Artenschutz

Lilagold-Feuerfalter
Lilagold-Feuerfalter

Der Artenschutz umfasst:

  1. den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen,
  2. den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten und
  3. die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.

Der Vollzug des Artenschutzrechts umfasst mehrere Schwerpunkte, darunter die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Beseitigung oder Beeinträchtigung von Lebensstätten geschützter Pflanzen- oder Tierarten. Außerdem werden Anträge auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Fällens von Bäumen in der Vegetationszeit bearbeitet.

Artenschutzrechtliche Prüfungen bei der Genehmigung von Vorhaben werden durchgeführt. Beratungen über das zu untersuchende Artenspektrum und die Möglichkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der geschützten Arten gehören zu den Aufgaben des Artenschutzes.

Nachweise von Vorkommen geschützter und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten werden im Programm "MultiBase" eingegeben, wobei Berichte von Naturschutzvereinen und Naturschutzhelfern, eigene Beobachtungen und Angaben aus Fachgutachten ausgewertet werden. Besonders im Falle von hochgradig gefährdeten Pflanzen- oder Tierarten oder Arten mit europäischer Bedeutung, die nach der FFH-Richtlinie oder EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind, werden Schutzmaßnahmen initiiert und potentielle Antragsteller für Fördermaßnahmen beraten.

Handelsrelevanter Artenschutz

Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zum Handelsartenschutz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden durch die untere Naturschutzbehörde vollzogen.

Hierunter fällt vorrangig die Überwachung von Nachweis-, Melde- und Kennzeichnungspflichten von besonders und streng geschützten Tieren wild lebender Arten.

Damit sind alle Aufgaben verbunden, die mit der Tierhaltung im Zusammenhang stehen, wie z.B.:

  • die Bearbeitung von Bestandsanzeigen
  • die Führung und Aktualisierung der Bestandsregister für die Haltung wildlebender Tierarten der besonders und streng geschützten Arten im Erfassungsprogramm sowie
  • die Kontrolle von Händlern, Züchtern, Haltern und Verarbeitungsbetrieben zur Überwachung des Besitz- bzw. Vermarktungsverbotes streng und besonders geschützter Tierarten.

Auf der Grundlage des § 44 des BNatSchG bestehen in Deutschland besondere Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote für besonders bzw. streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. Welche Tiere besonders oder streng geschützt sind, können Sie unter http://www.wisia.de/finden.

Nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung ist die Haltung besonders oder streng geschützter Wirbeltiere bei der Naturschutzbehörde anzuzeigen. Darunter zählen beispielsweise:

fast alle Papageienarten, alle heimischen Waldvögel, Arten der Landschildkröten, wie die Griechische Landschildkröte, die Maurische Landschildkröte, die Breitrandschildkröte, die Vierzehenschildkröte, Riesenschlangen

Eine Meldung muss unverzüglich schriftlich mit Angaben der Zugänge (z.B. durch Kauf oder Nachzucht) sowie Abgänge (z.B. durch Verkauf oder Tod) von besonders geschützten Wirbeltieren bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Unter Formulare im Anschluss finden Sie ein Beispiel eines Meldevordruckes. Eine Meldung muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichnung der Tiere. Es sind Herkunftsnachweise der Tiere vorzulegen.

Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind nur die in Anlage 5 Bundesartenschutzverordnung genannten Tierarten.

Bei Nachzuchten aus eigener Haltung ist die Angabe der Elterntiere erforderlich.

Die legale Herkunft von Tieren des Anhangs A der VO (EG) 338/97 ist mittels EU-Bescheinigung nachzuweisen.

Dieses Dokument gilt gleichzeitig auch als Vermarktungsgenehmigung.

Die EU-Bescheinigung wird auch durch uns für Nachzuchten aus dem Landkreis ausgestellt. Wir haben hierfür ein entsprechendes Antragsformular (im Anschluss unter Formulare) zur Verfügung gestellt

Weiterhin muss die Tierhaltung in Zoos, Wildparks und Wildgehegen genehmigt und die Einhaltung der Zoo-Richtlinie überwacht werden.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Beratung von Tierhaltern im LSG "Oberlausitzer Bergland" (Wolfsgebiet) über die Möglichkeiten der Fördermaßnahmen zum Schutz der Haustiere.

Umsetzung Schutzmaßnahmen von Wiesenbrütern

Wiesenbrüter besiedeln artenreiches, strukturiertes Grünland mit Schwerpunkt im Berg- und Hügelland der Sächsischen Schweiz und des Osterzgebirgskamms
Wiesenbrüter besiedeln artenreiches, strukturiertes Grünland mit Schwerpunkt im Berg- und Hügelland der Sächsischen Schweiz und des Osterzgebirgskamms Foto M. Deumlich

Zu den in Sachsen vorkommenden Wiesenbrütern zählen die Vogelarten Wachtelkönig, Braunkehlchen, Bekassine, Kiebitz und Wiesenpieper. Allen gemeinsam ist, dass sie ihr Nest am Boden anlegen, Zugvögel und Insektenfresser sind und auf der Roten Liste Sachsens stehen. Sie brüten alle auf Grünland, nur der Kiebitz bevorzugt tendenziell Ackerland. Direkte Gefährdungsursachen im Brutrevier stellen Zerstörung der Gelege oder Tod der Altvögel während der Mahd sowie Verluste durch Räuber wie Fuchs, Dachs und Marderhund dar. Wiesenbrüter besiedeln bevorzugt artenreiches, extensiv genutztes Grünland auf feuchten Standorten – Lebensräume, die durch intensive Landnutzung rar geworden sind, sodass die genannten Arten nur noch in wenigen Gebieten vorkommen und Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Aus diesem Grund wird der Schutz von Wiesenbrütern im Landkreis fortgeführt und seit 2016 mit dem Projekt „Wiesenbrüterschutz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“, aktuell bis 2024 über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE) gefördert. Wichtige Unterstützung erhalten die Behörden dabei durch ehrenamtliche Akteure wie z.B. Naturschutzhelfer, Naturschutzverbände und Ornithologen, die aktuelle Vorkommen melden und die Erfassungen ergänzen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter „Aufbau eines überregionalen Kompetenznetzes zum Wiesenbrütermenagement“

Charakterisierung der Arten

Das Braunkehlchen (Saxicola rubetra) - Bei der Wahl zum Vogel des Jahres 2023 ist das Braunkehlchen an die Spitze geflattert – mit einem beachtlichen Stimmenanteil von 43 Prozent. Auch wenn der kleine Vogel nicht ganz so auffällig ist wie sein Vorgänger der Wiedehopf, lässt sich der 12 bis 14 Zentimeter große Wiesenbrüter gut erkennen. Das Beobachten von Braunkehlchen und Wiesenpiepern (Anthus pratensis) gelingt auf artenreichen Wiesen mit Stängeln von z. B. Disteln, Ampfer, Hochstauden oder Weidepfosten, die die Vögel während der Jagd auf Insekten als Sitzwarte verwenden. Braunkehlchen treffen bei uns ab Mai ein, Wiesenpieper schon ab März. Beide Arten finden nur noch wenige geeignete Wiesen mit Sitzwarten und sind bei früher Beweidung / Mahd gefährdet.

Wachtelkönige (Crex crex) leben extrem versteckt, treffen ab Ende Mai bei uns ein und rufen zur Balz nachts ausdauernd „krrr-krrr“. Die Rufe ertönen ohne Unterbrechung die ganze Nacht aus den Wiesen und sind mitunter aus mehreren hundert Metern Entfernung zu hören. Sobald jedoch ein Weibchen eingetroffen ist und eine Verpaarung stattgefunden hat, verstummen die nächtlichen Rufe und sind nur noch einige Tage unregelmäßig zu vernehmen. Das Nest wird unauffällig am Boden angelegt, die schwarzen Jungen schlüpfen ab Juli und werden vom Weibchen geführt. Wachtelkönige bleiben bis Ende August / Mitte September in den Wiesen um anschließend den Rückflug in die Winterquartiere anzutreten.

Bekassinen (Gallinago gallinago) sind in stärkerem Maß an Nasswiesen und Feuchtgebiete gebunden, da sie mit ihrem langen Schnabel in offenen, nassen Stellen nach Nahrung suchen. Sie bauen ihr Nest an Bulten oder Kaupen. Durch die Drainage von Feuchtwiesen und –weiden gibt es nur noch wenige solche Lebensräume. Beobachtet wurde dabei, dass gerade durch Beweidung entsprechende offene Nassstellen entstehen können.

Der Kiebitz (Vanellus vanellus) besiedelt flache, weithin offene, gehölzarme Landschaften mit lückiger oder kurzer Vegetation. Diese Bedingungen findet der Kiebitz meist auf feuchten oder zeitweilig überstauten Ackerflächen vor. In unserem Landkreis kommt er nur noch selten zu erfolgreichen Bruten.

Verbreitungsschwerpunkt der Wiesenbrüter im Landkreis stellen die kammnahen Lagen des Osterzgebirges sowie die Randgebiete zum Oberlausitzer Bergland dar.

 

Schutzmaßnahmen

Zum Schutz der Arten ist die Sicherung aller aktuellen Vorkommensgebiete notwendig. Grundlegend dabei sind der Erhalt und die Pflege extensiver, artenreicher Wiesen und deren späte Mahd bzw. Beweidung. Ansaatgrünland mit Weidelgras und Mahd ab Mai bietet dauerhaft keinen geeigneten Lebensraum. Ebenso problematisch ist die Verbuschung oder Verfilzung brachliegender Nasswiesen. Vorzubeugen ist dem durch eine regelmäßige angepasste Pflege, um einer Verschlechterung der Habitateigenschaften entgegenzuwirken. Blühflächen in der Nähe der Vorkommen können durch ihren Insektenreichtum das Nahrungsangebot entscheidend verbessern und die Blütenstände bieten Sitzwarten, welche für die Jagd und den Gesang genutzt werden können. Zusätzlich können aber auch kleine Pufferflächen wie Saumstrukturen oder Ampferstängel auf Weiden und strukturgebende Kleinstbiotope wie Ackerrandstreifen, Wildkräutersäume, Hochstaudenfluren und Heckensäume die Habitateignung begünstigen. Die Kleinstbiotope erhöhen die Strukturvielfalt und bieten neben Brutstandorten auch Rückzugsmöglichkeiten und eine bessere Nahrungsverfügbarkeit.

Um eine Stabilisierung der Population und das Ausbreiten der Vorkommen zu ermöglichen, wird bei der Aufwertung von Flächen an bestehende oder erloschene Vorkommen angeknüpft. Derzeit nicht besiedelte, potenziell geeignete Flächen können für Braunkehlchen und Wiesenpieper mit Sitzwarten aufgewertet werden. Von der Neuanlage von Nassstellen (Blänken) beziehungsweise der Wiedervernässung von Grünland durch Rückbau von Drainagen oder Offenlegung von Bachläufen profitieren alle Arten, insbesondere die Bekassine. Allerdings handelt es sich um sehr komplexe Vorhaben, die vorwiegend auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand umgesetzt werden können.

Der Wachtelkönig ist aufgrund seiner späten Brutzeit besonders durch Mahd oder Beweidung gefährdet. Deshalb ist eine wesentliche Schutzmaßnahme für den Wachtelkönig die Sperrung der Brutplätze im so genannten Brutplatz-Meldeverfahren. Darüber hinaus ist die Vereinbarung zur wachtelkönigfreundlichen Mahd ein wichtiges Instrument. Damit die Wachtelkönige den verbleibenden Streifen oder eine angrenzende Brache erreichen können, ist es notwendig, dass mit verminderter Geschwindigkeit, verminderter Breite und Beachtung der Mährichtung gemäht wird. Nur so können Jungvögel und Altvögel in den Schutzstreifen flüchten. Die Trennung von Jung- und Altvögeln sollte ebenfalls vermieden werden.

Maßnahmen für den Kiebitz umfassen insbesondere Ackerbrachen: In sogenannten Kiebitzfenstern finden die Vögel im Frühjahr geeignete Brutplätze. Siedeln sich Kiebitze an, ist Rücksicht bei der Bewirtschaftung geboten.

Problematisch für alle Wiesenbrüterarten ist der Druck durch Prädatoren. Um dem entgegenzuwirken, können Schutzzäune um die Brutplätze errichtet werden. Besonders bewährt hat sich das im Landkreis bei der Bekassine und dem Wachtelkönig. In anderen Bundesländern werden erfolgreich Brutkolonien von Kiebitzen umzäunt um diese vor Raubsäugern zu schützen. Weitere Maßnahmen können eine gezielte ganzjährige Bejagung von Raubsäugern unter Beachtung der Schonzeiten und die Überprüfung der Einhaltung des Jagdverbots auf die Zugvögel auf dem Weg zwischen Brut- und Wintergebiete darstellen.

Die Schutzmaßnahmen sollen weiterhin in Zusammenarbeit des Referats Naturschutz mit den Betrieben der Landwirtschaft und Landschaftspflege fortgeführt werden. Finanziert werden können Maßnahmen wie Biotopsanierung durch Mahd über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE), Biotopgestaltung durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aber auch über regelmäßige Pflege und naturschutzgerechte Bewirtschaftung im Rahmen der Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (RL AUK).

Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Umweltamt
Vanessa Sue Denß
Weißeritzstr. 7
01744 Dippoldiswalde
03501-515 3478/ -3430
VanessaSue.Denss@landratsamt-pirna.de
Braunkehlchen Reinholdshain 2020
Bild 1 Braunkehlchen Reinholdshain 2020

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist seit 2016 gemeinsam mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis und dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) im Wiesenbrüterprojekt aktiv.

Das „Sächsische Wiesenbrüterprojekt“ lief zunächst bis 2020. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat für 2021-2022 und noch einmal für die Jahre 2023-2024 ein Vorhaben über die Förderrichtlinie natürliches Erbe (RL NE – Fördergegenstand „Studien zur Dokumentation von Wiesenbrütern“) beantragt. Somit konnte direkt anknüpft und weiterhin eine ausreichende Erfassung der Zielarten sowie die Dokumentation und Koordination von Erfassung, Schutz und Management dieser ermöglicht werden. Darüber werden Maßnahmen zur Aufklärung durch Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Vermitteln von Artenkenntnis und wiesenbrüterfreundlicher Bewirtschaftung an Landnutzer und Naturschutzorientierte durchgeführt.

Ziel des Projektes ist die Stabilisierung der Populationen der Wiesenbrüterarten Bekassine (Gallinago gallinago), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Wiesenpieper (Anthus pratensis) Wachtelkönig (Crex crex) und Kiebitz (Vanellus vanellus). Nach der Ermittlung des aktuellen Bestands, sollen in den aktuellen Vorkommensgebieten Schutzmaßnahmen sowie in aktuellen und ehemaligen Verbreitungsarealen Entwicklungsmaßnahmen initiiert werden.

Einzelheiten zu den Arten und deren Schutzmaßnahmen finden Sie unter: „Umsetzung von Schutzmaßnahmen“

Das Landratsamt Erzgebirgskreis war zunächst als Koordinierungsstelle für die Arten Braunkehlchen und Bekassine, das Landratsamt Sächsische Schweiz für den Wachtelkönig landkreisübergreifend tätig. Der Wiesenpieper und der Kiebitz werden inzwischen aufgrund ihres drastischen Rückgangs und des schlechten Erhaltungszustandes miterfasst. Das Projektgebiet umfasste von 2016-2020 neben den beiden koordinierenden Landkreisen auch den Vogtlandkreis, den Landkreis Zwickau und den Landkreis Mittelsachsen. Die Erfassungen laufen über Werkverträge, den Ehrenamtlichen Naturschutzdienst sowie über die Natura 2000-Gebietsbetreuung.

Schwerpunktvorkommen von Wachtelkönig, Bekassine, Wiesenpieper und Braunkehlchens sind im Landkreis die kammnahen Lagen des Osterzgebirges, insbesondere das Vogelschutzgebiet Fürstenau. Weitere Verbreitungsschwerpunkte für das Braunkehlchen liegen im Westlausitzer Hügel- und Bergland in den Gemeinden Hohnstein, Stolpen, Sebnitz und Neustadt. Der Kiebitz ist sehr lückenhaft auf geeigneten Standorten verteilt anzutreffen.

Wiedervernässung durch Offenlegung des Heidegrabens östlich von Fürstenau
Bild 2 Wiedervernässung durch Offenlegung des Heidegrabens östlich von Fürstenau
Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.natur.sachsen.de/wiesenbruterprojekt-aufbau-eines-uberregionalen-kompetenznetzes-wiesenbrutermanagement-20888.html

 

Wiesenbrütervorkommen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2016
Wiesenbrütervorkommen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2016

Projekt zum Schutz der Wiesenbrüterarten Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig

Die Bestände der Wiesenbrüterarten Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig sind in den letzten Jahren sowohl in Sachsen als auch in ganz Deutschland dramatisch zurückgegangen. Viele Gebiete sind mittlerweile verwaist, sodass dringender Handlungsbedarf besteht. Um die Bestände in Sachsen zu stabilisieren startete das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 2016 ein Projekt zum Schutz der Wiesenbrüter, in welchem die Mitarbeiter ehrenamtliche Akteure, Landnutzer und Behörden vernetzen.

Verbreitungsschwerpunkt im Landkreis

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konzentrieren sich die Vorkommen auf extensiv genutzte Wiesen in den höheren Lagen des Erzgebirgskamms. Dort zeigt die Zusammenarbeit zwischen Behörden und ansässigen Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen im Osterzgebirge“ bereits Erfolg. Einen weiteren Verbreitungsschwerpunkt bilden die Gebiete um Neustadt und Sebnitz. Wie auf der Landkreiskarte zu sehen, liegen für Braunkehlchen und Wachtelkönig jedoch auch Meldungen aus weiteren Gemeinden vor.

Meldeaufruf

Brutpaare können durch eine angepasste Wiesenmahd geschützt werden. Dazu ist die Vernetzung von Landnutzern, Behörden und ehrenamtlichen Akteuren notwendig. Sind Ihnen Vorkommen von Braunkehlchen, nachts rufende Wachtelkönige oder während der Balz zu beobachtende Bekassinen bekannt, bitte melden Sie diese mit Angaben zu Datum, Ort, Anzahl und Verhalten zügig an das Referat Naturschutz des Landratsamtes in Dippoldiswalde. Denn nur bekannte Brutpaare können geschützt werden!

Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Umweltamt
Vanessa Sue Denß
Weißeritzstr. 7
01744 Dippoldiswalde
Telefon: 03501-515 3478
 
 
Wolfsvorkommen in Sachsen (Stand Monitoringjahr 2015/2016)
Wolfsvorkommen in Sachsen (Stand Monitoringjahr 2015/2016)

Mit der Rückkehr des Wolfes sollten vor allem Schaf- und Ziegenhalter, sowie Betreiber von Wildgattern Vorkehrungen für den Schutz ihrer Tiere treffen. Diese Tierarten werden am häufigsten von Wölfen getötet, da sie gut ins Beuteschema passen. Wölfe unterscheiden nicht zwischen Wild- und Nutztier. Daher ist es wichtig, dem Wolf den Zugang zu Nutztieren zu erschweren. Anlässlich der bevorstehenden Weidesaison sollte jeder Tierhalter seine Herdenschutzmaßnahmen überprüfen und ggf. verbessern.

Herdenschutzmaßnahmen garantieren zwar keinen 100%-igen Schutz, können jedoch Übergriffe durch den Wolf effektiv reduzieren. Nachfolgende Maßnahmen haben sich gemäß den hiesigen sowie internationalen Erfahrungen in vielen Fällen als wirkungsvoll erwiesen.

Schafe, Ziegen und Wild in Gattern

Elektrozäune mit einer Höhe von 100 cm bis 120 cm bieten einen sehr wirksamen Schutz. Sowohl Netzzäune als auch stromführende Litzenzäune (mit mindestens fünf Litzen) sind geeignet. Auch das Einstallen über Nacht ist bei kleineren Tierbeständen ein effektiver Schutz.

Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material stellen hingegen eine rein physische Barriere dar, da sie anders als Elektrozäune keinen Schmerz verursachen. Erfahrungsgemäß können sie von Wölfen leicht untergraben oder übersprungen bzw. überklettert werden, weshalb sie seitens des Wolfsmanagements nicht empfohlen werden.

Bei Wildgattern ist besonders auf einen Schutz vor dem Untergraben der Umzäunung durch den Wolf zu achten. Um dies zu verhindern kann zusätzlich eine Zaunschürze aus Knotengeflecht angebracht oder bodennahe stromführende Drahtlitzen verwendet werden.

Tierhalter sollten ihre Zäune regelmäßig auf Schwachstellen prüfen und diese zeitnah beseitigen. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten am Boden bieten und alle Seiten der Koppel müssen geschlossen sein – über offene Gräben oder Gewässer können Wölfe leicht eindringen. Bei stromführenden Zäunen sind eine ausreichende Spannung (mind. 2.500 V) und eine gute Erdung wichtig. Die Zäune sollten nicht durchhängen, sondern die empfohlene Höhe von 100-120 cm auf der gesamten Koppellänge aufweisen. Außerdem sollte die Koppel nicht zu klein sein, damit die Tiere selbst bei einem versuchten Übergriff durch einen Wolf genügend Platz zum Ausweichen haben und nicht aus der Koppel ausbrechen.

Rinder und Pferde

Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde gibt es, anders als für Schafe und Ziegen, in keinem west- und mitteleuropäischen Land spezielle, als Mindestschutz vorgeschriebene Schutzmaßnahmen für Rinder- und Pferdeherden. Allgemein geltende Haltungsbedingungen der guten fachlichen Praxis sollten eingehalten werden.

Empfohlen wird allerdings, Kälber, Jungrinder und Fohlen nicht alleine, sondern zusammen mit erwachsenen Tieren auf der Weide zu halten. Hierfür sind stromführende Zäune, z.B. Litzenzäune, gut geeignet.

Außerdem sollte die Einzäunung so beschaffen sein, dass die Tiere innerhalb der Koppel bleiben. Dies ist schon allein aus Gründen der Weidesicherheit anzuraten.

Möchten Rinder- oder Pferdehalter ihre Koppel besser sichern, ist ein stromführender Litzenzaun bestehend aus 5 Litzen empfehlenswert.

Beratung zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Der Fördersatz liegt bei 80 % der förderfähigen Ausgaben (vom Netto).

Schadensausgleich

Schaf- und Ziegenhalter und Betreiber von Wildgattern können bei einem Übergriff ihren Anspruch auf Schadensausgleich geltend machen, wenn die Mindestschutzkriterien eingehalten wurden. Dazu gehören mind. 90 cm hohe Elektrozäune mit ausreichender Spannung (mind. 2500 V) oder mind. 120 cm hohe Festzäune. Die Koppel muss zudem an allen Seiten – auch zu Gewässern– geschlossen sein und überall einen festen Bodenabschluss aufweisen. Diese Kriterien werden seit 2008 als Mindestschutz akzeptiert und sind die Voraussetzung für die Zahlung von Schadensausgleich. Halter von Rindern, Pferden oder anderen Nutztierarten haben bei einem Wolfsübergriff unabhängig vom Mindestschutz Anspruch auf Schadensausgleich.

Eine weitere Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist eine Begutachtung vor Ort. Dafür muss die Meldung des Schadens durch den Tierhalter innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten, an Wochenenden oder Feiertagen kann der Kontakt zu den Rissgutachtern auch über die Rettungsleitstellen hergestellt werden. Die Fundsituation darf nicht verändert werden. Das tote Tier sollte abgedeckt werden, damit Nachnutzer (z.B. Fuchs, Kolkrabe) nicht heran können (auch Hunde sollten fern gehalten werden).

Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich als Tierhalter an die Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Kamenz:

Garnisonsplatz 13, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 33 74-00
Fax: 03578 33 74-12
E-Mail: kamenz.lfulg@smul.sachsen.de

Beratung von Tierhaltern zu Herdenschutzmaßnahmen oder zur Förderung:

Biosphärenreservat in Malschwitz OT Wartha

Herr Klingenberger
Tel.: 035932 36531

Die Beratung ist kostenfrei und kann auch vor Ort stattfinden.

Im Monitoringjahr 2015/2016 wurden im Freistaat Sachsen 15 Rudel, 3 Paare und ein territoriales Einzeltier nachgewiesen. Von diesen 19 Territorien konnten bisher 17 auch im laufenden Monitoringjahr 2016/2017 bestätigt werden. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt das Territorium der Hohwald Wölfin. Einen einzelnen Nachweis eines Wolfes gab es zudem bei Hohnstein in der Sächsischen Schweiz, wo Anfang November 2016 ein Schaf getötet und ein weiteres verletzt wurde. Ob das Tier sich hier weiterhin aufhält ist unklar.

Der Wolf breitet sich weiter aus, so dass auch außerhalb der bekannten Wolfsgebiete jederzeit fast überall im Freistaat mit Wölfen gerechnet werden kann.

Mehr Informationen zum Wolf in Sachsen:

Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“
Am Erlichthof 15, 02956 Rietschen
Tel. 035772 / 46 76 2
Fax. 035772 / 46 77 1
E-Mail: kontaktbuero@wolf-sachsen.de

Stefanie Bolling

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail

Christian Wosch

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
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