Durch das Sachgebiet erfolgt die Bearbeitung von Landpacht- und Grundstücksverkehrsangelegenheiten, d.h. die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) und die Erfassung von Landpachtverträgen.
Darüber hinaus werden Erstaufforstungsanträge einschließlich der Anträge auf Anlage einer Weihnachtsbaum- bzw. Schmuckreisigkultur nach § 10 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) bearbeitet (siehe Formulare).