Öffentliche Zustellungen

11.09.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn BEGOLLI, Ekrem

- zuletzt wohnhaft Lange Str. 1B, 15537 Erkner                                                   

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 09.09.2024 nach § 65 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/258).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Begolli oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

17.09.2024 Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Adam Dobes

zuletzt wohnhaft: 147 00 Prag 4, Branicka 517 in Tschechien

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist der Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Adam Dobes oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 28.06.2024 mit dem Az.: 544025517 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

17.09.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Kevin Kleinebeck

zuletzt wohnhaft: Erlweinstr. 16, 01069 Dresden

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Kevin Kleinebeck oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 26.07.2024 mit dem Az.: 544026000 und 544026001 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

17.09.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Annette Littau

zuletzt wohnhaft: Klosterbuch 25, 04703 Leisnig

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Annette Littau oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 03.07.2024 mit dem Az.: 544025608 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

17.09.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Nizar Maaroufi

zuletzt wohnhaft: Bourdonstraße 6, 85354 Freising

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Nizar Maaroufi oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 30.07.2024 mit dem Az.: 544026160 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

17.09.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Wilfried Peschanel

zuletzt wohnhaft: Gutenbergstr. 25, 85055 Ingolstadt

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Wilfried Peschanel oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 19.07.2024 mit dem Az.: 544025861 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

 

17.09.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Tom Reichenbach

zuletzt wohnhaft: Prohliser Straße 16, 01237 Dresden

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Tom Reichenbach oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 14.08.2024 mit dem Az.: 544026403 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

06.09.2024 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herr Stefan Kunze

zuletzt wohnhaft: Rottwerndorfer Str. 1, 01257 Dresden

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 13.08.2024 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-SK167/121018205).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 13.08.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Stefan Kunze oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 13.08.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 13.08.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

06.09.2024 - Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Fabian Neumann

zuletzt wohnhaft: Talstr. 31, 01814 Bad Schandau, OT Prossen

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 15.08.2024 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-LV801).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 15.08.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Fabian Neumann oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 15.08.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 15.08.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

09.09.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Starovsky, Gotthold Rolf

zuletzt wohnhaft: Ebenheit 4, 01796 Struppen OT Ebenheit

- letzter Stand: noch wie angegeben gemeldet; kein Briefkasten, keine Klingel, kein Name vorhanden; kein Zugang zum Grundstück möglich

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Starovsky, Gotthold Rolf oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 01.08.2024 mit dem Aktenzeichen 111589039 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

09.09.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Berlat, Eris

zuletzt wohnhaft: Königstraße 20, 01097 Dresden

- letzter Stand: lt. Meldeamt noch so gemeldet, vor Ort kein Briefkasten und kein Klingelschild, lt. Hausverwalter nicht bekannt

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Berlat, Eris oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 24.07.2024 mit dem Aktenzeichen 111567458 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

02.09.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn HAMID, Murad

- zuletzt wohnhaft Trakiia 4 et. 3 ap. 5, 8900 Nova Zagora, Bulgarien                                                   

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 25.04.2024 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/135).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Hamid oder ein bevollmächtigter Vertreter kann den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn BEGOLLI, Ekrem

- zuletzt wohnhaft Lange Str. 1B, 15537 Erkner                                                   

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Anhörung des Betroffenen vom 12.08.2024 nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und ein Bescheid vom 12.08.2024 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/258).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Begolli oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn ILUTSA, Serhii

- zuletzt wohnhaft Str. Myru 20, 60300 Novoselitsa, Ukraine                                                   

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 22.05.2024 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/127).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Ilutsa oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

26.08.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn VAN DER PUTTEN, Sebastian Cornelis Lodewijk

- zuletzt wohnhaft Tsaarlingermeer 7, 1705 Ca Heerhugowaard, Niederlande                                                   

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 05.03.2024 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/062).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr van der Putten oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

19.08.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Frau Andreea Raluca IONESCU

- zuletzt wohnhaft: Hostrupvej 24, 6270 Tønder, Dänemark

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 28.05.2024 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.88-TSA2023/408-520008464-KB-EV).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau IONESCU oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

19.08.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Miroslav TERZIEV

- zuletzt wohnhaft: Ul 26-ti dekemvri 22, 6800 Momchilgrad, Bulgarien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 28.05.2024 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.88-TSA2023/407-520008487-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr TERZIEV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.