ÖPNV - Die clevere Alternative
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE) und wendet im gesamten Gebiet den VVO-Verbundtarif an. Der Z-VOE ist für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verantwortlich, der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Durch die Omnibusunternehmen wird der straßengebundene ÖPNV mit insgesamt 15 Stadtbus- und 71 Regionalbuslinien bedient.
Von April bis Oktober wird an Wochenenden und Feiertagen eine erweiterte Fahrradbeförderung auf den Buslinien in der Sächsischen Schweiz angeboten. Die Steine-Linie, die Wanderbusse und der Bastei- Bus weisen im ÖPNV-Angebot auf touristisch besonders interessante Buslinien hin. Ergänzend wird im Nationalpark Sächsische Schweiz die Zugverbindung der Linie U28 zwischen Bad Schandau über Sebnitz nach Rumburk für Erkundungen angeboten (den VVO-Flyer "Nationalparkbahn U28" finden Sie am Ende des Textes).
Grenzüberschreitend können im Landkreis auch die Buslinien
- 217 (Pirna) – Rosenthal – Tisa – Schneeberg und
- 398 Altenberg – Zinnwald – Teplice
genutzt werden.
Zu Fahrplänen und Tarifen können Sie sich über den VVO-Navigator bzw. den Homepages der Verkehrsunternehmen informieren.
Der ÖPNV wird im Landkreis durch Elbfähren und Sonderverkehrsmittel wie z. B.
die Weißeritztalbahn - Schmalspurbahn,
der Personenaufzug in Bad Schandau,
die Kirnitzschtalbahn zwischen Bad Schandau und dem Lichtenhainer Wasserfall ergänzt.
Achtung: Bei den Fähren sowie den Sonderverkehrsmitteln gilt der VVO-Tarif nur eingeschränkt. Es gelten hier Sondertarife, die beim jeweiligen Betreiber erfragt werden können.
Ihre Ansprechpartner für den Bereich "Öffentlichen Personennahverkehr" im Landratsamt erreichen Sie wie folgt:
Telefon: | 03501 515-4403 |
03501 515-4213 | |
E-Mail-Adresse: | verkehrswesen@landratsamt-pirna.de |
Ihr Aufgabenbereich umfasst u. a.:
- Ausarbeitung von Fahrplanoptimierungen und Erarbeitung von Beförderungskonzepten,
- Erstellen von Stellungnahmen für verschiedene ÖPNV-Gremien,
- Verwaltung der staatlichen ÖPNV-Zuweisungen,
- Ansprechpartner für Verkehrsunternehmer sowie Städte und Gemeinden.
Nahverkehrsplan des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO)
Der Nahverkehrsplan des Verkehrsverbundes Oberelbe (NVP VVO) ist das zentrale Planungsinstrument zur ganzheitlichen Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV/SPNV. Die Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum, die Etablierung des PlusBus-Netz sowie der Ausbau barrierefreier Haltestellen stehen im Fokus.
Mit dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 wird Bus- und Bahnfahren für sächsische Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren, günstiger. Mit finanzieller Unterstützung des Freistaates Sachsen haben die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte zum 01.08.2021 das Bildungsticket Sachsen eingeführt. Das Bildungsticket kann im Abo-Verfahren bei den Verkehrsunternehmen bestellt werden. Das Ticket kostet 15,00 € pro Monat und ist verbundweit an Schul- und Ferientagen sowie am Wochenende und an Feiertagen gültig.
Auszubildende haben seit dem 01.08.2019 die Möglichkeit, das Azubi-Ticket im Abo-Verfahren bei den Verkehrsunternehmen zu erwerben. Dieses Ticket kostet 48,00 € je Monat und ist ebenfalls verbundweit an allen Wochentagen gültig. Wird ein weiterer Verbund in Sachsen benötigt, kann man diesen für weitere 5,00 €/Monat dazu buchen.
Informationen zu allen Tarifprodukten und Fahrmöglichkeiten gibt es unter www.vvo-online.de.
Netzwerk Regionale Daseinsvorsorge
Die Mitgliedsregionen verstehen sich als Lern- und Transfernetzwerk. Mit guten Beispielen zur Sicherung und Stärkung der regionalen Daseinsvorsorge sehen die Mitglieder sich als Partner für andere Regionen, für die Politik und die Wissenschaft. Mit unserer Kompetenz unterstützen wir das Netzwerk aktiv.
Gesamtbericht für das Jahr 2020 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Zuständigkeitsbereich
Veröffentlichung Gesamtbericht gemäß Artikel 7 (1) VO (EG) 1370/2007
Der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr hat einmal jährlich einen Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und gewährten Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 (1) VO (EG) 1370/2007 zu erstellen. Dieser Bericht ermöglicht eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes.
Bei Bedarf kann der Bericht in der zuständigen Behörde eingesehen werden.
Zuständige Behörde (Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV):
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Schloßhof 2/4
01796 Pirna