Abfall, Boden, Altlasten

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Alles, was nicht mehr verwendet werden kann oder soll, wird früher oder später Abfall. Hinzu kommen jene Materialien, die allein wegen Ihres Zustandes die Umwelt und das Wohl der Allgemeinheit gefährden. Um die Bedrohung durch immer mehr werdende Abfälle so gering wie möglich zu halten, ist ein sehr kompliziertes System erforderlich. Die noch verwertbaren Abfälle sollen einer neuen Zweckbestimmung zugeführt und somit in den Kreislauf der Wirtschaft zurückgebracht werden. Die anderen nicht mehr zu verwertenden Abfälle, sind einer gemeinwohlverträglich und schadlosen Beseitigung zuzuführen. So sagen es die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Bundesrepublik Deutschland und des Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBodSchG).

Jeder kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, dass keine besonders gefährlichen und sonstigen Abfälle unsere Lebensgrundlage und die unserer Kinder bedrohen.

Insofern ist es erforderlich bei der Bewältigung der Abfallmengen folgende Reihenfolge einzuhalten:

  1. Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
  5. Abfallbeseitigung

Der Boden, der gleichermaßen der Luft, des Wassers und der Sonnenenergie eine der wichtigsten Grundlage in unserem Lebens ist, ist neben den Gewässern durch die schädlichen Beeinträchtigungen von gefährlichen Abfällen und sonsigen Schadstoffen am meisten gefährdet. Ebenfalls sind steigende Flächeninanspruchnahmen durch Versiegelungen, Aufschüttungen und Abgrabungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen Schritte, die der zunehmenden Zerstörung dieser Lebensgrundlage dienen. Es muss daher unser aller Ziel sein, den Boden in all seinen Funktionen zu schützen.

  • Fachliche und vollzugsseitige Begleitung von Altlastenerkundungen und -sanierungen, von Boden schützenden Maßnahmen und bei Bodenerosionsereignissen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Planungen und Maßnahmen, die Flächen in Anspruch nehmen und/oder in den Boden eingreifen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorhaben, bei denen Abfälle entstehen oder Abfälle verwertet oder beseitigt werden
  • Erteilung von Abfallerzeuger-, -entsorger- und -beförderernummern und Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 
  • Bestätigung von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen
  • Vorsorgende Kontrollen auf Einhaltung der Rechtsvorschriften
  • Sachstandsermittlung bei Beschwerden und Anzeigen sowie Ahndung als Ordnungswidrigkeiten
  • Mitwirkung in der Landesfachgruppe Abfall
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Firmen und anderen Behörden
  • Führen landeseinheitlicher Datenbanken

Referatsleitung Abfall / Boden / Altlasten

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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