Öffentliche Zustellungen

A-Z

20.08.2026 - Jugendamt / Referat Unterhalt

Herr Mohammad Shahzad Amar Zaman
-zuletzt wohnhaft: Rabenauer Str. 19, 01159 Dresden
-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist die Mitteilung über die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) sowie die Mitteilung über die Zahlungsübernahme vom 02.02.2026 - Aktenzeichen: 2120/UVG-21/12801 zuzustellen.

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Herr Zaman oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt / UhVorschG, einsehen.

Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG

20.08.2026 - Jugendamt / Referat Unterhalt

Frau Shirin Dietrich
- zuletzt wohnhaft: Lutherstr. 32, 01705 Freital
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist die Mitteilung über die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) vom 13.08.2026 und die Mitteilung über die Bewilligung vom 13.08.2026 - Aktenzeichen 2120/UVG-21/13439 zuzustellen.

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Schreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.
Frau Dietrich oder ein bevollmächtigter Vertreter kann das betreffende Schreiben im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendamt, Referat Unterhalt / UhVorschG, einsehen.

Hinweis:
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung werden die o. g. Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt
Referat Unterhalt / UhVorschG

12.08.2026 – Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Bußgeldstelle

Herr Goman, David

zuletzt wohnhaft: Lewerenzstr. 35, 47798 Krefeld
- letzter Stand: laut EMA-Auskunft von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet

Ist ein Bußgeldbescheid gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit §10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen. Da der Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach §10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt. 

Herr Goman, David oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bußgeldbescheid vom 27.07.2026 mit dem Aktenzeichen 111793989 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Bußgeldstelle, Deubener Str. 6, 01705 Freital einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung, gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Bußgeldstelle

 

14.08.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung 

Frau Katrin Nitsche

zuletzt wohnhaft: Goetheplatz 11, 01705 Freital

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Kostenbescheid vom 31.07.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/BZ-RR122/Ko-Bescheid VA).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Kostenbescheid vom 31.07.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Katrin Nitsche oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Kostenbescheid vom 31.07.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen. 

Durch die Bekanntmachung dieses Kostenbescheides vom 31.07.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

14.08.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Zahrah Najimuldin Alaribi Alakhdhar

zuletzt wohnhaft: Dresdner Str. 45 a, 01705 Freital

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 11.06.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/FTL-AG137/VA).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 11.06.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Zahrah Najimuldin Alaribi Alakhdhar oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 11.06.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 11.06.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

14.08.2026 - Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

Frau Jana Rozenbergová

zuletzt wohnhaft: Löwenhainer Straße 3, 01778 Altenberg OT Geising

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist eine Ordnungsverfügung vom 08.07.2026 nach § 51 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) gemäß § 4 Sächsischen Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Aktenzeichen: 113.555/DW-JS18).

Da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung vom 08.07.2026 nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Frau Jana Rozenbergová oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffende Ordnungsverfügung vom 08.07.2026 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Verkehrs- und Ordnungsamt, Referat Kfz-Zulassung, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung vom 08.07.2026 wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verkehrs- und Ordnungsamt / Referat Kfz-Zulassung

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Ayhan ALI

- zuletzt wohnhaft: ul. Vasil Kolarov 19, 6881 Ostrovets, Kardzhalli, BULGARIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 08.07.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2026/025-520009475-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr ALI oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 08.07.2026 (2320-108.83-TSA2026/025-520009475-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Sandor BARBU

- zuletzt wohnhaft: Zarka Zrenjanina 86, 26330 Vrsac, SERBIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 01.06.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/421-520009532-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr BARBU oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 01.06.2026 (2320-108.83-TSA2025/421-520009532-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Lorand LAKATOS

- zuletzt wohnhaft: Str. Petru Major 154 a, 445300 Tasnad, RUMÄNIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 01.06.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2025/384-520009385-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr LAKATOS oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 01.06.2026 (2320-108.83-TSA2025/384-520009385-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

13.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herr Aktan Durhan REDZHEB

- zuletzt wohnhaft: Engstegenseweg 28, 3520 Zonhofen, BELGIEN

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 01.06.2026 nach Sächsischem Verwaltungskostengesetz vom 05.04.2019 i. V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-TSA2026/019-520009440-KB-EV).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr REDZHEB oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 01.06.2026 (2320-108.83-TSA2026/019-520009440-KB-EV) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Christian Weise

zuletzt wohnhaft: 8048 Zürich, Stampfenbrunnenstr. 29

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Christian Weise oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 31.03.2026 mit dem Az.: 544036483 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

 

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Holyna Piankovska

zuletzt wohnhaft: Wilhelm-Leuschner-Str. 4, 36304 Alsfeld

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

sind zwei Gebührenbescheide gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, werden diese Bescheide nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Holyna Piankovska oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Gebührenbescheide vom 23.06.2026 mit dem Az.: 544037966 und 544037967 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Dragos-Ionut Obedeanu

zuletzt wohnhaft: Ottostr. 62, 47198 Duisburg

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Dragos-Ionut Obedeanu oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 28.04.2026 mit dem Az.: 544037057 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Petr Novotny

zuletzt wohnhaft in Palachova c. p. 1785/33, 40001 Usti nad Labem

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 24.11.2025 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Petr Novotny oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 24.04.2026 mit dem Az.: 544036931 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

 

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Markus Mühle

zuletzt wohnhaft: Mohnstr. 43, 01127 Dresden

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 24.11.2025 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Markus Mühle oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 06.07.2026 mit dem Az.: 544038139 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Marco Mejer

zuletzt wohnhaft: Schaufußstr. 36, 01277 Dresden

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 24.11.2025 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Marco Mejer oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 10.06.2026 mit dem Az.: 544037760 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannten Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Mykhailo Mazanko

zuletzt wohnhaft: 01744 Dippoldiswalde, Obertorplatz 7

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Mykhailo Mazanko oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 21.03.2026 mit dem Az.: 544037648 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Erik Drevenak

zuletzt wohnhaft: 41742 Krupka, Komenského c.p. 586

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 04.12.2024 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Erik Drevenak oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 04.06.2026 mit dem Az.: 544037635 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

13.08.2026 Amt für Bevölkerungsschutz – Referat Rettungswesen

Petra Burdov

zuletzt wohnhaft: 40007 Usti nad Labem, Nestemicka 28

-zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Gebührenbescheid gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 24.11.2025 in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

Da der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Petra Burdov oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Gebührenbescheid vom 04.06.2026 mit dem Az.: 544037634 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bevölkerungsschutz Referat Rettungswesen, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der oben genannte Gebührenbescheid öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Amt für Bevölkerungsschutz

Referat Rettungswesen

05.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt -

Herrn Kevin Fuhrmann

- zuletzt wohnhaft: Hauptstraße 18, 01768 Glashütte

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes in Deutschland

ist ein Bescheid vom 20.07.2026 nach § 16 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) in Verbindung mit § 2 des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften (SächsAGTierSchG) sowie § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/168).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird der Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Fuhrmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird der Bescheid vom 20.07.2026 (2320-108.83-2026/168) öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 21.04 2026 zum Vollzug des Tierschutzgesetzes-Anordnung der tierärztlichen Eingangsuntersuchung nach amtlicher Sicherstellung vom 16.04.2026 sowie Anordnung der Durchführung notwendiger Behandlungen (E23/26) gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136 Tsch).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.06 2026 als Ergänzung zum Bescheid vom 21.04.2026 nach § 24 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

06.08.2026: - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Herrn Richard Vatai

- zuletzt Hösök ut.10, Sajoszentpeter, 3770 Hungaria

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes

ist ein Bescheid vom 02.06 2026 zum Vollzug des Tierschutzgesetzes-Anordnung der tierärztlichen Eingangsuntersuchung nach amtlicher Sicherstellung vom 16.04.2026 sowie Anordnung der Durchführung notwendiger Behandlungen gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (Sächs¬VwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen.

(Aktenzeichen 2320-108.83-2026/136 Tsch).

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid  nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Vatai oder ein bevollmächtigter Vertreter können den betreffenden Bescheid im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gemäß Satzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.05.2024, wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.