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Fahrweg nach Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Die Fahrwegbestimmung ist vom Beförderer, Absender, Verlader, Befüller oder Empfänger bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes zu beantragen, es sei denn die Strecke liegt im Positivnetz der Allgemeinverfügung.