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Informationen zum Asylverfahren und Asylrecht
Wenn Sie als Asylbewerber oder abgelehnter Asylbewerber in Deutschland arbeiten möchten, muss vorher ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Den Antrag zur Beschäftigungserlaubnis finden Sie hier: Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis finden Sie hier: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (arbeitsagentur.de)
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Informationspflichten nach DSGVO - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge