Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
- Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung/Hort
- Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen/Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der einzelnen Städte und Gemeinden
- Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
- Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
- Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
- Bewilligung von Leistungen gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen
- Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
- Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen