Öffentliche Zustellungen

A-Z

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Krzysztof Welka

zuletzt wohnhaft T. Koscioszki 24a/5, 87-100 Torun

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Krzysztof Welka oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 12.02.2026 mit dem Az.: 544035484 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Vadim Mylzygievgch

zuletzt wohnhaft: Knyaginy Olgi Str. 3 79000 Liviv

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

wurden Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023/04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Vadim Mylzygievgch oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 21.08.2025 mit dem Az.: 544032657 und 544032656 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Marcin Popiolek

zuletzt wohnhaft Sportowa 13b, 58-521 Jezow Sudecki

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Marcin Popiolek oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 25.02.2026 mit dem Az.: 544035741 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Tomas Musialek

zuletzt wohnhaft Dasicka 1202, 53003 Pardubice

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Tomas Musialek oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 12.02.2026 mit dem Az.: 544035467 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Vit Kryska

zuletzt wohnhaft Lasska c.p. 1156/21, 73601 Havirov

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Vit Kryska oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 30.03.2026 mit dem Az.: 544036561 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Tobias Kröss

zuletzt wohnhaft Via Portici/Laubengasse 101, 39012 Merano

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

wurden Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Tobias Kröss oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 30.03.2026 mit den Az.: 544036557, 544036558, 544036559 und 544036560 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Steffen Kroll

zuletzt wohnhaft Glashüttenstraße 9, 01796 Pirna

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Steffen Kroll oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 14.04.2026 mit dem Az.: 544036691 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Viktoriia Kovalenko

zuletzt wohnhaft Lauterbachstraße 1, 01796 Pirna

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Viktoriia Kovalenko oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 06.03.2026 mit dem Az.: 544036014 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Ali Kobeissi

zuletzt wohnhaft Marie-Curie-Allee 24, 10315 Berlin

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ali Kobeissi oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 14.04.2026 mit dem Az.: 544036689 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Marta Janova

zuletzt wohnhaft U Tvrze 29, 40502 Decin

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Marta Janova oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 30.03.2026 mit dem Az.: 544036556 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Jens Forchheim

zuletzt wohnhaft: 73655 Plüderhausen, Im Aichenbachhof 12

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023/04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Jens Forchheim oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 20.01.2026 mit dem Az.: 544035133 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Bohdan Babura

zuletzt wohnhaft: Knyagniy Olgi Str. 3 79000 C. Liviv

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

wurden Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023/04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Bohdan Babura oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 21.08.2025 mit dem Az.: 544032624 und 544032625 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

22.05.2026 - Amt für Bevölkerungsschutz - Referat Rettungswesen

Savas Aydin

zuletzt wohnhaft: Gernsheimer Str. 29, 64584 Biebesheim am Rhein

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Savas Aydin oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 17.03.2026 mit dem Az.: 544036130 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

18.05.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Baumgärtel, Roy

zuletzt wohnhaft: Maxim-Gorki-Straße 39 in 01844 Neustadt in Sachsen

- letzter Stand: letzte bekannte Meldeadresse ist Maxim-Gorki-Straße 39 in 01844 Neustadt in Sachsen. Der Betroffen wurde von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Baumgärtel, Roy oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 28.04.2026 mit dem Aktenzeichen 111769034 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

07.05.2026 Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

Samjel Thomas Tittmann (28.01.1999)

zuletzt wohnhaft: 01796 Pirna - OT Copitz, Hauptstraße 16 D

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-

ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/10203/4).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Samjel Thomas Tittmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

06.05.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Florin-Vasile SILAGHI

- zuletzt wohnhaft: Str. Tireamului nr. 86 / C et. II ap. 10, 445100 Jud. SM Mun. Carei RUMÄNIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 16.03.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/363-520009384-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr SILAGHI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 16.03.2026 (2320-108.83-TSA2025/363-520009384-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.