Amtsvormundschaften / -pflegschaften
Rechtliche Vertretung und Fürsorge von Minderjährigen im Rahmen einer Pflegschaft oder Vormundschaft
Die Vormundschaft beinhaltet sämtliche Angelegenheiten der elterlichen Sorge und eine Pflegschaft betrifft einzelne Teile davon. Vormundschaften/Pflegschaften werden gerichtlich angeordnet oder treten kraft Gesetz ein.
Kraft Gesetz eintretende Vormundschaften sind:
- ab Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter
- ab Einwilligung der Eltern in die Adoption
Hinweis:
Sie sind minderjährig und schwanger bzw. sich sorgende Angehörige?
Diese spezielle Vormundschaft bei Kindern minderjähriger Mütter kann auf eine geeignete Person übertragen werden – das muss nicht das Jugendamt sein. Sie können sich gern rechtzeitig an uns wenden, um Fragen zu klären.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Hauptaufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende sowie Eltern im Strafverfahren zu beraten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist an der Entscheidung im Strafverfahren beteiligt, bringt ein objektives Bild von der bisherigen Entwicklung und der aktuellen Lebenssituation in das Strafverfahren ein und initiiert frühzeitig Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Den Jugendlichen und Heranwachsenden werden Möglichkeiten angeboten, Kompetenzen zu erlangen, außergerichtlich Konflikte zu lösen und entstandenen Schaden wiedergutzumachen und damit eine fördernde Perspektive erarbeitet. Auch in Krisensituationen, vor allem zur Haftvermeidung ist Jugendhilfe im Strafverfahren zuständig. Zur kriminalpräventiven Wirkung werden in Netzwerken und in der Zusammenarbeit mit freien Trägern Angebote vorgehalten.