Vom 22.10.2015 bis zum 25.04.2021 konnten über die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die sogenannten "Weiße Flecken" gefördert mit schnelleren Internetanschlüssen ausgebaut werden. Das sind Adresspunkte, an welchen kein Telekommunikationsunternehmen eine Internetverbindung von mind. 30 Mbit/s bereitstellt.
Mit dem 20.05.2016 wurde die aktualisierte Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. Diese ist jetzt die Kofinanzierungsrichtlinie des Landes und stockt die Förderquote auf 90 % der förderfähigen Kosten der Vorhabensumme auf (bei finanzschwachen Kommunen auf 100 %).
Diese Kommunen führen eigene Förderprojekte zum Breitbandausbau "Weiße Flecken" durch: Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dohna, Dorfhain, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Freital, Heidenau, Klingenberg, Lohmen, Neustadt in Sachsen, Pirna, Kurort Rathen, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Tharandt und Wilsdruff.
Folgende Kommunen bevollmächtigten den Landkreis im sogenannten Kreisprojekt zur Umsetzung des Breitbandausbaus "Weiße Flecken" auf ihrem Gemeindegebiet: Bad Schandau (Grundschule), Bahretal, Dippoldiswalde (verbliebene weiße Flecken), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf / Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Müglitztal, Pirna (Gewerbe- und Industriegebiete), Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen und Wilsdruff (verbliebene weiße Flecken).
Aktuelles zum Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge" 2023
Februar 2023
Am 24. Februar 2023 erhielt die SachsenEnergie AG den Zuschlag für das Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge". Damit ist das europaweite Vergabeverfahren abgeschlossen und der geplante Ausbau kann beginnen. Die offizielle Unterzeichnung der gemeinsamen Zuwendungsverträge ist im März 2023 geplant.
Mit dem Bescheid des Bundes vom 31. Januar 2023 werden dem Landkreis Fördermittel in Höhe von rund 61,4 Millionen Euro und mit dem Bescheid des Landes vom 15. Februar 2023 Fördermittel in Höhe von rund 30,7 Millionen Euro bewilligt. Die gesamte Vorhabensumme beträgt rund 102 Millionen Euro, darin enthalten ist ein zehnprozentiger Eigenanteil.
März 2023
Am 21. März 2023 unterzeichneten Landrat Michael Geisler für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Jens Schaller für die SachsenEnergie AG in einem feierlichen Festakt die Zuwendungsverträge für das Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“.
Aktuell befindet sich die SachsenEnergie in der Feinplanung zum Netzausbau und wird anschließend die Genehmigungsphase starten. In einem weiteren Schritt werden die Eigentümer der förderfähigen Adresspunkte angeschrieben, um einen Gestattungsvertrag für einen Glasfaseranschluss abzuschließen. Hierzu sind in den einzelnen Kommunen Informationsveranstaltungen vorgesehen. Eine genaue Terminplanung folgt.
Archiv "Weiße Flecken"
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde im Jahr 2018 zum koordinierten Breitbandausbau im Landkreis beauftragt. Damit der Projektverlauf über die Jahre für Interessierte nachvollziehbar ist, werden die bisherigen Meilensteine archiviert und für Leser im Folgenden zugänglich gemacht.
Projektgebiet zum Kreisprojekt "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"
Los West
Zahlen, Daten & Fakten
- Ausbauendes Telekommunikationsunternehmen: SachsenEnergie AG
- Wirtschaftlichkeitslücke: 41.665.814,80 €
- Weiße Flecken: 1.769 Adresspunkte
- Vortrieb: 4.433 Adresspunkte
- Kosten/Adresse mit Vortrieb: 6.713 €
- Tiefbau: 400 km
- Leerrohre: 966 km
- Glasfaser: 1.379 km
Los Ost
Zahlen, Daten & Fakten
- Ausbauendes Telekommunikationsunternehmen: SachsenEnergie AG
- Wirtschaftlichkeitslücke: 60.632.334,87 €
- Weiße Flecken: 2.111 Adresspunkte
- Vortrieb: 2.705 Adresspunkte
- Kosten/Adresse mit Vortrieb: 12.590 €
- Tiefbau: 363 km
- Leerrohre: 1.034 km
- Glasfaser: 1.474 km
Zum 28.11.2019 wurde die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ novelliert. Mit der Aktualisierung ist eine Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau der sogenannten weißen Flecken bis zum Erscheinen einer neuen Richtlinie ermöglicht.
Die aktuelle Version der Bundesförderrichtlinie sowie die Sonderaufrufe für Schulen und Krankehäuser sowie Gewerbe- und Industriegebiete einschließlich einer Übersicht zu den Sonderaufrufen können Sie anbei herunterladen.
Am 20.09.2018 ist die novellierte Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) für den Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Da die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ aktualisiert wurde und die Antragstellung beim Bund seit dem 1. August 2018 auf Grundlage der novellierten Förderrichtlinie erfolgt, ist eine Überarbeitung der sächsischen Richtlinie notwendig geworden. Die aktualisierte Förderrichtlinie DiOS verbindet jetzt die neuen Bundesregelungen mit den Fördermöglichkeiten durch den Freistaat Sachsen. Als Anreiz für den Zusammenschluss von mehreren Kommunen bei der Durchführung eines gemeinsamen Projekts zum Breitbandausbau, wurde die Förderung von Beratungsleistungen neu ausgerichtet.
Auch der Freistaat Sachsen hat die Laufzeit seiner Förderrichtlinie zum Breitbandausbau verlängert. Die Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ (RL DiOS) ist am 27.12.2019 in Kraft getreten und gilt bis die Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur außer Kraft tritt.
Zum 20.09.2018 erfolgte die Novellierung der Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen – EFRE“ (DiOS-EFRE). Im Ergebnis halbiert sich die notwendige Grundgesamtheit kleinerer und mittlerer Unternehmen innerhalb eines Fördergebietes. Gleichzeitig wird als Förderziel mindestens 1 Gigabit/s symmetrischer Up- und Download vorgegeben, um den Anforderungen der Unternehmen gerecht zu werden. Hierfür wird eine bis zu 100%ige Förderung gewährt.