Vermessungsamt und Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Das Vermessungsamt finden Sie im Verwaltungsgebäude "Schloßpark 4" des Landratsamtes Pirna. Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss befindet sich im Erdgeschoss und die Geschäftsstelle Liegenschaftskataster im 3. Obergeschoss.
Im Zusammenhang mit der Grundsteuerwertermittlung erreichen den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle derzeit zahlreiche Anfragen – meist aufgrund eines direkten Verweises der Finanzämter an den Gutachterausschuss.
Gern möchten wir Ihren individuellen Anliegen gerecht werden, müssen jedoch feststellen, dass die sachgerechte Beantwortung der zumeist gleichlautenden Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, die dann nicht mehr für die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse zur Verfügung steht. Infolgedessen hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge entschieden, die häufig gestellten Fragen aufzugreifen und öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Beantwortung Ihrer telefonischen und schriftlichen Anfragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerwertermittlung die Kenntnis der unter „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ verlinkten Inhalte voraussetzt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass schriftliche Auskünfte des Gutachterausschusses regelmäßig kostenpflichtig sind. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung. Diese ist ebenfalls auf der Homepage des Gutachterausschusses einsehbar.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle bezüglich steuerrechtlicher Belange, also auch der Grundsteuer, keine Rechtsberatung durchführt.
Folgende Referate sind dem Vermessungsamt zugeordnet:
Aufgaben
Das Vermessungsamt nimmt die Aufgaben der unteren Vermessungsbehörde gemäß § 2 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wahr. Es ist zuständig für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ca. 190.000 Flurstücken und die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen.
Darüber hinaus ist es zuständig für die Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters.
Weiter Informationen zu den Daten und Gebühren finden Sie hier Geschäftsstelle Liegenschaftskataster (LiKa)
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) - Online Formular
- Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei [pdf; 0,36 MB] Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) PDF-Datei
Weitere Informationen zur Verschmelzung und Vereinigung von Flurstücken finden Sie hier Verschmelzung von Flurstücken
Die Mitteilung dient ausschließlich der Löschung von vollständig abgerissenen Gebäuden aus der amtlichen Liegenschaftskarte. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3 Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.
Die Mitteilung dient ausschließlich der Änderung der Daten über Nutzungen für einen bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder für das gesamte Flurstück. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3 Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz. Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.
Hinweis: Eine Änderung von Teilflächen der Nutzungsabschnitte ist nur durch eine Katastervermessung möglich. Nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) sind für Katastervermessungen und Abmarkungen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig. Die Kostenerhebung erfolgt dann auf Grundlage der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der zum Zeitpunkt der Kostenerhebung geltenden Fassung.
Weitere Informationen zur Geschäftsstelle Gutachterausschuss, zum Grundstücksmarktbericht, Bodenrichtwerten und Gebühren finden Sie hier Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Fragebögen zur Führung der Kaufpreissammlung
- FAQ: häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Fragebogen [pdf; 0,23 MB] Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Fragebögen.
- Fragebogen für Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
- Fragebogen für Dreiseit-/Vierseithof
- Fragebogen für Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Bürogebäude
- Fragebogen für Gewerbe und Produktion sowie landwirtschaftliche und öffentliche Gebäude
- Fragebogen für sonstige Gebäude
- Fragebogen zu einem unbebauten Grundstück
- Fragebogen zu Wohnungs- und Teileigentum
Antragsformulare Gutachterausschuss
- Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für bebaute und unbebaute Grundstücke Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- oder Teileigentum Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
- Antrag auf schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Antrag auf eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert gemäß § 196 Abs. 3 BauGB