Öffentliche Zustellungen

A-Z

23.01.2025 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Fahrerlaubnis

Herrn Yousufi, Mohammad Bakhsh

zuletzt wohnhaft: 01796 Pirna, Hospitalstr. 13

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Versagung eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG i. V. m. § 22 Abs. 5 Nr. 1 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/28626/2-urb).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Versagung vom 07.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Mohammad Bakhsh Yousufi oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende diese Versagung vom 07.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser A diese Versagung vom 07.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt/Fahrerlaubnis

23.01.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis


Herr Recep Davutoǧlu


zuletzt wohnhaft: Wilsdruffer Straße 50 in 01705 Freital


- zurzeit unbekannten Aufenthaltes


ist eine Ermahnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen vom 21.11.2024 nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 StVG des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/46319/2).


Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ermahnung vom 21.11.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.


Herr Davutoǧlu oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ermahnung vom 21.11.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.


Durch die Bekanntmachung dieses Schreibens vom 21.11.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.


Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge


Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Fahrerlaubnis

23.01.2025 -  Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis

Hannes Liewald, geboren am 02.04.2002

zuletzt wohnhaft: 01723 Wilsdruff, Nossener Straße 5

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-

ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/27163).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Liewald oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis

21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Alexandra Taborosi

zuletzt wohnhaft: Dresdner Str. 22, 01796 Pirna

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-TA49).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Alexandra Taborosi oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 17.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herrn Morten Lindhardt Bojesen

zuletzt wohnhaft: Herderstr. 3, 01796 Pirna / Copitz

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-CI666).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Morten Lindhardt Bojesen oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herr Dhimitri Lena

zuletzt wohnhaft: Herbert-Graf-Str. 4, 01809 Heidenau

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-MSA778).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Dhimitri Lena oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 06.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

21.01.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herrn Lutz Lamm

zuletzt wohnhaft: Dürrröhrsdorfer Str. 13, 01833 Dürröhrsdorf-Dittersbach, OT Dobra

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-GF452).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Lutz Lamm oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 03.01.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

21.01.2025 - Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung

Herr Baris Demirhan

zuletzt wohnhaft: 01067 Dresden, Hamburger Str. 19

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.554/DW-BD2121).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Baris Demirhan oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 11.12.2024 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung

20.01.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Velthuis, Huub Everhard

zuletzt wohnhaft: Lentemorgen 2, 693 CT Zevenaar, Niederlande

- letzter Stand: Anschrift gemäß Reisepass; Zustellung nicht möglich

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Velthuis, Huub Everhard oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 07.11.2024 mit dem Aktenzeichen 111629357 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

16.12.2024: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn MILUSHEV, Blagoy

- zuletzt wohnhaft Ul.Asen Zlatarov 7, 7800 Popovo, Bulgarien     

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 11.11.2024 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/364).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr MILUSHEV oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.