Öffentliche Zustellungen

A-Z

08.07.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Wenzel, Tony

zuletzt wohnhaft: Schandauer Straße 38a, 01855 Sebnitz

- letzter Stand: aktuelle Meldeadresse ist Schandauer Straße 38a, 01855 Sebnitz. Lt. Einwohnermeldeamt ist der Betroffene nach unbekannt verzogen.

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Wenzel, Tony oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 24.06.2025 mit dem Aktenzeichen 111678283 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

08.07.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Luca Emilio Kapron

zuletzt wohnhaft: Hauptstraße 85, 39264 Zerbst/Anhalt OT Walternienburg

- letzter Stand: o.g. Wohnanschrift war ein Jugendheim, welches mitteilte, dass der Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Eine vor Ort Ermittlung ergab, dass es sich um einen verfallenen Bauernhof handelt. Der Betroffene soll sich dort jedoch aufhalten, konnte aber nicht angetroffen werden.

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Luca Emilio Kapron oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 26.06.2025 mit dem Aktenzeichen 111665539 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

03.07.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht

Frau Truptiben Pravinkumar Bhatt

  • letzte bekannte Anschrift: Mittelstr. 6, 01768 Glashütte

ist ein Bescheid vom 02.07.2025 nach §§ 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2250-037723).

Da der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Truptiben Pravinkumar Bhatt oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

03.07.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht

Frau Truptiben Pravinkumar Bhatt

  • letzte bekannte Anschrift: Mittelstr. 6, 01768 Glashütte

ist ein Bescheid vom 02.07.2025 nach §§ 50 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2250-037723).

Da der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Truptiben Pravinkumar Bhatt oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

02.07.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Sozialhilfe

Herrn Olaf Matthias Klein

  • letzte bekannte Anschrift: An der Anewand 2, 01744 Dippoldiswalde,

ist ein Bescheid vom 01.07.2025 nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2219.4.0585).

Da der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Olaf Matthias Klein oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Sozialhilfe, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

23.06.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Demirov, Nikolay

- zuletzt wohnhaft: St. Kalina 1, Oblast Varna, 9102 Kamenar, Bulgarien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 31.03.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/108).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Demirov oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

28.05.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Yuliyan BOZHINOV

- zuletzt wohnhaft: Sheinovo 1, 9300 Dobrich, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 14.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/394-520009038-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr BOZHINOV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 14.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/394-520009038-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.