Öffentliche Zustellungen

A-Z

16.04.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht

Herrn Mamadali Mamadjonov

  • letzte bekannte Anschrift: Arthur-Thiermann-Straße 11, 01773 Altenberg,

ist ein Bescheid vom 05.03.2025 nach § 50 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2250-051710).

Da eine Zustellung unter der letzten bekannten Anschrift erfolglos war, der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Mamadali Mamadjonov oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

14.04.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Ildiko Sajgo-Balla

zuletzt wohnhaft: 01809 Heidenau, Käthe-Kollwitz-Str. 1

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 12.03.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-KY926).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 12.03.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Ildiko Sajgo-Balla oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 12.03.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 12.03.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

08.04.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Herrmann, Torsten

zuletzt wohnhaft: Schachtstraße 89, 01705 Freital

- letzter Stand: laut EMA-Auskunft von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Herrmann, Torsten oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 31.03.2025 mit dem Aktenzeichen 111657192 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

09.04.2025 – Amt für Finanzverwaltung / Referat Kreiskasse/Vollstreckung

Neverland gGmbH
vertr. d. Frau Geschäftsführerin Kerstin Tibo
letzte Anschrift: Kurfürstenstraße 34, 14467 Potsdam
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes-

ist eine Mahnung wegen rückständiger Forderungen vom 02.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Mahnung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Die Neverland gGmbH, Geschäftsführerin Frau Kerstin Tibo, oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Mahnung vom 02.04.2025 mit dem Az.: 410010543 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Finanzverwaltung, Referat Kreiskasse/Vollstreckung, Zimmer PIR SF.3.10, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird die oben genannte Mahnung öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Finanzverwaltung
Referat Kreiskasse/Vollstreckung

03.03.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Aleks Ivalinov MARINOV

- zuletzt wohnhaft Ul. Aleksander Stambolicki 70a, Byala Slatina, 3200, Bulgarien

            - zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bußgeldbescheid vom 17.02.2025  aufgrund eines Verstoßes gegen §8 Binnenmarkt-

Tierseuchenschutzverordnung i. V. m. § 14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG). Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 41 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung i. V. m. § 32Tiergesundheitsgesetz dar. Die Zustellung erfolgt gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) .

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/017).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Marinov oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

03.03.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt


Herrn Aleks Ivalinov MARINOV


- zuletzt wohnhaft Ul. Aleksander Stambolicki 70a, Byala Slatina, 3200, Bulgarien


- zurzeit unbekannten Aufenthaltes


ist ein Bescheid vom 13.01.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4
Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs-,VwVfZG) in Verbindung mit
§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/017).


Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10
Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.


Herr Marinov oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im
Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.


Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der
ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g.
Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren
Ablauf Rechtsverluste drohen können.

03.03.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn SALIM, Yumer

- zuletzt wohnhaft Trakia 33,Hadzhidimitrovo (Chadżidimitrowo) 8635, Bulgarien           

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 28.01.2025nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/029).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Salim oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.