Kita-Untersuchung

Seit einiger Zeit wird die Zunahme von Sprachstörungen, Störungen der Bewegungsabläufe und Verhaltensauffälligkeiten bei Vorschulkindern beobachtet. Die Förder- und  Behandlungsmaßnahmen sind umso wirksamer, je früher und je konsequenter sie durchgeführt werden. Deshalb untersucht der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Kinder im 4. Lebensjahr (zwischen 3. und 4. Geburtstag) im Kindergarten.

Die Teilnahme daran ist freiwillig. Auf den Wunsch der Eltern kann die Erzieherin des Kindes bei der Untersuchung anwesend sein. Auch die Eltern können gern dabei sein.

Inhalt

  • Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit des Kindes
  • Beurteilung der Fein- und Grobmotorik
  • Beurteilung des Sprachvermögens
  • Beurteilung der allgemeinen Entwicklung
  • Einsicht in das Impfbuch und Impfempfehlung
  • Beratung der Erzieherinnen/Eltern

Das Ergebnis der Untersuchung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus werden eventuell notwendige Fördermaßnahmen, weitere Diagnostik bzw. eine Therapie empfohlen.

Was ist mitzubringen?

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular
  • das gelbe Vorsorgeheft
  • der Impfausweis zur Kontrolle

Übersicht der Zuständigkeiten

Übersicht der Zuständigkeiten im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Übersicht der Zuständigkeiten im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

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