Vorbeugender Brandschutz

Das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz umfasst folgende Aufgaben:

•    Beratung von Bürgern, Firmen und Institutionen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes,

•    Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren,

•    Brandverhütungsschau,

•    Brandmeldeanlagen, Feuerwehrschließungen (Beratung und Teilnahme an Aufschaltungen von Brandmeldeanlagen)

Brandverhütungsschau

Die gesetzlich vorgeschriebene Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können und um im Brandfall eine wirksame Brandbekämpfung und Rettung sicherzustellen.

Für die Durchführung der Brandverhütungsschau ist die Gemeinde zuständig. Ist es der Gemeinde nicht möglich die Brandverhütungsschau durchzuführen, unterstützt der Landkreis die Gemeinden und stellt geeignetes Personal zur Verfügung.

Brandmeldeanlagen

Die Teilnahme am konzessionierten Fernalarmübertragungsbetrieb für Gefahrenmeldungen von Brandmeldeanlagen mittels Anschluss an eine Alarmübertragungsanlage zur Integrierte Regionalleitstelle Dresden und der Betrieb von Feuerwehrschlüsseldepots erfolgt auf der Grundlage der DIN 14675 und entsprechend nachfolgender Regelungen.

Auch unabhängig von der Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Integrierte Regionalleitstelle Dresden kann zur Gewährleistung eines gewalt- und zerstörungsfreien Zutrittes zu Objekten/Anlagen durch die zuständige Feuerwehr die Feuerwehrschließung des Landkreises beantragt werden.

Referatsleiter Brandschutz

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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