Aufgaben des Beauftragten für Integration und Migration
Zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer bestellt der Kreistag einen Beauftragten für Integration und Migration. Er vertritt die Belange ausländischer Mitbürger, klärt sie über ihre Rechte und Pflichten auf und fördert Toleranz und gegenseitiges Verständnis.
Zu seinen Schwerpunktaufgaben gehört u. a. auch der Aufbau eines strukturellen, sozialen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Netzwerkes. Es sind Strukturen zu schaffen, die es den Migranten ermöglicht an der Gesellschaft teilzuhaben. (aus: Beschluss des Kreistages Nr. 2015/6/0129)
Beauftragter für Integration und Migration - Jahresberichte
Sprechzeiten Beauftragter für Integration und Migration
Montag: | - |
---|---|
Dienstag: | - |
Mittwoch: | - |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag: | - |