Öffentliche Zustellungen

A-Z

13.06.2025 - Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht

Herrn Helmi Oumrani

  • letzte bekannte Anschrift: Salzstraße 1, 01774 Klingenberg

ist ein Bescheid vom 04.06.2025 nach §§ 50 und 59 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 2250-063553).

Da der aktuelle Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ebenfalls nicht möglich ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Helmi Oumrani oder ein bevollmächtigter Vertreter können den Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sozial- und Ausländeramt, Referat Ausländer- und Asylrecht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024 wird der o. g. Bescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

13.06.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Supaporn Sabanthom

zuletzt wohnhaft: 01796 Pirna, Cunnersdorf 11

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 04.06.2025 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/PIR-BY88).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 04.06.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Supaporn Sabanthom oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 04.06.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 04.06.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

13.06.2025 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Aset Selimova

zuletzt wohnhaft: Pienner Str. 55, 01737 Tharandt

- zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 21.05.2025 nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.554/PIR-AM771).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 21.05.2025 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Aset Selimova oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 21.05.2025 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 21.05.2025 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

03.06.2025 - Jugendamt / Referat Unterhalt

Frau Ramona Yraguen

zuletzt wohnhaft: Fritz-Weber-Str, 12. 01809 Heidenau
-zurzeit VEREINIGTE STAATEN genauer Aufenthaltesort ist unbekannt-
 
ist der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid (UhVorschG) vom 26.05.2025 - AZ: 2120/UVG-24/10640 zuzustellen.

Da der genaue Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
 
Frau Yraguen oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Jugendamt, Referat Unterhalt/ UhVorschG, einsehen.
 
Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt.
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG
 
03.06.2025 - Jugendamt / Referat Unterhalt
 
Frau Ramona Yraguen
 
zuletzt wohnhaft: Fritz-Weber-Str- 12, 01809 Heidenau
-zurzeit VEREINIGTE STAATEN genauer Aufenthaltesort ist unbekannt-
 
ist der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid nach dem Unterhaltsvorschussgesetz(UhVorschG) vom 26.05.2025 - AZ: 2120/UVG-24/10639 zuzustellen.
 
Da der genaue Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
 
Frau Yraguen oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben imLandratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt/ UhVorschG, einsehen.
 
Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
 
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG

28.05.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Yuliyan BOZHINOV

- zuletzt wohnhaft: Sheinovo 1, 9300 Dobrich, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 14.04.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/394-520009038-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr BOZHINOV oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 14.04.2025 (2320-108.83-TSA2024/394-520009038-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

19.05.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Selian, Achim

- zuletzt wohnhaft: Str. Sectiel Nr.7; Jud. CT; Sat. Castelu, Com. Castelu; 907040 Rumänien

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 04.02.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/043).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Selian oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

16.05.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Dzehm YUNUZ

- zuletzt wohnhaft: Zvanche 15, BGR 6744 Karzhali, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen 2320-108.83-2024/388)

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr YUNUZ oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 10.03.2025 (2320-108.83-2024/388) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

15.05.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn MASHAYEKH, Hamed

- zuletzt wohnhaft Lisztstraaf 382, 2551 +R Den Haag, Niederlande           

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 10.04.2025 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2025/119).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt. 

Herr Mashayekh oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

07.05.2025: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Frau Silviya TODOROVA

- zuletzt wohnhaft: ul. Voroshilov 3, 3661 Medkovetz c. Asparuhovo, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 24.02.2025 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2024/134-520008897-KB-EV).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau TODOROVA oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 24.02.2025 (2320-108.83-TSA2024/134-520008897-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.