19.02.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herrn Uwe Jens Wenzel
zuletzt wohnhaft: Coschützer Str. 57 B, 01705 Freital
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Ist ein Kostenbescheid vom 10.02.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-ZZ888/Ko-Bescheid VA).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 10.02.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Uwe Jens Wenzel oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 10.02.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 10.02.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
19.02.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
Herr Heinrich Hemmersbach
zuletzt wohnhaft: Herzogswalde, Hauptstr. 17, 01723 Wilsdruff
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 28.01.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/AZ-Q1286/VA).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 28.01.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Heinrich Hemmersbach oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 28.01.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 28.01.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung
18.02.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis
Herr Rico Rentzsch
zuletzt wohnhaft: Hauptstraße 126 A, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Verwarnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 StVG i.V.m § 41 FeV vom 21.01.2026 gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/39638/6).
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird die Verwarnung vom 21.01.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Rentzsch oder ein bevollmächtigter Vertreter können die Verwarnung vom 21.01.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung der Verwarnung vom 21.01.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Fahrerlaubnis
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Don Carnas
zuletzt wohnhaft: Van Reedestraat 6 in 1701 EL Heerhugowaard Netherlands
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-
Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Don Carnas oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008784 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Finanzverwaltung
Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Catalin Maxineassa
zuletzt wohnhaft: Str. Invatator Radasanu Gheorghe Nr. 38 in 727020 Bogata, Baia Romania
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-
Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Catalin Maxineassa oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008916 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Finanzverwaltung
Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Murad Hamid
zuletzt wohnhaft: Trakiia 4 et. 3 ap. 5 in 8900 Nova Zagora, Bulgarien
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-
Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Murad Hamid oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008892 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Finanzverwaltung
Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Ekrem Begolli
zuletzt wohnhaft: Lange Straße 1B in 15537 Erkner
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-
Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Ekrem Begolli oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008849 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Finanzverwaltung
Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
09.02.2026 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung
Serhii Ilutsa
zuletzt wohnhaft: Str. Myru 20 in 60300 Novoselitsa, Ukraine
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-
Ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 05.02.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Serhii Ilutsa oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 05.02.2026 mit dem Az.: 520008646 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR.SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Finanzverwaltung
Referat Kreiskasse/Vollstreckung
09.02.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht
Herrn Abdelilah Hiba
- letzte bekannte Anschrift: Salzstraße 1, 01774 Klingenberg
ist ein Bescheid vom 05.02.2025 nach § 104 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2250-030817).
Da der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Abdelilah Hiba oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
03.02.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht
Der Firma
SEPAT PROPERTIES S.a.r.l.
Gänsemarkt 50
20354 Hamburg
ist ein Bescheid vom 22. Januar 2026 zum Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.633.15/25-55-ost).
Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Ein bevollmächtigter Vertreter kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht
26.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Ruslan DOAGA
- zuletzt wohnhaft: St. Aeroport 40, 2028 Baciooci Chisinau - Republik Moldau
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 25.11.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/221-520009287-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr DOAGA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 25.11.2025 (2320-108.83-TSA2025/221-520009287-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
19.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Balazs Adam SZÖGI
- zuletzt wohnhaft: Szenegeto Utca 41, 2030 Erd, Ungarn
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 23.10.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/212-520009273-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr SZÖGI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.10.2025 (2320-108.83-TSA2025/212-520009273-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
09.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Herrn Constantin PASA
- zuletzt wohnhaft: s. Heciul Nou, R. Singerei, 6226 Moldawien
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 27.11.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/415).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Pasa oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können
09.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Frau Elena- Adela HRISTEA
Plipilor 23, Mun. Blaj, Jud AB,515400 Rumänien
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 02.12.2025 bezüglich des Verbringens von Tieren gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/298).
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Hristea oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
12.01.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Herrn Constantin PASA
- zuletzt wohnhaft: s. Heciul Nou, R. Singerei, 6226 Moldawien
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bußgeldbescheid vom 05.01.2026 nach §2 Absatz 1 Nummer 1a des TierGesBußG gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/415BG).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr PASA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz