A-Z
Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
- Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung/Hort
- Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen/Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der einzelnen Städte und Gemeinden
- Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
- Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
- Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
- Bewilligung von Leistungen gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen
- Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
- Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen
Elternbeitrag Kindertageseinrichtungen - Antrag Übernahme Elternbeitrag
Die Wirtschftliche Jugendhilfe prüft die Übernahme der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen nach § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) für Eltern mit geringerem Familieneinkommen und übernimmt dann die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, wenn die Prüfung ergeben hat, dass den Eltern der Elternbeitrag nicht zu zumuten ist. Dadurch ist es möglich, dass Kinder die Kindergrippen, den Kindergarten oder auch den Hort besuchen können. Die Übernahme des Elternbeitrages wird erst ab Monat der Antragstellung gewährt. Ausschlaggebend ist der Posteingang in der Verwaltung.
Fragen rund um das Thema Elternbeitrag können Sie gern an unsere Kolleginnen und Kollegen unter uebernahme-elternbeitraege@landratsamt-pirna.de richten.
- Antrag auf Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen für eine Ferien- oder Erholungsmaßnahme
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 21.05.2021 gültig bis 31.12.2025 [pdf; 42,01 KB]
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 17.03.2025 (gültig ab 01.01.2026) [pdf; 41,41 KB]