18.03.2024 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde
Frau Monia Siede
- letzte bekannte Anschrift: Neustädter Str. 3, 01855 Sebnitz,
ist ein Bescheid nach § 28 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 628000/302425588).
Da eine Zustellung unter der letzten bekannten Anschrift erfolglos war, der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Monia Siede oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 27.11.2023 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
19.03.2024 - Amt für Bevölkenungsschutz - Referat Rettungswesen
Ouders Zuidhof
zuletzt wohnhaft: 1012 AE Amsterdam, Prins Hendrikkade 78
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist der Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
An Ouders Zuidhof oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 17.11.2023 mit dem Az.: 544021672 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
19.03.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Mykhaylo Zhyvka
zuletzt wohnhaft: 01773 Altenberg, Am Zollplatz 1
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist der Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Mykhaylo Zhyvka oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 07.03.2024 mit dem Az.: 544023668 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
19.03.2024 Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Thamer Hassan
zuletzt wohnhaft: Alt-Neundorf 64, 01796 Pirna, OT Neundorf
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Thamer Hassan oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 05.02.2024 mit dem Az.: 544022836 und vom 08.02.2024 mit dem Az.: 544023023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
19.03.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Jonny Schroder Hansen
zuletzt wohnhaft: Kogsböllevej 36, 5800 Nyborg, Dänemark
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Jonny Schroder Hansen oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 15.01.2024 mit dem Az.: 544022468 und 544022469 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
19.03.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Hennadi Petrovski
zuletzt wohnhaft: Grójecka 186, 02-390 Warszawa, Polen
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Hennadi Petrovski oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 09.10.2023 mit den Az.: 544020864 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, werden die oben genannten Gebührenbescheide öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
11.03.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Herr Vasek, Zdenek
zuletzt wohnhaft: Opatov 159, CZ-569 12 Opatov (Gemeindezentrum)
- letzter Stand: nach polizeilichen Ermittlungen ohne festen Wohnsitz
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Vasek, Zdenek oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 07.02.2024 mit dem Aktenzeichen 111529270 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
11.03.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Frau Fleischer, Sandy
zuletzt wohnhaft: Wölfnitzer Ring 14, 01169 Dresden
- letzter Stand: nach behördlicher Ermittlung nicht mehr an der gemeldeten Anschrift wohnhaft; Aufenthalt unbekannt
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Fleischer, Sandy oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 02.01.2024 mit dem Aktenzeichen 111498659 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
06.03.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Frau Madlen Stiasny
- zuletzt wohnhaft: Altenberger Str. 44, 01744 Dippoldiswalde OT Schmiedeberg
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 31.01.2024 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.88-2023/314-520008490-KB-EV).
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Stiasny oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
27.02.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herrn Dumitru VATAMANESCU
- zuletzt wohnhaft: Str. Mihai Bodnar 1 A, 725400 Jud. SV, Mun. Radauti, Rumänien
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 11.12.2023 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.88-TSA2023/229-520008448-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr VATAMANESCU oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landkreises
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz