Schwangerenberatung/ Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerenberatung/ Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle im Landratsamt ist Ansprechpartner für werdende Mütter, deren Partner und Angehörige. In einem persönlichen Beratungsgespräch, telefonisch und in begründeten Angelegenheiten auch bei einem Hausbesuch gibt es Beratung und Unterstützung
- bei Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld plus, Landeserziehungsgeld
- bei Fragen zur Hilfe zum Lebensunterhalt,
- bei Fragen, Sorgen oder Ängsten in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt,
- bei familiären Problemen und in Krisensituationen,
- zum Thema "vertrauliche Geburt"
- bei der Vermittlung zu bestehenden Netzwerken in der Region,
- bei der Vermittlung finanzieller Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens“ des Freistaates Sachsen für Schwangere (bis zum Ende der Schwangerschaft) und Familien in Notsituationen (diese Hilfen sind einkommensabhängig, es besteht kein Rechtsanspruch)
Die Beratungsstelle ist anerkannt, die Beratung nach § 218/219 StGB durchzuführen und die Beratungsbescheinigung im Schwangerschaftskonflikt auszustellen, die für den Fall eines Schwangerschaftsabbruches benötigt wird.
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bietet psychosoziale Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik an, um Betroffene auf dem schwierigen Weg der Findung einer persönlichen und tragfähigen Entscheidung zu begleiten.
Informationen gibt es auch zu Themen wie Sexualität, Partnerschaft und Verhütung. Darüber hinaus bieten wir sexualpädagogische Projekte in leichter Sprache an.
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht, ist kostenfrei und kann auf Wunsch anonym sein.
Es wird um telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung gebeten.Es wird um telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung gebeten.