Vermessungsamt

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Vermessungsamt und Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Verwaltungsgebäude Schloßpark 4
Verwaltungsgebäude Schloßpark 4

Das Vermessungsamt finden Sie im Verwaltungsgebäude "Schloßpark 4" des Landratsamtes Pirna. Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss befindet sich im Erdgeschoss und die Geschäftsstelle Liegenschaftskataster im 3. Obergeschoss.

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerwertermittlung erreichen den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle derzeit zahlreiche Anfragen – meist aufgrund eines direkten Verweises der Finanzämter an den Gutachterausschuss.

Gern möchten wir Ihren individuellen Anliegen gerecht werden, müssen jedoch feststellen, dass die sachgerechte Beantwortung der zumeist gleichlautenden Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, die dann nicht mehr für die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse zur Verfügung steht. Infolgedessen hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge entschieden, die häufig gestellten Fragen aufzugreifen und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Beantwortung Ihrer telefonischen und schriftlichen Anfragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerwertermittlung die Kenntnis der unter „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ verlinkten Inhalte voraussetzt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass schriftliche Auskünfte des Gutachterausschusses regelmäßig kostenpflichtig sind. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung. Diese ist ebenfalls auf der Homepage des Gutachterausschusses einsehbar.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle bezüglich steuerrechtlicher Belange, also auch der Grundsteuer, keine Rechtsberatung durchführt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Bodenrichtwerten im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung

Aufgaben

Ausrüstung Vermessungstrupp
Ausrüstung Vermessungstrupp

Das Vermessungsamt nimmt die Aufgaben der unteren Vermessungsbehörde gemäß § 2 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wahr. Es ist zuständig für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ca. 190.000 Flurstücken und die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen.

Darüber hinaus ist es zuständig für die Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters.

Anträge und Formulare

Folgende Anträge und Formulare stehen Ihnen zur Verfügung.

Weiter Informationen zu den Daten und Gebühren finden Sie hier Geschäftsstelle Liegenschaftskataster (LiKa)

Weitere Informationen zur Verschmelzung und Vereinigung von Flurstücken finden Sie hier Verschmelzung von Flurstücken

Die Mitteilung dient ausschließlich der Löschung von vollständig abgerissenen Gebäuden aus der amtlichen Liegenschaftskarte. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3  Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.

Die Mitteilung dient ausschließlich der Änderung der Daten über Nutzungen für einen bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder für das gesamte Flurstück. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3  Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.

Hinweis: Eine Änderung von Teilflächen der Nutzungsabschnitte ist nur durch eine Katastervermessung möglich. Nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) sind für Katastervermessungen und Abmarkungen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig. Die Kostenerhebung erfolgt dann auf Grundlage der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der zum Zeitpunkt der Kostenerhebung geltenden Fassung.

Weitere Informationen zur Geschäftsstelle Gutachterausschuss, zum Grundstücksmarktbericht, Bodenrichtwerten und Gebühren finden Sie hier Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Antragsformulare Gutachterausschuss

Informationen zum Geodätischen Referenzpunkt in Bad Schandau

Vermessungsamt

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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