Ländliche Entwicklung & Bodenordnung

Informationen zu Baumaßnahmen oder zu wichtigen Verfahrensschritten in der Flurbereinigung

Aktuelle Informationen aus den Flurbereinigungsverfahren finden Sie auf dieser Seite und unter dem Auftritt des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften (Verband Ländliche Neuordnung Sachsen - VLN) unter Sächsische Schweiz - Osterzgebirge | Landkreise - Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen (vlnsachsen.de)

 

Durch die Teilnehmergemeinschaft Blankenstein war als Bestandteil des Wege- und Gewässerplanes ein Maßnahmenkomplex zur „Naturnahen Entwicklung eines Baches“ aufgenommen worden. Zielsetzung dieses Projektes war die Konzentration auf Landschaftspflege und Natur- und Artenschutz.

Die Mehrwert-Initiative „Nachhaltig aus der Krise“ des SMEKUL bot neben konjunkturellen Impulsen die große Chance, durch gezielten Einsatz der verfügbaren Ressourcen und der angebotenen Anreize, die Weichen für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und für eine resiliente Ökonomie und Ökologie sowie für einen klimafreundlichen Transformationspfad zu stellen.

Im Rahmen dieser Initiative wurden Projekte gesucht, welche neben konjunkturellen Aspekten vor allem auch Nachhaltigkeit und Umweltaspekte berücksichtigen und damit einen erkennbaren Mehrwert für die Zukunft schaffen.

Die Teilnehmergemeinschaft hat sich mit dem umfangreichen Projekt zur »Naturnahen Entwicklung eines Baches« beworben und wurde im Fördergegenstand »Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz« ausgewählt.

Erkennbare Folgen des klimatischen Wandels sind deutliche Veränderungen des Abflussregimes von Kleingewässern. Ausgeprägte Hitze- und Trockenperioden lassen Gewässer austrocknen oder mindern die Wasserqualität. Die Intensitäten von Starkregenereignissen übersteigen zunehmend die Aufnahmefähigkeit der in Dürrezeiten ausgetrockneten Böden, verstärken das wild abfließende Oberflächenwasser und verursachen in der Folge strukturelle Gewässerschäden und eine zunehmende Akkumulation von Erosionsmaterial, auch in Still- und Laichgewässern. Die Grundwasserneubildung und der langsame Zwischenabfluss nehmen ab und führen zu reduziertem oder sogar versiegendem Niedrigwasserabfluss.

Diese Situation gefährdet auch die Reproduktion und somit die Arterhaltung des Kammmolches im Bereich eines namenlosen Baches südlich von Blankenstein. Dies wird durch einen fehlenden Ersatzlebensraum verstärkt.

In einem Geländeeinschnitt südlich der Ortslage von Blankenstein soll durch eine gezielte Anlage von Einzelelementen Rückhalteräume für die Erhaltung des Kammmolches angelegt werden, in welchen das anfallende Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen aus dem Einzugsgebiet aufgefangen und zeitverzögert an den Vorfluter (Seitenarm der Triebisch) abgegeben werden kann. Eine auf dem Grünland parallel stattfindende Bepflanzung mit Hochstämmen, Heister und Sträucher (Erle, Ahorn, Eiche, Weide) unterstützt die natürliche Uferbefestigung. Die wasserbaulichen Maßnahmen sind nach Vorabstimmung mit den zuständigen Behörden so anzulegen, dass kaskadenartig angelegte Kleinrückhaltungen dem hier heimischen Kammmolch einen Rückzugsraum bzw. eine Überwinterungsmöglichkeit bieten und ein konstanter Dauereinstau ermöglicht wird. Der im Anschluss an die Gewässer teilweise begradigte Graben soll naturnah gestaltet werden, anzulegende Mäander sollen der Abflussverzögerung dienen.

Grundlage für die Entwicklung des Konzeptes war auch der FFH Managementplan „Triebischtäler“, der u. a. für das vorgefundene Habitat des Kammmolches im Entwicklungsbereich Beeinträchtigungen durch voranschreitende Verlandung der vorhandenen Lebensräume formuliert.

Für die Gesamtmaßnahme werden als Bestandteile im Einzelnen,

  • die Errichtung zweier Teiche mit einer Wasserfläche von ca. 2.000 m² und unterschiedlichen Wassertiefenzonen,
  • die Nachprofilierung des vorhandenen Gewässerlaufs, die Sicherung der Gefällestrecke im Gewässer, die Errichtung einer Furt,
  • die Anlage von Kammmolchgewässern neben dem Bach und Beräumung des Abflussquerschnitts, die Sohlanhebung des vorhandenen Gewässerlaufs mit Sohl- und Böschungssicherung und Anpassung des bachbegleitenden Wanderwegs,
  • die Bepflanzung der Böschungen im angrenzenden Grünlandbereich geplant und anschließend baulich umgesetzt.

Die beiden neu angelegten Teiche, die aus den ober- und unterirdischen Quellzuflüssen gespeist werden, sind entsprechend den Habitatansprüchen aquatischer Organismen in drei unterschiedliche Wassertiefenzonen gegliedert. 

Die Übergänge zwischen den Tiefenzonen wurden ebenso wie die Teiche umgebenden Böschungen mit einer naturnahen Neigung von 1:3 profiliert. Um einen dauerhaften Einstau zu gewährleisten, wurden Teichsohle und –böschungen im benetzten Querschnitt mit einer mineralischen Dichtung aus Ton versehen.

Beide Teiche wurden jeweils mit einem Mönch und einer Grundablassleitung ausgestattet, um eine vollständige Entleerung der Gewässer zu ermöglichen. Zugleich ist im Bereich der umgesetzten Dammbauwerke die Anordnung einer Hochwasserentlastung vorgesehen, die mit Wasserbausteinen befestigt wird und der geordneten Ableitung von Spitzenabflüssen nach Starkregenereignissen dient.

Im Abschnitt zwischen den geplanten Teichen und dem bewaldeten Kerbtal wurde eine Nachprofilierung des Gewässers durchgeführt. Die Linienführung der Gewässerachse soll entsprechend den Geländeverhältnissen mäandrieren, was durch bachbegleitende Gehölze dauerhaft vorgegeben wird. Wechselseitig wurden Bäume oder Baumgruppen so gepflanzt, dass sich der Gewässerverlauf dazwischen hindurch windet.

Profilierung des an die Teiche anschließenden Gewässerverlaufs

Weiterführend wurden zwei aneinandergrenzende Stillgewässer geplant, die sich im Nebenschluss aus dem Bach speisen. Da Kammmolche tiefere Gewässer bevorzugen, wurde in beiden Gewässern eine Wassertiefe von max. 1,50 m vorgesehen. Bei einer Böschungsneigung von 1:2 bis 1:3 ist ein ausreichend großer Flachwasserbereich in jedem Gewässer vorhanden. Die Wassertiefe von 1,50 m verhindert eine frühzeitige Verlandung des Gewässers sowie ein Durchfrieren im Winter, so dass auch eine Überwinterung von Kammmolchen in den geplanten Gewässern möglich ist.

Fläche für das Kammmolchgewässer vor/nach dem Ausbau

Diese Entwicklungsmaßnahmen wurden so konzipiert, dass damit zugleich die Erlebbarkeit des Gewässers verbessert und die Erfordernisse des Hochwasserschutzes - soweit dies in Anbetracht der angrenzenden gewässernahen Flächennutzungen notwendig ist – berücksichtigt wurden. Mit den umgesetzten Maßnahmen wird dem Wasser als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ein nachhaltiger Raum geboten und gleichzeitig das Hochwasserrisiko in einem Teil des Triebischtals vermindert. Eine damit einhergehende Beseitigung anthropogener Eingriffe dient einer besseren Vernetzung von Wasserlauf, Uferzone und Vorländern bzw. angrenzenden Biotopen und Naturräumen.

Die Ausführungskosten der baulichen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 350.000,00 EUR. Die Investition der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Blankenstein wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes in Höhe von 90 % im Rahmen der Initiative „Nachhaltig aus der Krise“. Der damit für die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Blankenstein verbleibende Eigenleistungsanteil in Höhe von 10 % wurde von der Stadt Wilsdruff übernommen.

Fertigstellung der Baumaßnahme „Umfahrung Ebenheit“ durch die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Struppen - Vorausbau abgeschlossen 

Der Bau der „Umfahrung Ebenheit“ komplettiert den umfangreichen, durch die Teilnehmergemeinschaft erarbeiteten Wege- und Gewässerplan. Dieser Plan wird durch ein maßvolles Wegenetz sowie wasserwirtschaftliche, bodenverbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen untersetzt, um eine nachhaltige Entwicklung und Neuordnung im Verfahrensgebiet zu erreichen.

In den vergangenen Jahren (seit 1999) wurden so im Verfahren der Ländlichen Neuordnung Struppen eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt:

  • 26 Wegebaumaßnahmen (8 Ortsstraßen,16 landwirtschaftliche Wege)
  • 18 Grünmaßnahmen (z.B. Heckenpflanzungen, Obstbaumpflanzungen, etc.)
  • 2 Entwässerungsmaßnahmen entlang zweier Wege
  • 2 Abrissmaßnahmen (1 Feldscheune, 4 Hühnerställe)

Die Maßnahmen wurden mit einem Investitionsumfang von ca. 2,7 Mio. EUR geschaffen. Die Finanzierung konnte mit Fördermitteln des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und durch den Freistaat Sachsen mit ca. 2,3 Mio. EUR unterstützt werden.

Am 19. September 2023 erfolgte nun die Bauabnahme der Maßnahme. Am selben Tag wurde die Nutzung des Weges für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Der Weg erstreckt sich in einem weiten Bogen von der Ortslage Ebenheit bis zum Kistenlager an der Staatsstraße 168.

Lagekarte des errichteten Weges

Der Weg soll nicht nur die Erschließung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes erreichen, sondern wird auch die Ortslage Ebenheit vom landwirtschaftlichen Durchgangsverkehr entlasten. Durch die Ausführung des Vorhabens soll darüber hinaus ein besserer Schutz der örtlichen Grundstücke vor Erosionseintrag und Wasser erreicht werden.

Auf einer Länge von 820 m wurde der Weg in Asphaltbauweise mit 3,5 m Fahrbahnbreite, jeweils 0,5 m Bankett und 1 m begrüntem Schutzstreifen ausgebaut. Somit ergibt sich eine Gesamtbreite des Bauwerkes von 6,5 m.

3 Ausweichstellen in jeweiliger Sichtweite fördern eine effiziente Nutzung des Weges bei Gegenverkehr. Dies ist besonders im Zeitraum der Ernte wichtig.

Die beiden Dammbauwerke befinden sich an den Stellen des Kliebers und des Krietzschwitzer Gründels. Durch die beiden Geländemulden floss das Wasser bei vergangenen Starkregenereignissen bisher ungehindert durch die Ortschaft Ebenheit. Das Wasser brachte zudem abgeschwemmten Oberboden der landwirtschaftlichen Flächen mit sich.

Um Ebenheit in Zukunft vor Schäden infolge von Starkregen besser zu schützen, wurden die beiden Dammbauwerke in den Weg integriert. Der angeschwemmte Oberboden sammelt sich vor den beiden Dämmen und kann von der Agrarproduktion „Am Bärenstein“ wieder auf die umliegenden Felder aufgebracht werden.

Erste Befahrung des Weges durch ein landwirtschaftliches Fahrzeug
Erste Befahrung durch ein landwirtschaftliches Fahrzeug

Abschluss der Baumaßnahmen "Dorfplatz Sadisdorf" und "Rohrleitung Ochsenbach"

Unter dem Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ beteiligte sich die Ortschaft Sadisdorf 2011 am Kreiswettbewerb. Aus dem sich daraus ergebenen Leitbild sollte der Dorfplatz im Oberdorf gestalterisch aufgewertet werden.

Die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge beauftragte im selben Jahr ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes für die Ortslage Sadisdorf. Im Mittelpunkt des Vorhabens „Dorfplatz Sadisdorf“ stand die Gestaltung der unansehnlichen Fläche unter Beachtung der örtlichen Erschließungssituation, insbesondere der im Ort fehlenden sonstigen Wendemöglichkeit für den ÖPNV, für Lieferverkehr, für landwirtschaftlichen Verkehr und die Neuordnung der Haltestellensituation des ÖPNV. Die Aufenthaltsqualität der Fläche sollte gesteigert werden.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Sadisdorf sprach sich für die Realisierung dieser Maßnahme aus. Die Maßnahme wurde durch Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft in den Wege- und Gewässerplan mit aufgenommen.

Während der Vor- und Entwurfsplanung wurden die über den künftigen Dorfplatz laufenden maroden Leitungen des querenden Ochsenbaches festgestellt. Dementsprechend musste die Entwurfsplanung bezüglich der Gewässerinstandsetzung des Ochsenbaches zusätzlich überarbeitet werden.  

Das Ergebnis der Entwurfsplanung sah den Neubau einer behindertengerechten Bushaltestelle mit neuem Buswartehaus, die Aufstellung einer Sitzgruppe, die Aufstellung einer Nestschaukel sowie einer Informationstafel mit Wanderkarte, die Erneuerung und Verlegung der Ochsenbachverrohrung, die Anbindung aller Drainagen, den Ersatz des Mönches und die Neugestaltung des Notüberlaufes des angrenzenden Feuerlöschteiches sowie die Grüngestaltung in Form von Baum- und Strauchpflanzungen vor. Neben der Platzbeleuchtung sollten weitere Straßenleuchten bis zum Wohnblock Sadisdorf errichtet werden.

Fotodokumentation vorher/nachher

Die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Sadisdorf konnte die Verteilung der anfallenden Kosten in einen öffentlichen Teil (Kostenträger Stadt Dippoldiswalde) und einen gemeinschaftlichen Teil (Kostenträger Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Sadisdorf) mit der Stadt Dippoldiswalde vereinbaren.  

Die Maßnahmen wurden finanziert durch Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Mittel) der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen. Der Eigenleistungsanteil in Höhe von 11 bzw. 25 % der Ausführungskosten wurde nach Beschluss des Stadtrates Dippoldiswalde durch die Stadt Dippoldiswalde getragen.

Die anfallenden Kosten der Maßnahme betragen:

Kosten Erneuerung Rohrleitung Ochsenbach ca. 100.000 EUR

Kosten Gestaltung des Dorfplatzes ca. 240.000 EUR

Mit dieser Dorfentwicklungsmaßnahme hat die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Sadisdorf mit Unterstützung der Stadt Dippoldiswalde einen Platz für Groß und Klein, für Jung und Alt, für alle Sadisdorfer und Besucher geschaffen und damit für ein lebenswertes Umfeld im ländlichen Raum gesorgt.

Am Freitag, den 14. Juli 2023, wurde der neugestaltete Dorfplatz im Ortsteil Sadisdorf feierlich eingeweiht.

Neuordnung des Eigentums als Ausgang einer nachhaltigen Freiflächengestaltung

Das Flurbereinigungsverfahren Kurort Gohrisch hat einen umfassenden Neuordnungs- und Entwicklungsauftrag. Im Blickfeld sind dabei auch die gewachsenen Kulturlandschaften, ihre prägenden identitätsstiftenden Besonderheiten und die Zielsetzung, sie zu entwickeln oder nur neu bewusst und erlebbar zu machen - nicht nur für die Einwohner vor Ort, sondern auch für Gäste.

Die Teilnehmergemeinschaft (TG) Kurort Gohrisch hat einen gelungenen Begegnungsbereich in Gohrisch fertiggestellt und übergeben.

Blick auf geschaffenen Begegnungsbereich inkl. Bepflanzung, Treppenaufgang, Sitzgelegenheit und Wasserbecken

Vordergründige Zielstellung war, Nutzungskonflikte aufzulösen und durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse eine baurechtlich gesicherte Zuwegung für die anliegenden Flurstücke zu erreichen. Dabei war auch die Anforderung, die Gestaltung gewonnener Freiräume behutsam in die Örtlichkeit einzubinden, mit umzusetzen.

Durch den Abriss eines nicht zu erhaltenden Seitengebäudes konnte ausreichend Platz für die notwendige, aber auch zeitgemäße Erschließung geschaffen werden. Mit dem gezielten Erhalt historischer Substanz, der Einbindung eines vorhandenen Wasserzulaufs und der Verwendung typischer Baumaterialien konnte ein Bezug zur Geschichte der örtlichen Entwicklung erhalten bleiben, aber auch zusätzlicher Kommunikationsraum für die Menschen vor Ort und deren Gäste entwickelt werden.

Die Maßnahme unterstützt damit auch die gezielte Entwicklung des Ortes unter dem Ansatz, die Lebensqualität im Kurort Gohrisch zu fördern und touristische Angebote aufzuwerten.

Das sehr umfangreiche Vorhaben wurde schrittweise geplant und umgesetzt. Bereits beim Abbruch des baufälligen Nebengebäudes wurden Rück- und Seitenwände aus Sandstein belassen. Sie sollen mindestens die Struktur eines ehemaligen Vierseitenhofes weiter erkennbar belassen.

Innerhalb dieser Mauern wurde ein Ort geschaffen, der mit dem Zugang über Blockstufen aus Sandstein, mit Sitzmöglichkeiten im inneren Bereich, gefassten Eingrünungen und Baumpflanzungen wohl auch gut an einen bewohnten Bereich erinnern könnten. Der Sitzplatz selbst wurde mit sandsteinfarbenem Betonsteinpflaster eingefasst. Insbesondere die gelungene Einbindung eines vorhandenen Wasserlaufs in einem Sandsteinbecken unterstützt die Gestaltung und lädt zur Rast ein.

Dass diese gelungene Maßnahme vor Ort Zuspruch findet und angenommen wird, war bereits zur Übergabe ersichtlich, denn die Anwohner hatten den Bereich einladend gestaltet.

Die Umsetzung der Maßnahme konnte durch eine ortsansässige Baufirma ausgeführt werden. Die Kosten der Gesamtmaßnahme (Abriss und Gestaltung) belaufen sich auf ca. 110.000 EUR.

Erläuterungstafel zur finanziellen Unterstützung

Die Investition wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mit einer Förderung von 75 % der Gesamtausführungskosten finanziell unterstützt.

Die notwendigen Eigenleistungsanteile werden durch die Agrargenossenschaft "Oberes Elbtal" Reinhardtsdorf e.G., den Ortschaftsrat des Ortsteils Kurort Gohrisch und die Teilnehmer der TG Flurbereinigung Kurort Gohrisch aufgebracht.

Gesicht des Klotzgrundbaches ändert sich durch Renaturierungsmaßnahme

Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Dorfhain hat im Vorgriff auf den Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme vorgezogen umgesetzt. Die Notwendigkeit hierzu ergab sich aus der zeitlichen Planung im Zusammenhang mit Maßnahmen Dritter. Für die angrenzenden Flächen erhielt die Stadt Dresden 2022 die Genehmigung zur Erstaufforstung für eine Fläche von 3,77 ha. Für eine nachhaltige Umsetzung beider Maßnahmen war die Renaturierung im Vorfeld wichtig. Das gemeinsame Vorgehen und konstruktive Abstimmungen aller Akteure ermöglichten eine angemessene Umsetzung. 

Innerhalb der geplanten Erstaufforstungsfläche befand sich ein ca. 250 m verrohrter Abschnitt des Klotzgrundbaches, der als Renaturierungsmaßnahme der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Dorfhain nach fachgesetzlichen Vorgaben offengelegt werden sollte.

Der Klotzgrundbach ist ein Gewässer II. Ordnung, der aus zwei verrohrten Zuläufen gespeist wurde, die in einem Schacht zusammenflossen. In diesen Schacht mündeten zusätzlich noch Dränagen ein. Von dort aus setzte sich das Gewässer in einer verlaufenden Rohrleitung über eine Länge von ca. 160 m fort.

Im weiteren Verlauf unterquert der Klotzgrundbach einen ländlichen Weg und setzt sich als offenes, unverbautes Gerinne in südöstlicher Richtung bis zur Einmündung in die Wilde Weißeritz fort.

Profil des offenzulegenden Abschnittes des Klotzgrundbaches

Mit der Renaturierung des Klotzgrundbaches wurde maßgeblich die Gewässermorphologie positiv beeinflusst. Der Rückbau der bestehenden Verrohrungen, die oberflächennahe Gewässerführung, die Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit für amphibische Organismen, das Zulassen der natürlichen Laufentwicklung überführen das bestehende Gewässer in einen guten ökologischen Zustand.

Der offenzulegende Abschnitt erhielt ein trapezförmiges Abflussprofil und wurde für ein HQ10 (Hochwasserabflusskennzahl) bemessen, die Randbereiche wurden mit natürlichem Verbau gesichert.

Im gesamten Planungsprozess der Erstaufforstung wurde die Einpassung des Renaturierungsvorhabens in die umgebende Fläche jederzeit ausreichend berücksichtigt.

Der noch frei liegende Gewässerlauf erhält fortgesetzt in Verbindung mit der anstehenden Aufforstung der angrenzenden Flächen ausgebildete Saum- und Randbereiche. Dadurch entstehen am Bachlauf auch die notwendigen Schutzstreifen, die sowohl Einträge in das Wasser reduzieren als auch der Erwärmung des Gewässers entgegenwirken können. Dies ist im Hinblick auf die geänderten klimatischen Verhältnisse ein wesentlicher Ansatz zur Sicherung und Gewährleistung eines ökologisch starken Raumes. Die Initialmaßnahmen werden perspektivisch eine naturnahe Ausbildung und damit auch die Entwicklung von Artenvielfalt für Tiere und Pflanzen im und am Gewässer deutlich unterstützen.

Die Baukosten für die Renaturierung des Klotzgrundbaches belaufen sich auf 105.000,00 EUR.

Die Investition wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts in Höhe von 83 % finanziell unterstützt.

Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Dorfhain in Höhe von 17 % der Gesamtausführungskosten wird durch die Stadt Dresden getragen. 

Kulturlandschaft erleben - TG schafft Sitzgelegenheiten an Wegeverbindungen und Ruheorten

Das Flurbereinigungsverfahren Kurort Gohrisch hat einen umfassenden Neuordnungs- und -entwicklungsauftrag. Im Blickfeld sind dabei auch die gewachsenen Kulturlandschaften, ihre prägenden identitätsstiftenden Besonderheiten und die Zielsetzung, sie zu entwickeln oder nur neu bewusst und erlebbar zu machen, nicht nur für die Menschen vor Ort, sondern auch für Gäste.

Landschaftsliege im Vordergrund, Hörnelteich im Hintergrund

Mit der Zielstellung, zur Erholung in der Landschaft beizutragen und damit die Lebensqualität im Kurort Gohrisch zu fördern und touristische Angebote aufzuwerten, wurden von der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch eine überdachte Sitzgelegenheit sowie zwei drehbare Landschaftsliegen in der Gemarkung Gohrisch neu errichtet.

Dabei wurden die Standorte am Mittelweg und am Hörnelteich so gewählt, dass Sichtbeziehungen zu allen umliegenden Tafelbergen gegeben sind und die Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen erlebbar aber nicht beeinträchtigt wird. Die Elemente wurden so gewählt, dass die Besonderheit der Standorte dadurch unterstrichen und ein Verweilen und Wahrnehmen gefördert wird.

Gleichzeitig zielt die Errichtung der Sitzgelegenheiten darauf ab, das Gesamtkonzept einer Rundwegeverbindung ausgehend vom Dorfplatz über Mittelweg, Hedeleitenweg und Tiergartenweg zu unterstützen. Entlang des Hedeleitenweges war durch die Teilnehmergemeinschaft eine landschaftsgliedernde Baumreihe angelegt worden, entlang des Tiergartenweges ist bereits ein durch den Gebirgsverein für die Sächsische Schweiz Heimatfreunde Kurort Gohrisch e.V. und den Staatsbetrieb Sachsenforst angelegtes Arboretum (Ansammlung von Gehölzen) zum Thema „Bäume des Jahres“ mit mehr als 30 Bäumen der vergangenen Jahre zu erleben. Im gleichen Kontext wurde am Hörnelteich eine Sonnenliege errichtet.

Überdachte Sitzgelegenheit vor Baumreihe

Die überdachte Sitzgelegenheit am Übergang Mittelweg/Hedeleite besitzt eine ausreichend große Innenfläche mit Sitzbänken und ist damit auch für Familien als Rast gut geeignet. Ergänzend lädt hier eine der beiden Landschaftsliegen zum Panoramaerlebnis ein.  

Der Auftrag zur Errichtung der gestaltenden Sitzelemente konnte an eine regionale Zimmerei vergeben werden. Die Gesamtkosten beliefen sich auf ca. 34.500 EUR.

Die Investition wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mit einer Förderung von 83 % der Gesamtausführungskosten finanziell unterstützt.

Die Eigenleistung wird durch die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch getragen.

Ländlicher Wegebau im Ortsteil Gohrisch abgeschlossen – Hörnelweg nach Ausbau zur Nutzung freigegeben

Hörnelweg nach Ausbau

Nachdem bereits der innerörtliche Teil des Hörnelweges durch die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch (TG) im Jahr 2018 grundhaft ausgebaut werden konnte, schloss sich im Jahr 2022 der Ausbau des ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzten Teils diese Weges auf einer Länge von ca. 970 m an.

Die ausgeschriebenen Bauarbeiten, die sich in drei Bauabschnitte unterteilten, wurden im Zeitraum von Juli bis November 2022 durch die beauftragte Firma Oehme GmbH, Dorfchemnitz, ausgeführt.

Bilddokumentation Hörnelweg (Vorher)

Der erste Bauabschnitt umfasste den grundhaften Ausbau des land- und forstwirtschaftlichen Weges als Betonspurweg mit einer Fahrbahnbreite von 3,20 m sowie einer Kronenbreite von 4,20 m bis in Höhe des Hörnelteiches.

Der zweite und dritte Bauabschnitt beinhaltete weiterführend die Anlage eines forstwirtschaftlichen Weges mit einer sandgeschlämmten Schotterdecke auf einer Fahrbahnbreite von 3,50 m und einer Kronenbreite von 4,50 m sowie die Errichtung eines Holzlagerplatzes mit gleichzeitiger Wendemöglichkeit für den forstwirtschaftlichen Verkehr.

Mit dem erfolgten Ausbau wird der Weg nun seiner Funktion als ganzjährig bedeutsamer Haupterschließungsweg für die Land- und Forstwirtschaft gerecht und stellt darüber hinaus eine Aufwertung des Rundwanderweges „Um die Folgen“ dar.

Bilddokumentation Hörnelweg (Nachher)

Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Bereich der Wegefläche und die Widmung des Weges für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr wird mit den Instrumenten der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz im laufenden Verfahren geregelt.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 350.000 EUR.

Die Investition wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mit einer Förderung von 83 % der Gesamtausführungskosten finanziell unterstützt.

Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch wird anteilig von der Gemeinde Gohrisch, dem Staatsbetrieb Sachsenforst und der Agrargenossenschaft „Oberes Elbtal“ Reinhardtsdorf e. G. übernommen.

In einem Pilotprojekt sollen neue Formate und Möglichkeiten zur Information in laufenden Neuordnungsverfahren untersucht und getestet werden. Mit der App "PLACEm" wird die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal einen Schritt in Richtung Digitalisierung gehen und die Teilnehmerinnen des Verfahrens Flurbereinigung Bielatal schnell, zeitnah und mit einem sehr geringen Aufwand für die Beteiligten informieren, was im Verfahren geschieht. Die App dient als zusätzliche Informationsquelle. Bekanntmachungen und Informationen zum Verfahren Flurbereinigung Bielatal werden wie bisher auf den üblichen Wegen (Amtsblatt, Internetseite des VLN Sachsen, etc.) veröffentlicht.

Weiterführende Informationen sind unter https://www.vlnsachsen.de/landkreise/soe/bielatal/allgemeine-informationen zu finden.

Anlage einer Blüh- und Streuobstwiese und Rückbau der Wetterstation

Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch hat am südwestlichen Ortsrand des Kurortes Gohrisch im Frühjahr 2022 eine Blüh- und Streuobstwiese als weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für Eingriffe in die Natur und Landschaft im Verfahrensgebiet neu angelegt.

Die im Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ gelegene Maßnahme beinhaltet die Neuanlage einer ca. 2000 m² großen insektenfreundlichen Blühwiese auf einer ehemals intensiv bewirtschafteten Grünlandfläche sowie die Anlage einer Streuobstwiese, beides unter Verwendung von gebietsheimischem Pflanz- bzw. Saatgut gemäß den rechtlichen Vorgaben.

Die Anlage der Blühfläche erfolgte im Rahmen der Initiative des Sächsischen Landtages „Sachsen blüht“. So konnte die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) das standortgerechte Saatgut zur Neuanlage der blütenreichen Wiesenfläche kostenlos beziehen.  

Nach einer intensiven Bodenvorbereitung durch wiederholtes Pflügen und Grubbern zur Herstellung einer Schwarzbrache wurde im Mai 2022 die Aussaat vorgenommen. Die Pflege der Blühwiese erfolgt in den kommenden 5 Jahren nach den Empfehlungen der Initiative „Sachsen blüht“. Die Fläche soll langfristig insektenfreundlich bewirtschaftet werden (Teilflächenmahd, Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel u.a.), um als Lebensraum für zahlreiche Insektenarten zu dienen und die Biotopvernetzung zu fördern.

Die zusätzliche Anlage einer Streuobstwiese mit 8 Obstbäumen neben der Blühfläche stellt eine zusätzliche Aufwertung dar. Auch hier kam gebietsheimisches Pflanzgut zum Einsatz, es wurden alte Obstbaumsorten wie z. B. die Apfelsorten „Rote Sternrenette“ und „Edelborsdorfer“ oder die Birne „Gute Luise“ gepflanzt.

Im Vorfeld der Neuanlage der Blüh- und Streuobstwiese hat die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch im Dezember 2021 mit dem Rückbau einer ehemaligen Wetterstation, welche sich unmittelbar angrenzend an die Blühwiese am Ortsrand befand, eine weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme umgesetzt.

Bilddokumentation Wetterstation (Vorher)

Neben den positiven ökologischen Effekten trägt die Entsiegelungsmaßnahme auch zur Verbesserung des Landschaftsbildes und einer harmonischen Ortsrandgestaltung bei.

Die Ausführungskosten für die Umsetzung der Entsiegelung und der Anlage der Streuobstwiese belaufen sich auf insgesamt ca. 18.600 Euro.

Die Investition wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mit einer Förderung von 83 % der Gesamtausführungskosten finanziell unterstützt.

Bilddokumentation: Nach Rückbau der Wetterstation - Aussaat der Blühwiese - Streuobstwiese

Zur fortlaufenden Nachverfolgung der weiteren Entwicklung der Blüh- und Streuobstwiese steht Ihnen ebenfalls der nachstehende Blog zur Verfügung:

https://www.schmetterlingswiesen.de/pagessw/LocalityView.aspx?id=164663

Rückbau ehemaliges Ferienheim im Kurort Gohrisch

Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kurort Gohrisch hat mit dem Rückbau eines ehemaligen Ferienheimes an der Königsteiner Straße in Gohrisch eine weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz umgesetzt.

Die betreffende Fläche befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB sowie im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz.

Das Grundstück war mit einer Baracke und weiteren baulichen Anlagen bebaut. Seit 2012 waren die Gebäude und Anlagen ohne Nutzung und befanden sich daher in einem desolaten Zustand.

Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Maßnahme erfolgten ein vollständiger Rückbau der baulichen Anlagen sowie eine fachgerechte Entsorgung. Der Rückbau umfasste neben dem Abbruch der Baracken und des Schuppens auch alle befestigten Außenanlagen wie Terrassen, Wege und Beleuchtungsanlagen sowie die Beräumung von noch auf dem Grundstück befindlichen alten Spielgeräten.

Bilddokumentation (vorher/nachher)

Die auf dem Grundstück vorhandene Garage wurde im Zuge der Vorhabensumsetzung als Ersatzquartier für verschiedene Fledermausarten, unter anderem die Kleine Hufeisennase, umgebaut. Dies erfolgte unter sachkundiger Anleitung durch eine ökologische Baubegleitung.

Mit der Umsetzung der o. g. Maßnahme wurde ein Beitrag zur Aufwertung des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit des Schutzgutes Boden geleistet.

Die Ausführungskosten belaufen sich auf ca. 85.000,00 Euro.

Die Investition wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mit einer Förderung von 83 % der Gesamtausführungskosten finanziell unterstützt.

Bauliche Maßnahme zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser in der Ländlichen Neuordnung Sadisdorf fertiggestellt

In den vergangenen Jahren kam es im Dippoldiswalder Ortsteil Sadisdorf bei Starkregenereignissen mehrfach zu Sturzfluten im Einzugsgebiet des Ochsenbachs. Diese haben teilweise massive Schäden hinterlassen. In einer Abflussbahn nördlich der Ortslage waren insbesondere Grünland- und Ackerflächen sowie teilweise die Wohnbebauung betroffen.

Die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Sadisdorf setzte sich das Ziel, zukünftig das wild abfließende Oberflächenwasser oberhalb der Bebauung zurückzuhalten, im weiteren Verlauf effizienter zu fassen und insgesamt schadloser in den Ochsenbach abzuleiten.                                                 

In einer ersten Maßnahme waren eine Rohrleitung zu ersetzen, um eine hydraulische Engstelle in der Anbindung an die Vorflut des Ochsenbachs zu beseitigen, und eine Wasserfassung herzustellen, um das bislang umläufige Oberflächenwasser gezielter der Rohrleitung zuzuführen.

Die Hauptbauleistungen bestanden aus dem Aushub eines Geländetrichters in der Abflussbahn, dem Ersatzneubau einer Rohrleitung mit hydraulisch günstiger Verbindung zwischen Trichter und einem bestehenden Schacht an der Bundesstraße B 171, dem Einbau von Winkelstützelementen zur Gewährleistung der Standsicherheit des Trichter-Damms, dem Bau eines Schachtes für die Be- und Entlüftung der Rohrleitung, dem Setzen von Wasserbausteinen zur Sicherung des Trichters gegen Wassererosion und dem Anbringen eines Rechen am Rohreinlauf.

Die Baukosten für die Maßnahme beliefen sich auf ca. 80.000 Euro. Die Investition wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts in Höhe von 89 % finanziell unterstützt.

Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Sadisdorf in Höhe von 11 % der Baukosten wurde durch die Große Kreisstadt Dippoldiswalde getragen.

In den nächsten Jahren plant die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Sadisdorf in enger Abstimmung mit der Stadt Dippoldiswalde den Bau von Wasserrückhaltungen oberhalb der beschriebenen Maßnahme. So sollen im Zuge des Teilausbaus der „Alten Straße“ die Entwässerungsanlagen als Retentionsmulden neu gestaltet und oberhalb des Agrarstützpunktes eine Retentionsmulde mit erosionssicherem Auslauf unter dem Durchlass der Obererzgebirgischen Straße neu angelegt werden. Ziel ist es, starkregenbedingte Spitzenabflüsse und somit das lokale Schadenspotenzial wirksam zu reduzieren.

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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