Öffentliche Zustellungen

08.12.2023 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herr Florian Bieberstein

zuletzt wohnhaft: Behringstr. 36, 01159 Dresden

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 30.11.2023 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/MEI-P330).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 30.11.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Florian Bieberstein oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 30.11.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 30.11.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

08.12.2023 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Frau Sigrun Juliana Dressel-Zagatowski

zuletzt wohnhaft: Lange Straße 14, 01796 Pirna

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 23.06.2023 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/myszka/PIR-DZ331).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 23.06.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Sigrun Juliana Dressel-Zagatowski oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 23.06.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 23.06.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

08.12.2023 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herr Jens Eilhauer

zuletzt wohnhaft: zum Heideberg 26A, Wilmsdorf, 01728 Bannewitz 

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 23.10.2023 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-JE2021/Ko-Bescheid VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 23.10.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Jens Eilhauer oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 23.10.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 23.10.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

05.12.2023 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Pohontsch, Sebastian

zuletzt wohnhaft: Rottwerndorfer Straße 125, 01796 Pirna

- letzter Stand: laut EMA-Auskunft von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Pohontsch, Sebastian oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 21.11.2023 mit dem Aktenzeichen 111510843 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

06.12.2023: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn PAPAZOV, Rosen

- zuletzt wohnhaft Ivan Susanin Nr 53 et 1 ap 1; 1618 Sofia, Bulgarien                                                   

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Anhörung des Betroffenen vom 06.10.2023 nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und ein Bescheid vom 06.10.2023 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.88-2023/344).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt. 

Herr Papazov oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

04.12.2023  - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Thomas Schilk

zuletzt wohnhaft: Kleinflürleinsweg 25, 97424 Schweinfurt

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Thomas Schilk oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 10.11.2023 mit dem Az.: 544021529 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

04.12.2023 - Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen

Petr Skalink

zuletzt wohnhaft: Prag 4, 14000 Prag

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist der Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Petr Skalnik oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 13.10.2023 mit dem Az.: 544021036 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

04.12.2023 -  Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen

Ronny Martins

zuletzt wohnhaft: F.-Schubert-Str. 11, 01796 Pirna

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ronny Martins oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 19.10.2023 mit dem Az.: 544021199 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

04.12.2023 - Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen

Petr Kusela

zuletzt wohnhaft: Francouzka 2452, 27201 Kladno CZ

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Petr Kusela oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 20.09.2023 mit dem Az.: 544020528 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

04.12.2023 - Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen

Paata Trapaidze

zuletzt wohnhaft: Prohliserallee 33, 01239 Dresden

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Paata Trapaidze oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 26.10.2023 mit dem Az.: 544021316 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

04.12.2023 - Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen

Oleksandr Karchevskyi

zuletzt wohnhaft: Hopfengartenstr. 10, 01307 Dresden

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Oleksandr Karchevskyi oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 17.11.2023 mit den Az.: 544021657 und 544021656 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, werden die oben genannten Gebührenbescheide öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

04.12.2023 - Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen

Lukas Cisar

zuletzt wohnhaft: v Oblouku 6, 40007 Usti nad Labem CZ

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Lukas Cisar oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 20.09.2023 mit dem Az.: 544020515 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

01.12.2023 – Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Herr Roger Depta

zuletzt wohnhaft: Vorwerk 2, 01744 Dippoldiswalde OT Reinholdshain

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis vom 15.09.2023 nach § 3 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/20564/3).

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid vom 15.09.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Depta oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid vom 15.09.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrsund Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Bescheides vom 15.09.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

27.11.2023 – Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

Frau Jaqueline Kohlberger

zuletzt wohnhaft: Rudolf-Renner-Straße 42, 01796 Pirna OT Copitz

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis vom 23.11.2023 nach § 3 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.320/1341/3-urb).

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid vom 23.11.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Kohlberger oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid vom 23.11.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Bescheides vom 23.11.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

06.11.2023: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herrn Balazs CSONKA

- zuletzt wohnhaft: Rákóczi utca 5, 7912 Nyugotszenterzsébet, Ungarn

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 14.09.2023 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.88-TSA2023/002-520008284-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr CSONKA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüber-wachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.