Das Referat Veterinärdienst ist auch zuständig für die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen. Die Rechtsgrundlage dafür finden die mit den Ermittlungen und der Durchsetzung der notwendigen Maßnahmen beauftragten Tierärztinnen und Tierärzte im Deutschen Tierschutzgesetz sowie entsprechenden Verordnungen und Gutachten. Daneben ist aber auch ein umfangreiches Wissen über Lebensansprüche und Verhaltensweisen der unterschiedlichsten Tierarten erforderlich.
Jährlich gehen durchschnittlich mehrere hundert Tierschutzanzeigen in der Veterinärbehörde des Landkreises ein. Diese betreffen insbesondere Hunde- und Katzenhaltungen aber auch landwirtschaftliche Nutztiere und andere Tierarten.
Ist die Anzeige sachlich begründet, dann ist es in erster Linie Ziel der Veterinärbehörde, die Tierbesitzer über artgerechte Tierhaltung aufzuklären und so eine dauerhafte Verbesserung für die Tiere zu erreichen.
Letzteres kann aber auch bei Uneinsichtigkeit der Tierhalter durch nachdrückliche verwaltungsrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden. Sollte auch das nicht helfen, bleibt nur die Wegnahme der Tiere. Diese Tiere werden dann bis zur Übergabe an neue Tierhalter auf Kosten der bisherigen Besitzer in Tierheimen untergebracht.
Weitere Zuständigkeiten umfassen:
- Erlaubniserteilung gemäß Tierschutzgesetz für:
- Tierpensionen, Tierheime
- Schaugehege
- Tierbörsen
- Hundeausbildung für Dritte (z.B. Hundeschule) und zu Schutzzwecken
- Gewerbsmäßig
- Zucht und Haltung von Wirbeltieren (ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild)
- Handel mit Wirbeltieren
- Reit- und Fahrbetriebe
- Schaustellung von Tieren
- Schädlingsbekämpfung
- Überwachung der Tierschutz-Schlachtverordnung in den Schlachtstellen des Landkreises
- Überwachung von Tiertransporten bei der Be- und Entladung gemäß der Tierschutztransportverordnung
- Überwachung spezifischer Haltungsvorschriften für Tiere (Rinder, Schweine, Hühner) gemäß Tierschutznutztierhaltungsverordnung
- Bearbeitung von Tierschutzanzeigen
Was ist für eine korrekte Bearbeitung einer Tierschutzanzeige nötig?
- Exakte Beschreibung des Standortes der Tiere z.B. durch vollständige Adresse oder Lageskizze (besonders bei Tieren auf Weiden)
- Konkrete Beschreibung der beobachteten Mängel an der Tierhaltung
- Konkrete Beschreibung der Tiere, um die es geht
- Für die Bearbeitung der Anzeige ist es sehr hilfreich, wenn eine Rückrufnummer des Anzeigenden angegeben wird (eventuelle Fragen zur Anzeige)
- Meldung einer Tierschutzanzeige (siehe Kontakt)
Merkblätter
- Merkblatt Schaf- und Ziegenhaltung [pdf; 83,18 KB]
- Merkblatt Schweinehaltung [pdf; 82,83 KB]
- Merkblatt Rinderhaltung [pdf; 0,12 MB]
- Merkblatt Geflügelhaltung [pdf; 83,12 KB]
- Merkblatt Equidenhaltung [pdf; 0,10 MB]
- Leitfaden Transportfähigkeit - Kurzfassung [pdf; 0,11 MB]
- Leitfaden Transportfähigkeit - Langfassung [pdf; 2,73 MB]
- Merkblatt §11 Erlaubnis nach Tierschutzgesetz [pdf; 0,11 MB]
Formulare
- Antrag gemäß §11 Tierschutzgesetz [pdf; 67,45 KB]
- Hinweis zum Antrag §11 Tierschutzgesetz [pdf; 0,11 MB]
- Tiertransport - Antrag auf Befähigungsnachweis - am Rechner ausfüllbar [pdf; 0,24 MB]
- Tiertransport - Antrag auf Transportunternehmen - am Rechner ausfüllbar [pdf; 0,28 MB]
- Tiertransport - Antrag auf Transportunternehmen - zum Ausdrucken [pdf; 85,57 KB]
- Tiertransport - Antrag auf Befähigungsnachweis - zum Ausdrucken [pdf; 98,08 KB]
Datenschutzhinweise
Meldung einer Tierschutzanzeige
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54