05.10.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Herr Sack, Alexander
zuletzt wohnhaft: Harthaer Straße 32, 01169 Dresden
- letzter Stand: Wegzugswohnung im Ausland unbekannt
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Sack, Alexander oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 14.09.2026 mit dem Aktenzeichen 111812887 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
07.10.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Herr Daniel- Ionut DASCALU
Strada Lacatusilor nr.9 bl. R1 sc.1 et.1 ap.5, 800615 Galati,
Rumänien
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 26.05 2026 zum Vollzug der Verordnung (EU) 2017/625 vom 15. März 2017 i. V. m. der Verordnung (EU) 2016/429 vom 09. März 2016 zu Tierseuchen - hier innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden ohne gültigen Tollwutimpfschutz - Anordnung der amtlich überwachten Isolierung gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/171).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Dascalu oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
06.10.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herrn Heinrich Hemmersbach
zuletzt wohnhaft: Herzogswalde, Hauptstr. 17, 01723 Wilsdruff
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Kostenbescheid vom 14.09.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/AZ-Q1286/Ko-Bescheid VA).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 14.09.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Heinrich Hemmersbach oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 14.09.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 14.09.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
06.10.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herr Jens Haufe
zuletzt wohnhaft: Poststr. 20, 01705 Freital
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Kostenbescheid vom 15.09.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-JH28).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 15.09.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Jens Haufe oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 15.09.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung des Kostenbescheides vom 15.09.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
06.10.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herrn Martin Gabčo
zuletzt wohnhaft: Sonnenleite 8, 01731 Kreischa
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-OM17/VA).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Martin Gabčo oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
01.10.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Herr Krautz, Daniel
zuletzt wohnhaft: Schilfweg 52, 01237 Dresden
- letzter Stand: von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Krautz, Daniel oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 01.10.2026 mit dem Aktenzeichen 111803944 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
24.09.2026 Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
Anthony Preißler (30.03.2004)
zuletzt wohnhaft: 01705 Freital, Weißiger Hang 3 E
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-
ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/22051/5).
Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Anthony Preißler oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
- Veröffentlichungen nach § 27a VwVfG
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz