Vermessungsamt

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Vermessungsamt und Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Verwaltungsgebäude Schloßpark 4
Verwaltungsgebäude Schloßpark 4

Das Vermessungsamt finden Sie im Verwaltungsgebäude "Schloßpark 4" des Landratsamtes Pirna. Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss befindet sich im Erdgeschoss und die Geschäftsstelle Liegenschaftskataster im 3. Obergeschoss.

Anträge und Formulare

Folgende Anträge und Formulare stehen Ihnen zur Verfügung.

Weiter Informationen zu den Daten und Gebühren finden Sie hier Geschäftsstelle Liegenschaftskataster (LiKa)

Weitere Informationen zur Verschmelzung und Vereinigung von Flurstücken finden Sie hier Verschmelzung von Flurstücken

Die Mitteilung dient ausschließlich der Löschung von vollständig abgerissenen Gebäuden aus der amtlichen Liegenschaftskarte. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3  Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.

Die Mitteilung dient ausschließlich der Änderung der Nutzung für einen bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder für das gesamte Flurstück. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3  Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.

 

Hinweis: Eine Änderung von Teilflächen der Nutzungsabschnitte ist nur durch eine Katastervermessung möglich. Nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) sind für Katastervermessungen und Abmarkungen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig. Die Kostenerhebung erfolgt dann Auf Grundlage der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der zum Zeitpunkt der Kostenerhebung geltenden Fassung.

Weitere Informationen zur Geschäftsstelle Gutachterausschuss, zum Grundstücksmarktbericht, Bodenrichtwerten und Gebühren finden Sie hier Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Antragsformulare Gutachterausschuss

Aufgaben

Ausrüstung Vermessungstrupp
Ausrüstung Vermessungstrupp

Das Vermessungsamt nimmt die Aufgaben der unteren Vermessungsbehörde gemäß § 2 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wahr. Es ist zuständig für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ca. 190.000 Flurstücken und die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen.

Darüber hinaus ist es zuständig für die Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters.

Informationen zum Geodätischen Referenzpunkt in Bad Schandau

Vermessungsamt

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail