Eltern gelten als alleinerziehend, wenn sie allein mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt leben und es großziehen.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohneinheit.
- Kein weiterer Erwachsener lebt in Ihrem Haushalt – außer ein eigenes volljähriges Kind, für das Sie noch Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten.
- Auch Großeltern oder Pflegeeltern können alleinerziehend sein, wenn sie allein für Erziehung und Pflege sorgen.
- Der Status ist unabhängig vom Sorgerecht.
Infos und Unterstützungsangebote finden Sie hier: www.alisa-sachsen.de
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in Erziehungsfragen,
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bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten,
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bei Familienkonflikten,
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bei Schulschwierigkeiten,
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bei Trennungs- und Scheidungsproblemen.
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Beratungsstellen,
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Familienhilfe,
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pädagogischen Gruppenangeboten,
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Unterbringung in einer Tagesgruppe,
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Heimunterbringung,
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Adoptionsvermittlung und zum Pflegekinderdienst.
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Hinweise und Terminvereinbarung:
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Eltern darüber nachdenken, ihr Kind abzugeben,
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Eltern darüber nachdenken, ein Kind zu adoptieren,
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ein Elternteil darüber nachdenkt, das Kind seines Partners oder seiner Partnerin zu adoptieren.
Das Elterntelefon ist ein bundesweites Angebot für Eltern in allen Notlagen und zur Beratung in Erziehungs- und Partnerschaftsfragen.
Die Beratung ist:
- anonym und vertraulich,
- kostenfrei in ganz Deutschland über Festnetz und Handy verfügbar,
- Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
www.drkpirna.de/angebote/erziehungs-und-familienberatungsstelle
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Betroffene von sexualisierter Gewalt ab 18 Jahren.
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Unterstützungspersonen von Betroffenen sexualisierter Gewalt, wie Angehörige oder Freunde.
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Fachpersonen, die mit dem Thema sexualisierte Gewalt in Ihrer Arbeit in Berührung kommen.
Kinderkranktage
Gesetzlich versicherte Eltern haben im Jahr 2026 pro Kind und Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende 30 Tage). Bei mehreren Kindern liegt das Maximum bei insgesamt 35 Tagen pro Elternteil (Alleinerziehende 70 Tage).
Anspruch nach Familienform
Ein Kind: 15 Tage je Elternteil bzw. 30 Tage für Alleinerziehende.
Mehrere Kinder: Maximal 35 Tage je Elternteil bzw. 70 Tage für Alleinerziehende.
Stationäre Begleitung: Bei einer medizinisch notwendigen Aufnahme ins Krankenhaus gilt der Anspruch für die gesamte Dauer des Aufenthalts (zusätzlich zu den regulären Tagen).
Wichtige Regeln
Alter des Kindes: Gilt grundsätzlich für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (keine Altersgrenze bei Kindern mit Behinderung).
Voraussetzung: Kind und betreuender Elternteil müssen gesetzlich versichert sein und eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.
Weitere Details und Infos zur Antragstellung finden Sie direkt beim Bundesgesundheitsministerium:
www.bundesgesundheitsministerium.de
01824 Königstein
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Anleitung und Unterstützung im Alltag,
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Begleitung in Krisensituationen,
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Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten,
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Vermittlung in das sozialpsychiatrische Hilfesystem.
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01796 Pirna
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Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Landeserziehungsgeld,
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Hilfe zum Lebensunterhalt,
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Pflege und Erziehung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr,
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Fragen oder Ängsten in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt,
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"vertrauliche Geburt",
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Schwangerschaftskonflikt nach § 218/219 StGB
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Bewältigung von Tod- und Fehlgeburten,
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familiäre Probleme, Krisensituationen und Fragen der Paarbeziehung.
Beim Möbeldienst können gebrauchte, aber gut erhaltene Möbel gekauft werden. Die Möbel sind sehr preiswert. Neben Möbeln gibt es auch Haushaltswaren oder Kleidung.