millionen Euro vor. Die Maßnahmen müssen in diesem Jahr ausgeführt und bis Ende September abgeschlossen sein, damit die Vereisung der Bahn im Oktober sichergestellt werden kann.

Kreistag ermöglichte Kreis- und Gemeindegebietsänderung zwischen der Stadt Wilsdruff und der Gemeinde Klipphausen

Im Rahmen eines Ländlichen Neuordnungsverfahrens soll eine Kreis- und Gemeindegrenzänderung zwischen den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen bzw. der Stadt Wilsdruff und der Gemeinde Klipphausen erfolgen.

Der Kreistag ermöglichte mit seiner einstimmigen Zustimmung zur geplanten Änderung die weitgehende Bereinigung der durch die Bundesautobahn A4 entstandene räumliche Trennung der Gemeindegebiete und unterstützt damit künftige Entscheidungen vor Ort.

Konkret sollen 10 Hektar der Gemarkung Sachsdorf, Gemeinde Klipphausen, in die Gemarkung Kaufbach, Stadt Wilsdruff wechseln. Im Gegenzug sollen 15,1 Hektar von Kaufbach in die Gemarkung Hühndorf, Gemeinde Klipphausen übergehen. Der kleine Flächengewinn von 5,1 Hektar zugunsten des Landkreises Meißen kann in anderen Verfahren ausgeglichen werden.

Die Beschlussfassung im Landkreis Meißen ist im April geplant.

Ehrenamt – Kreistag beschloss angepasste Konzeption zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget des Freistaates Sachsen

Auch im Jahr 2024 erfolgt, wie durch den Kreistag einstimmig beschlossen wurde, die Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget. Wie bereits im Jahr 2023 beläuft sich die Fördersumme für 2024 auf insgesamt 150.000 Euro.

Der öffentliche Aufruf an Vereine, Verbände und Initiativgruppen zur Abgabe von Fördermittelanträgen wurde im Landkreisboten am 13. Januar 2024 sowie per Pressemitteilung und Information in den Sozialen Medien am 18. Januar 2024 veröffentlicht. Antragsschluss war der 23. Februar 2024. Bis dahin waren knapp 180 Anträge auf Förderung im Landratsamt eingegangen.

Um eine gerechte Verteilung dieser Mittel zu gewährleisten, erarbeitete die Landkreisverwaltung eine Konzeption, anhand derer eine Bewertung der eingereichten Anträge mittels Punktesystem durch eine Jury vorgenommen werden kann. Mit der Bewertung der Anträge beauftragte der Kreistag die Mitglieder des Ältestenrates, der voraussichtlich am 10. April 2024 über die entsprechende Verteilung entscheiden wird.

Im Gegensatz zu den vergangenen Förderjahren wird 2024 die Projektförderung auf 90 Prozent begrenzt. Zulässig war ein Antrag pro Verein oder Initiativgruppe, die ihren Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben beziehungsweise die Maßnahme ihren Wirkungskreis hier entfalten muss. Bis zum Ende des Jahres ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Im Jahr 2023 gingen 112.500 Euro an ehrenamtliche Kleinprojekte, 22.500 Euro an die Dachverbände des Kreisfeuerwehrverbandes, des Jugendringes, des Kreissportbundes und an Hilfsorganisationen. 15.000 Euro wurden für gesonderte Maßnahmen des Landkreises, wie für Veranstaltungen zur Übergabe der Ehrenamtsbescheide am 15. und 20. Juni 2023 sowie eine Dankeschönveranstaltung an die „Alltagshelden im Hintergrund“ verwendet.

Die diesjährigen Veranstaltungen zur Bescheidübergabe sind im Mai geplant.

Kreistag berief Gleichstellungsbeauftragte

Der Kreistag bestellte einstimmig Frau Annette Hörichs, befristet bis zum 31. Dezember 2024, zur neuen Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Nachdem die bisherige Gleichstellungsbeauftragte Teresa Schubert Ende August 2023 ihr Arbeitsverhältnis mit der Landkreisverwaltung beendet hatte, erfolgte die Neuausschreibung dieser Funktion. Von den zwei favorisierten Bewerberinnen zog eine Kandidatin ihre Bewerbung Ende Januar 2024 aus persönlichen Gründen zurück.

Annette Hörichs vertritt bereits seit Januar 2020 als Frauenbeauftragte in der Landkreisverwaltung die Belange der weiblichen Behördenmitarbeiter. Sie besitzt daher die nötige Erfahrung und klare Vorstellungen von der Gleichstellungsarbeit, um die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit großem Engagement auszuführen.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.