Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 9. März 2026, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Kreistag beschließt den Neubau der Adolf-Tannert-Schule in Neustadt in Sachsen
Die Lernbedingungen an der Adolf-Tannert-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Ehrenberg entsprechen insbesondere in Bezug auf den baulichen Zustand des Schulgebäudes, technischen Gebäudeausstattungen und Raumangebot nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
In einem ausführlichen Variantenvergleich prüfte der Landkreis daher verschiedene Möglichkeiten, um zukunftsfähige Lernbedingungen zu schaffen. Von insgesamt sechs betrachteten Varianten wurden drei tiefgründig untersucht: die Sanierung des derzeit genutzten Schulgebäudes in Ehrenberg sowie jeweils ein Neubau an den Standorten Neustadt in Sachsen oder Sebnitz.
Den durch die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht eingebrachten Änderungsantrag, mit dem Ziel die Varianten zum Standort Sebnitz und Ehrenberg in der Reihenfolge ihrer Nennung im Bewertungsvergleich zur Abstimmung zu stellen, lehnte der Kreistag mehrheitlich ab. Des Weiteren stimmte der Landkreis mehrheitlich gegen den Änderungsantrag der Fraktion SPD/Grüne, der die Sanierung der Adolf-Tannert-Schule am Standort Ehrenberg sowie die Übernahme des Grundstückes mit Schulgebäude, Turnhalle und Außenanlagen im Wege des Ankaufes oder eines Erbbaupachtvertrages fordert.
Der Kreistag stimmte mehrheitlich dem Neubau der Adolf-Tannert-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen für die Klassenstufen 1 bis 10 inklusive Betreuungseinrichtung im Baugebiet „Neustadt West“ zu. Des Weiteren bestätigten die Kreisräte die Vorbereitung der detaillierten und konkreten Aufgabenstellung als Grundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen.
Damit folgte der Kreistag dem Ergebnis der umfassenden Bewertung der Landkreisverwaltung. Die Vorlage zum Neubau der Adolf-Tannert-Schule in Neustadt in Sachsen wurde in den Gremien des Kreistages in einem stets konstruktiven und respektvollen Austausch ausführlich diskutiert und beschlossen.
Durch den Neubau am Standort Neustadt in Sachsen können zeitgemäße Lern- und Betreuungsbedingungen langfristig, nachhaltig und ohne Einschränkungen geschaffen werden. Neben der optimalen Verkehrsanbindung bietet der Standort durch die Nähe zur Dr.-Pienitz-Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zudem den strategischen Vorteil, ein gemeinsames Förderzentrum zu bilden.
Im Zuge der Planungen werden für den Standort die Varianten zur Errichtung des Schulneubaus in Modul-, Massiv- und Holzbauweise bautechnisch sowie in Bezug auf die Herstellungskosten näher untersucht.
Übernahme des Sportinternats Altenberg durch die landkreiseigene Kreisentwicklungsgesellschaft mbH
Mit Beschluss des Stadtrats der Stadt Altenberg vom Frühjahr 2025 wurde entschieden, dass das Sportinternat Altenberg aufgrund des defizitären Betriebs von etwa 200.000 Euro jährlich an einen neuen Betreiber zu übergeben ist. Nachdem Landrat Michael Geisler bereits im November 2025 eine zeitnahe Lösung angekündigt hatte, stimmte der Kreistag heute einstimmig dafür, die Betreibung für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 zunächst an die Kreisentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) zu übertragen.
Durch das Bundesministerium des Inneren findet derzeit eine Bewertung aller Bundesstützpunkte in Deutschland statt. Das Wohnheim ist unabdingbar für den Erhalt des Bundestützpunktes und stellt ein Alleinstellungsmerkmal für die Schule und den Trainingsstandort dar. Mit einer Entscheidung zur weiteren Aufrechterhaltung des Bundesstützpunktes Altenberg für die Sportart Biathlon ist allerdings frühestens im Jahr 2028 zu rechnen. Aus diesem Grund erfolgt die Betreibung des Sportinternates durch die KEG befristet für die kommenden zwei Jahre.
Die Eliteschule des Sports grenzt direkt an das Sportinternat, welches aktuell 39 junge Leistungssportler beherbergt. Mit dem Grundsatzbeschluss soll Sicherheit für die Sportlerinnen und Sportler geschaffen und ein deutliches Signal für die künftige Betreibung ausgegeben werden. Mit der Übernahme durch die KEG garantiert der Landkreis, dass die Talentförderung langfristig erhalten bleibt.
Parallel zum Betreiberwechsel wird ein umfassendes Konzept erstellt, welches das derzeit bestehende Defizit detailliert analysiert, um dessen Ursachen nachvollziehbar darzustellen. Ziel ist eine tragfähige und wirtschaftlich verantwortbare Ausgestaltung des Betriebs sicherzustellen. Langfristig soll eine gemeinsame Beteiligung durch den Freistaat Sachsen, den Landkreis, die Stadt Altenberg sowie die Sportfachverbände den Fortbestand des Standorts gewährleisten. Die genannten Akteure werden vom Kreistag aufgefordert ihren jeweiligen finanziellen Beitrag zur Sicherung des Standorts verbindlich zu definieren und dem Landkreis schriftlich mitzuteilen. Der Freistaat Sachsen hat zugesagt die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung zu prüfen.
Direktvergabe der ÖPNV-Busverkehrsleistungen im Landkreis an die RVSOE
Der Landkreis ist Aufgabenträger und zugleich zuständige Behörde für die Vereinbarung und Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen. Somit trägt er einen Teil der Gewährleistungsverantwortung für die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben und damit der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung beauftragte der Landkreis die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE).
Aufgrund dessen wurde zwischen dem Landkreis und Müller Busreisen GmbH (MBR) ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen. Dieser läuft jedoch zum 27. Mai 2026 aus. Seit dem 1. Januar 2023 ist die RVSOE in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag eingetreten.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10. März 2025 bereits den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von Busverkehrsleistungen auf die MBR-Linien an die RVSOE für den Zeitraum 28. Mai 2026 bis 9. August 2027 gefasst. Ziel war es, die Laufzeiten aller derzeit geltenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zu harmonisieren. Diese laufen nunmehr einheitlich zum 9. August 2027 aus und bilden damit die Grundlage für die zu fassende Entscheidung zur beabsichtigten Direktvergabe an die RVSOE als eine Gesamtleistung der Busverkehrsleistungen im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises.
Der Kreistag beschloss einstimmig die Einleitung des entsprechenden Verfahrens mit dem Ziel, die RVSOE als Inhouse-Betreiberin für den Zeitraum vom 10. August 2027 bis 9. August 2037 zu binden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendige Vorabbekanntmachung zu erstellen und innerhalb der gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen sowie die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Vergabeverfahrens einzuleiten. Mit der Beschlussfassung werden die Voraussetzungen für ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Verkehrsangebot im Landkreis geschaffen.
Einleitung der Vergabeverfahren zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg
Die Einleitung der Vergabeverfahren zu freiberuflichen Planungsleistungen für Baumaßnahmen zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg wurde vom Kreistag mehrheitlich beschlossen. Mit dem Beschluss werden Investitionen in Höhe von 19.250.000 Euro getätigt, welche nach Bescheid des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 10. September 2024 mit 15.400.000 Euro gefördert werden.
Die wesentlichen Maßnahmen umfassen den Umbau und die bauliche Erweiterung des Areals um den Bobstart, die Bahnöffnung der Kurve 18 zuzüglich eines Bremshangs mit Ausfahrtplateau für Monobobs, die Jugendstarthöhe an der Kurve 9 sowie den Neubau einer Überdachung an der Ausfahrt der Kurve 9 bis Einfahrt Kurve 10, die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes, den Ausbau des alten Zielgebäudes und infrastrukturelle Anpassungen. Für die Planung und Realisierung dieser Vorhaben ist der Zeitraum zwischen 2027 und 2032 vorgesehen.
Stand der Katastrophenschutzvorsorge im Landkreis durch den Kreistag zur Kenntnis genommen
Die Einsatzbereitschaft und die wirksame Gefahrenabwehr im Landkreis werden maßgeblich durch zahlreiche motivierte und gut qualifizierte ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden getragen. Derzeit engagieren sich in der Region der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge rund 4.700 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz. Insgesamt sind im Landkreis 16 Katastrophenschutzeinheiten fest etabliert. Außerdem konnten im vergangenen Jahr mehrere Fehlstellen in der Einsatzfahrzeugausstattung geschlossen und veraltete Einsatzfahrzeuge ersetzt werden. Auch 2026 ist die Beschaffung weiterer moderner Fahrzeuge geplant.
Um auf verschiedene Krisenszenarien vorbereitet zu sein, hat die Verwaltung besondere Alarm- und Einsatzpläne erstellt. Diese decken Gefahrenlagen, wie Elbe-Hochwasser, Waldbrände, Stromausfälle, Tierseuchen, ABC-Einsätze (atomar, biologisch, chemisch) sowie Maßnahmen zur Bekämpfung bedrohlicher Krankheiten ab.
Im Jahr 2025 wurden zudem komplexe Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt. Diese dienten dazu, die operativ-taktische sowie administrativ-organisatorische Struktur des Bevölkerungsschutzes gezielt zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Übungen bildeten ein breites Spektrum möglicher Einsatzlagen ab und ermöglichten eine realitätsnahe Erprobung der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutzeinheiten, Behörden, Polizei und weiteren Fachdiensten.
Zur Information der Bevölkerung nutzt der Landkreis ein breites Warnsystem. Neben etablierten Warn-Apps sowie Rundfunk- und Fernsehanbietern dient die behördliche Internetpräsenz als zentrale Plattform. Dort werden im Ernstfall lagebezogene Hinweise, Verhaltenshinweise sowie Meldungen zu potenziellen Gefahrenlagen veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.