Erarbeitung immissionsschutzrechtlicher Stellungnahmen im Rahmen anderer Verfahren
Bei Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften (u.a. nach Bau-, Bauplanungs-, Straßen-, Wasser- oder Abfallrecht) wird die untere Immissionsschutzbehörde beteiligt und prüft das Vorhaben auf Einhaltung der Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). In diesem Zusammenhang werden der zuständigen Genehmigungsbehörde Vorschläge zu Nebenbestimmungen für die entsprechenden Genehmigungsbescheide zugearbeitet, um z.B. den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen.
So ist es zum Beispiel beim Neubau einer Tischlerei wichtig, dass die Holzstaubemissionen begrenzt und insbesondere Festlegungen zum Lärmschutz (z.B. des maximal zulässigen Immissionswertes am benachbarten Wohnhaus) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen getroffen werden.
Bei der Planung eines neuen Wohngebietes ist nach § 50 BImSchG zu beurteilen, ob die Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse sichergestellt oder die Flächen bereits, z.B. durch in der Nachbarschaft vorhandene Betriebe oder Straßen, erheblich belastet sind.
Gemeinde
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Telefon-Nr. |
Altenberg, Glashütte
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03501 515-3421 |
Dippoldiswalde, Dohna, Hermsdorf/E., Hartmannsdorf-Reichenau, Kreischa, Müglitztal |
03501 515-3481 |
Bannewitz, Dorfhain, Freital, Klingenberg, Rabenau, Tharandt, Wilsdruff |
03501 515-3475 |
Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal, Liebstadt |
03501 515-3426 |
Dohma, Heidenau, Pirna |
03501 515-3474 |
Bad Schandau, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hohenstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Porschendorf, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen |
03501 515-3427 |