05.06.2023 - Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen
Tetiana But
zuletzt wohnhaft: Varkausring 1a, 01796 Pirna
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
Ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 23.12.2021 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Tetiana But oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 26.05.2023 mit dem Az.: 544017779 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
05.06.2023 - Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen
Michal Sinu
zuletzt wohnhaft: Maxim-Gorki-Straße 20, 01844 Neustadt
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes
sind Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 28.12.2022 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.
Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Michal Sinu oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 26.04. und 04.05.2023 mit den Az.: 544017286 und 544017302 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bevölkerungsschutz
Referat Rettungswesen
30.05.2023: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Herrn Serban, Leonard-Onisor
- zuletzt wohnhaft Langdaisvägen 11, 15532 Nykvarn, Schweden
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist ein Bescheid vom 22.03.2023 nach § 65 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen
(Aktenzeichen 2320--108.88-2022/425).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Serban oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
25.05.2023 - Sozial- und Ausländeramt, Erziehungs- und Elterngeld
Frau Malika Homidova
- zuletzt wohnhaft: Seminarstr. 20, 01796 Pirna
- zurzeit ohne Wohnsitz im Inland
ist ein Bescheid zur Durchführung des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28/66/12052021/0110/1).
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Malika Homidova oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
25.05.2023 - Sozial- und Ausländeramt, Erziehungs- und Elterngeld
Frau Yaroslava Gorshkova
- zuletzt wohnhaft: Gorbitzer Str. 14, 01705 Freital
- zurzeit ohne Wohnsitz im Inland
ist ein Bescheid zur Durchführung des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28/66/20012022/0071/1).
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Yaroslava Gorshkova oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Sonstige Soziale Leistungen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 19.05.2021 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
23.05.2023 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
Herr Dino Pavlovic
zuletzt wohnhaft: Peising, Haselweg 5, 93077 Bad Abbach
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes
ist eine Ordnungsverfügung vom 17.04.2023 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-DP888/VA).
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 17.04.2023 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Dino Pavlovic oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 17.04.2023 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.
Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 17.04.2023 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis
- Ortsübliche Bekanntgaben - Kreistag und Gremien
- Öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachungen zu Wahlen
- Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landkreises
- Untersuchungsergebnisse der Schwarzwildproben auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest
- Veröffentlichungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz