22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Krzysztof Welka
zuletzt wohnhaft T. Koscioszki 24a/5, 87-100 Torun
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Krzysztof Welka oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 12.02.2026 mit dem Az.: 544035484 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Vadim Mylzygievgch
zuletzt wohnhaft: Knyaginy Olgi Str. 3 79000 Liviv
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
wurden Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023/04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Vadim Mylzygievgch oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 21.08.2025 mit dem Az.: 544032657 und 544032656 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Marcin Popiolek
zuletzt wohnhaft Sportowa 13b, 58-521 Jezow Sudecki
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Marcin Popiolek oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 25.02.2026 mit dem Az.: 544035741 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Tomas Musialek
zuletzt wohnhaft Dasicka 1202, 53003 Pardubice
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Tomas Musialek oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 12.02.2026 mit dem Az.: 544035467 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Vit Kryska
zuletzt wohnhaft Lasska c.p. 1156/21, 73601 Havirov
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Vit Kryska oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 30.03.2026 mit dem Az.: 544036561 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Tobias Kröss
zuletzt wohnhaft Via Portici/Laubengasse 101, 39012 Merano
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
wurden Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Tobias Kröss oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 30.03.2026 mit den Az.: 544036557, 544036558, 544036559 und 544036560 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Steffen Kroll
zuletzt wohnhaft Glashüttenstraße 9, 01796 Pirna
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Steffen Kroll oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 14.04.2026 mit dem Az.: 544036691 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Viktoriia Kovalenko
zuletzt wohnhaft Lauterbachstraße 1, 01796 Pirna
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Viktoriia Kovalenko oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 06.03.2026 mit dem Az.: 544036014 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Ali Kobeissi
zuletzt wohnhaft Marie-Curie-Allee 24, 10315 Berlin
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Ali Kobeissi oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 14.04.2026 mit dem Az.: 544036689 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Marta Janova
zuletzt wohnhaft U Tvrze 29, 40502 Decin
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Marta Janova oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 30.03.2026 mit dem Az.: 544036556 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Jens Forchheim
zuletzt wohnhaft: 73655 Plüderhausen, Im Aichenbachhof 12
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023/04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Jens Forchheim oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 20.01.2026 mit dem Az.: 544035133 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen
Bohdan Babura
zuletzt wohnhaft: Knyagniy Olgi Str. 3 79000 C. Liviv
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
wurden Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023/04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Bohdan Babura oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 21.08.2025 mit dem Az.: 544032624 und 544032625 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen
Savas Aydin
zuletzt wohnhaft: Gernsheimer Str. 29, 64584 Biebesheim am Rhein
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Savas Aydin oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 17.03.2026 mit dem Az.: 544036130 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
18.05.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Herr Baumgärtel, Roy
zuletzt wohnhaft: Maxim-Gorki-Straße 39 in 01844 Neustadt in Sachsen
- letzter Stand: letzte bekannte Meldeadresse ist Maxim-Gorki-Straße 39 in 01844 Neustadt in Sachsen. Der Betroffen wurde von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Baumgärtel, Roy oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 28.04.2026 mit dem Aktenzeichen 111769034 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
07.05.2026 Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
Samjel Thomas Tittmann (28.01.1999)
zuletzt wohnhaft: 01796 Pirna - OT Copitz, Hauptstraße 16 D
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-
ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/10203/4).
Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Samjel Thomas Tittmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
06.05.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Florin-Vasile SILAGHI
- zuletzt wohnhaft: Str. Tireamului nr. 86 / C et. II ap. 10, 445100 Jud. SM Mun. Carei RUMÄNIEN
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 16.03.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/363-520009384-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr SILAGHI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 16.03.2026 (2320-108.83-TSA2025/363-520009384-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
- Veröffentlichungen nach § 27a VwVfG
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz