Gefahrgut

Fahrweg nach Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Die Fahrwegbestimmung ist vom Beförderer, Absender, Verlader, Befüller oder Empfänger bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes zu beantragen, es sei denn die Strecke liegt im Positivnetz der Allgemeinverfügung.

Verfügbare Formulare

Im Falle der persönlichen Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an uns finden Sie das entsprechende Informationsblatt hier:

Sollten Ihre personenbezogenen Daten nicht durch Sie persönlich, sondern durch Dritte an uns übermittelt oder amtlichen Verzeichnissen entnommen worden sein,so finden Sie das entsprechende Informationsblatt hier:

Referat Verkehrsrecht

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail