Untere Landwirtschaftsbehörde
Durch das Sachgebiet erfolgt die Bearbeitung von Landpacht- und Grundstücksverkehrsangelegenheiten, d.h. die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) und die Erfassung von Landpachtverträgen.
Darüber hinaus werden Erstaufforstungsanträge einschließlich der Anträge auf Anlage einer Weihnachtsbaum- bzw. Schmuckreisigkultur nach § 10 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) bearbeitet (siehe Formulare).
Formulare
Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG)
- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
- Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)