Weiße Flecken

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Vom 22.10.2015 bis zum 25.04.2021 konnten über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die sogenannten "Weiße Flecken" gefördert mit schnelleren Internetanschlüssen ausgebaut werden. Das sind Adresspunkte, an welchen kein Telekommunikationsunternehmen eine Internetverbindung von  mind. 30 Mbit/s bereitstellt. 

Mit dem 20.05.2016 wurde die aktualisierte Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. Diese ist jetzt die Kofinanzierungsrichtlinie des Landes und stockt die Förderquote auf 90 % der förderfähigen Kosten der Vorhabensumme auf (bei finanzschwachen Kommunen auf 100 %). 

Diese Kommunen führen eigene Förderprojekte zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" durch: Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dohna, Dorfhain, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Freital, Heidenau, Klingenberg, Lohmen, Neustadt in Sachsen, Pirna, Kurort Rathen, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Tharandt und Wilsdruff.

Folgende Kommunen bevollmächtigten den Landkreis im sogenannten Kreisprojekt zur Umsetzung des Breitbandausbaus "Weiße Flecken" auf ihrem Gemeindegebiet: Bad Schandau (Grundschule), Bahretal, Dippoldiswalde (verbliebene weiße Flecken), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf / Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Müglitztal, Pirna (Gewerbe- und Industriegebiete), Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen und Wilsdruff (verbliebene weiße Flecken).

Breitbandkarte

Für die 19 teilnehmenden Kommunen des Kreisprojektes "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" können Sie die Adresspunkte einsehen, die als Weiße Flecken (< 30 Mbit/s Internetversorgung) ausgebaut werden. Unter Themen "Planen, Bauen und Wohnen" und dann "Breitband" können die einzelnen Adresspunkte der abgeschlossenen Planung des Förderprojekts angezeigt. Mit Klick auf die Punkte erhalten Sie die Informationen zum jeweiligen Adresspunkt. Entlang der Trasse wird sogenannter Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten errichtet. Dieser ist in der Karte nicht abgebildet, da es aufgrund von Trassenänderungen noch zu Anpassungen von Vortriebsadressen (Hinzunahme/Wegfall) kommen kann.

Stand: 02.10.2025

Aktuelles zum Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" 2026

Teilnehmende Kommunen Kreisprojekt

Januar 2026

In 2025 fanden in Summe 17 Bürgerinformationsveranstaltungen im Los Ost und zahlreiche Bürgersprechstunden im gesamten Projektgebiet statt. Für dieses Jahr sind im Januar und März jeweils zwei Bürgerinformationsveranstaltungen in Bahretal sowie Rathmannsdorf geplant. Zudem nimmt die SachsenEnergie an Sitzungen von bspw. Ortschaftsräten teil. Informationen zu bevorstehenden Terminen sind auf der Projektwebsite der SachsenEnergie AG und auf der Startseite der Breitband-Website des Landkreises veröffentlicht.

Die Ausbaumaßnahmen sind vergangenes Jahr verteilt in weiteren Kommunen gestartet, zu Teilen auch als Mitverlegung mit Straßenbaulastträgern oder anderen Medienträgern. So wurde im Los West in den Kommunen Kreischa, Rabenau, Glashütte, Hermsdorf/Erzgebirge und Wilsdruff (weiter-)gebaut. In Kreischa sind bereits 95% der Hausanschlüsse errichtet. In Wilsdruff wurde bei den ersten Adressen die Glasfaser eingeblasen, sodass nun die erste Inbetriebnahme im Ortsteil Kesselsdorf stattfinden kann. In Hartmannsdorf-Reichenau wird der Ausbau dieses Jahr starten. Ebenso wird in Dippoldiswalde der Tiefbau beginnen.

Im Los Ost erfolgten Breitbandbaumaßnahmen in den Kommunen Königstein, Struppen, Liebstadt, Bahretal und Müglitztal. Im Oktober 2025 begann zudem der Ausbau in Rosenthal-Bielatal. Hierbei wurden kleinere Bauabschnitte fertiggestellt.

Das Ausbaujahr 2025 war auch durch zahlreiche Herausforderungen und Veränderungen gekennzeichnet, die Auswirkungen auf den zeitlichen Fortgang des Ausbaus hatten. Baulich seien hier als große Einflüsse der Baustart der S 168 in Struppen oder die Sperrung der Bad Schandauer Elbbrücke genannt. Weiterhin wurde mit dem Layjet-Verfahren eine neue Ausbaumethode eingesetzt, die vor allen Dingen zeitliche Vorteile schafft.

Eine wichtige Entscheidung, die zwischen der SachsenEnergie AG und dem Landkreis getroffen wurde, ist, dass keine weiteren neuen Adressen in das Kreisprojekt aufgenommen werden. Alle neuen förderfähigen Adressen werden in das Dunkelgraue-Flecken-Projekt des Landkreises aufgenommen und darüber ausgebaut.

Archiv "Weiße Flecken"

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde im Jahr 2018 zum koordinierten Breitbandausbau im Landkreis beauftragt. Damit der Projektverlauf über die Jahre für Interessierte nachvollziehbar ist, werden die bisherigen Meilensteine archiviert und für Leser im Folgenden zugänglich gemacht.

Projektgebiet zum Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"

Gebietskulisse West

 

Los West

Los 1: westliche Kommunen (Wilsdruff, Hermsdorf/Erz., Hartmannsdorf-Reichenau, Dippoldiswalde, Glashütte, Rabenau, Kreischa)
Los 2: GWG West Teil A (Gewerbegebiete Dippoldiswalde, Wilsdruff)
Los 3: GWG West Teil B (Gewerbegebiet Wilsdruff - Kesselsdorf)
Gebietskulisse Ost

Los Ost

Los 4: östliche Kommunen (Müglitztal, Liebstadt, Bahretal, Dohma, Struppen, Königstein/Sächs. Schweiz, Gohrisch, Rosenthal-Bielatal, Rathmannsdorf, Bad Schandau, Hohnstein)
Los 5: GWG Ost Teil A (Gewerbegebiet Pirna - Elbe)
Los 6: GWG Ost Teil B (Gewerbegebiet Pirna - Sonnenstein)
Los 7: GWG Ost Teil C (Gewerbegebiete Dohma, Königstein/Sächs. Schweiz)
 
 
 

Zahlen, Daten & Fakten

  • Ausbauendes Telekommunikationsunternehmen: SachsenEnergie AG
  • Wirtschaftlichkeitslücke: 145.614.201,83 €
  • Weiße Flecken: 6.732 Adresspunkte
  • Vortrieb: 5.394 Adresspunkte
  • Tiefbau: 956 km
  • Leerrohre: 2.642 km
  • Glasfaser: 4.142 km

Fragen und Antworten

Sollten Sie Fragen in Bezug auf das Kreisprojekt und den damit verbundenen geförderten Ausbau der "Weißen Flecken" haben, finden Sie in unserem FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Zum 28.11.2019 wurde die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ novelliert. Mit der Aktualisierung ist eine Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau der sogenannten weißen Flecken bis zum Erscheinen einer neuen Richtlinie ermöglicht.

Die aktuelle Version der Bundesförderrichtlinie sowie die Sonderaufrufe für Schulen und Krankehäuser sowie Gewerbe- und Industriegebiete einschließlich einer Übersicht zu den Sonderaufrufen können Sie anbei herunterladen.

Am 20.09.2018 ist die novellierte Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) für den Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Da die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ aktualisiert wurde und die Antragstellung beim Bund seit dem 1. August 2018 auf Grundlage der novellierten Förderrichtlinie erfolgt, ist eine Überarbeitung der sächsischen Richtlinie notwendig geworden. Die aktualisierte Förderrichtlinie DiOS verbindet jetzt die neuen Bundesregelungen mit den Fördermöglichkeiten durch den Freistaat Sachsen. Als Anreiz für den Zusammenschluss von mehreren Kommunen bei der Durchführung eines gemeinsamen Projekts zum Breitbandausbau, wurde die Förderung von Beratungsleistungen neu ausgerichtet.

Auch der Freistaat Sachsen hat die Laufzeit seiner Förderrichtlinie zum Breitbandausbau verlängert. Die Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ (RL DiOS) ist am 27.12.2019 in Kraft getreten und gilt bis die Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur außer Kraft tritt.

Zum 20.09.2018 erfolgte die Novellierung der Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen – EFRE“ (DiOS-EFRE). Im Ergebnis halbiert sich die notwendige Grundgesamtheit kleinerer und mittlerer Unternehmen innerhalb eines Fördergebietes. Gleichzeitig wird als Förderziel mindestens 1 Gigabit/s symmetrischer Up- und Download vorgegeben, um den Anforderungen der Unternehmen gerecht zu werden. Hierfür wird eine bis zu 100%ige Förderung gewährt.

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Schloßhof 2/4
01796 Pirna

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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Informationspflichten nach DSGVO: https://www.landratsamt-pirna.de/download/25-09-25-Infopflichten-Art-13-14-SBB.pdf