06.07.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Ayhan ALI
- zuletzt wohnhaft: Ul. Vasil Kolarov 19, 6881 OSTROVETS, BULGARIEN
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 05.05.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2321-506-HZA AD2 4102000002 01 2026 5550).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr ALI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 05.05.2026 (2321-506-HZA AD2 4102000002 01 2026 5550) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
06.07.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Herrn Richard Vatai
- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 22.04.2026 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr VataiI oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
08.06.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Anatolie LAZAR
- zuletzt wohnhaft: Fröbelstr. 13, 19322 Wittenberge
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 23.04.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2321-506-BPI Vg/BP/1185520/2025).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr LAZAR oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.04.2026 (2321-506-BPI Vg/BP/1185520/2025) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
08.06.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Petar PETROV
- zuletzt wohnhaft: Auf der Horst 29 E, 30823 Garbsen
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 05.05.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2026/001-520009414-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr PETROV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 05.05.2026 (2320-108.83-TSA2026/001-520009414-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
- Veröffentlichungen nach § 27a VwVfG
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz