Genehmigungsverfahren

Für Anlagen, die durch ihre Beschaffenheit oder ihren Betrieb in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder ein besonderes Gefährdungspotenzial besitzen, sind immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zu erteilen. 

Die Anlagenarten sind abschließend in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) benannt. Das Landratsamt ist hier für alle Anlagen zuständig, außer denen, die der Störfallverordnung, dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und dem Bergrecht unterliegen.

Der Umfang und der Ablauf des Genehmigungsverfahrens werden in der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV - Verordnung über das Genehmigungsverfahren) geregelt. 

Besteht für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Bundes (UVPG) oder des Freistaates Sachsen (SächsUVPG) , wird dieses Verfahren in das Verfahren nach BImSchG integriert.

Nach § 73 UVPG haben die zuständigen Behörden zur Vorbereitung der Berichterstattung an die Europäische Kommission bestimmte Angaben zu Vorhaben mitzuteilen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder -vorprüfung unterliegen. Diese werden im sogenannten UVP-Portal veröffentlicht.

Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb dieser Anlagen ist nur unter den Voraussetzungen des § 6 BImSchG zu erteilen. Eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung ist, dass vom Anlagenbetrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen dürfen und Vorsorge durch entsprechende Maßnahmen getroffen wird. Dies ist vom Antragsteller im Antrag und den enthaltenen Gutachten (z.B. Lärm, Geruch, Luftschadstoffe) nachzuweisen. Im Genehmigungsbescheid werden diese Forderungen insbesondere durch Nebenbestimmungen zur Begrenzung der Emissionen der Anlage und/oder Festsetzungen zu Immissionen umgesetzt.

Für BImSchG - Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IE-Richtlinie) unterliegen (in der 4. BImSchV, Anhang 1 Spalte d - s. unten), gelten seit Mai 2013 (Umsetzung in deutsches Recht) weitergehende Anforderungen u.a. auch an die Veröffentlichung von Antragsunterlagen, Genehmigungen oder Anordnungen. Die entsprechenden Bekanntmachungen hierzu erfolgen im Amtsblatt und im Internet.
Änderungsgenehmigungen von Anlagen nach IE-Richtlinie, die nicht im öffentlichen Verfahren erteilt werden, sind im Internet zu veröffentlichen. Dies erfolgt hier auf der Referatsseite unter Bekanntmachungen - Veröffentlichungen".

Die Antragstellung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist seit dem 1. März 2020 nur noch elektronisch mittels ELiA  (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) möglich. Alle Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.luft.sachsen.de/elia-elektronische-immissionsschutzrechtliche-antragsstellung-22781.html.

Es wird angestrebt, zukünftig ein elektronisches Postfach für den Datentransfer zu nutzen. Da dies in unserem Landkreis derzeit noch nicht möglich ist, werden Datenträger wie USB-Stick, CD oder DVD für den Datentransport genutzt. Zusätzlich sind 3 komplette Papierexemplare und zusätzlich 2 Bauanträge in Papierform einzureichen.

Bitte sprechen Sie im Vorfeld der Antragstellung  mit den Mitarbeitern des Referates Immissionsschutz zur Verfahrensweise und zu den beizubringenden Unterlagen.

Anlagen Nr. (Beschreibung)

Telefon-Nr.

Nr. 1 (Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie)
Nr. 5 (Oberflächenbehandlung, Kunststoffverarbeitung)
Nr. 6 (Holz, Zellstoff)
Nr. 9 (Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen)
Nr. 10 (nur 10.15 – Prüfstände, 10.17 – Renn- und Teststrecken, 10.18 – Schießstände)
03501 515-3475
Nr. 2 (Stein und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe)
Nr. 3 (Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung)
03501 515-3481
Nr. 4 (Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung) 03501 515-3420
Nr. 7 (Nahrungs-, Genuss und Futtermittel) 03501 515-3474
Nr. 7 (landwirtschaftliche Erzeugnisse) 03501 515-3421
Nr. 8 (Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen) 03501 515-3426
Nr. 10 (sonstige Anlagen, außer 10.15, 10.17, 10.18) 03501 515-3421

 

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

E-Mail