Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
- Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung/Hort
- Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen/Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der einzelnen Städte und Gemeinden
- Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
- Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
- Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
- Bewilligung von Leistungen gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen
- Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
- Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen
Elternbeitrag Kindertageseinrichtungen - Antrag Übernahme Elternbeitrag
Fragen rund um das Thema Elternbeitrag können Sie gern an unsere Kolleginnen und Kollegen unter uebernahme-elternbeitraege@landratsamt-pirna.de richten.
- Antrag auf Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen für eine Ferien- oder Erholungsmaßnahme [docx; 19,48 KB]
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 21.05.2021 [pdf; 42,01 KB]