23.01.2025 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Fahrerlaubnis
Herrn Yousufi, Mohammad Bakhsh
zuletzt wohnhaft: 01796 Pirna, Hospitalstr. 13
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Versagung eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG i. V. m. § 22 Abs. 5 Nr. 1 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/28626/2-urb).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Versagung vom 07.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Mohammad Bakhsh Yousufi oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende diese Versagung vom 07.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser A diese Versagung vom 07.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt/Fahrerlaubnis
23.01.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis
Herr Recep Davutoǧlu
zuletzt wohnhaft: Wilsdruffer Straße 50 in 01705 Freital
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ermahnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen vom 21.11.2024 nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 StVG des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/46319/2).
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ermahnung vom 21.11.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Davutoǧlu oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ermahnung vom 21.11.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieses Schreibens vom 21.11.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Fahrerlaubnis
23.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis
Hannes Liewald, geboren am 02.04.2002
zuletzt wohnhaft: 01723 Wilsdruff, Nossener Straße 5
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-
ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/27163).
Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Liewald oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis
21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Frau Alexandra Taborosi
zuletzt wohnhaft: Dresdner Str. 22, 01796 Pirna
- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-TA49).
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Alexandra Taborosi oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herrn Morten Lindhardt Bojesen
zuletzt wohnhaft: Herderstr. 3, 01796 Pirna / Copitz
- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-CI666).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Morten Lindhardt Bojesen oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herr Dhimitri Lena
zuletzt wohnhaft: Herbert-Graf-Str. 4, 01809 Heidenau
- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-MSA778).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Dhimitri Lena oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herrn Lutz Lamm
zuletzt wohnhaft: Dürrröhrsdorfer Str. 13, 01833 Dürröhrsdorf-Dittersbach, OT Dobra
- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-GF452).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Lutz Lamm oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
21.01.2025 - Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung
Herr Baris Demirhan
zuletzt wohnhaft: 01067 Dresden, Hamburger Str. 19
- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.554/DW-BD2121).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Baris Demirhan oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung
20.01.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Herr Velthuis, Huub Everhard
zuletzt wohnhaft: Lentemorgen 2, 693 CT Zevenaar, Niederlande
- letzter Stand: Anschrift gemäß Reisepass; Zustellung nicht möglich
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Velthuis, Huub Everhard oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 07.11.2024 mit dem Aktenzeichen 111629357 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
16.12.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Herrn MILUSHEV, Blagoy
- zuletzt wohnhaft Ul.Asen Zlatarov 7, 7800 Popovo, Bulgarien
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 11.11.2024 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/364).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr MILUSHEV oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landkreises
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz