Öffentliche Zustellungen

A-Z

21.08.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herr Ömer Akin

zuletzt wohnhaft: Obernaundorf, Poisenwaldstr. 5, 01734 Rabenau

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 04.07.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/SB-W4881/Ko-Bescheid VA).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 04.07.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Ömer Akin oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 04.07.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 04.07.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Yumer SALIM

- zuletzt wohnhaft: Trakia 33, 8635 Hadzhidimitrovo (Chadzidimitrowo), BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 23.06.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/029-520009136-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr SALIM oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 23.06.2025 (2320-108.83-TSA2025/029-520009136-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Dzhem YUNUZ

- zuletzt wohnhaft: Zvanche 15, 6744 Karzhali, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/388-520009040-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr YUNUZ oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 02.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/388-520009040-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Nikolay TRANSKI

- zuletzt wohnhaft: ul. Verila 17, 5835 Knetha BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 14.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/387-520009036-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr TRANSKI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 14.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/387-520009036-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Eduard DUMBRAVA

- zuletzt wohnhaft: Maria-Dragan 20/1, 2001 Chisinau MOLDAU

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 14.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/347-520009035-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr DUMBRAVA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 14.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/347-520009035-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

26.08.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Emanuel-Ilie VASILE

- zuletzt wohnhaft: Sat. Ersig cam. Vermes Nr. 1, 320232 Jus. Caras, Severin RUMÄNIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 19.05.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/329-520008943-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr VASILE oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 19.05.2025 (2320-108.83-TSA2024/329-520008943-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

18.08.2025 - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn LITRA, Florian

- zuletzt wohnhaft: Str. Caramidariei Nr. 84,Com Voitinel,727282 Sat Voitinel, Jud SV, Rumänien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 10.06.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/178).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Litra oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

14.08.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Herrn Mario Frank Glöckner

zuletzt wohnhaft: 01744 Dippoldiswalde/Naundorf, Schlossberg 1 F

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung nach § 14 KraftStG i.V.m. § 3 Abgabenordnung gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.554/DW B206/Steuer).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Mario Frank Glöckner oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

14.08.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Petya Simeonova Kostova

zuletzt wohnhaft: Semmelweisstr. 1, 01705 Freital

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 08.07.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-BB982).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 08.07.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.                      

Frau Petya Simeonova Kostova oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 08.07.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 08.07.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

01.08.2025 - Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

Marcel Kummich (21.07.1998)

zuletzt wohnhaft: 01737 Tharandt, Dresdner Straße 19

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-

ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/39857/2).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Kummich oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis