Die untere Forstbehörde hat die Aufgabe, die Anliegen der Waldnutzer mit den Ansprüchen der Waldbesitzer in Einklang zu bringen. Dazu gehört u.a. ausreichend gut nutzbare Reitwege auszuweisen. Darüber hinaus wacht sie über die Erhaltung der Waldfläche, eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung und den Schutz des Waldes vor biotischen und abiotischen Schäden.
Aufgaben
Aufgaben als Träger öffentlicher Belange
Vollzug des Waldgesetzes (Waldumwandlung, Waldsperrung etc.)
Walderhaltung und Waldmehrung
Forstliche Rahmenplanung
Natur- und Landschaftspflege
Ausbildung des gehobenen und höheren Forstdienstes im Bereich des Waldgesetzes
Bienenschutzverordnung für den Bereich Forst
Einkommenssteuergesetz - Forstbetriebsgutachten
Flächenerwerbsverordnung für den Bereich Forst
Bioabfallverordnung für den Bereich Forst
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung für den Bereich Forst