Öffentliche Zustellungen

23.07.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Pawel Rymaszewski

zuletzt wohnhaft: Dobrowskiego 15/3, 66-620 Gubin, Polen

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 23.12.2021 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Pawel Rymaszewski oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 25.10.2022 mit dem Az.: 544013707 und 544013708 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

23.07.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Veli Veliev

zuletzt wohnhaft: Baden Polweg 9, 1069 Amsterdam, Niederlande

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 23.12.2021 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Veli Veliev oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 29.09.2022 mit dem Az.: 544013161 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

23.07.2024 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Kamil Misiura

zuletzt wohnhaft: Hauptstr. 81, 01809 Heidenau

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Kamil Misiura oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 08.04.2024 mit dem Az.: 544024201 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

12.07.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Mytina, Josef

zuletzt wohnhaft: Socialni Pece c.p. 2768/4, 400 11 Usti nad Labem – Severni Terasa, Tschechien

- letzter Stand: ohne festen Wohnsitz

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Mytina, Josef oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 02.05.2024 mit dem Aktenzeichen 111567890 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

12.07.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Hrivko, Daniel

zuletzt wohnhaft: Bozeny Nemcove 2362, 415 01 Teplice, Tschechien

- letzter Stand: Zustellung nicht möglich

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Hrivko, Daniel oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 02.05.2024 mit dem Aktenzeichen 111555551 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

12.07.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Schkrock, Patrick

zuletzt wohnhaft: Mohnstraße 43, 01127 Dresden (Postausgabe bei der Diakonie)

- letzter Stand: von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Schkrock, Patrick oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 30.05.2024 mit dem Aktenzeichen 300111754 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

12.07.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Damsteeg, Peter

zuletzt wohnhaft: Hendrik Zwaardecroonstraat 82, 2593 XT Den Haag, Niederlande

- letzter Stand: Zustellung nicht möglich

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Damsteeg, Peter oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 23.05.2024 mit dem Aktenzeichen 111567288 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

12.07.2024 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Van der Molen, Roy Theo Albert

zuletzt wohnhaft: Marktplein 5 A, 9671 AZ Winschoten, Niederlande

- letzter Stand: Zustellung nicht möglich

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Van der Molen, Roy Theo Albert oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 02.01.2024 mit dem Aktenzeichen 111526539 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

12.07.2024 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen,
Wohngeldbehörde

Herrn Marcel Protze

  • letzte bekannte Anschrift: Adyendre 5, 8360 Keszthely, Ungarn,

ist ein Bescheid vom 29.02.2024 nach § 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 628000/302300500).

Da eine Zustellung unter der letzten bekannten Anschrift erfolglos war, der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Anne Protze oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

12.07.2024 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde

Frau Anne Protze

  • letzte bekannte Anschrift: Adyendre 5, 8360 Keszthely, Ungarn,

ist ein Bescheid vom 28.02.2024 nach § 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 628000/1391132).

Da eine Zustellung unter der letzten bekannten Anschrift erfolglos war, der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Anne Protze oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

12.07.2024 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde

Frau Anne Protze

  • letzte bekannte Anschrift: Adyendre 5, 8360 Keszthely, Ungarn,

ist ein Bescheid vom 29.02.2024 nach § 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 628000/1391132).

Da eine Zustellung unter der letzten bekannten Anschrift erfolglos war, der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Anne Protze oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

01.07.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn ILUTSA, Serhii

- zuletzt wohnhaft: Str. Myru 20, 60300 Novoselitsa, UKRAINE    

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 22.05.2024 nach § 65 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-2024/127).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Ilutsa oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.