Forsthoheit

Waldrand
Waldrand

Die untere Forstbehörde hat die Aufgabe, die Anliegen der Waldnutzer mit den Ansprüchen der Waldbesitzer in Einklang zu bringen. Dazu gehört u.a. ausreichend gut nutzbare Reitwege auszuweisen. Darüber hinaus wacht sie über die Erhaltung der Waldfläche, eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung und den Schutz des Waldes vor biotischen und abiotischen Schäden.

Aufgaben

  • Aufgaben als Träger öffentlicher Belange
  • Vollzug des Waldgesetzes (Waldumwandlung, Waldsperrung etc.)
  • Walderhaltung und Waldmehrung
  • Forstliche Rahmenplanung
  • Natur- und Landschaftspflege
  • Ausbildung des gehobenen und höheren Forstdienstes im Bereich des Waldgesetzes
  • Bienenschutzverordnung für den Bereich Forst
  • Einkommenssteuergesetz - Forstbetriebsgutachten
  • Flächenerwerbsverordnung für den Bereich Forst
  • Bioabfallverordnung für den Bereich Forst
  • Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung für den Bereich Forst
  • Forstvermehrungsgut
  • Pflanzenschutz im Bereich Forst
  • Überwachen des Forstrechtes
  • Ausweisen von Reitwegen

Referatsleiter Forsthoheit

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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