Afrikanische Schweinepest

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Sehr geehrte Jägerschaft,

hiermit möchten wir Sie über den aktuellen Stand zur ASP-App und der Verwendung der neuen Wild-ID´s informieren.

Offizieller Starttermin der ASP-App hier im Landkreis ist weiterhin der 01.04.2024, woraufhin die Wildmarken bei Schwarzwild vollständig durch die neuen Wild-ID’s abgelöst werden. Ab dem 01.02.2024 ist der Zugang zum Modul ASP-Probendatenerfassung (ASP-App) freigeschaltet. Bei Fragen oder Anmerkungen finden Sie den zuständigen Ansprechpartner auf der Startseite der Wildmonitoring-Webseite (Sächsisches Wildmonitoring).

Wichtig zu beachten ist, dass sich nur Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) in der Wildmonitoringdatenbank registrieren lassen können. Alle Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter), die sich noch nicht für die Nutzung der Datenbank entschieden haben, möchten wir noch einmal freundlichst bitten, sich über die untere Jagdbehörde waffeundjagd@landratsamt-pirna.de für die Benutzung registrieren zu lassen.

Als Behörde sind wir nur in der Lage, die zu den Jagdbezirken zuständigen Obleute zu identifizieren. Demzufolge erfolgt die Erfassung vorhandener Marken und die Ausgabe der neuen Wild IDs nur über die Obleute, welche die Marken dann an die Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) nach entsprechendem Bedarf verteilen. Um diese Verteilung dem Bedarf entsprechend zu realisieren, benötigen wir Ihre Unterstützung.

In Ihrem Wildmonitoring-Benutzerkonto haben Sie dann die Möglichkeit eine unbegrenzte Anzahl sogenannter Online-Helfer anzulegen, wodurch Ihre Begeher die ASP- und Trichinellenproben selbstständig eintragen können.

Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass die Online-Helfer nur ihre eigenen angelegten Proben einsehen können, wodurch der Datenschutz gewährleistet ist.

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt durch das LÜVA auf das Konto der Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter). Grundlage sind die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen.

Da es in der Jägerschaft zu Irritationen über die weitere Nutzung von noch vorhandenen (gelben) Metall-Wildmarken gekommen ist, möchten wir mitteilen, dass diese Marken für die Kennzeichnung von anderem trichinenuntersuchungspflichtigen Wild weiterhin verwendet werden müssen.

Die Kosten der Wild-ID‘s werden derzeit vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt getragen, daher ist die Herausgabe an die Jagdausübungsberechtigten vorerst kostenfrei. Um eine gerechte und praxisbezogene Verteilung der ID’s zu gewährleisten, wird sich die Abgabemenge pro Jagdbezirk an den Streckenmeldungen der Obleute der letzten 3 Jahre orientieren.

Die Ausgabe der neuen Wild-ID’s kann wie gewohnt, nach vorheriger Absprache mit dem LÜVA, Vorort und in den Bürgerbüros des Landkreises erfolgen.

Anbei haben wir Ihnen eine kurze 1 zu 1 Anleitung zur Strecken- und Probenerfassung angehängt, um die Handhabung zu verdeutlichen. Darin sind auch wichtige Informationen vermerkt.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit unter der Telefonnummer 035015152400 oder per Mail an das lueva@landratsamt-pirna.de melden.

 

Ulrike Friebel

Amtstierärztin

Amtsleiterin

 

Aufgrund der aufgetretenen Fälle von Afrikanischer Schweinepest an den Ostgrenzen der EU (Ukraine, Weißrussland) und jetzt auch in Tschechien wird eindringlich auf folgendes hingewiesen:

 

Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen jeglicher Art (auch aus privaten Haushalten) an Tiere ist gesetzlich verboten!

Der Grund: Durch ein Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen können sehr leicht Tierseuchen – besonders Schweinepest – übertragen und verbreitet werden.

Gewerbliche Küchen- und Speiseabfälle (aus Kantinen, Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Küchen…) sind mit Nachweis durch dafür zugelassene Unternehmen zu entsorgen (Rechnung ist als Nachweis ausreichend)! Auf dem freien Markt gibt es eine größere Anzahl von zugelassenen Unternehmen.

Nähere Informationen erhalten Sie über den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal:  Tel.: 0351- 4040450

Bei der Lagerung von Küchen- und Speiseabfällen bis zur Abholung ist zu beachten:

  • Behältnisse sicher abdecken,
  • keine direkte Sonneneinstrahlung,
  • regelmäßiges Entsorgen.

Für die Entsorgung in privaten Haushalten empfehlen wir die Bio- oder Restabfalltonne.

Eine Entsorgung auf dem Komposthaufen wird als problematisch gesehen, da Wildschweine diese Speisereste aufnehmen können.

Selbst bei einem Verdacht auf Schweinepest werden auch gesunde Schweinebestände im Umkreis von 3 km des Verdachtsbestandes getötet!

Verstöße gegen das Verfütterungsverbot werden mit Bußgeld geahndet.

Friebel

Amtstierärztin

Unter diesem Link finden Sie den epidemiologischen Meldebogen.

https://www.fli.de/fileadmin/FLI/IfE/AG_Forensik_Wildschwein/Erhebungsbogen_Wildschwein.pdf

Unter diesem Link gelangen Sie zur Desinfektionsmittelliste.

https://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150

Das Desinfektionsmittel zu Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist behüllt und gehört zur Familie der ASFI-Viren.

 

Veterinärdienst

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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