Öffentliche Zustellungen

A-Z

05.10.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Sack, Alexander

zuletzt wohnhaft: Harthaer Straße 32, 01169 Dresden

- letzter Stand: Wegzugswohnung im Ausland unbekannt

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Sack, Alexander oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 14.09.2026 mit dem Aktenzeichen 111812887 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

07.10.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herr Daniel- Ionut DASCALU

Strada Lacatusilor nr.9 bl. R1 sc.1 et.1 ap.5, 800615 Galati,

Rumänien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 26.05 2026 zum Vollzug der Verordnung (EU) 2017/625 vom 15. März 2017 i. V. m. der Verordnung (EU) 2016/429 vom 09. März 2016 zu Tierseuchen - hier innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden ohne gültigen Tollwutimpfschutz - Anordnung der amtlich überwachten Isolierung gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/171).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Dascalu oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.10.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herrn Heinrich Hemmersbach

zuletzt wohnhaft: Herzogswalde, Hauptstr. 17, 01723 Wilsdruff

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 14.09.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/AZ-Q1286/Ko-Bescheid VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 14.09.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Heinrich Hemmersbach oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 14.09.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 14.09.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung 

06.10.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herr Jens Haufe

zuletzt wohnhaft: Poststr. 20, 01705 Freital

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 15.09.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-JH28).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 15.09.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Jens Haufe oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 15.09.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung des Kostenbescheides vom 15.09.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

06.10.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herrn Martin Gabčo

zuletzt wohnhaft: Sonnenleite 8, 01731 Kreischa

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-OM17/VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Martin Gabčo oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 08.09.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

01.10.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Krautz, Daniel

zuletzt wohnhaft: Schilfweg 52, 01237 Dresden

- letzter Stand: von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Krautz, Daniel oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 01.10.2026 mit dem Aktenzeichen 111803944 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

24.09.2026 Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

Anthony Preißler (30.03.2004)

zuletzt wohnhaft: 01705 Freital, Weißiger Hang 3 E

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-

ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/22051/5).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Anthony Preißler oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis