Themen und Beschlussfassungen des Kreistags

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Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 umfänglich über die regionale Energieplanung auf Grundlage der Windkraftflächenziele des Bundes diskutiert. Die CDU-Fraktion brachte diesbezüglich einen vor allem an den Bund gerichteten Antrag für die Überführung der Möglichkeit zur Aufstellung einer technologieoffenen, regionalbezogenen Energieplanung ein, die das vorliegende Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ablösen soll. Ergänzungsanträge wurden seitens der Fraktionen AfD, Freie Wähler, SPD/Grüne sowie der Gruppe Konservativen Mitte eingebracht. Die Fraktion der CDU selbst brachte zudem einen Änderungsantrag ihrer eigenen Beschlussvorlage an.

Weiterhin wurde im Kreistag die Stellungnahme der Landkreisverwaltung zum Entwurf des Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge diskutiert. Dabei wurde die Stellungnahme mehrheitlich befürwortet, welche damit, bis auf einen Ergänzungsantrag seitens der Fraktion Freie Wähler/FDP, als Stellungnahme des Landkreises in das weitere Verfahren zur Aufstellung des genannten Teilregionalplans einfließen wird. 

Anträge aus den Fraktionen

Der Antrag der Fraktion AfD beinhaltete den Aufruf an die sächsische Staatsregierung und den Deutschen Bundestag, das WindBG aufzuheben. Der Antrag wurde durch den Kreistag mehrheitlich abgelehnt. 

Der CDU-Fraktionsantrag beinhaltete die Beendigung der pauschalen Flächenvorgaben für Windenergie gemäß dem WindBG. Dazu soll sich die Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dieses Gesetz zu überarbeiten beziehungsweise aufzuheben und durch ein regionales, technologieoffenes Energiebedarfskonzept umzuwandeln. Dies soll zu einer ausgewogeneren Raumentwicklung, minimierten Flächenlasten und einer Kompensation oder Ablösung der Windenergieflächenquote beitragen. Ziel ist es durch eine Neuausrichtung die Kriterien der Zumutbarkeit, Landschaftsverträglichkeit und Akzeptanz stärker in den Fokus zu nehmen. 

Der Teilregionalplan Wind wird durch den Kreistag dennoch aufgrund der derzeit gesetzlichen Rahmenbedingungen mehrheitlich anerkannt. Die Kreisräte sprachen sich aber grundlegend gegen die im WindBG festgelegten verbindlichen, mengenmäßigen Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten aus. 

Sollte auf Bundesebene keine Änderung der Flächenvorgaben erfolgen, muss auf Ebene des Sächsischen Landesplanungsgesetzes eine ausgewogene Umsetzung der vorgegebenen Flächenziele sichergestellt werden. Hierfür sollen in Planungsverbänden mit vielen Schutzgebieten oder städtischen Flächen die Windenergieflächenquoten prozentual an die tatsächlichen räumlichen und sozialen Bedingungen angepasst oder ausgeglichen werden. 

Der Antrag der Fraktion CDU wird durch einen Antrag der Konservativen Mitte ergänzt. Demnach beauftragt der Kreistag Landrat Michael Geisler mit mehrheitlicher Befürwortung, die durch die Ausweisung von Vorranggebieten in der vorliegenden Planung zum Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung betroffenen Grundstückseigentümer in geeigneter Weise über ihre Rechte und die gesetzliche Wirkung der Ausweisung von Vorrangebieten zu informieren. 

Dem Ergänzungsantrag der Fraktion Freie Wähler/FDP um Stellungnahme der Landkreisverwaltung zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge wird mehrheitlich zugestimmt. Sie fordert, dass Betreiber von Wind- und großflächigen Solaranlagen verbindlich an den Infrastrukturkosten beteiligt werden. Vor der Ausweisung weiterer Vorranggebiete soll geprüft werden, ob die Netzbetreiber die geplante Strommenge im Planungszeitraum tatsächlich abnehmen können. Dazu ist eine verbindliche Abfrage bei den Netzbetreibern nötig, um die Ergebnisse in die Planung einzubeziehen.

Stellungnahme der Verwaltung an den Regionalen Planungsverband 

Der Entwurfsplanung des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge gingen etwaige Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, weiterführende Beratungen und Abstimmungen innerhalb der Gremien des Planungsverbandes sowie zusätzliche Untersuchungen auf Ebene des Regionalen Planungsverbandes voraus. Innerhalb der Planaufstellung und unter Beachtung der geringen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes gingen mit der Ausarbeitung der Planung vor allem zwei zentrale Punkte einher: die Definition eines Mindestabstands von 1.000 Metern zu jeglicher Wohnbebauung sowie die Begrenzung des Anteils der Vorranggebiete für Windenergienutzung innerhalb einer kommunalen Fläche auf maximal 4,0 Prozent. 

Es bleibt dabei, dass der Entwurf die genannten Sachverhalte unter der Prämisse behandelt, 1,3 Prozent der Fläche der Planungsregion als Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie festlegen zu müssen, was aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten Spannungen verursacht. Eine rechtlich verbindliche Planung wird jedoch weiterhin als zielführender angesehen, vor allem unter Betrachtung möglicher Folgen durch die ansonsten eintretende „Superprivilegierung“, die bei fehlender verbindlicher Planung ab dem 1. Januar 2028 greifen würde und Windenergieanlagen grundsätzlich im gesamten Außenbereich genehmigungsfähig machen würde. 

In Anbetracht der regionalen Gegebenheiten und der rechtlichen Lage schließt die Stellungnahme damit ab, dass eine ausgewogenere Verteilung von Vorranggebieten dazu beitragen kann die dargestellte, hohe Konzentration in einzelnen Räumen zu verringern. Dabei ist es wichtig, dass es nicht zu einer pauschalen Ablehnung einzelner Flächen kommt, sondern vielmehr die Prüfung zum Tausch von Flächen vorgenommen werden soll. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das vom Bund vorgegebene Flächenziel mit der vorliegenden Planung lediglich knapp eingehalten werden kann. 

Der Kreistag nimmt die Stellungnahme der Landkreisverwaltung zum Entwurf des Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich dessen Einreichung als Stellungnahme des Landkreises in das derzeit laufende Verfahren zum genannten Teilregionalplan. 

Momentan liegt der Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge öffentlich aus. Das Beteiligungsverfahren läuft noch bis zum 6. Juli 2026 (Entwurf Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung | Beteiligungsportal). 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, dem 15. Juni 2026, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Vorübergehende Auslagerung der Grundstufe der Förderschule „Schule im Park“ Freital beschlossen

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist Träger der Förderschule „Schule im Park“ Freital mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Im laufenden Schuljahr 2025/2026 lernen dort 79 Schülerinnen und Schüler in acht Klassen. Gemäß der Sächsischen Klassenbildungsverordnung liegt die Kapazitätsgrenze für diesen Schultyp in der Unter- und Mittelstufe jedoch bei 60 Kindern. Diese Überbelegung ist bisher nur durch die Umnutzung von Fach- und Bewegungsräumen als Klassenzimmer möglich, was den Schulablauf erheblich einschränkt. Für eine weitere Aufstockung sind die Kapazitäten im Schulgebäude jedoch erschöpft.

Gemeinsam mit der Schulleitung und den Fachämtern der Verwaltung wurden daher Varianten zur Beseitigung des räumlichen Engpasses untersucht. Der Kreistag hat einstimmig die Auslagerung der Grundstufe in eine ehemalige Kindertageseinrichtung in Freital-Potschappel auf der Wilsdruffer Straße 8a beschlossen. Dieses Gebäude kann mit geringem Aufwand für den Unterricht hergerichtet werden. Die Auslagerung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027. Die finanziellen Aufwendungen werden aus dem laufenden Budget der Fachbereiche gedeckt. 

Weiteres Vorgehen zum Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“ in Neustadt in Sachsen beschlossen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 9. März 2026 den Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“ mit dem
Förderschwerpunkt Lernen für die Klassenstufen 1 bis 10 inklusive Betreuungseinrichtung in Neustadt in Sachsen sowie die Vorbereitung der detaillierten und konkreten Aufgabenstellung als Grundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen mehrheitlich beschlossen.

Grundstückserwerb zum Schulneubau der „Adolf-Tannert-Schule“

Nunmehr stimmte der Kreistag mehrheitlich den wegweisenden Beschlüssen für den Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“ zu. Für das neue Schulgebäude wurde der Erwerb eines Grundstücks an der Friedrich-Engels-Straße in Neustadt in Sachsen beschlossen. Die Gesamtkosten für den modernen Modulbau inklusive Grundstückskauf werden nach aktuellen Schätzungen auf rund 17,68 Millionen Euro beziffert.

Um das Projekt finanziell abzusichern, stimmte der Kreistag für eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2026 für das Jahr 2027 in Höhe von 420.000 Euro. Diese Mittel fließen direkt in den Grundstückskauf und die anfallenden Nebenkosten, wobei 90 Prozent dieser Summe aus dem kommunalen Investitionsbudget des Sondervermögens gefördert werden sollen. Der Eigenanteil des Landkreises beläuft sich hierbei auf 42.000 Euro. Die Umverteilung ungenutzter Verpflichtungsermächtigungen aus einer anderen Schulmaßnahme stellt die Deckungsfähigkeit sicher.

Die Gesamtfinanzierung des Schulneubaus soll über das Sondervermögen „Sachsenfonds“ der Sächsischen Staatsregierung erfolgen. Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. September 2026 einzureichen, um vom ersten großen Budgettopf des Programms zu profitieren. Geplant ist eine Förderung von 60 Prozent der förderfähigen Kosten über die Schulinfrastrukturverordnung. Weiterhin möchte der Landkreis Mittel aus dem Sondervermögen „Sachsenfonds“ zur Reduzierung der Eigenmittel einsetzen. Die verbleibenden Eigenmittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und können nur unter Aufnahme eines Investitionskredites zur Verfügung gestellt werden. 

Vergabeverfahren zu den freiberuflichen Planungsleistungen 

Der Kreistag beschloss zudem mehrheitlich die Einleitung der Vergabeverfahren zu den freiberuflichen Planungsleistungen für den Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“.

Da die geschätzten Planungskosten von rund 2,4 Millionen Euro, den EU-Schwellenwert von 216.000 Euro überschreiten, erfolgt die Ausschreibung zu 80 Prozent europaweit. Um den Fördermittelantrag über den „Sachsenfonds“ zum Stichtag am 31. August 2026 fristgerecht einzureichen, werden die Leistungsphasen 1 bis 3 vorab beauftragt. Die dafür nötigen finanziellen Mittel stehen im Kreishaushalt bereit. Die Fertigstellung des Schulgebäudes ist zum Schuljahresbeginn 2029/2030 geplant.

Sanierung der „Wilhelmine-Reichard-Schule“ aus Mitteln des Sondervermögens beschlossen 

In seiner Sitzung beschloss der Kreistag einstimmig die Komplettsanierung des Hauses 2 der „Wilhelmine-Reichard-Schule“ in Freital. Die Finanzierung der Baumaßnahme soll über das neue Investitionsprogramm „Sachsenfonds“ der Sächsischen Staatsregierung abgesichert werden. Die bauliche Umsetzung an der Förderschule ist für die Jahre 2027 bis 2029 geplant.

Bereits in den vergangenen Jahren blieben die Förderanträge des Landkreises ohne Erfolg, da seitens des Freistaates keine finanziellen Mittel bereitstanden. Die neue Verordnung vom 1. April 2026 zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft aus Mitteln des Sondervermögens „Sachsenfonds“ eröffnet nun die Möglichkeit auf eine sechzigprozentige Förderung. Die Landkreisverwaltung aktualisiert dafür bis zum 1. September 2026 den bereits vorliegenden Förderantrag und berücksichtigt die nötigen finanziellen Auswirkungen in der Haushaltsplanung 2027/2028.

Die Sanierung ist nach den bereits errichteten Modulbauten der nächste Schritt zur Modernisierung des Schulstandortes. Das denkmalgeschützte Gebäude steht seit 2023 wegen eines massiven Befalls mit Hausschwamm leer. Der Unterricht findet derzeit übergangsweise in Containern statt. Bei den anstehenden Arbeiten wird das historische Haus vollständig modernisiert, energetisch verbessert und barrierefrei umgebaut. Zudem wird das Dachgeschoss für den Hort ausgebaut und über einen neuen Gang mit dem Modulbau verbunden. 

Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz 

Der Kreistag hat die Vorhabenliste für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für die Jahre 2025 bis 2028 einstimmig beschlossen. Diese Liste wird bis zum 15. Juli 2026 der Landesdirektion Sachsen vorgelegt. Der Landkreis beteiligt sich bei der Umsetzung des kommunalen Investitionsbudgets mit einem Eigenanteil von zehn Prozent. Die Vorhabenlisten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nahm der Kreistag zur Kenntnis.
Die Landkreisverwaltung übernimmt die fortlaufende Überwachung ihrer Vorhabenliste und passt diese bei Bedarf selbstständig an. Über alle Änderungen wird der Kreistag im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert oder im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung beteiligt.

Kreistag stimmt Stellungnahme zum Nahverkehrsplan zu 

Der Kreistag stimmte der Stellungnahme des Landkreises zum Entwurf der 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Oberelbe einstimmig zu und beauftragte den Landrat, die Stellungnahme auszufertigen und dem Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) zu übergeben. Die regelmäßige Fortschreibung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen.

Die 4. Fortschreibung dient als zentrales Planungsinstrument für die Organisation des Bus- und Bahnverkehrs im Gebiet der ehemaligen Zweckverbände Oberelbe und Oberlausitz-Niederschlesien. Der Plan definiert die strategischen Ziele und Rahmenvorgaben für die kommenden Jahre. Neben einer umfassenden Bestandsanalyse berücksichtigt der Entwurf vor allem die Herausforderungen der Verbundfusion. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Harmonisierung der Tarife im gesamten neuen Verbundgebiet.

Die aktuelle 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes soll nach Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen ab dem 1. Quartal 2027 gelten.

Kreistag beschließt Beitritt zur Straßenwärter-Ausbildungsstätte Zwickau

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge besteht durch bevorstehende Altersabgänge ein dauerhafter Bedarf an qualifizierten Straßenwärtern. Durch die eigene Ausbildung möchte die Verwaltung Fachkräfte an die Region binden.

Nachdem der Landkreis seine angehenden Straßenwärter bis 2020 am Oberstufenzentrum Havelland in Brandenburg ausbilden ließ, erlosch diese Genehmigung. Erst für das Ausbildungsjahr 2025/2026 gelang es per Einzelvereinbarung mit dem Landkreis Zwickau wieder, drei Auszubildende am dortigen überbetrieblichen Ausbildungszentrum unterzubringen. Um diese Ausbildung im Straßenbetriebsdienst langfristig zu sichern, beschloss der Kreistag einstimmig den Beitritt des Landkreises zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe der Führung der Ausbildungsstätte für Straßenwärter in Zwickau mit Wirkung zum 1. Januar 2027. 

Landrat Geisler wurde beauftragt, die dafür notwendige vertragliche Änderung zu unterzeichnen. Diese Anpassung regelt ausschließlich die formelle Aufnahme des Landkreises als weiteren Partner, während alle übrigen Vertragsinhalte der bestehenden Vereinbarung unverändert bleiben. Die mit der Ausbildung und der finanziellen Beteiligung verbundenen Kosten werden von der Kreisverwaltung regulär in die künftigen Haushaltspläne eingearbeitet.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 9. März 2026, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Kreistag beschließt den Neubau der Adolf-Tannert-Schule in Neustadt in Sachsen

Die Lernbedingungen an der Adolf-Tannert-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Ehrenberg entsprechen insbesondere in Bezug auf den baulichen Zustand des Schulgebäudes, technischen Gebäudeausstattungen und Raumangebot nicht mehr den aktuellen Anforderungen.

In einem ausführlichen Variantenvergleich prüfte der Landkreis daher verschiedene Möglichkeiten, um zukunftsfähige Lernbedingungen zu schaffen. Von insgesamt sechs betrachteten Varianten wurden drei tiefgründig untersucht: die Sanierung des derzeit genutzten Schulgebäudes in Ehrenberg sowie jeweils ein Neubau an den Standorten Neustadt in Sachsen oder Sebnitz.

Den durch die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht eingebrachten Änderungsantrag, mit dem Ziel die Varianten zum Standort Sebnitz und Ehrenberg in der Reihenfolge ihrer Nennung im Bewertungsvergleich zur Abstimmung zu stellen, lehnte der Kreistag mehrheitlich ab. Des Weiteren stimmte der Landkreis mehrheitlich gegen den Änderungsantrag der Fraktion SPD/Grüne, der die Sanierung der Adolf-Tannert-Schule am Standort Ehrenberg sowie die Übernahme des Grundstückes mit Schulgebäude, Turnhalle und Außenanlagen im Wege des Ankaufes oder eines Erbbaupachtvertrages fordert.

Der Kreistag stimmte mehrheitlich dem Neubau der Adolf-Tannert-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen für die Klassenstufen 1 bis 10 inklusive Betreuungseinrichtung im Baugebiet „Neustadt West“ zu. Des Weiteren bestätigten die Kreisräte die Vorbereitung der detaillierten und konkreten Aufgabenstellung als Grundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen.

Damit folgte der Kreistag dem Ergebnis der umfassenden Bewertung der Landkreisverwaltung. Die Vorlage zum Neubau der Adolf-Tannert-Schule in Neustadt in Sachsen wurde in den Gremien des Kreistages in einem stets konstruktiven und respektvollen Austausch ausführlich diskutiert und beschlossen.

Durch den Neubau am Standort Neustadt in Sachsen können zeitgemäße Lern- und Betreuungsbedingungen langfristig, nachhaltig und ohne Einschränkungen geschaffen werden. Neben der optimalen Verkehrsanbindung bietet der Standort durch die Nähe zur Dr.-Pienitz-Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zudem den strategischen Vorteil, ein gemeinsames Förderzentrum zu bilden.

Im Zuge der Planungen werden für den Standort die Varianten zur Errichtung des Schulneubaus in Modul-, Massiv- und Holzbauweise bautechnisch sowie in Bezug auf die Herstellungskosten näher untersucht.

Übernahme des Sportinternats Altenberg durch die landkreiseigene Kreisentwicklungsgesellschaft mbH

Mit Beschluss des Stadtrats der Stadt Altenberg vom Frühjahr 2025 wurde entschieden, dass das Sportinternat Altenberg aufgrund des defizitären Betriebs von etwa 200.000 Euro jährlich an einen neuen Betreiber zu übergeben ist. Nachdem Landrat Michael Geisler bereits im November 2025 eine zeitnahe Lösung angekündigt hatte, stimmte der Kreistag heute einstimmig dafür, die Betreibung für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 zunächst an die Kreisentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) zu übertragen.

Durch das Bundesministerium des Inneren findet derzeit eine Bewertung aller Bundesstützpunkte in Deutschland statt. Das Wohnheim ist unabdingbar für den Erhalt des Bundestützpunktes und stellt ein Alleinstellungsmerkmal für die Schule und den Trainingsstandort dar. Mit einer Entscheidung zur weiteren Aufrechterhaltung des Bundesstützpunktes Altenberg für die Sportart Biathlon ist allerdings frühestens im Jahr 2028 zu rechnen. Aus diesem Grund erfolgt die Betreibung des Sportinternates durch die KEG befristet für die kommenden zwei Jahre.

Die Eliteschule des Sports grenzt direkt an das Sportinternat, welches aktuell 39 junge Leistungssportler beherbergt. Mit dem Grundsatzbeschluss soll Sicherheit für die Sportlerinnen und Sportler geschaffen und ein deutliches Signal für die künftige Betreibung ausgegeben werden. Mit der Übernahme durch die KEG garantiert der Landkreis, dass die Talentförderung langfristig erhalten bleibt.

Parallel zum Betreiberwechsel wird ein umfassendes Konzept erstellt, welches das derzeit bestehende Defizit detailliert analysiert, um dessen Ursachen nachvollziehbar darzustellen. Ziel ist eine tragfähige und wirtschaftlich verantwortbare Ausgestaltung des Betriebs sicherzustellen. Langfristig soll eine gemeinsame Beteiligung durch den Freistaat Sachsen, den Landkreis, die Stadt Altenberg sowie die Sportfachverbände den Fortbestand des Standorts gewährleisten. Die genannten Akteure werden vom Kreistag aufgefordert ihren jeweiligen finanziellen Beitrag zur Sicherung des Standorts verbindlich zu definieren und dem Landkreis schriftlich mitzuteilen. Der Freistaat Sachsen hat zugesagt die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung zu prüfen.

Direktvergabe der ÖPNV-Busverkehrsleistungen im Landkreis an die RVSOE

Der Landkreis ist Aufgabenträger und zugleich zuständige Behörde für die Vereinbarung und Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen. Somit trägt er einen Teil der Gewährleistungsverantwortung für die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben und damit der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung beauftragte der Landkreis die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE).

Aufgrund dessen wurde zwischen dem Landkreis und Müller Busreisen GmbH (MBR) ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen. Dieser läuft jedoch zum 27. Mai 2026 aus. Seit dem 1. Januar 2023 ist die RVSOE in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag eingetreten.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10. März 2025 bereits den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von Busverkehrsleistungen auf die MBR-Linien an die RVSOE für den Zeitraum 28. Mai 2026 bis 9. August 2027 gefasst. Ziel war es, die Laufzeiten aller derzeit geltenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zu harmonisieren. Diese laufen nunmehr einheitlich zum 9. August 2027 aus und bilden damit die Grundlage für die zu fassende Entscheidung zur beabsichtigten Direktvergabe an die RVSOE als eine Gesamtleistung der Busverkehrsleistungen im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises.

Der Kreistag beschloss einstimmig die Einleitung des entsprechenden Verfahrens mit dem Ziel, die RVSOE als Inhouse-Betreiberin für den Zeitraum vom 10. August 2027 bis 9. August 2037 zu binden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendige Vorabbekanntmachung zu erstellen und innerhalb der gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen sowie die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Vergabeverfahrens einzuleiten. Mit der Beschlussfassung werden die Voraussetzungen für ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Verkehrsangebot im Landkreis geschaffen.

Einleitung der Vergabeverfahren zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg

Die Einleitung der Vergabeverfahren zu freiberuflichen Planungsleistungen für Baumaßnahmen zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg wurde vom Kreistag mehrheitlich beschlossen. Mit dem Beschluss werden Investitionen in Höhe von 19.250.000 Euro getätigt, welche nach Bescheid des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 10. September 2024 mit 15.400.000 Euro gefördert werden.

Die wesentlichen Maßnahmen umfassen den Umbau und die bauliche Erweiterung des Areals um den Bobstart, die Bahnöffnung der Kurve 18 zuzüglich eines Bremshangs mit Ausfahrtplateau für Monobobs, die Jugendstarthöhe an der Kurve 9 sowie den Neubau einer Überdachung an der Ausfahrt der Kurve 9 bis Einfahrt Kurve 10, die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes, den Ausbau des alten Zielgebäudes und infrastrukturelle Anpassungen. Für die Planung und Realisierung dieser Vorhaben ist der Zeitraum zwischen 2027 und 2032 vorgesehen.

Stand der Katastrophenschutzvorsorge im Landkreis durch den Kreistag zur Kenntnis genommen

Die Einsatzbereitschaft und die wirksame Gefahrenabwehr im Landkreis werden maßgeblich durch zahlreiche motivierte und gut qualifizierte ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden getragen. Derzeit engagieren sich in der Region der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge rund 4.700 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz. Insgesamt sind im Landkreis 16 Katastrophenschutzeinheiten fest etabliert. Außerdem konnten im vergangenen Jahr mehrere Fehlstellen in der Einsatzfahrzeugausstattung geschlossen und veraltete Einsatzfahrzeuge ersetzt werden. Auch 2026 ist die Beschaffung weiterer moderner Fahrzeuge geplant.

Um auf verschiedene Krisenszenarien vorbereitet zu sein, hat die Verwaltung besondere Alarm- und Einsatzpläne erstellt. Diese decken Gefahrenlagen, wie Elbe-Hochwasser, Waldbrände, Stromausfälle, Tierseuchen, ABC-Einsätze (atomar, biologisch, chemisch) sowie Maßnahmen zur Bekämpfung bedrohlicher Krankheiten ab.

Im Jahr 2025 wurden zudem komplexe Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt. Diese dienten dazu, die operativ-taktische sowie administrativ-organisatorische Struktur des Bevölkerungsschutzes gezielt zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Übungen bildeten ein breites Spektrum möglicher Einsatzlagen ab und ermöglichten eine realitätsnahe Erprobung der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutzeinheiten, Behörden, Polizei und weiteren Fachdiensten.

Zur Information der Bevölkerung nutzt der Landkreis ein breites Warnsystem. Neben etablierten Warn-Apps sowie Rundfunk- und Fernsehanbietern dient die behördliche Internetpräsenz als zentrale Plattform. Dort werden im Ernstfall lagebezogene Hinweise, Verhaltenshinweise sowie Meldungen zu potenziellen Gefahrenlagen veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.

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