Weitere Leistungen nach SGB XII
Zu diesen Leistungen zählen:
- Hilfen zur Gesundheit (vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Hilfe bei Sterilisation),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
- Hilfe in anderen Lebenslagen (Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Bestattungskosten)
Anspruch auf diese Leistungen haben alle Personen unabhängig davon, ob sie erwerbsfähig sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenn Hilfebedürftigkeit gegeben ist und sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören.
Die Hilfe kann als finanzielle Hilfe, Sachleistung oder persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung erfolgen.