Das Jugendamt erstellt für Sie kostenlos Urkunden mit erhöhter Beweiskraft über die
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmung der Mutter/des Kindes/des Vormunds/des Ehegatten zur Anerkennung der Vaterschaft
- Anerkennung des Unterhaltsanspruchs von Kindern, sofern diese Kinder jünger als 21 Jahre alt sind
- Erklärungen über das Sorgerecht
ACHTUNG! Eine Beurkundung ist nur nach vorheriger persönlicher oder telefonischer Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie diesbezüglich von Anfragen per E-Mail abzusehen. Wenn Sie niemanden erreichen sollten, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse unter Angabe Ihrer Telefonnummer.
Das persönliche Erscheinen der Anerkennenden zum Beurkundungstermin ist erforderlich.
Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes: (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Nachname der Mutter)
Bearbeiter |
Telefon |
D, E, F, G, L, Q, V, Z |
03501 515 2130 |
A, B, C, H, I, O, P, U |
03501 515 2127 |
J, M, N, R, T, W, X, Y |
03501 515 2128 |
K, S |
03501 515 2131 |
E-Mail: Beistandschaft-PIR@landratsamt-pirna.de
Standort Freital:
Wohnort des Kindes: Altenberg, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf, Klingenberg, Kreischa, Rabenau, Tharandt, Wilsdruff
Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes: (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Nachname der Mutter)
Bearbeiter |
Telefon |
A bis Z |
03501 515 2143 |
E-Mail: Beistandschaft-FTL@landratsamt-pirna.de