Werden Sie Lebensmittelkontrolleur, wenn...
- Lebensmittel Sie genauso interessieren, wie Hygienevorschriften und Gesetze,
- Lebensmittelsicherheit und -hygiene bei Ihnen einen hohen Stellenwert besitzen,
- Sie gern sorgfältig, genau und selbstständig arbeiten und
- Ihnen der Umgang mit Menschen und die Arbeit in verschiedensten Einrichtungen und Betrieben Freude bereitet.
Lernen Sie diese vielfältige Tätigkeit als Teil unserer Verwaltung mit all ihren Facetten kennen und gestalten Sie sie aktiv mit!
Als Lebensmittelkontrolleur sind Sie im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises tätig. Sie kontrollieren und überwachen die lebensmittelherstellenden und -behandelnden Betriebe und Einrichtungen, entnehmen amtliche Proben und führen Ermittlungen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht durch. Des Weiteren beraten Sie Bürger und Betriebsinhaber oder geben Stellungnahmen zu Bauvorhaben bei Betrieben der Lebensmittelherstellung und des Lebensmittelhandels ab.
Die Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur dauert 2 Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. Die theoretische Ausbildung umfasst 6 Monate und wird an der Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Plauen durchgeführt. Die praktische Ausbildung im Umfang von 18 Monaten wird im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Landkreisverwaltung sowie in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen absolviert.
Die Vergütung während der Fortbildung richtet sich nach Entgeltgruppe 5 TVöD-V.
- einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung (Meisterprüfung) oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf.
Durch die zuständigen obersten Landesbehörden können Personen mit folgenden beruflichen Vorbildungen gleichgestellt werden:
- Bedienstete des Polizeivollzugsdienstes,
- Bewerber aus dem ehemaligen mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren,
- die eine Ausbildung an einer Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vermittelt werden.
- einschlägige berufliche Erfahrungen bei der Herstellung von Lebensmitteln sowie der Erstellung und Bewertung von Hygienekonzepten,
- zielorientiertes Arbeiten nach Schwerpunkten mit Kundenorientierung,
- gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift,
- hohe Lern- und Leistungsbereitschaft,
- selbstständige Arbeitsweise,
- Teamorientierung, Sozialkompetenz und Konfliktlösungsfähigkeit,
- Belastbarkeit und Verantwortungsbereitschaft,
- gute EDV-Kenntnisse,
- zeitliche Flexibilität,
- Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges gegen Zahlung der Wegstreckenentschädigung.
- eine herausfordernde und abwechslungsreiche Ausbildung,
- praxisnahe Betreuung durch engagierte Ausbilder,
- Ausbildungsentgelt nach Entgeltgruppe 5 TVöD,
- 30 Tage Erholungsurlaub,
- flexible Arbeitszeiten in Form von Gleitzeit,
- eine Zusatzversorgung sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes,
- alternatives Entgeltanreizsystem, u. a. steuer- und sv-freie Sachbezüge in Form von Sachbezugskarten und individuellen Einzelprämien,
- Jobticket als Deutschlandticket oder als Abo-Monatskarte,
- vielfältige Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten,
- betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung.