Aktuelles und Informationen

44. BImSchV – für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen

Emissionen von Luftschadstoffen durch Abgasanlagen

Am 20.06.2019 ist die Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) in Kraft getreten.

Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 1 MW bis 50 MW sowie Anlagen kleiner als 1 MW, sofern es sich um genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen im Sinne von § 4 BImSchG handelt.

In der Verordnung werden Anforderungen zur Errichtung, zur Beschaffenheit und zum Betrieb der Feuerungsanlagen geregelt und Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe wie Schwefeloxide, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide, organische Stoffe und andere Stoffe festgelegt. Weiterhin werden Anforderungen an die Ableitbedingungen für Abgase, den Abgasverlust, an Abgasreinigungseinrichtungen sowie der Abgasmessungen und an die Überwachung dieser Anlagen gestellt. Für Betreiber dieser Anlagen bestehen Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten.

Informationen zu verschiedenen Themen

Immissionen und Emissionen
Nach der Definition des BImSchG (§ 3 Abs. 2 BImSchG) sind Immissionen Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen, die auf Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Sachen einwirken. Danach sind Immissionen stets auf einen bestimmten Einwirkungszeitpunkt und einen konkreten Einwirkungsort (z.B. Wohnhaus) bezogen und werden auch dort (z.B. durch Messung) ermittelt.
Emissionen (§ 3 Abs. 3 BImSchG) unterscheiden sich von den Immissionen durch ihre Anlagenbezogenheit. Emissionen sind Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen, die von einer bestimmten Anlage ausgehen. Ermittelt werden sie daher auch an der Stelle, wo sie die Anlage verlassen (z.B. Schornstein).
Im BImSchG und den dazugehörigen Verordnungen existieren daher sowohl Grenzwerte für Emissionen als auch für Immissionen.
 
Thru.de - Informationen über Schadstofffreisetzungen durch Industriebetriebe
Das neue Portal des Umweltbundesamtes löst das 2008 unter dem Namen PRTR (European Pollutant Release and Transfer Register) bekannte Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister u. a. für Emissionen, die maßgeblich für Luftverschmutzung und Klimawandel beitragen, ab. Mit dem mit erweiterten Suchfunktionen ausgestattetem Portal hat jeder Bürger die Möglichkeit,  gezielt die Betriebe und Unternehmen in seiner Umgebung finden, die maßgeblichen Anteil am Schadstoffausstoß haben. 
Erfasst werden nur bestimmte Anlagentypen. Diese Unternehmen müssen dann Angaben machen, wenn bestimmte Schwellenwerte für Freisetzungen in die Luft, ins Wasser, in den Boden als auch für den Abfluss von Abwasser in externe Kläranlagen überschritten werden. Berichten müssen Betriebe auch, wenn sie jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle entsorgen – oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle. Art und Umfang der Meldepflichten regelt abschließend die Verordnung der EU aus dem Jahr 2006. Nähere Informationen finden Sie im Internet (Link s. unten)
 
Luftmessdaten
Die Messdaten der Stationen in Sachsen und im Landkreis (Station Zinnwald) finden Sie im Internet (siehe Link unten). Aktuelle Daten der Messstationen des Umweltbundesamtes und aller Bundesländer für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10), Kohlenmonoxid, Ozon, Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid finden Sie ebenso im Internet (siehe Link unten).
 
Emissionskataster
Im Emissionskataster des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden die Emissionen an Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen durch die verschiedenen Emittentengruppen (Verursachergruppen) jahrgangsweise berechnet. Die Ergebnisse werden in den Emissionskarten detailliert dargestellt.
 
Lärm
Lärmeinwirkungen ist jeder Bürger täglich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen ausgesetzt (Verkehr, Gewerbe, Sportanlagen). Umfangreiche Informationen über die verschiedenen Lärmquellen sowie eine Übersicht über die Rechtsgrundlagen finden Sie im Internet (siehe Link unten).
 
Zugelassene Messstellen nach § 29 b BImSchG
Eine Übersicht über in Sachsen zugelassen Stellen nach § 29 b BImSchG finden Sie im Internet (siehe Link unten).
 
Förderung
In Sachsen wurde mit der Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) ein Kompetenz- und Informationszentrum geschaffen für Fragen und Informationen zum Thema Energie, Steigerung der Energieeffizienz, zukunftsfähige Energieversorgung und Einsatz erneuerbarer Energien und Klimaschutz in Sachsen. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen. (siehe Link unten)
 
Radon
Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, welches vorrangig über die Bodenluft in Gebäude gelangt und dort die Raumluftkonzentration erhöht. Auch Teile unseres Landkreises weisen ein erhöhtes Radonpotenzial im Boden auf. Derzeit existieren in Deutschland keine gesetzlichen Grenzwerte. Aufgrund der nachgewiesenen gesundheitsschädigenden Wirkung hoher Konzentrationen von Radon (Erhöhung des Lungenkrebsrisikos) gibt es umfangreiche Empfehlungen zum Bau bzw. zur Sanierung von Gebäuden in betroffenen Gebieten. Der Freistaat hat umfangreiches Material zusammengestellt (s. Link unten). Hier befinden sich auch die Karte zu Radon in der Bodenluft sowie der Link zur Radonberatungsstelle.
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Altenberg, Glashütte

03501 515-3421

Dippoldiswalde, Dohna, Hermsdorf/E., Hartmannsdorf-Reichenau, Kreischa, Müglitztal

03501 515-3481

Bannewitz, Dorfhain, Freital, Klingenberg, Rabenau, Tharandt, Wilsdruff

03501 515-3475

Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal, Liebstadt

03501 515-3426

Dohma, Heidenau, Pirna

03501 515-3474

Bad Schandau, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hohenstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Porschendorf, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen

03501 515-3427

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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