Verpflichtet sind die Jäger weiterhin zur Entnahme von ASP Monitoring Blutproben bei allen Wildschweinen. ASP empfängliches Fall- und Unfallwild sowie krank erlegtes ASP empfängliches Wild muss weiterhin im LÜVA gemeldet werden. Hier besteht auch die Verpflichtung zur Beprobung und zur Entsorgung über einen Kadaversammelpunkt.
Der Betrieb der Kadaversammelpunkte wird ab Ende September 2024 eingestellt. Der Kadaversammelpunkt auf dem Gebiet der Straßenmeisterei Königstein bleibt für ASP empfängliches Fall- und Unfallwild/ Krank erlegtes Wild bestehen.
Die Aufwandsentschädigungen stellen sich nach der aktuellen Rechtslage wie folgt dar:
Meldung Fallwild/ Unfallwild beim LÜVA => 30,00 €
Unterstützung des LÜVA bei der Probenahme, Bergung/Beseitigung von Fall- und Unfallwild => 30,00 €
Monitoring Blutprobenentnahme gesund erlegtes Schwarzwild => 20,00 €
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen (https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ Rubrik Tierseuchen). Diese sind auf der Internetseite des Landratsamtes verlinkt.
Die für Schweineartige hochansteckende seuchenhaft verlaufende Viruserkrankung ASP (Afrikanische Schweinepest) bedroht unsere heimischen Schwarzwildbestände und die Schweinebestände in der Landwirtschaft weiterhin. Für Menschen und andere Tiere ist sie ungefährlich. Die Übertragung des Virus erfolgt insbesondere über virushaltige Lebensmittel (Fleisch und Wurstwaren aus infizierten Gebieten), kontaminierte Gegenstände und direkt von Tier zu Tier.
Wie können Sie helfen, dass diese Seuche nicht weiterverbreitet wird:
1. Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden!
2. Entsorgen Sie alle Lebensmittel wildtiersicher! (Stein auf die Biotonnen, keine Fleisch- und Wurstwaren auf dem offenen Kompost entsorgen etc.)
3. Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen (z. B. durch Touristen oder ausländische (Saison)-Arbeitskräfte) aus Ländern, in denen Schweinepest auftritt, geht ein erhöhtes Risiko aus. Entsprechende Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden.
4. Melden Sie alle toten Wildschweinkadaver dem örtlichen Jagdpächter, falls bekannt, dem Veterinäramt unter E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de unter Angabe des genauen Fundortes und Ihrer Kontaktdaten für Rückfragen oder der Polizei (110)!
5. Auch Hobbyhalter von Schweinen (auch Minipigs) sollten sich der Problematik bewusst werden und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, denn gerade in kleinen Schweinehaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen nicht selbstverständlich.
gez.
U. Friebel
Amtstierärztin
Aufhebung der Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
(AZ: VD-508.602/24)
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat durch Allgemeinverfügungen vom 10.09.2024 zur ASP die Restriktionszonen hinsichtlich der Sperrzone II ( gefährdetes Gebiet) verkleinert und der Sperrzone I (Pufferzone) entsprechend angepasst. Mit Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2425 der Kommission vom 9. September 2024 wurde Anhang I der Durchführungsverordnung 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geändert und insofern den erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen in Sachsen Rechnung getragen. Aufgrund einer durch die Kommission im Nachgang der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU veranlassten geringfügigen Korrektur der Sperrzone I im Landkreis Meißen stimmt die Gebietskulisse der DVO (EU) 2024/2425 nicht vollständig mit den unten angeführten Allgemeinverfügungen überein.
Mit Wirkung vom 11.09.2024 wird die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben.
gez. U.Friebel
Amtstierärztin
Amtsleiterin
Pirna, 30.09.2024
Sehr geehrte Jägerschaft,
hiermit möchten wir Sie über den aktuellen Stand zur ASP-App und der Verwendung der neuen Wild-ID´s informieren.
Offizieller Starttermin der ASP-App hier im Landkreis ist weiterhin der 01.04.2024, woraufhin die Wildmarken bei Schwarzwild vollständig durch die neuen Wild-ID’s abgelöst werden. Ab dem 01.02.2024 ist der Zugang zum Modul ASP-Probendatenerfassung (ASP-App) freigeschaltet. Bei Fragen oder Anmerkungen finden Sie den zuständigen Ansprechpartner auf der Startseite der Wildmonitoring-Webseite (Sächsisches Wildmonitoring).
Wichtig zu beachten ist, dass sich nur Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) in der Wildmonitoringdatenbank registrieren lassen können. Alle Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter), die sich noch nicht für die Nutzung der Datenbank entschieden haben, möchten wir noch einmal freundlichst bitten, sich über die untere Jagdbehörde waffeundjagd@landratsamt-pirna.de für die Benutzung registrieren zu lassen.
Als Behörde sind wir nur in der Lage, die zu den Jagdbezirken zuständigen Obleute zu identifizieren. Demzufolge erfolgt die Erfassung vorhandener Marken und die Ausgabe der neuen Wild IDs nur über die Obleute, welche die Marken dann an die Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) nach entsprechendem Bedarf verteilen. Um diese Verteilung dem Bedarf entsprechend zu realisieren, benötigen wir Ihre Unterstützung.
In Ihrem Wildmonitoring-Benutzerkonto haben Sie dann die Möglichkeit eine unbegrenzte Anzahl sogenannter Online-Helfer anzulegen, wodurch Ihre Begeher die ASP- und Trichinellenproben selbstständig eintragen können.
Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass die Online-Helfer nur ihre eigenen angelegten Proben einsehen können, wodurch der Datenschutz gewährleistet ist.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt durch das LÜVA auf das Konto der Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter). Grundlage sind die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen.
Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächtern) und deren Begehern, die ihre Marken für Schwarzwild bis zum offiziellen Starttermin der App im LÜVA am 01.04.2024 nicht aufbrauchen können, bieten wir einen Tausch ab der Markennummer 45000 in Wild-ID`s an.
Daher bitten wir alle Obleute der Jagdbezirke mit ihren Jagdpächtern und deren Begehern Kontakt aufzunehmen und die noch vorhandenen Markennummern im gesamten Jagdbezirk zu erfragen. Die Meldung über den Gesamtbestand, der in dem Pachtbezirk/EJB vorhandenen Marken, incl. deren Nummern, soll bis zum 16.02.2024 per Mail an das lueva@landratsamt-pirna.de, alternativ auch per Post, übermittelt werden.
Eine dafür angefertigte Meldetabelle, zum eventuellen Aushängen in Ihrer Einrichtung, befindet sich im Anhang.
Auf Grundlage Ihrer Meldungen bereiten wir den Umtausch der betroffenen Wildmarken in ID`s vor, welche die Obleute im Zeitraum vom 04.03.-15.03.2024 im LÜVA abholen können. Diese verteilen die Wild-ID‘s an ihre Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) und ggf. deren Begeher.
Bitte beachten Sie beim Umtausch der Marken, dass bis 31.03.2024 die alten Marken noch zu verwenden sind.
Da es in der Jägerschaft zu Irritationen über die weitere Nutzung von noch vorhandenen (gelben) Metall-Wildmarken gekommen ist, möchten wir mitteilen, dass diese Marken für die Kennzeichnung von anderem trichinenuntersuchungspflichtigen Wild weiterhin verwendet werden müssen.
Die Kosten der Wild-ID‘s werden derzeit vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt getragen, daher ist die Herausgabe an die Jagdausübungsberechtigten vorerst kostenfrei. Um eine gerechte und praxisbezogene Verteilung der ID’s zu gewährleisten, wird sich die Abgabemenge pro Jagdbezirk an den Streckenmeldungen der Obleute der letzten 3 Jahre orientieren.
Die Ausgabe der neuen Wild-ID’s kann wie gewohnt, nach vorheriger Absprache mit dem LÜVA, Vorort und in den Bürgerbüros des Landkreises erfolgen.
Anbei haben wir Ihnen eine kurze 1 zu 1 Anleitung zur Strecken- und Probenerfassung angehängt, um die Handhabung zu verdeutlichen. Darin sind auch wichtige Informationen vermerkt.
Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit unter der Telefonnummer 035015152400 oder per Mail an das lueva@landratsamt-pirna.de melden.
Ulrike Friebel
Amtstierärztin
Amtsleiterin
Aufgrund der aufgetretenen Fälle von Afrikanischer Schweinepest an den Ostgrenzen der EU (Ukraine, Weißrussland) und jetzt auch in Tschechien wird eindringlich auf folgendes hingewiesen:
Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen jeglicher Art (auch aus privaten Haushalten) an Tiere ist gesetzlich verboten!
Der Grund: Durch ein Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen können sehr leicht Tierseuchen – besonders Schweinepest – übertragen und verbreitet werden.
Gewerbliche Küchen- und Speiseabfälle (aus Kantinen, Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Küchen…) sind mit Nachweis durch dafür zugelassene Unternehmen zu entsorgen (Rechnung ist als Nachweis ausreichend)! Auf dem freien Markt gibt es eine größere Anzahl von zugelassenen Unternehmen.
Nähere Informationen erhalten Sie über den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal: Tel.: 0351- 4040450
Bei der Lagerung von Küchen- und Speiseabfällen bis zur Abholung ist zu beachten:
- Behältnisse sicher abdecken,
- keine direkte Sonneneinstrahlung,
- regelmäßiges Entsorgen.
Für die Entsorgung in privaten Haushalten empfehlen wir die Bio- oder Restabfalltonne.
Eine Entsorgung auf dem Komposthaufen wird als problematisch gesehen, da Wildschweine diese Speisereste aufnehmen können.
Selbst bei einem Verdacht auf Schweinepest werden auch gesunde Schweinebestände im Umkreis von 3 km des Verdachtsbestandes getötet!
Verstöße gegen das Verfütterungsverbot werden mit Bußgeld geahndet.
Friebel
Amtstierärztin
aktuelle Tierseuchensituation
Unter diesem Link finden Sie den epidemiologischen Meldebogen.
https://www.fli.de/fileadmin/FLI/IfE/AG_Forensik_Wildschwein/Erhebungsbogen_Wildschwein.pdf
Unter diesem Link gelangen Sie zur Desinfektionsmittelliste.
https://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150
Das Desinfektionsmittel zu Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist behüllt und gehört zur Familie der ASFI-Viren.