Kraftfahrzeugzulassung (Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle)

A-Z

Neben der Bearbeitung der Zulassungsvorgänge, An-, Um- und Abmeldungen, Änderungen von technischen und Halterdaten, Zuteilung von Kurzzeit- und rote Kennzeichen usw., ist die Kfz-Zulassungsbehörde auch für die damit verbundenen Verwaltungsarbeiten, Versicherungsanzeigen und -wechsel, Mängelanzeigen, Veräußerungsanzeigen usw., zuständig.

Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Zur Terminabstimmung kontaktieren Sie bitte, soweit möglich, die direkten Ansprechpartner bzw. alternativ die zentrale Einwahl 03501 515-0.

Die Kontakte zur Terminvereinbarung finden Sie am Ende der Seite. Bitte nutzen Sie den Kontakt des Standortes, an dem Sie vorsprechen wollen. Gern könne Sie uns per Telefon (unten) oder E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de kontaktieren.

Schritt für Schritt-Anleitung zur Online-Reservierung eines Termins in der Kfz-Zulassungsbehörde

Sprechzeiten Kfz-Zulassung

Pirna, Freital und Dippoldiswalde

Mo, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Di, Do: 08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

Außenstelle Sebnitz im Rathaus

Mo, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder (wenn vorhanden) bei Kennzeichenwechsel (Wunschkennzeichen oder Verlust / Diebstahl)
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn diese nicht weitergenutzt werden möchten)
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

 

Bei Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges ohne Halterwechsel und Beibehaltung der amtlichen Kennzeichen werden diese Unterlagen nicht benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder (wenn bei Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert)
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bisheriges / bisherige Kennzeichenschilder

Eine Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht durch Dritte durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtliches Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers im Original

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, nur erforderlich bei Namensänderung)
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur wenn darin Änderungen vorgenommen werden)
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Fahrzeugpapiere (im Original oder gut lesbare Kopien)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV), ggf. Sicherheitsprüfung (SP) (im Original oder gut lesbare Kopien)

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt immer mit dem Tag der Beantragung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 5 Tage und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Eine Rückgabe der Kennzeichen entfällt. Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständige Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • soweit nicht beide verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung

Im Regelfall ist eine Versicherung an Eides statt in der Zulassungsbehörde abzugeben. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • Kennzeichenschilder
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • Diebstahlanzeige (Tagebuch-Nr.) der Polizei oder Versicherung an Eides statt über den Verlust noch vorhandenes amtliches Kennzeichen
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • bei Minderjährigen: siehe unten stehende "Sonstige Hinweise an den Fahrzeughalter"

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs - Es muss ersichtlich sein, dass die Bedeutung des Roten Kennzeichens und der Rahmen, in dem es benutzt werden darf (Zweckbindung), bekannt ist. Erforderlichenfalls sind geeignete Nachweise über den Bedarf zu erbringen.
  • Gewerbegenehmigung im Original
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (Meldescheinigung nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei Einwohnermeldeamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (bei Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Einwohnermeldeamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate)
    • wird dem Antragsteller durch das Bundesamt für Justiz zugeschickt und ist der Zulassungsbehörde bei Antragstellung vorzulegen
  • Bescheinigung in Steuersachen (beim zuständigen Finanzamt zu beantragen - nicht älter als 3 Monate)
  • Angabe und Nachweis der zur Verfügung stehenden Stellplätze (Nachweise und Mietverträge über gewerbliche Räume/Grundstücke - keine öffentlichen Verkehrsflächen)
  • Benennung unterschriftsberechtigter (im Fahrzeugscheinheft) Person
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV
  • Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse sowie über die Bekanntgabe etwaiger Gebührenrückstände bei der Zulassungsbehörde, Personalausweis des Vollmachtgebers und Personalausweis der bevollmächtigten Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer - nur, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist oder jetzt umgeschrieben wird)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
  • behördliches Führungszeugnis (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Beantragung bei der zuständigen Kfz-Zulassung)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Halterdaten
    • Personalausweis im Original oder
    • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Neufahrzeuge: Zusätzlich bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: eine Übereinstimmungsbescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
  • Versicherungsbestätigung (gelb) (in Papierform)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer oder Nachweis über entrichtete Kfz-Steuer vom Hauptzollamt

Das Fahrzeug, welches mit einem Ausfuhrkennzeichen versehen werden soll, ist zwecks Identifizierung vorzuführen.

Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben.

Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis, muss er einen Empfangsbevollmächtigten, der seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, benennen.

Unter dem Link https://www.lasuv.sachsen.de/ummeldung-ukrainischer-fahrzeuge.html#a-6855 finden Sie Informationen über mögliche Ausnahmegenehmigungen für die Weiternutzung ukrainischer Fahrzeuge sowie Möglichkeiten der ordentlichen Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland.

Zuständige Behörde für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), Referat 42 - Straßenverkehrsordnung und Zulassungsrecht.

Anschrift: Stauffenbergallee 24 in 01099 Dresden.

Telefon: 0351 8139-0

E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de

Ab dem 02.01.2014 ist es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möglich, Kennzeichen mit einer vierstelligen Zahlengruppe zu erwerben.

Dabei ist zu beachten, dass bei den Unterscheidungszeichen

PIR - FTL - SEB

bei einer Zuteilung von einer vierstelligen Zahlengruppe für die mittlere Buchstabenkombination nur 1 Buchstabe verwendet werden darf, da nicht mehr als acht Stellen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Wird eine vierstellige Zahlenkombination verwendet, würde das Kennzeichen beispielsweise wie folgt lauten: PIR N 1234.

Ausgenommen davon ist das Unterscheidungszeichen DW. Reservierungen sind ab sofort möglich.

Bitte prüfen Sie vor der Zulassung:

  • die Gültigkeit Ihres Ausweispapiers

Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält

  • ob die im Rahmen Ihres Fahrzeuges eingeschlagene Fahrgestellnummer mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief eingetragenen Fahrgestellnummer übereinstimmt

 

Ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer muss bei jedem Zulassungsvorgang ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben vorgelegt werden. Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt wird, ist zwingend neben der Unterschrift der Halterin/des Halters auch die Unterschrift der Girokontoinhaberin/des Girokontoinhabers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig.

 

Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:

Soll ein Kraftfahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, ist dazu die Einwilligungserklärung beider Elternteile, beide Personalausweise der Eltern im Original und die Benennung eines Zustellbevollmächtigen notwendig, bei Alleinerziehenden wird eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Minderjährige bitte zusätzlich vorlegen:

  • Personalausweis des Minderjährigen im Original oder

  • aktuelle Meldebescheinigung des Minderjährigen (nicht älter als 3 Monate) und ggf.

  • Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen im Original als Voraussetzung für eine Steuerbefreiung nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Hinweise zum Datenschutz

Aufgrund von Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sind wir verpflichtet, Sie
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Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen:

Kfz-Zulassung / Hauptstelle Pirna
Besucheradresse: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4
Postadresse: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de

Kfz-Zulassung / Nebenstelle Freital
Besucheradresse: 01705 Freital, Dresdner Straße 107
Postadresse: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-4272 / -4278 / -4279 / -4281 / -4282 / -4284 / -4285
E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de

Kfz-Zulassung / Nebenstelle Dippoldiswalde
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Postadresse: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-4273 / -4287
E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de

Kfz-Zulassung / Nebenstelle Sebnitz
Besucheradresse: 01855 Sebnitz, Kirchstraße 5
Postadresse: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 035971 84-163 / -167
E-Mail: kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de