Amtsvormundschaften

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Rechtliche Vertretung und Fürsorge von Minderjährigen im Rahmen einer Pflegschaft oder Vormundschaft

Die Vormundschaft beinhaltet sämtliche Angelegenheiten der elterlichen Sorge und eine Pflegschaft betrifft einzelne Teile davon. Vormundschaften/Pflegschaften werden gerichtlich angeordnet oder treten kraft Gesetz ein.

Kraft Gesetz eintretende Vormundschaften sind:
- ab Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter
- ab Einwilligung der Eltern in die Adoption

Hinweis:
Sie sind minderjährig und schwanger bzw. sich sorgende Angehörige?
Diese spezielle Vormundschaft bei Kindern minderjähriger Mütter kann auf eine geeignete Person übertragen werden – das muss nicht das Jugendamt sein. Sie können sich gern rechtzeitig an uns wenden, um Fragen zu klären.

Koordinierungsstelle Amtsvormundschaften

Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihre Kinder auszuüben. Deshalb ist das Jugendamt dankbar für die Unterstützung durch engagierte Menschen, die ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige übernehmen.

Aufgrund von familiären Schwierigkeiten, Tod eines oder beider sorgeberechtigter Elternteile, Flucht oder anderen Krisen- und Problemsituationen können Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht mehr übernehmen, sodass zahlreiche Kinder und Jugendliche auf anderweitige Unterstützung angewiesen sind. In vielen Fällen ist die Bestellung einer Vormundschaft oder Pflegschaft durch das Familiengericht notwendig, um das Kindeswohl zu gewährleisten, Gefahren abzuwehren und die Weichen für eine bestmögliche Entwicklung zu stellen. 

Wer sich vorstellen kann, dieses Ehrenamt auszuüben, findet einen kompetenten Ansprechpartner bei der Koordinierungsstelle im Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, welche Interessenten ein unverbindliches Erstgespräch anbietet. 

Das Jugendamt hat die Aufgabe, den am besten geeigneten Vormund zu finden. Die zentrale Aufgabe - Auswahl und Prüfung der Bewerber sowie die Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormünder - liegt bei der Koordinierungsstelle des Referates Amtsvormundschaften.  

Erwachsene Personen, die für betroffenen Kinder und Jugendliche in Heimen, Wohngruppen oder bei Pflegeeltern eine zusätzliche verlässliche Ansprech- und Vertrauensperson werden möchten, melden sich gern unter folgendem Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2061
E-Mail: vormundschaften@landratsamt-pirna.de 

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des achten Sozialgesetzbuches hat Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, das Ehrenamt weiter zu stärken und die Verantwortung zum Führen einer Vormundschaft oder Pflegschaft auf Privatpersonen, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe interessieren und dafür geeignet sind, zu übertragen.

Amtsvormundschaften

Schloßhof 2/4, 01796 Pirna

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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