Verfahrensbeteiligung

Erarbeitung immissionsschutzrechtlicher Stellungnahmen im Rahmen anderer Verfahren

Bei Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften (u.a. nach Bau-, Bauplanungs-, Straßen-, Wasser- oder Abfallrecht) wird die untere Immissionsschutzbehörde beteiligt und prüft das Vorhaben auf Einhaltung der Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). In diesem Zusammenhang werden der zuständigen Genehmigungsbehörde Vorschläge zu Nebenbestimmungen für die entsprechenden Genehmigungsbescheide zugearbeitet, um z.B. den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen.

So ist es zum Beispiel beim Neubau einer Tischlerei wichtig, dass die Holzstaubemissionen begrenzt und insbesondere Festlegungen zum Lärmschutz (z.B. des maximal zulässigen Immissionswertes am benachbarten Wohnhaus) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen getroffen werden.

Bei der Planung eines neuen Wohngebietes ist nach § 50 BImSchG zu beurteilen, ob die Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse sichergestellt oder die Flächen bereits, z.B. durch in der Nachbarschaft vorhandene Betriebe oder Straßen, erheblich belastet sind.

Gemeinde

Telefon-Nr.

Altenberg, Glashütte

03501 515-3421

Dippoldiswalde, Dohna, Hermsdorf/E., Hartmannsdorf-Reichenau, Kreischa, Müglitztal

03501 515-3481

Bannewitz, Dorfhain, Freital, Klingenberg, Rabenau, Tharandt, Wilsdruff

03501 515-3475

Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal, Liebstadt

03501 515-3426

Dohma, Heidenau, Pirna

03501 515-3474

Bad Schandau, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hohenstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Porschendorf, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen

03501 515-3427

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

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