Öffentliche Zustellungen

A-Z

05.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herrn Kevin Fuhrmann

- zuletzt wohnhaft: Hauptstraße 18, 01768 Glashütte

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland

ist ein Bescheid vom 20.07.2026 nach § 16 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) in Verbindung mit § 2 des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften (SächsAGTierSchG) sowie § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/168).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Fuhrmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 20.07.2026 (2320-108.83-2026/168) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 21.04 2026 zum Vollzug des Tierschutzgesetzes-Anordnung der tierärztlichen Eingangsuntersuchung nach amtlicher Sicherstellung vom 16.04.2026 sowie Anordnung der Durchführung notwendiger Behandlungen (E23/26) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136 Tsch).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.06 2026 als Ergänzung zum Bescheid vom 21.04.2026 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.06 2026 zum Vollzug des Tierschutzgesetzes-Anordnung der tierärztlichen Eingangsuntersuchung nach amtlicher Sicherstellung vom 16.04.2026 sowie Anordnung der Durchführung notwendiger Behandlungen gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136 Tsch).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

24.07.2026 Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

Samjel Thomas Tittmann (28.01.1999)
zuletzt wohnhaft: 01796 Pirna - OT Copitz, Hauptstraße 16 D

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland ist

ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz
(SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/10203/5).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Samjel Thomas Tittmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Ganggesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

14.07.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt

Der Fa. Top Quartier Deutschland GmbH

letzter bekannter Gewerbesitz: OT Frose, Nachterstedter Straße 13b, 06464 Seeland

(zurzeit unbekannter Gewerbesitz)

ist ein Bescheid vom 01.07.2026 nach § 25 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) gem. § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen: 2520.633.15/26-61-th)

Da der o. g. Bescheid nicht zugestellt werden konnte und demnach der derzeitige Gewerbesitz unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Der Geschäftsführer, Herr Mikhail Kolchev, oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

14.07.2026 Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

Anthony Preißler (30.03.2004)

zuletzt wohnhaft: 01705 Freital, Weißiger Hang 3 E

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland-

ist ein Bescheid nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 28-ZFB-113.32/22051/4).

Da Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Anthony Preißler oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis, Dresdner Str. 107, 01705 Freital.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung wird das o.g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Geschäftsbereich 2 ׀ Verkehrs- und Ordnungsamt ׀ Referat Fahrerlaubnis

13.07.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Allgemeines Ordnungsrecht

Der

Agentur Kraftstoff GmbH
Herrn Norbert Bochynek
Schmiedestr. 20
01796 Pirna

ist ein Bescheid vom 26.Juni.2026 Vollzug der Gewerbeordnung gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2520.120.30/26/10).

Da der o.g. Bescheid nicht postalisch zugestellt werden konnte, wird dieser nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Ein bevollmächtigter Vertreter kann das besagte Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Allgemeines Ordnungsrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird das o. g. Schreiben öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Allgemeines Ordnungsrecht

06.07.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Ayhan ALI

- zuletzt wohnhaft: Ul. Vasil Kolarov 19, 6881 OSTROVETS, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 05.05.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2321-506-HZA AD2 4102000002 01 2026 5550).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr ALI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 05.05.2026 (2321-506-HZA AD2 4102000002 01 2026 5550) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.07.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 22.04.2026 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid und diese Anhörung nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr VataiI oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.