Bei der am 9. Juni 2024 stattgefundenen Europawahl wurden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
folgende Ergebnisse erzielt:
Wahlberechtigte: | 201.625 |
Wähler: | 141.623 |
Ungültige Stimmen: | 1.873 |
Gültige Stimmen: | 139.750 |
Wahlbeteiligung: | 70,2 % |
Die 139.750 gültigen Stimmen wurden wie folgt vergeben:
Alternative für Deutschland (AfD) | 55.230 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 31.196 |
DIE LINKE (DIE LINKE) | 4.225 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | 4.623 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 6.447 |
Freie Demokratische Partei (FDP) | 2.816 |
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) | 4.497 |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) |
2.133 |
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) | 1.691 |
Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) | 1.441 |
Die Heimat (HEIMAT) | 502 |
Ökologisch-Demokratische Partei – Die Naturschutzpartei (ÖDP) | 367 |
Volt Deutschland (Volt) | 1.443 |
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) | 613 |
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung | 94 |
MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25) | 130 |
Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ hier!) | 649 |
Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) | 328 |
Partei der Humanisten (PdH) | 232 |
Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT) | 236 |
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) | 53 |
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) | 35 |
Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG) | 49 |
Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP) | 25 |
Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG) | 148 |
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) | 383 |
BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) | 974 |
Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) | 17.959 |
Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA) | 47 |
Klimaliste Deutschland (KLIMALISTE) | 52 |
Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation (LETZTE GENERATION) | 243 |
Partei der Vernunft (PDV) | 145 |
Partei des Fortschritts (PdF) | 593 |
V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3) | 151 |
Obst
Kreiswahlleiter
vom 8. November 2023
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.
Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl (13. Juni 2004, 7. Juni 2009, 25. Mai 2014 oder 26. Mai 2019) in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich 19. Mai 2024 gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Europawahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie Merkblätter zur Information nach dem Muster der Anlage 2A der Europawahlordnung können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Nutzen Sie auch die Informationen und die Downloads von Antragsformularen auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024 .
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.
Pirna, 8. November 2023
Obst
Kreiswahlleiter
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge