A-Z
Antragsformulare für Leistungen des Gutachterausschusses
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- oder Teileigentum Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses
Schriftliche Leistungen des Gutachterausschusses sind im Regelfall gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung.