Beteiligungscontrolling

Aufgaben

Beim dem Landrat direkt unterstellten Controlling handelt es sich um ein reines Beteiligungscontrolling. Dem Bereich obliegt insbesondere die Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen aller Beteiligungs- und Eigengesellschaften. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften wird durch ein unterjähriges, betriebswirtschaftliches Controlling überwacht. Aus dieser Überwachungsfunktion resultieren Handlungsempfehlungen, die bei finanziellen oder wirtschaftlichen Schieflagen der Unternehmen an den Landrat bzw. die Gremien zu erbringen sind.

Der Bereich Controlling begleitet die Gründung und Auflösung von kommunalen Gesellschaften.

Entsprechend den Weisungen des Landrates werden für ausgewählte Vereine und Verbände die Vorstandssitzungen und ggf. Mitgliederversammlungen vorbereitet.

Der Bereich Beteiligungscontrolling erstellt den jährlichen Beteiligungsbericht für den Landkreis gemäß §99 SächsGemO.