Öffentliche Zustellungen

A-Z

28.04.2025 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Starovsky, Gotthold Rolf

zuletzt wohnhaft: Ebenheit 4, 01796 Pirna OT Ebenheit

- letzter Stand: laut EMA-Auskunft Wegzugswohnung im Ausland; unbekannte Auslandsanschrift

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Starovsky, Gotthold Rolf oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 07.04.2025 mit dem Aktenzeichen 111660263 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt

Referat Bußgeldstelle

25.04.2025 - Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung

Frau Paulina Danuta Warszawska

zuletzt wohnhaft: 49716 Meppen, Am Seitenkanal 20

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 02.04.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-PK206).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 02.04.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Paulina Danuta Warszawska oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 02.04.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 02.04.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

25.04.2025 - Amt für Sicherheit und Ordnung / Referat Kfz-Zulassung

Herr Yozsef Csuran

zuletzt wohnhaft: 13089 Berlin, Romanin-Str. 131

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 07.04.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-HB185).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 07.04.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Yozsef Csuran oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 07.04.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 07.04.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

25.04.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Lena Oschatz

zuletzt wohnhaft: Paul-Müller-Straße 32, 09599 Freiberg

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 25.03.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-LX21/ 121032739).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 15.04.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Lena Oschatz oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 25.03.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs-und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 25.03.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

25.04.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herr Angelo Micci

zuletzt wohnhaft: Richard-Wagner-Platz 3, 01705 Freital, Stadt

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 11.04.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-AH514/VA).

Da sein Aufenthalt unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 11.04.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Angelo Micci oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 11.04.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 11.04.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

25.04.2025 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Marlies Schwarze

zuletzt wohnhaft: 01744 Dippoldiswalde, Molchgrund 49

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Marlies Schwarze oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 26.03.2025 mit den Az.: 544030114 und 544030113 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2023, werden die oben genannten Gebührenbescheide öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2025 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Roman Petskovych

zuletzt wohnhaft: Zwierzynniecka 18, 43-382 Bielsko-Biala, POLEN

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Roman Petskovych oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 07.03.2025 mit dem Az.: 544029697 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2025 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Michal Sinu

zuletzt wohnhaft: Clara-Zetkin-Straße 14, 01796 Pirna

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Michal Sinu oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 09.04.2025 mit dem Az.: 544030491, 544030492, 544030493 und 544030494 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, werden die oben genannten Gebührenbescheide öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2025 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Ludmilla Negru

zuletzt wohnhaft: Prieteniei 50, 137340 Ocnita, Rumänien

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ludmilla Negru oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 13.02.2025 mit dem Az.: 544029245 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2025 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Eliska Mikosova

zuletzt wohnhaft: Severni Terasa Rabasova 17, 3182 Usti nad Labem, Tschechien

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Eliska Mikosova oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 07.03.2025 mit dem Az.: 544029696 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

25.04.2025 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Spyridon Anastasiou

zuletzt wohnhaft: Mytiahnhs 15, 81105 Lesbos, Griechenland

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.11.2023 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Spyridon Anastasiou oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 23.01.2025 mit dem Az.: 544028740 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

16.04.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht

Herrn Mamadali Mamadjonov

  • letzte bekannte Anschrift: Arthur-Thiermann-Straße 11, 01773 Altenberg,

ist ein Bescheid vom 05.03.2025 nach § 50 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2250-051710).

Da eine Zustellung unter der letzten bekannten Anschrift erfolglos war, der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Mamadali Mamadjonov oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt