Aufgaben des Amtes für Ländliche Entwicklung
Die Aufgaben des Amtes für Ländliche Entwicklung sind vielfältig und umfangreich und reichen von der Förderung des Ländlichen Raumes auf Grundlage staatlicher Förderrichtlinien bis hin zur Neuordnung des Ländlichen Grundbesitzes mittels Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG).