Europawahl 2024

Bei der am 9. Juni 2024 stattgefundenen Europawahl wurden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
folgende Ergebnisse erzielt:

Wahlberechtigte: 201.625
Wähler: 141.623
Ungültige Stimmen: 1.873
Gültige Stimmen: 139.750
Wahlbeteiligung: 70,2 %

 

Die 139.750 gültigen Stimmen wurden wie folgt vergeben:

Alternative für Deutschland (AfD) 55.230
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 31.196
DIE LINKE (DIE LINKE) 4.225
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 4.623
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 6.447
Freie Demokratische Partei (FDP) 2.816
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 4.497
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
2.133
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 1.691
Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) 1.441
Die Heimat (HEIMAT) 502
Ökologisch-Demokratische Partei – Die Naturschutzpartei (ÖDP) 367
Volt Deutschland (Volt) 1.443
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 613
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung 94
MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25) 130
Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ hier!) 649
Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 328
Partei der Humanisten (PdH) 232
Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT) 236
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 53
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 35
Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG) 49
Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP) 25
Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG) 148
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 383
BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) 974
Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) 17.959
Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA) 47
Klimaliste Deutschland (KLIMALISTE) 52
Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation (LETZTE GENERATION) 243
Partei der Vernunft (PDV) 145
Partei des Fortschritts (PdF) 593
V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3) 151

 

Obst

Kreiswahlleiter

vom 8. November 2023 

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
  4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
  5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.

Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl (13. Juni 2004, 7. Juni 2009, 25. Mai 2014 oder 26. Mai 2019) in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich 19. Mai 2024 gegenüber der zuständigen     Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Sind Sie bei früheren Europawahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie Merkblätter zur Information nach dem Muster der Anlage 2A der Europawahlordnung können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Nutzen Sie auch die Informationen und die Downloads von Antragsformularen auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024 .

Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g.  Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

Pirna, 8. November 2023

Obst

Kreiswahlleiter

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge