Weiße Flecken

Vom 22.10.2015 bis zum 25.04.2021 konnten über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die sogenannten "Weiße Flecken" gefördert mit schnelleren Internetanschlüssen ausgebaut werden. Das sind Adresspunkte, an welchen kein Telekommunikationsunternehmen eine Internetverbindung von  mind. 30 Mbit/s bereitstellt. 

Mit dem 20.05.2016 wurde die aktualisierte Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. Diese ist jetzt die Kofinanzierungsrichtlinie des Landes und stockt die Förderquote auf 90 % der förderfähigen Kosten der Vorhabensumme auf (bei finanzschwachen Kommunen auf 100 %). 

Diese Kommunen führen eigene Förderprojekte zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" durch: Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dohna, Dorfhain, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Freital, Heidenau, Klingenberg, Lohmen, Neustadt in Sachsen, Pirna, Kurort Rathen, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Tharandt und Wilsdruff.

Folgende Kommunen bevollmächtigten den Landkreis im sogenannten Kreisprojekt zur Umsetzung des Breitbandausbaus "Weiße Flecken" auf ihrem Gemeindegebiet: Bad Schandau (Grundschule), Bahretal, Dippoldiswalde (verbliebene weiße Flecken), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf / Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Müglitztal, Pirna (Gewerbe- und Industriegebiete), Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen und Wilsdruff (verbliebene weiße Flecken).

Breitbandkarte

Hier finden Sie eine Übersichtskarte zu den Weißen-Flecken-Projekten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Unter dem Fachthema "Projekte Breitbandausbau" erhalten Sie weitere Informationen durch Klicken auf die einzelnen Kommunen in der Darstellung im Geoportal.

Für die 19 teilnehmenden Kommunen des Kreisprojektes "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" können Sie die Adresspunkte einsehen, die als Weiße Flecken (< 30 Mbit/s Internetversorgung) ausgebaut werden. Sobald Sie die Karte vergrößern, werden Ihnen die einzelnen Adresspunkte der abgeschlossenen Entwurfsplanung des Förderprojekts angezeigt. Mit Klick auf die Punkte erhalten Sie die Informationen zum jeweiligen Adresspunkt. Entlang der Trasse wird sogenannter Vortrieb auf Basis von Reservekapaziäten errichtet. Dieser ist in der Karte nicht abgebildet, da es aufgrund von Trassenänderungen noch zu Anpassungen von Vortriebsadressen (Hinzunahme/Wegfall) kommen kann.

Aktuelles zum Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" 2024

Kreisprojekt mit Nachtragsangebot

Januar 2024

Am 25.01.2024 unterzeichnete Landrat Michael Geisler die Ergänzungsvereinbarung zum Nachtragsangebot im Rahmen des Kreisprojekts "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" mit der SachsenEnergie AG.

Durch das Nachtragsangebot mit einem Umfang von 43,3 Millionen Euro erhöht sich auch die Bundesförderung mit einer Förderquote von 60 Prozent auf nunmehr 87,4 Millionen Euro. Die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen mit einer Förderquote von 30 Prozent erhöht sich ebenfalls und beträgt nunmehr 43,7 Millionen Euro. In der Vorhabensumme von jetzt rund 145,6 Millionen Euro ist ein zehnprozentiger Eigenanteil des Landkreises enthalten.

Ursprung des Nachtragsangebotes war das Markterkundungsverfahren im Rahmen der Hellgraue-Flecken-Förderung. Darin sind weitere unterversorgte Adresspunkte (< 30 Mbit/s Internetversorgung) aufgefallen, welche bisher nicht im Kreisprojekt aufgenommen waren. Das bedeutet für das Kreisprojekt, dass 1.815 zusätzliche Weiße Flecken hinzugenommen werden konnten, 1.036 Vortriebsadressen aus dem bereits beschiedenen Angebot jetzt vollförderfähig sind und 407 zusätzliche Vortriebsadressen ausgebaut werden können.

Aufgrund der Hinzunahme zusätzlicher Adresspunkte in den Bauablauf der bereits beschiedenen Projektadressen verlängert sich der geförderte Breitbandausbau des Kreisprojekts um zwei Jahre. Die Inbetriebnahme des Gesamtnetzes ist für Ende 2028 vorgesehen.

Nachdem die Eigentümerakquise in Wilsdruff im Jahr 2023 begonnen hat und die ersten Baumaßnahmen gestartet sind, wird im ersten Quartal 2024 die Planung in den Kommunen Kreischa, Rabenau, Bad Schandau, Königstein, Hohnstein und Müglitztal fortgeführt.

Archiv "Weiße Flecken"

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde im Jahr 2018 zum koordinierten Breitbandausbau im Landkreis beauftragt. Damit der Projektverlauf über die Jahre für Interessierte nachvollziehbar ist, werden die bisherigen Meilensteine archiviert und für Leser im Folgenden zugänglich gemacht.

Projektgebiet zum Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"

Gebietskulisse West

 

Los West

Los 1: westliche Kommunen (Wilsdruff, Hermsdorf/Erz., Hartmannsdorf-Reichenau, Dippoldiswalde, Glashütte, Rabenau, Kreischa)
Los 2: GWG West Teil A (Gewerbegebiete Dippoldiswalde, Wilsdruff)
Los 3: GWG West Teil B (Gewerbegebiet Wilsdruff - Kesselsdorf)
Gebietskulisse Ost

Los Ost

Los 4: östliche Kommunen (Müglitztal, Liebstadt, Bahretal, Dohma, Struppen, Königstein/Sächs. Schweiz, Gohrisch, Rosenthal-Bielatal, Rathmannsdorf, Bad Schandau, Hohnstein)
Los 5: GWG Ost Teil A (Gewerbegebiet Pirna - Elbe)
Los 6: GWG Ost Teil B (Gewerbegebiet Pirna - Sonnenstein)
Los 7: GWG Ost Teil C (Gewerbegebiete Dohma, Königstein/Sächs. Schweiz)
 
 
 

Zahlen, Daten & Fakten

  • Ausbauendes Telekommunikationsunternehmen: SachsenEnergie AG
  • Wirtschaftlichkeitslücke: 145.614.201,83 €
  • Weiße Flecken: 6.732 Adresspunkte
  • Vortrieb: 5.394 Adresspunkte
  • Tiefbau: 956 km
  • Leerrohre: 2.642 km
  • Glasfaser: 4.142 km

Fragen und Antworten

Sollten Sie Fragen in Bezug auf das Kreisprojekt und den damit verbundenen geförderten Ausbau der "Weißen Flecken" haben, finden Sie in unserem FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Zum 28.11.2019 wurde die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ novelliert. Mit der Aktualisierung ist eine Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau der sogenannten weißen Flecken bis zum Erscheinen einer neuen Richtlinie ermöglicht.

Die aktuelle Version der Bundesförderrichtlinie sowie die Sonderaufrufe für Schulen und Krankehäuser sowie Gewerbe- und Industriegebiete einschließlich einer Übersicht zu den Sonderaufrufen können Sie anbei herunterladen.

Am 20.09.2018 ist die novellierte Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) für den Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Da die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ aktualisiert wurde und die Antragstellung beim Bund seit dem 1. August 2018 auf Grundlage der novellierten Förderrichtlinie erfolgt, ist eine Überarbeitung der sächsischen Richtlinie notwendig geworden. Die aktualisierte Förderrichtlinie DiOS verbindet jetzt die neuen Bundesregelungen mit den Fördermöglichkeiten durch den Freistaat Sachsen. Als Anreiz für den Zusammenschluss von mehreren Kommunen bei der Durchführung eines gemeinsamen Projekts zum Breitbandausbau, wurde die Förderung von Beratungsleistungen neu ausgerichtet.

Auch der Freistaat Sachsen hat die Laufzeit seiner Förderrichtlinie zum Breitbandausbau verlängert. Die Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ (RL DiOS) ist am 27.12.2019 in Kraft getreten und gilt bis die Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur außer Kraft tritt.

Zum 20.09.2018 erfolgte die Novellierung der Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen – EFRE“ (DiOS-EFRE). Im Ergebnis halbiert sich die notwendige Grundgesamtheit kleinerer und mittlerer Unternehmen innerhalb eines Fördergebietes. Gleichzeitig wird als Förderziel mindestens 1 Gigabit/s symmetrischer Up- und Download vorgegeben, um den Anforderungen der Unternehmen gerecht zu werden. Hierfür wird eine bis zu 100%ige Förderung gewährt.

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01796 Pirna

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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