Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Anträge sind rechtzeitig mindestens 4 Wochen vor Beginn einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die aktuellen elektronischen Formulare, die Übersendung per Post ist nicht notwendig.
Für Veranstaltungen, wie z. B. Umzüge oder Stadtfeste werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
- Veranstaltererklärung zum Antrag gem. § 29 StVO
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
- aussagekräftiger Lageplan
Für sogenannte "Lichterfahrten" werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Verkehrskonzept mit Verkehrszeichenplänen
- Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste
- Merkblatt für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung einer "Lichterfahrt" im Freistaat Sachsen (wird an Teilnehmer verteilt, muss nicht eingereicht werden)
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des § 14 des Versammlungsgesetzes. Ebenfalls nicht erlaubnispflichtig sind ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.
Bitte beachten Sie, dass für die Genehmigung von Veranstaltungen Gebühren im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben werden.
Unterlagen für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
- Veranstaltererklärung zum Antrag gem. § 29 StVO
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
- Antrag auf Erteilung einer allgemeine Ausnahmegenehmigung § 70 StVZO [pdf; 8,18 KB]
- Teilnehmerliste [xlsx; 12,70 KB]
- Merkblatt für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung einer "Lichterfahrt" im Freistaat Sachsen [pdf; 0,45 MB]