Untere Landwirtschaftsbehörde

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Feld im Frühjahr

Durch das Sachgebiet erfolgt die Bearbeitung von Landpacht- und Grundstücksverkehrsangelegenheiten, d.h. die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) und die Erfassung von Landpachtverträgen. 

Darüber hinaus werden Erstaufforstungsanträge einschließlich der Anträge auf Anlage einer Weihnachtsbaum- bzw. Schmuckreisigkultur nach § 10 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) bearbeitet (siehe Formulare).

Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

Untere Landwirtschaftsbehörde

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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