Schriftformersatz

Informationen zur schriftformersetzenden elektronischen Kommunikation

An verschiedenen Punkten in der nicht digitalen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und den Behörden besteht das gesetzliche Erfordernis, die übermittelte Information mit einer eigenhändigen Unterschrift zu versehen.

Die Herkunft des Dokumentes kann dadurch zweifelsfrei nachvollzogen werden. Zudem werden Unterzeichner und Empfänger durch das Unterschriftserfordernis auf die besondere inhaltliche Bedeutung des Schriftstückes hingewiesen.

In der elektronischen Kommunikation mit der Landkreisverwaltung stehen folgende Möglichkeiten für den Ersatz der eigenhändigen Unterschrift zur Verfügung:

  • Kommunikation per absenderbestätigter De-Mail

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Referat Organisation unseres Hauses unter der E-Mail-Adresse organisation@landratsamt-pirna.de oder der De-Mail-Adresse kontakt@landratsamt-pirna.de-mail.de zur Verfügung.