Öffentliche Zustellungen

A-Z

09.10.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Maher ALJIROUDI

- zuletzt wohnhaft: Storgatan 7, 36594 Skruv, SCHWEDEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 11.08.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2321-505-HZA520008457 KEP 0001 000247 10 2024 5550).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr ALJIROUDI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.06.2025 (2320-108.83-TSA2025/029-520009136-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

07.10.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herr Daniel Vandenbore

zuletzt wohnhaft: c/o bei Michael Bär, Weißiger Hang 5 D, 01705 Freital

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 24.09.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-VD57/Ko-Bescheid VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 24.09.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Daniel Vandenbore oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 24.09.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 24.09.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

06.10.2025 - Jugendamt / Referat Unterhalt
 
Herr Andrè Hanitsch

zuletzt wohnhaft: Rosa-Luxemburg-Str. 20, 02994 Bernsdorf OT Wiednitz 
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes -
 
ist die Mitteilung über die Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) vom 16.09.2025 - AZ: 2120/UVG-19/11752 zuzustellen.

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Hanitsch oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt / UhVorschG, einsehen.
 
Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG

29.09.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Petzold, Marcel

zuletzt wohnhaft: Niemannstr. 6a, 21073 Hamburg

- letzter Stand: aktuelle Meldeadresse lt. EMA Freie und Hansestadt Hamburg – nach unbekannt verzogen-.

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Petzold, Marcel oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 18.08.2025 mit dem Aktenzeichen 111679739 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

18.09.2025 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herrn Serhii Hlynianyi

zuletzt wohnhaft: PL- 56-300 Milicz, Ul. Kosciuski 33/12

  • zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ermahnung vom 31.03.2025 nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 StVG i. V. m. § 41 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/39536/2-urb).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ermahnung vom 31.03.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Serhii Hlynianyi oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ermahnung vom 31.03.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ermahnung vom 31.03.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Fahrerlaubnis

17.09.2025 - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Vitali JAKOTA

- zuletzt wohnhaft: Lermantova Nr.7, Reteni-Vasileuti, Rajon Riscani, 5614, MDA

ist ein Bescheid vom 21.01.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/030).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Demirov oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

17.09.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Aleks MARINOV

- zuletzt wohnhaft: ul. Aleksander Stambolicki 70 a, 3200 Byala Slatina BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 23.06.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/017-520009047-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr MARINOV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.06.2025 (2320-108.83-TSA2025/017-520009047-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

04.09.2025 - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Balazs Adam SZÖGI

- zuletzt wohnhaft: Szenegeto Utca 41, 2030 Erd, Ungarn

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 27.06.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/212).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Demirov oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

04.09.2025 - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Ruslan DOAGA

- zuletzt wohnhaft: St. Aeroport 40, Bacioi Chisinau, 2028- Moldau

St. Kalina 1, Oblast Varna, 9102 Kamenar, Bulgarien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.07.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/221).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Demirov oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Yumer SALIM

- zuletzt wohnhaft: Trakia 33, 8635 Hadzhidimitrovo (Chadzidimitrowo), BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 23.06.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/029-520009136-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr SALIM oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.06.2025 (2320-108.83-TSA2025/029-520009136-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Dzhem YUNUZ

- zuletzt wohnhaft: Zvanche 15, 6744 Karzhali, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/388-520009040-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr YUNUZ oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 02.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/388-520009040-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Nikolay TRANSKI

- zuletzt wohnhaft: ul. Verila 17, 5835 Knetha BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 14.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/387-520009036-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr TRANSKI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 14.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/387-520009036-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Eduard DUMBRAVA

- zuletzt wohnhaft: Maria-Dragan 20/1, 2001 Chisinau MOLDAU

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 14.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/347-520009035-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr DUMBRAVA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 14.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/347-520009035-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Emanuel-Ilie VASILE

- zuletzt wohnhaft: Sat. Ersig cam. Vermes Nr. 1, 320232 Jus. Caras, Severin RUMÄNIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 19.05.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/329-520008943-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr VASILE oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 19.05.2025 (2320-108.83-TSA2024/329-520008943-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.