Einmessungspflicht

Einmessungspflicht für Eigentümer

Durch Überlagerung von Liegenschaftskarte und Orthophoto kann der aktuelle Gebäudebestand recherchiert werden.
Durch Überlagerung von Liegenschaftskarte und Orthophoto kann der aktuelle Gebäudebestand recherchiert werden.

Hinweis an die Eigentümer auf die gesetzlich vorgeschriebene Einmessungspflicht für alle nach dem 24.06.1991 errichteten Gebäude

 

  • Warum müssen Gebäude aufgemessen werden?
    Das Liegenschaftskataster dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung von Rechten an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr. Darüber hinaus werden die Daten als Geobasisdaten für vielfältige Anwendungen in Wirtschaft und Verwaltung genutzt, zum Beispiel auch für den Umwelt- und Katastrophenschutz. Die Aktualität und Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters ist dabei Voraussetzung für eine effektive Nutzung.

 

  • Gesetzesgrundlage
    Das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) regelt nach § 6 Abs. 3 die Pflichten der Eigentümer. Wenn nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, neu errichtetet oder in den Außenmaßen wesentlich verändert wurde, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen. Diese Verpflichtung für den Eigentümer gilt entsprechend der jeweils gültigen Vermessungsgesetze seit 1991.

 

  • Sind alle Gebäude aufmessungspflichtig?
    Gebäude im Sinne des Sächsischen Vermessungsgesetzes sind oberirdische, überdachte, mit dem Erdboden fest verbundene bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können, die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen, die von Außenwänden umfasst sind, deren Grundfläche mehr als 10m² beträgt, die nach Art und Weise der Bauausführung eine dauernde Nutzung zulassen und die sich nicht in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes befinden. Das heißt, dass hiervon sowohl Gebäude betroffen sind, die gemäß Sächsischer Bauordnung genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig sind, als auch solche Gebäude, die dieser Pflicht nicht unterliegen. Zum Beispiel unterliegen Garagen deshalb der Einmessungspflicht, Carports hingegen nicht.

    Für Gebäude, die vor 1991 errichtet wurden, besteht keine gesetzliche Einmessungspflicht. Die Gebäudeeinmessung kann aber trotzdem beantragt werden und wird zu ermäßigten Gebühren ausgeführt.

        

  • Wo wird die Gebäudeaufmessung beantragt, welche Kosten entstehen?
    Katastervermessungen sind bei einem im Freistaat Sachsen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zu beantragen. Die Kosten werden einheitlich nach der  Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) erhoben und sind in der Regel in zwei Teilbeträgen zu entrichten. Sie erhalten jeweils einen Kostenbescheid vom ÖbVI für die Vermessungsleistung und einen vom Vermessungsamt für die Übernahme der Ergebnisse der Katastervermessung in das Liegenschaftskataster.

    Wenn ein Gebäude vollständig abgebrochen wurde, genügt die schriftliche Mitteilung eines Eigentümers an die katasterführende Behörde, die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erfolgt kostenfrei.

 

  • Was ist sonst noch zu beachten?
    Das Vermessungsamt erhält von den zuständigen Baubehörden Baufertigstellungsanzeigen und überwacht die Gebäudeeinmessung. Um erhöhten Aufwand und Kosten zu sparen, sollten zusätzliche Bauleistungen wie Garagen und Anbauten bereits fertiggestellt sein, wenn der Antrag auf Gebäudeeinmessung gestellt wird. In diesen Fällen sollten Sie unsere Geschäftsstelle telefonisch oder schriftlich informieren.

    Bitte beachten Sie, dass eventuell vorhandene Lagepläne oder Bauabsteckungsunterlagen die Anforderung an eine Katastervermessung nicht erfüllen und für die Fortführung des Liegenschaftskatasters ungeeignet sind.

    Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten sowie die ÖbVI selbstverständlich gern zur Verfügung.

Geschäftsstelle Liegenschaftskataster (LiKa)

01796 Pirna, Schloßpark 4

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