Schülerbeförderung & ÖPNV

Referat Schülerbeförderung und ÖPNV

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß § 23 Abs. 3 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten Ersatzschulen freier Träger auf seinem Gebiet.

Darüber hinaus organisiert und finanziert der Landkreis die notwendige Beförderung der Schüler auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung. Dabei regelt die Satzung zur Schülerbeförderung Anspruchsberechtigung, notwendige Beförderungsleistungen sowie Verfahren der Kostenerstattung für Fahrten von Schülern auf dem Schulweg von und zum stundenplanmäßigen Unterricht.

Einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat leider kein Fahrgast. Die Busse verfügen jedoch über zugelassene Stehplätze im Linienverkehr.

  • www.vvo-online.de Der Verkehrsverbund Oberelbe und die Verkehrsunternehmen unterstützen die Fahrschüler bei Fragen und Problemen.

Antragsunterlagen Schülerbeförderung

ÖPNV

Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SchBS)

Schülerbeförderung und ÖPNV

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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