Der Freistaat Sachsen gewährt den Helfern im Katastrophenschutz aus Anlass eines 10-, 25-, 40- und 50-jährigen aktiven ehrenamtlichen Dienstes eine Jubiläumszuwendung, als Ausdruck der besonderen Anerkennung des zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten aktiven Dienstes im Ehrenamt.
Zusätzlich zur Gewährung der Jubiläumszuwendung stiftet der Freistaat ein Helfer-Ehrenzeichen am Band in den Stufen Bronze, Silber und Gold für den langjährigen aktiven, ehrenamtlichen Dienst in den Einheiten des Katastrophenschutzes. Sowie als Steckkreuz für besondere Verdienste um die Entwicklung des Katastrophenschutzes und für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz.
Antragsverfahren
Bei dem Antragsverfahren schlägt die Hilfsorganisation die auszuzeichnende Personen vor und reicht die entsprechende Vorschlagsliste in doppelter Ausführung beim Landratsamt ein, welche diese nach Prüfung an die zuständige Landesdirektion zur Entscheidung über die Verleihung weiterleitet.
Die Vorschlagslisten für das Folgejahr sind dabei durch die Hilfsorganisationen bis Ende November des laufenden Jahres beim Referat Katastrophenschutz des Landratsamtes einzureichen.