18.05.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle
Herr Baumgärtel, Roy
zuletzt wohnhaft: Maxim-Gorki-Straße 39 in 01844 Neustadt in Sachsen
- letzter Stand: letzte bekannte Meldeadresse ist Maxim-Gorki-Straße 39 in 01844 Neustadt in Sachsen. Der Betroffen wurde von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.
Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Baumgärtel, Roy oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 28.04.2026 mit dem Aktenzeichen 111769034 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle
07.05.2026 Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
Samjel Thomas Tittmann (28.01.1999)
zuletzt wohnhaft: 01796 Pirna - OT Copitz, Hauptstraße 16 D
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-
ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/10203/4).
Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Samjel Thomas Tittmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis
06.05.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -
Herr Florin-Vasile SILAGHI
- zuletzt wohnhaft: Str. Tireamului nr. 86 / C et. II ap. 10, 445100 Jud. SM Mun. Carei RUMÄNIEN
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 16.03.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/363-520009384-KB-EV).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr SILAGHI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 16.03.2026 (2320-108.83-TSA2025/363-520009384-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
24.04.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt/Referat Fahrerlaubnis
Herr Wolfgang Kay Erbs (09.01.1971)
zuletzt wohnhaft: Hauptstraße 99, 01734 Rabenau
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland -
ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/55870/8).
Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Erbs oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt /Referat Fahrerlaubnis
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz