Asylrecht

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Informationen zum Asylverfahren und Asylrecht

Wenn Sie als Asylbewerber oder abgelehnter Asylbewerber in Deutschland arbeiten möchten, muss vorher ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

Den Antrag zur Beschäftigungserlaubnis finden Sie hier: Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis 

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis finden Sie hier: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (arbeitsagentur.de)

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Informationspflichten nach DSGVO - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Asylrecht

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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