14.11.2025 Verkehrs- und Ordnungsamt - Referat Fahrerlaubnis
Herrn Kabani, Nader Mohammed
zuletzt wohnhaft: 01809 Heidenau, Kurt-Fehrmann-Str. 5
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Versagung eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG i. V. m. § 22 Abs. 5 Nr. 1 FeV gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/40525/2-urb).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Versagung vom 17.09.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Nader Mohammed Kabani oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende diese Versagung vom 17.09.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Versagung vom 17.09.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt/Fahrerlaubnis
13.11.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht
Dem Unternehmen
SEPAT PROPERTIES S.á.r.l.
- letzte bekannte Anschrift: Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg
ist ein Bescheid vom 10. November 2025 zum Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.633.15/25-55-ost).
Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Ein bevollmächtigter Vertreter der Firma SEPAT PROPERTIES S.á.r.l. kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht
13.11.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht
Herrn
Dr. Roland Franke
- letzte bekannte Anschrift: Krietzschwitz 19, 01796 Pirna
ist ein Bescheid vom 10. November 2025 zum Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.633.15/25-358-ri).
Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Dr. Franke oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht
13.11.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht
Herrn
Falk Böhme
- letzte bekannte Anschrift: Eskilstrup 74, 4863 Eskilstrup, Denmark - Dänemark
ist ein Bescheid vom 06. November 2025 zum Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.633.15/25-110-th).
Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Böhme oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Zimmer oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt / UhVorschG, einsehen.
Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG
zuletzt wohnhaft: Schillerstr. 19, 15907 Lübben
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes -
Landratsamt
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG
22.10.2025- Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
Marcel Kummich (21.07.1998)
zuletzt wohnhaft: 01737 Tharandt, Dresdner Straße 19
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/39857/2/7). Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Kummich oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
09.10.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Maher ALJIROUDI
- zuletzt wohnhaft: Storgatan 7, 36594 Skruv, SCHWEDEN
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 11.08.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2321-505-HZA520008457 KEP 0001 000247 10 2024 5550).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr ALJIROUDI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.06.2025 (2320-108.83-TSA2025/029-520009136-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz