Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 2. Dezember 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Mann und Frau bestellt der Kreistag eine/n hauptamtliche/n Gleichstellungsbeauftragte/n gemäß § 14 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11. April 2017.
Der Kreistag berief Frau Saskia Joos zur neuen Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bis längstens 31. Dezember 2029.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat Mitwirkungs- und Initiativrecht bei allen Vorhaben, Programmen und Maßnahmen des Landkreises, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Bestellung einer hauptamtlichen Beauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung
Nach § 14 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11. April 2017 bestellt der Kreistag eine/n Beauftragte/n für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung.
Der Kreistag bestellte Frau Lydia Schmid als Behindertenbeauftragte des Landkreises mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bis längstens 31. Dezember 2029. Sie übte diese Funktion bereits in der letzten Wahlperiode aus und wurde somit in ihrem Amt bestätigt.
Die Beauftragte wahrt die Belange der im Landkreis lebenden Menschen mit Behinderungen und setzt sich für die schrittweise Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft ein.
Sie steht für Menschen mit Behinderungen als Ansprechpartnerin zur Verfügung und bietet nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechstunden an.
Beschlussfassung über das Verfahren der Bestellung zum hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe
In der Sitzung des Kreisausschusses am 18. November 2024 brachten dessen Mitglieder einen fraktionsübergreifenden Antrag ein, das gegenwärtige Besetzungsverfahren zum hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe zu beenden. Unter einer durch die Fraktionen avisierten Änderung der Hauptsatzung im Frühjahr 2025 soll die Stelle neu ausgeschrieben werden. Dieser Antrag wurde einstimmig von den Mitgliedern angenommen.
Eine Bestätigung der verwaltungsinternen Vorauswahl soll in der Sitzung des Ältestenrates am 7. Mai 2025 erfolgen. In der Sitzung des Kreisausschusses am 2. Juni 2025 erhalten die bestätigten Bewerber die Möglichkeit sich vorzustellen.
Der Kreisausschuss wird ermächtigt, in dem neuen Verfahren eine Vorauswahl zu treffen und dem Kreistag geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
In der Sitzung des Kreistages am 23. Juni 2025 erfolgt die Wahl beziehungsweise die Bestellung einer/s Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe.
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung mehrheitlich das Verfahren für die Besetzung der Stelle des Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe aufzuheben und im Zusammenhang mit der avisierten Änderung der Hauptsatzung im März 2025 erneut auszuschreiben.
Informationsvorlage der Eckwerte zur Haushaltssatzung
Die Verwaltung erarbeitete einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026, welcher in der Kreisausschusssitzung vorgestellt wurde. Am 11. November 2024 ist zum Doppelhaushaltsentwurf ein Änderungsantrag seitens der CDU-Fraktion zur Aufstellung eines einjährigen Haushaltsplanes für 2025 eingegangen, da nur für das Haushaltsjahr 2025 ein Haushaltsausgleich nachgewiesen werden kann. In der Sitzung des Kreisausschusses am 18. November 2024 wurde der Antrag eingebracht und durch die Mitglieder des Kreisausschusses angenommen.
Der Kreistag nahm daher die Eckwerte der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2025 durch die Informationen der Landkreisverwaltung zur Kenntnis.
Der Ergebnishaushalt 2025 weißt gegenwärtig ein negatives Ergebnis von etwa -21,1 Millionen Euro aus, welches durch Verrechnung mit dem Basiskapital in Höhe von etwa 3,9 Millionen Euro und einer Fehlbetragsabdeckung aus der Rücklage in Höhe von etwa 17,2 Millionen Euro gedeckt werden kann. Im Jahr 2025 kann ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht werden.
Der Finanzhaushalt 2025 weißt gegenwärtig eine Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von etwa -13,0 Millionen Euro aus, der aus Liquidität bzw. Kassenkredit gedeckt werden muss.
Die Eckwerte berücksichtigen eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes um 2,5 % auf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 % im Jahr 2025 und mittelfristig bis 2028. Ein Prozent der Kreisumlage entspricht dabei im Jahr 2025 3,5 Millionen Euro.
Eigenmittel für Investitionen können auf Grund der Reduzierung der investiven Schlüsselzuweisung im Sächsischen Finanzausgleich nur unter Aufnahme von Krediten finanziert werden.
Alle weiteren Ausführungen zum Entwurf erfolgten im Rahmen einer Präsentation.
Klimaanlage für Aula des BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna
Im Oktober 2024 hat der Kreistag die Aufnahme der Maßnahme „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage am Beruflichen Schulzentrum ‚Friedrich Siemens‘ Pirna“ zur Deckung des Eigenverbrauchs beschlossen. In den Sommermonaten ist jedoch mit einer über dem Eigenverbrauch liegenden Stromerzeugung zu rechnen. Dem gegenüber kommt es bei starker Sonneneinstrahlung zu einer erheblichen Aufheizung der im Dachgeschoss des BSZ gelegenen Aula mit im Sommer regelmäßigen Temperaturen von 30 °C. Aus diesem Grund soll auf dem Dach bis August 2025 eine Klimaanlage errichtet werden. Diese soll vor allem mit überschüssigem, von der PV-Anlage erzeugtem und daher kostenfrei zur Verfügung stehenden Strom betrieben werden.
Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Aufnahme der Maßnahme „Errichtung einer Klimaanlage für die Aula am Beruflichen Schulzentrum ‚Friedrich Siemens‘ Pirna“ in das Investitionsprogramm 2024 sowie die Bewilligung von außerplanmäßigen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe der Kosten für die Errichtung der Klimaanlage, welche mit 345.000 Euro geschätzt werden.
Erforderliche, überplanmäßige Auszahlungen für das laufende Kalenderjahr
Erforderliche Auszahlungen, die im laufenden Kalenderjahr zu leisten sind, liegen im Bereich des Jugendamts in Bezug auf unbegleitete minderjährige Ausländer und im Bereich des Bevölkerungsschutzes bezüglich des Rettungsdienstes.
Gemäß § 89d Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) sind die Kosten der Unterbringung und Versorgung der jungen Menschen, die der örtliche Träger der Jugendhilfe aufwendet, durch das Landesjugendamt, zu erstatten. Der Landkreis rechnet regelmäßig und zeitnah die Kosten gegenüber dem Landesjugendamt ab. Durch die Haushaltssituation des Landes erfolgt die Erstattung für 2024 zögerlich und nicht in dem prognostizierten Umfang. Demnach entsteht zum Jahresende im Finanzhaushalt ein Defizit in Höhe von voraussichtlich knapp 2,0 Millionen Euro. Daher beschloss der Kreistag für das Haushaltsjahr 2024 einstimmig im Budget des Jugendamts unabweisbare überplanmäßige Auszahlungen in der Höhe des Defizits.
Im Januar 2024 beschloss der Kreistag überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen. Als Deckungsquelle wurden in gleicher Höhe Erträge/Einzahlungen aus Gebührenentgelten angegeben. Jedoch konnte im Jahr 2024 der Planansatz für Erträge/Einzahlungen nicht erreicht werden, weshalb der Beschluss aufzuheben ist. Der derzeitige Finanzmittelbedarf errechnet sich aus Minderein- und Mehrauszahlungen. Die Hochrechnung der Einzahlungen hat zum 31. Dezember 2024 insgesamt etwa 38,0 Millionen Euro ergeben und die Auszahlungen werden laut Analyse von Ende September zum Jahresende voraussichtlich etwa 48,5 Millionen Euro betragen. Der sich daraus ergebenden Finanzierungsmittelbedarf von etwa 10,5 Millionen Euro wurde vom Kreistag einstimmig beschlossen.
Die höheren Aufwendungen konnten erst in der Gebührenkalkulation für 2025 berücksichtigt werden - also im Ergebnis der Kostenverhandlungen, welche dieses Jahr stattgefunden haben. Damit werden diese Mehraufwendungen/-auszahlungen über die Gebühren und Entgelte erst 2025 refinanziert.
Fortschreibung der Gebührensatzung Rettungsdienst
In seiner Sitzung hat der Kreistag einstimmig die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis beschlossen. Hierbei handelt es sich um die jährliche Fortschreibung der angepassten Preisentwicklung bei Rettungswagen-, Krankentransport- und Notarzteinsätzen.
Zur Grundlage der Gebührenkalkulation wurden neben den Erreichungszielen der Bereichsplanung auch die Kosten-Leistungs-Rechnung der Leistungserbringer herangezogen. Dies ins Verhältnis gesetzt zu den angenommenen Einsatzzahlen ergibt die Kosten je Einsatz und Rettungsmittel.
Das Verfahren wurde federführend von den Krankenkassen und Versicherungsverbänden begleitet. Die Krankenkassen haben im Ergebnis der Verhandlungen ein Ausgabenbudget für 2025 in Höhe von rund 57,4 Millionen Euro bestätigt.
In der Kalkulation wurde ein im Haushaltsjahr 2024 zu erwartender Überschuss in Höhe von rund 272.400 Euro berücksichtigt, welcher zu entsprechenden Mindererträgen/-einzahlungen im kommenden Jahr führt. Die von den Kostenträgern bestätigten Kosten und erwartenden Einsatzzahlen sind verbindliche Grundlage für die Gebührenkalkulation.
Die Betriebskostenerstattung an die sechs Leistungserbringer im Landkreis ist vertraglich vereinbart und beinhaltet eine Erhöhung infolge der Ausschreibungsergebnisse von rund 11,0 Millionen Euro.
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Gebühren unter Berücksichtigung der bestehenden Leistungskataloge regelmäßig von den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen. Nur in Ausnahmefällen tragen die Nutzer des Rettungsdienstes die Gebühren selbst. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Erstattung nach den entsprechenden Versicherungsverträgen.
Aktueller Zustandsbericht zu Kreisstraßen
Der Kreistag nahm für die Kreisstraßen, abgesehen der Ortsdurchfahrten von Pirna und Freital, den Zustandsbericht vom Amtsleiter des Straßenbauamts zur Kenntnis. Bei den Staats- und Bundesstraßen hat der Landkreis die Unterhaltungslast, die vor allem durch saisonale Leistungen wie Mäharbeiten, Schlaglochflick und Winterdienst sowie kleine Instandsetzungsarbeiten geprägt ist.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stand dem Straßenbauamt ein Budget von insgesamt knapp 10,4 Millionen Euro für Investitionen einschließlich Planung, Grunderwerb, Fahrzeuge und Geräte und jeweils 2,0 Millionen Euro für Instandsetzungen zur Verfügung. Darüber hinaus wurden knapp 5,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Schadensbeseitigungen aus dem Starkregenereignis 2021 bereitgestellt, welche als Ergebnis der durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestätigten Schadenshöhe resultieren und von der angemeldeten Höhe an Schäden abweichen.
Weiteres Vorgehen zur Übernahme der Liegenschaften der Straßenmeistereien
Im Zuge der Kreisgebiets- und Funktionalreform hat der Kreistag im Jahr 2008 die Verantwortung für die Bau- und Unterhaltungslast ausgewählter Kreis-, Bundes- und Staatsstraßen übernommen. Der Freistaat Sachsen gewährte hierfür einen Mehrbelastungsausgleich für Raumkosten, wahlweise durch die unentgeltliche Bereitstellung von Räumlichkeiten und Grundstücken oder durch deren Übereignung.
Der Landkreis nahm Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen auf. Ziel war die Übernahme der entsprechenden Liegenschaften sowie die Einigung auf eine Ablösesumme für rückständigen Bauunterhalt.
Im November 2023 wurde ein finaler Ablösebetrag von rund 10,0 Millionen Euro vertraglich vereinbart. Der zugehörige Notartermin ist für den laufenden Dezember vorgesehen. Die Auszahlung des Betrags erfolgt in zwei Teilbeträgen: 3,3 Millionen Euro bis Ende 2024 und 6,7 Millionen Euro bis spätestens 31. Dezember 2025.
Sitzungstermine des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Kalenderjahr 2025 beschlossen
Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2025 an folgenden Tagen, jeweils 17:00 Uhr statt:
• 10. März 2025
• 23. Juni 2025
• 22. September 2025
• 24. November 2025
Der Kreistag stimmte den Sitzungsterminen einstimmig zu.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 21. Oktober 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Beschlussfassung über die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage am Beruflichen Schulzentrum "Friedrich Siemens" Pirna - durch Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen
Mit Bescheid vom 30. April 2024 wurden Mittel in Höhe von 189.000 Euro für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) am BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna bewilligt. Dies war bei der Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 nicht absehbar. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung am 21. Oktober 2024 einstimmig zu, diese Maßnahme in das Investitionsprogramm 2024 aufzunehmen.
Der Landkreis hat zur Durchführung der Maßnahme keine Eigenmittel zu erbringen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn der Sanierung Burg Hohnstein beschlossen
Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung über den Förderantrag für die Sanierung der Burg Hohnstein (2. Bauabschnitt Oberer Burghof und 3. Bauabschnitt Altes Schloss) gemäß dem Förderprogramm Kultur-Invest der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschloss der Kreistag einstimmig die Auslösung weiterer Planungsleistungen der Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – der Bauabschnitte 2 und 3.
Beschlussfassung über die Beteiligung des Landkreises an den zum Großvorhaben ESMC-Ansiedlung eingerichteten und vorgesehenen Arbeitsgruppen und Gremien
Angesichts der erwarteten Zuwanderung von Arbeitskräften im Zuge der Ansiedlung des Großvorhabens ESMC und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Wohnraum, sozialer Infrastruktur wie Kindertagesstätten, Schulen und öffentlichem Nachverkehr sowie nach Gewerbeflächen, hat der Kreistag beschlossen, dass sich der Landkreis an den von der Landeshauptstadt Dresden, den kommunalen Akteuren und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der ESMC-Ansiedlung eingerichteten Arbeitsgruppen und Gremien beteiligt. Die Entscheidung zur Beteiligung wurde einstimmig getroffen, und der Landkreis stellt hierfür 10.000 Euro bereit.
Weiterführung des Archivverbundes zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Großen Kreisstadt Pirna
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung einstimmig die Weiterführung des Archivverbundes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Großen Kreisstadt Pirna. Die neue Zweckvereinbarung wird die weitere Übertragung der Aufgabenwahrnehmung für das Stadtarchiv und das Verwaltungsarchiv der Stadt durch den Landkreis beinhalten.
Zweckvereinbarung zur Beschaffung von Komponenten eines Fachinformationssystems für die automatisierte Betriebsdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst
Der Kreistag beschloss einstimmig gemeinsam mit neun anderen Landkreisen den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Komponenten eines Fachinformationssystems für die automatisierte Betriebsdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst an den Landkreis Meißen. Damit ist es dem Landkreis möglich, die Erfüllung dieser Aufgabe im Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb zu realisieren.
Neufassung der Satzung über die Stellvertreterregelung des Kreisbrandmeisters
Im Rahmen einer Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie der rechtsbereinigten Sächsischen Feuerwehrverordnung wird eine Änderung der Satzung über die Stellvertreterregelung des Kreisbrandmeisters notwendig.
Der Kreistag ermöglicht mit seiner einstimmigen Zustimmung die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Kreisbrandmeister auszuschöpfen. Der Höchstbetrag steigt mit Inkrafttreten der Satzung ab dem 1. November 2024 von 306 auf 386 Euro monatlich.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.
Zu seiner Konstituierung kam der neue Kreistag am 26. August 2024 im Kreistagssaal des Schlosses Sonnenstein zusammen. In der ersten Sitzung wurden die am 9. Juni 2024 gewählten Kreisräte auf die Erfüllung ihrer Aufgaben für die Wahlperiode verpflichtet. Sie übernehmen diese verantwortungsvolle, ehrenamtliche Aufgabe für fünf Jahre.
Landrat Michael Geisler wünschte den Kreisrätinnen und Kreisräten, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Institutionen eine erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse des Landkreises.
Mit den in der Sitzung gefassten Beschlüssen wurde die Arbeitsfähigkeit des Kreistages, seiner Ausschüsse und Gremien vollumfänglich hergestellt.
Fraktionsbildung abgeschlossen
Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge besteht aus dem Vorsitzenden des Kreistages Landrat Michael Geisler und 86 Kreisräten. Kreisräte können sich zu Fraktionen zusammenschließen, sofern diese fünf Kreisräte umfassen. Wird die erforderliche Anzahl an Kreisräten nicht erreicht, erhält die Vereinigung den Status einer Gruppe. Die Fraktionen und Gruppen setzen sich wie folgt zusammen:
Fraktion AfD 27 Sitze
Fraktion CDU 22 Sitze
Fraktion Freie Wähler/FDP 11 Sitze
Fraktion BSW 10 Sitze
Fraktion SPD/Grüne 6 Sitze
Gruppe Konservative Mitte 4 Sitze
Gruppe DIE LINKE 3 Sitze
Gruppe Freie Sachsen 3 Sitze
In dieser ersten Sitzung ging es auch um die Besetzung von Ausschüssen, Beiräten und Aufsichtsräten sowie entsprechenden Überwachungsorganen. Dazu zählen:
- Kreisausschuss,
- Wirtschafts-, Tourismus und Vergabeausschuss,
- Sozialausschuss,
- Jugendhilfeausschuss,
- Petitionsausschuss,
- Bildungsausschuss,
- Senioren- und Behindertenbeirat
- sowie Aufsichtsräte, Zweckverbände, Gesellschaften und Vereine.
Die gewählten Vertreter werden zeitnah im Rats- und Bürgerinformationssystem des Kreistages unter https://landratsamt-pirna.more-rubin1.de/ veröffentlicht.
Außerdem wurden die Termine der Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien für das zweite Halbjahr 2024 beschlossen. Für Kreistagssitzungen sind bis zum Jahresende noch zwei Termine geplant: der 21. Oktober und 2. Dezember 2024.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 13. Mai 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Maßgebliche Inhalte und Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
In dem aktuellen Energie- und Klimaschutzkonzept für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde Bezug auf das bereits bestehende Konzept aus dem Jahr 2013 genommen. Es erfolgte eine Fortschreibung der Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanz, insbesondere für den Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbrauch, mit der die Entwicklung der letzten 10 Jahre nachvollzogen werden konnte. Darüber hinaus wurden auch Aussagen zum Stand der regionalen Erzeugungskapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien im Landkreis getroffen.
Der Kreistag bestätigte mehrheitlich mit Änderungsanträgen das fortgeschriebene und evaluierte Klimaschutzkonzept und beauftragte den Landrat mit der Umsetzung der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen. Das Gremium wird jährlich über den Umsetzungsfortschritt informiert.
Überplanmäßige Ausgaben für die Erneuerung Jugendstart Rodel
Im Jahr 2025 steht die Realisierung der Erneuerung des Jugendstarts Rodel an der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg mit dem 2. Bauabschnitt an. Zur Junioren-WM Rodel Anfang 2026 soll diese genutzt werden können. Um den Zeitplan einhalten zu können, ist der Ausschreibungsbeginn im Januar 2025 erforderlich, wobei davon ausgegangen wird, dass bis dahin ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) erteilt wird und auch ein Fördermittelbescheid vorliegt.
Für die Maßnahme wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 725.000 Euro ausgegangen, Eigenmittel des Landkreises werden in Höhe von rund 145.000 Euro veranschlagt.
Aus haushaltsrechtlicher Sicht kann die Ausschreibung der Baumaßnahme ohne eine Verpflichtungsermächtigung nicht durchgeführt werden. Da diese im Haushaltsplan 2024/25 nicht enthalten ist, ist die Aufnahme einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die Deckung der Mehrkosten soll aus der Maßnahme „Wilhelmine-Reichard-Schule Freital“ erfolgen, für die die entsprechenden Ansätze vorhanden sind. Die dort geplanten Baumaßnahmen werden auf Grund der geringer ausfallenden Förderzusage zeitlich gestreckt, sodass die Mittel zunächst für den Jugendstart Rodel eingesetzt werden können.
Der Kreistag gab dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig seine Zustimmung.
Weiterentwicklung des Schulstandortes Wilhelmine-Reichard-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Freital
Nach der Errichtung der Modulbauten Teil 1 und 2 und der Ertüchtigung der Turnhalle ist die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes die dritte große Baumaßnahme, die der Landkreis am Standort in Freital umsetzt.
Bereits im Jahr 2017 wurde im Dachbereich des Gebäudes Echter Hausschwamm festgestellt und im fortlaufenden Zeitraum weiter beobachtet. Im Jahr 2021 erfolgte ein Teilauszug der oberen Etage des Gebäudes. 2023 wurde dieses dann komplett geräumt. Interimsweise wird hierbei die bereits während der vergangenen Baumaßnahmen erforderliche Containerlösung genutzt. Neben der Sanierung der vom Echten Hausschwamm befallenen Bauteile sind weitere Baumaßnahmen am Objekt geplant.
Auf Grund der geringer ausgefallenen Förderzusage durch den Freistaat Sachsen ist eine Teilung der Komplettsanierung in zwei Bauabschnitte erforderlich.
Im ersten Bauabschnitt erfolgt prioritär der Ausbau des Dachgeschosses inklusive des dazugehörigen Rettungsweges in die Aula, die Dachsanierung und der Einbau eines Personenaufzuges. Weitere Maßnahmen werden abhängig von den dann noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umgesetzt. Ziel ist es, bereits mit Abschluss des ersten Bauabschnittes den Interimscontainer soweit wie möglich freizulenken.
Für diesen ersten Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro veranschlagt. Davon sollen 4,4 Millionen Euro aus Fördermitteln des Freistaates gedeckt werden. Der Landkreis stellt 2,9 Millionen Euro Eigenmittel zur Verfügung.
Der Kreistag bestätigte die Vorlage einstimmig.
Änderung des Investitionsprogrammes 2024 – Straßen
Geplante Straßenbaumaßnahmen des Jahres 2024 wurden im Zuge der weiteren Planung und ihrer Umsetzung auf der Grundlage der fachlichen Abgrenzung voneinander zu den Instandsetzungen beziehungsweise Investitionen zugeordnet. Damit ist eine zutreffende Darstellung der Mittelansätze im Finanz- und Ergebnishaushalt gewährleistet.
Darüber hinaus bestätigte der Kreistag einstimmig überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 420.000 Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenmeistereien. Derzeit sind für notwendige Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten 486.000 Euro vorgesehen.
Über 70 Prozent der technischen Hilfsmittel sind zwischenzeitlich abgeschrieben und bedürften dringend einer Neubeschaffung.
So müssen zusätzlich zur geplanten Anschaffung von Transportern, Radladern, Mäh- und Winterdiensttechnik ein Unimog aus dem Jahr 2005, ein LKW, Baujahr 2012, und mehrere (Warnleit-)Anhänger ersetzt werden, da Reparaturen nur noch mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu realisieren sind. Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln, die der Kreistag bestätigte, sollen die Funktionsfähigkeit der Straßenmeistereien aufrechterhalten und damit die Verkehrssicherung gewährleistet werden. Die Finanzierung des Landkreises erfolgt mit Komplementärmitteln des Bundes und des Freistaates entsprechend dem festgelegten Verteilerschlüssel.
Fortschreibung der Zuschüsse an Schulträger der städtischen Gymnasien
Für die Wahrnehmung der Schulträgerschaft der Gymnasien durch die Städte Pirna, Heidenau und Sebnitz wird seit 2012, für Wilsdruff seit 2018 eine jährliche Kostenpauschale erstattet. Dieser Zuschuss wird seit 2017 in der Weise ermittelt, dass der Schülernebenansatz von der Kreisumlage freigestellt bleibt. Damit konnten und können die Kommunen selbst über den Teil der Schlüsselzuweisungen verfügen, die ihnen für die Schulen gewährt werden. Für die ab dem Jahr 2025 gültige Kostenerstattungspauschale an städtische Schulträger der Gymnasien soll die gleiche Berechnungsmethode wie 2017 gelten.
Der Kreistag beschloss daher mit einem Änderungsantrag mehrheitlich als Grundlage für die Aufnahme in die Haushaltsplanung 2025 und 2026 einen Ausgleich für die Städte Pirna, Heidenau, Sebnitz und Wilsdruff hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben als Schulträger für Gymnasien in Höhe der auf den Schülernebenansatz entfallenden Kreisumlage. Basisjahr für die Ermittlungen des Zuschusses ist das Jahr 2024. Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2025 bis 2026) festgeschrieben und pro Jahr und Schüler in Höhe von rund 500 Euro gezahlt.
Neufestsetzung der Angemessenheitswerte für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Für die Zeit ab dem 1. Juli 2024 beschloss der Kreistag einstimmig die Neufestsetzung der Angemessenheitswerte für die Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Der Beschluss führt voraussichtlich zu keinen Mehraufwendungen, da bereits jetzt auf Grund der bestehenden Wohnungsmarktlage höhere Kosten der Unterkünfte bewilligt werden, als diese in der Verwaltungsvorschrift als höchstens angemessen ausgewiesen werden. Die gestiegenen Kosten werden durch die Fortschreibung der Angemessenheitswerte 2024 entsprechend abgebildet und im Falle des Jobcenters anteilig in Höhe der jährlich festgelegten Bundesbeteiligung erstattet, im Falle des Sozialamts in voller Höhe.
Festschreibung der für das Jahr 2020 berechneten Werte zur Unterstützung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV für das Jahr 2024
Der Kreistag beschloss einstimmig die Festschreibung der für das Jahr 2020 berechneten Werte zur Unterstützung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) für ein weiteres Jahr.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die ÖPNV-Aufgabenträger zum Ausgleich der bei der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehenden Mindereinnahmen. Auf Grund der Unsicherheiten zum Kauf- und Nutzungsverhalten bei Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs wurde den Gebietskörperschaften empfohlen, die für das Jahr 2020 berechneten Werte für die Zahlungen an die Verkehrsunternehmen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 festzuschreiben. Dem ist der Kreistag entsprechend nachgekommen und setzte damit das bisherige Antrags- und Abrechnungsverfahren für diese Jahre komplett aus. Im Haushaltsjahr 2024 werden dem Landkreis Mittel in Höhe von insgesamt etwa 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche in vollem Umfang an die Verkehrsunternehmen weitergereicht werden.
Weisung an den Landrat zu einer weiteren Grundsatzvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen in Bezug auf die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH
Der Kreistag erteilte Herrn Landrat Michael Geisler mehrheitlich die Weisung, im Kulturkonvent einer weiteren Grundsatzvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH (EPS) ab der Spielzeit 2026/2027 für die Dauer von bis zu acht Jahren zuzustimmen, sofern mindestens folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
Laufzeit sechs Jahre mit Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren,
Beibehaltung des grundsätzlichen Finanzierungsverhältnisses zwischen dem Freistaat Sachsen von 53 Prozent und dem Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 47 Prozent zuzüglich weiterer Mittel für die EPS über den Kulturpakt oder vergleichbare Instrumente des Freistaates,
Bereitstellung der Finanzierungsmittel vorzugsweise in dynamisierter Form,
Abwicklung der Finanzierung der Landesbeteiligung über einen Orchesterleistungsvertrag zwischen EPS und der Landesbühnen Sachsen (LBS).
Die Finanzierung der gemäß einer solchen Grundsatzvereinbarung durch die kommunale Seite über den Kulturraum einzubringenden Mittel wird im Rahmen der Erhebung der Kulturumlage von den Mitgliedern des Kulturraumes, den beiden Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, sichergestellt.
Information zu den Empfehlungen der integrierten Sozialplanung
Der Kreistag nahm die Empfehlung sowie das weitere Vorgehen der Integrierten Sozialplanung (ISP) mit dem Fokus auf die enge Zusammenarbeit und die ganzheitliche Betrachtung sozialer Themen im Landkreis zur Kenntnis. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln soll mit Hilfe einer Datenbank eine technische Implementierung in die Verwaltung erfolgen. Hierbei werden Kosten für die Beschaffung und für technische Vorbereitungen anfallen.
Derzeit nutzen die Fachbereiche im Landratsamt verschiedene Quellen, um für die Prozesse erforderliche Daten zu erhalten. Abgefragte, statistische Daten aus übergeordneten Stellen werden derzeit manuell mit Daten aus den Fachprogrammen kombiniert. Eine zentrale Lösung mittels Datenbank, in der alle für die Prozesse relevanten statistischen Daten gebündelt sind, gibt es aktuell noch nicht.
Die Strategie des Landkreises sollte den Fokus auf fachverfahrensübergreifende IT-Lösungen legen, die die Interessen von Bürgern, Politik, Wirtschaft, Standort, Kultur und Tourismus berücksichtigen. Die Landkreisverwaltung ist bestrebt, interne Verwaltungsprozesse zu optimieren und Dienstleistungen digital bereitzustellen, was eine kontinuierliche Weiterentwicklung der IT-Systeme erfordert. Neben den genannten Synergien für die Fachbereiche dient die Datenbank dazu, Mittel und Ressourcen genauer zu planen, Frühindikatoren zu entdecken und Bedarfe abzuleiten. Durch die Bereitstellung der Daten in geprüfter und einheitlicher Form an einem zentralen Ort wird zudem sichergestellt, dass alle Akteure auf gleicher Datenbasis miteinander kommunizieren und arbeiten können.
Als nächster Schritt erfolgt die Überprüfung der technischen Umsetzung der Datenbank. Zusätzlich wird der Datenbestand des Sozialmonitorings aktualisiert und erweitert. Nach dem Kreistag werden die Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung an die Kommunen weitergeleitet. Des Weiteren wird die Konzeption und Verortung der ISP in der Landkreisverwaltung überarbeitet.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 26. Februar 2024 folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Umsetzung der Übernahme von Liegenschaften der Straßenmeistereien
Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Übernahme der Liegenschaften der Straßenmeistereien, welche sich bisher im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden und durch die Kreisverwaltung für die Erfüllung ihrer seit 2008 übernommenen Aufgaben betrieben werden. Dazu gehören die vier Straßenmeistereien in Altenberg einschließlich des Lagerplatzes Bergedamm, Dohma, Freital und Langburkersdorf sowie die beiden Stützpunkte in Königstein und Obercarsdorf, welche einen derzeitigen Verkehrswert von etwa 2,27 Millionen Euro aufweisen.
Der Kreistag hat damit den Weg geebnet, mit dem Freistaat den Grundstücksübereignungsvertrag abzuschließen und ein mehrjähriges Verfahren mit einem für den Landkreis guten Ergebnis abzuschließen. Nach entsprechenden Verhandlungen mit dem Freistaat konnte für die Übernahme dieser Liegenschaften eine Ablösesumme von gut 10 Millionen Euro erreicht werden. Diese finanziellen Mittel sollen nach Abschluss des Vertrages und der notariellen Beurkundung bis zum Ende des Jahres 2024 dem Landkreis überwiesen werden.
Die Übernahme und die zweckgebundene Ablösesumme beenden das Überlassungsverhältnis für die Liegenschaften und ermöglichen dem Landkreis, als künftiger Eigentümer dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, zeitgemäße Energiekonzepte und Modernisierungsmaßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsprozesse zu beginnen und das Potenzial der wirtschaftlichen Nutzung beziehungsweise Vermarktung von Liegenschaften und Flächenanteilen zu nutzen. Ebenso soll mit der Ablösesumme der Neubau des Sozialgebäudes der Straßenmeisterei Langburkersdorf und eines Winterstützpunktes (Salzhalle) im Bereich der Staatsstraße 177 realisiert werden. Die Ertüchtigung der Straßenmeisterei in Langburkersdorf soll eine der ersten Maßnahmen nach der Übernahme darstellen, um den Straßenbetriebsdienst nach heutigen Maßstäben durchführen zu können.
Aufgrund des Eigentumsüberganges und der damit verbundenen eigenen Zuständigkeit bekommt der Landkreis mehr Handlungsspielraum, diese Vorhaben maßgebend und gestaltend umzusetzen.
Der Landkreis hat mit der Kreisgebiets- und Funktionalreform am 1. August 2008 die Bewirtschaftung des klassifizierten Straßennetzes im Kreisgebiet sowie die Aufgaben der baulichen und betrieblichen Unterhaltung, die Instandsetzung der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie die technische Verwaltung der Kreisstraßen übernommen. Seitdem hat der Landkreis die Bau- und Unterhaltungslast für etwa 560 Kilometer Kreisstraßen sowie die Unterhaltungslast für etwa 120 Kilometer Bundesstraßen und etwa 540 Kilometer Staatsstraßen.
Durchführung dringend erforderlicher Maßnahmen am Kältenetz der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg gesichert
Das Kältenetz der Rennschlitten- und Bobbahn (RSBB) enthält unter anderem 166 Ventilstationen an 52 Bahnsegmenten. Jedes gerade Bahnsegment hat einen Vorlauf und einen Rücklauf, Kurven sind in mehrere Kühlbereiche mit entsprechend mehreren Vor- und Rückläufen aufgeteilt. Davon wurden seit der Übernahme der RSBB im Jahr 2008 kontinuierlich in Summe 53 Ventilstationen erneuert.
Nun beschloss der Kreistag mehrheitlich die Erneuerung von 19 weiteren Ventilstationen, der Haupt-Kälteleitungen und Maßnahmen zur Sanierung des Bahnköpers. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1,5 Millionen Euro. Es liegt bereits ein Zuwendungsbescheid des Sächsischen Staatsministerium des Innern über eine Förderung von etwa 1,2 Millionen Euro vor. Die Maßnahmen müssen in diesem Jahr ausgeführt und bis Ende September abgeschlossen sein, damit die Vereisung der Bahn im Oktober sichergestellt werden kann.
Kreistag ermöglichte Kreis- und Gemeindegebietsänderung zwischen der Stadt Wilsdruff und der Gemeinde Klipphausen
Im Rahmen eines Ländlichen Neuordnungsverfahrens soll eine Kreis- und Gemeindegrenzänderung zwischen den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen bzw. der Stadt Wilsdruff und der Gemeinde Klipphausen erfolgen.
Der Kreistag ermöglichte mit seiner einstimmigen Zustimmung zur geplanten Änderung die weitgehende Bereinigung der durch die Bundesautobahn A4 entstandene räumliche Trennung der Gemeindegebiete und unterstützt damit künftige Entscheidungen vor Ort.
Konkret sollen 10 Hektar der Gemarkung Sachsdorf, Gemeinde Klipphausen, in die Gemarkung Kaufbach, Stadt Wilsdruff wechseln. Im Gegenzug sollen 15,1 Hektar von Kaufbach in die Gemarkung Hühndorf, Gemeinde Klipphausen übergehen. Der kleine Flächengewinn von 5,1 Hektar zugunsten des Landkreises Meißen kann in anderen Verfahren ausgeglichen werden.
Die Beschlussfassung im Landkreis Meißen ist im April geplant.
Ehrenamt – Kreistag beschloss angepasste Konzeption zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget des Freistaates Sachsen
Auch im Jahr 2024 erfolgt, wie durch den Kreistag einstimmig beschlossen wurde, die Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget. Wie bereits im Jahr 2023 beläuft sich die Fördersumme für 2024 auf insgesamt 150.000 Euro.
Der öffentliche Aufruf an Vereine, Verbände und Initiativgruppen zur Abgabe von Fördermittelanträgen wurde im Landkreisboten am 13. Januar 2024 sowie per Pressemitteilung und Information in den Sozialen Medien am 18. Januar 2024 veröffentlicht. Antragsschluss war der 23. Februar 2024. Bis dahin waren knapp 180 Anträge auf Förderung im Landratsamt eingegangen.
Um eine gerechte Verteilung dieser Mittel zu gewährleisten, erarbeitete die Landkreisverwaltung eine Konzeption, anhand derer eine Bewertung der eingereichten Anträge mittels Punktesystem durch eine Jury vorgenommen werden kann. Mit der Bewertung der Anträge beauftragte der Kreistag die Mitglieder des Ältestenrates, der voraussichtlich am 10. April 2024 über die entsprechende Verteilung entscheiden wird.
Im Gegensatz zu den vergangenen Förderjahren wird 2024 die Projektförderung auf 90 Prozent begrenzt. Zulässig war ein Antrag pro Verein oder Initiativgruppe, die ihren Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben beziehungsweise die Maßnahme ihren Wirkungskreis hier entfalten muss. Bis zum Ende des Jahres ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Im Jahr 2023 gingen 112.500 Euro an ehrenamtliche Kleinprojekte, 22.500 Euro an die Dachverbände des Kreisfeuerwehrverbandes, des Jugendringes, des Kreissportbundes und an Hilfsorganisationen. 15.000 Euro wurden für gesonderte Maßnahmen des Landkreises, wie für Veranstaltungen zur Übergabe der Ehrenamtsbescheide am 15. und 20. Juni 2023 sowie eine Dankeschönveranstaltung an die „Alltagshelden im Hintergrund“ verwendet.
Die diesjährigen Veranstaltungen zur Bescheidübergabe sind im Mai geplant.
Kreistag berief Gleichstellungsbeauftragte
Der Kreistag bestellte einstimmig Frau Annette Hörichs, befristet bis zum 31. Dezember 2024, zur neuen Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Nachdem die bisherige Gleichstellungsbeauftragte Teresa Schubert Ende August 2023 ihr Arbeitsverhältnis mit der Landkreisverwaltung beendet hatte, erfolgte die Neuausschreibung dieser Funktion. Von den zwei favorisierten Bewerberinnen zog eine Kandidatin ihre Bewerbung Ende Januar 2024 aus persönlichen Gründen zurück.
Annette Hörichs vertritt bereits seit Januar 2020 als Frauenbeauftragte in der Landkreisverwaltung die Belange der weiblichen Behördenmitarbeiter. Sie besitzt daher die nötige Erfahrung und klare Vorstellungen von der Gleichstellungsarbeit, um die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit großem Engagement auszuführen.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.