Aktuelles

Der Freistaat Sachsen wird von 2023 bis 2026 ein landesweites Monitoringprogramm zur Amerikanischen Faulbrut durchführen. Es wird angestrebt  in diesem Zeitraum alle Bienenvölker flächendeckend und risikobasiert zu beproben.

Im Landkreis  werden pro Jahr die Bienenvölker von  ¼ aller Imker untersucht. Die technischen Details zur Durchführung des Monitoringprogramms müssen noch abgestimmt werden. Für die Probennahme werden grundsätzlich die Bienenseuchensachverständige  amtlich beauftragt werden. Die Kosten der Probennahme und die Untersuchungskosten des Labors werden durch die öffentliche Hand finanziert.

Wir werden Sie zeitnah über die weitere Durchführung des Monitoringprogramms informieren.

Kleintier- Notdienst Raum Pirna und Sebnitz - Rufbereitschaft

26.05. - 02.06.2023

Dr. Nachtigall, Heidenau 03529 519422, 03529 511508

02.06. - 09.06.2023

Klinik Dr. Düring, Stolpen 035973 2830

09.06. - 16.06.2023

TÄ Dr. Rickmeyer, Biensdorf 0160 97971947

16.06. - 23.06.2023

Dr. Modrakowski, Söbrigen 0176 24706861

23.06. - 30.06.2023

Dr. Schönfeld, Berggießhübel 035023 51169, 0152 22652653

30.06. - 07.07.2023

TA Dr. Nitzsche, Dohma 0151 70548337

07.07. - 14.07.2023

keine Angabe  

14.07. - 21.07.2023

keine Angabe  
     
Großtier-Notdienst Sebnitz, Neustadt, Stolpen, Hohnstein, Lohmen, Dürrröhrsdorf-Dittersbach

Tierarztpraxis Dr. Carina Schirm, Lohmen, 03501 571400, 0162 1082025

     
Groß-/Kleintier-Notdienst Raum Freital/Dippoldiswalde - Rufbereitschaft

26.05. - 02.06.2023

DVM G. Zimmermann, Dippoldiswalde 03504 611392 o.0174 7202953

02.06. - 09.06.2023

TA Lutz Gläser, KO Hartha 0171 4089928

09.06. - 16.06.2023

Dr. Tobias Gieseler, Dorfhain 035055 64558

16.06. - 23.06.2023

TAP Dr. Hurlbeck, Dippoldiswalde 03504 612527 o. 0171 9089266

23.06. - 30.06.2023

TA Jens Richter, Freital 0351 6491285

30.06. - 07.07.2023

TA Thomas Kießling, Possendorf 035206 21381

07.07. - 14.07.2023

DVM Ulf Ulrich, Freital-Hainsberg 0152 34526231

14.07. - 21.07.2023

TÄ Dr. D. Solarek, Wilsdruff 035204 48011

Vogelzug im Herbst

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung des Geflügels, die auch für den Menschen von Bedeutung sein kann.

Sie wird von Tier zu Tier durch Kontakt mit infizierten Tieren, infiziertem Futter / Einstreu oder infizierten Gegenständen / Kleidung übertragen.

Wildvögel stellen ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar.

Besonders zu Zeiten des Vogelzuges ist das Risiko des Auftretens von Geflügelpest bei Wildvögeln hoch.

Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter deshalb besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion sind eine gegen Wildvögel gesicherte Aufstallung, sowie die hygienische Lagerung und Verwendung von Futtermitteln, Tränken, Einstreu und landwirtschaftlichen Gerätschaften. Die zuständige Behörde kann zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel die Aufstallung von Geflügel anordnen.

Das bedeutet, dass Tiere in Freilandhaltung nur unter einem dichten Dach, mit Vogel dichten Netzen an allen Seiten auf der Wiese gehalten werden können; oder sie müssen in einen Stall. Aus diesem Grund ist es ratsam, jetzt schon an eine eventuelle Aufstallungsverfügung zu denken und entsprechende Vorkehrungen / Pläne zu entwickeln.

Früherkennung

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 Prozent der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
Treten in einem Geflügelbestand, in dem ausschließlich Enten und Gänse gehalten werden, über einen Zeitraum von vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 Prozent ein, so hat der Tierhalter ebenfalls unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenza Virus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Dieser Artikel wurde unter zu Hilfenahme von Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt.

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm

Mit der der Allgemeinverfügung der LDS vom 03. November 2022 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten gelten ab dem 04.11.2022 folgende Regelungen, die unter oben angezeigtem Link eingesehen werden können.

Für weitere Fragen zum Thema ASP stehen wir gerne zur Verfügung per E-Mail unter: lueva@landratsamt-pirna.de oder telefonisch zu den Öffnungszeiten unter 03501 – 515 2401. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns für Notfälle über die Rettungsleitstelle 112.

Afrikanische Schweinepest- seit 04.11.2022 wurde Gefährdetes Gebiet (Sperrzone 2) im Landkreis Bautzen bis an die Grenze unseres Landkreises ausgedehnt, die Pufferzone (Sperrzone 1) bleibt in unserem Landkreis unverändert bestehen

Die für Schweineartige hochansteckende seuchenhaft verlaufende Viruserkrankung ASP (Afrikanische Schweinepest) bedroht unsere heimischen Schwarzwildbestände und die Schweinebestände in der Landwirtschaft. Für Menschen und andere Tiere ist sie ungefährlich. Die Übertragung des Virus erfolgt insbesondere über virushaltige Lebensmittel (Fleisch und Wurstwaren aus infizierten Gebieten), kontaminierte Gegenstände und direkt von Tier zu Tier.

Seit mehreren Jahren breitet sich die Seuche schon in den Baltischen Staaten und seit 2014 in Polen aus. Mittlerweile hat die Seuche viele EU-Länder erreicht, 2020 wurde sie auch in Deutschland festgestellt. In Sachsen sind bisher nur Wildschweine, aber keine Tiere in Landwirtschaftsbetrieben betroffen. Die Infektion verläuft fast immer tödlich für die erkrankten Schweine. Um einen Eintrag der ASP frühzeitig zu erkennen, muss jedes tote Wildschwein (Fallwild) und auch alle erlegten Tiere untersucht werden.

Wie können Sie helfen, dass diese Seuche nicht weiterverbreitet wird:

1. Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden!

2. Entsorgen Sie alle Lebensmittel wildtiersicher! (Stein auf die Biotonnen, keine Fleisch- und Wurstwaren auf dem offenen Kompost entsorgen etc.)

3. Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen (z. B. durch Touristen oder ausländische (Saison)-Arbeitskräfte) aus Ländern, in denen Schweinepest auftritt, geht ein erhöhtes Risiko aus. Entsprechende Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden.

4. Melden Sie alle toten Wildschweinkadaver dem örtlichen Jagdpächter, falls bekannt, dem Veterinäramt unter E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de unter Angabe des genauen Fundortes und Ihrer Kontaktdaten für Rückfragen oder der Polizei (110)!

5. Auch Hobbyhalter von Schweinen (auch Minipigs) sollten sich der Problematik bewusst werden und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, denn gerade in kleinen Schweinehaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen nicht selbstverständlich.

Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden vom 20.04.2023 finden Sie unter den folgenden Links:

Link zur Festlegung Sperrzone I: Tierseuchenbekämpfung | ASP – Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und der LH Dresden

Link zur Festlegung Sperrzone II: Tierseuchenbekämpfung | ASP – Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden (sachsen.de)

Aufgrund der aufgetretenen Fälle von Afrikanischer Schweinepest an den Ostgrenzen der EU (Ukraine, Weißrussland) und jetzt auch in Tschechien wird eindringlich auf folgendes hingewiesen:

 

Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen jeglicher Art (auch aus privaten Haushalten) an Tiere ist gesetzlich verboten!

Der Grund: Durch ein Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen können sehr leicht Tierseuchen – besonders Schweinepest – übertragen und verbreitet werden.

Gewerbliche Küchen- und Speiseabfälle (aus Kantinen, Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Küchen…) sind mit Nachweis durch dafür zugelassene Unternehmen zu entsorgen (Rechnung ist als Nachweis ausreichend)! Auf dem freien Markt gibt es eine größere Anzahl von zugelassenen Unternehmen.

Nähere Informationen erhalten Sie über den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal:  Tel.: 0351- 4040450

Bei der Lagerung von Küchen- und Speiseabfällen bis zur Abholung ist zu beachten:

  • Behältnisse sicher abdecken,
  • keine direkte Sonneneinstrahlung,
  • regelmäßiges Entsorgen.

Für die Entsorgung in privaten Haushalten empfehlen wir die Bio- oder Restabfalltonne.

Eine Entsorgung auf dem Komposthaufen wird als problematisch gesehen, da Wildschweine diese Speisereste aufnehmen können.

Selbst bei einem Verdacht auf Schweinepest werden auch gesunde Schweinebestände im Umkreis von 3 km des Verdachtsbestandes getötet!

Verstöße gegen das Verfütterungsverbot werden mit Bußgeld geahndet.

Friebel

komm. Amtstierärztin

Veterinärdienst

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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