Gesundheitsamt

„Tag des Gesundheitsamtes“ am 19.03.2024

Symbolfoto

Das Gesundheitsamt Pirna veranstaltet am 19. März 2024 von 10:00 bis 17:00 Uhr im Landratsamt Pirna den „Tag des Gesundheitsamtes“ und lädt Bürger herzlich ein, sich über die vielseitigen Aufgaben des Gesundheitsamtes zu informieren und die verschiedenen Fachbereiche und Berufsgruppen näher kennenzulernen.

Es wird Angebote zum Ausprobieren und Mitmachen rund um die Themen „Gesundheitsförderung“ und „Prävention“ geben. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gewähren interessante Einblicke in ihre tägliche Arbeit und stehen Ihnen an zahlreichen Informationsständen für Fragen und Beratung zur Verfügung.

 

Programm und Angebote:

  • Thema Handynutzung und Medienkonsum – Ausprobieren von Brettspielen
  • Zahnputztraining für Kinder mit Zahnbürstentausch
  • Ausstellung Zuckertisch – Wie viel Zucker enthalten Lebensmittel?
  • Informationen zu den Themen Wasserhygiene, Infektionsschutz, Umwelthygiene
  • richtiges Händewaschen – Kontrolle mittels einer UV-Lampe
  • Informationen zu Demenz, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Informationen zu Tumorberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung und HIV-Beratung
  • Gesunde Kitas – Informieren Sie sich, wie die Gesundheit der Kinder in Kitas gefördert wird!
  • DKMS-Registrierungsaktion: Unterstützen Sie die DKMS im Kampf gegen Blutkrebs!
  • Wir schauen, ob Ihr Impfstatus aktuell ist und beraten Sie gern zu den wichtigsten Impfungen
  • Leistungen und Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Überblick
  • Beratung und Information zu psychischen Erkrankungen, insbesondere auch zu Depressionen, Burn-Out, Ängsten und Zwängen - anonyme Beratung vor Ort möglich
  • Spannende Informationen rund um das Thema Wasser - der Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz stellt sich vor
  • Für die kleinen Besucher warten Spielangebote und Kinderschminken

Besuchen Sie spannende Fachvorträge und die mobile Ausstellung „Glück sucht dich“:

13:00 Uhr (Kreistagssaal):

Fachvortrag der AOK Plus: „Pflege- und Unterstützungsleistungen“

  • Wie beantrage ich Pflege- und Unterstützungsleistungen?
  • An wen kann ich mich wenden? Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?
  • Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

15:00 Uhr (Kreistagssaal):

Fachvortrag der Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen: „gelingende Mediensuchtprävention“

  • digitale Medien sind in unserem Alltag nicht weg zu denken
  • Wie werden diese zur Sucht und wie kann man dagegen vorbeugen?
  • Wie können Eltern im Alltag bewusst mit Medien umgehen?

Diese und weitere Antworten erhalten Sie in den Fachvorträgen. Die Fachberater beantworten Ihnen gern persönliche Fragen im Anschluss. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

10:00 bis 17:00 Uhr:

GLÜCK SUCHT DICH - eine mobile Ausstellung zum Thema Suchtprävention:

  • ein Doppelstockbus mit 8 interaktiven Stationen
  • die Ausstellung dient dazu, sich mit den Themen GLÜCK und SUCHT auseinanderzusetzen und die Sichtweisen auf Glück, Identität, Konsumrisiken und Rauschmittel zu reflektieren
  • das Konzept lädt zum Lernen, Mitmachen und Weiterdenken ein

 

Veranstaltungsort:

Landratsamt Pirna
Kreistagssaal (Elbflügel, 2. und 3. Etage)
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

 

Bild uns kümmert`s

 

Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen.

Neben dem Gesundheitsschutz (Hygiene, Infektionsschutz einschließlich Impfen, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Medizinalaufsicht, Ausbruchs- und Krisenmanagement) stellen Beratung und Information, Begutachtung, Gesundheitsförderung und Prävention, niedrigschwellige Angebote und aufsuchende Gesundheitshilfen, insbesondere bei Personen mit besonderen Bedarfen (z.B. Kinder- und Jugendgesundheit, Mund- und Zahngesundheit, sozialmedizinische Aufgaben, wie Schwangerenberatung, psychosoziale Beratung, Sozialpsychiatrie) wesentliche Schwerpunkte dar.

Gesundheitsberichterstattung, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit spielen dabei eine wachsende Rolle.

 

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch im Gesundheitsamt mit Mitteln aus dem Sächsischen Staatshaushalt unterstützt. Diese werden entweder für eigene Aufgaben verwendet oder an Dritte weitergeleitet.

Die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Förderprojekte werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Nr. Förderbereich/
Projekt
Ansprechpartner im Gesundheitsamt Rechtsgrundlage der Förderung  Förderbetrag 2023
in Euro
Gegenstand der Förderung
1 Ehrenamt/Selbsthilfegruppen Frau Kaps/Frau Roßberg SächsKomPauschVO vom 14.10.2021 - § 2 Abs. 1 Nr. 2 15.088,35 Förderung ehrenamtlich arbeitender Selbsthilfegruppen von Betroffenen und Angehörigen Betroffener in den Bereichen gesundheitliche und soziale Selbsthilfe
2 Gesundheit und Versorgung Frau Bühn/Frau Roßberg SächsKomPauschVO vom 14.10.2021 - § 4 Abs. 1 Nr. 1 3.017,67 Förderung von Maßnahmen zur Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
3 Psychiatrie und Suchthilfe Herr Naumann/Frau Roßberg SächsKomPauschVO vom 14.10.2021 - § 5 615.604,88 Förderung sozialpsychiatrischer Dienste und der psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen mit insgesamt 277.625,73 Euro; Förderung der Suchtberatungs- und -behandlungsstellen mit insgesamt 337.979,15 Euro
4 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung Frau Bühn/Frau Roßberg VO des SMS über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SächsSchKGAGFördVO) vom 23.12.2008 94.825,00 Förderung von Personal- und Sachkosten für die Beratungsstellen im Landratsamt
5 Regionale und überregionale Vorhaben der Gesundheitsförderung und Prävention Frau Bühn/Frau Roßberg Richtlinie Gesundheit und Versorgung vom 16.12.2019 -
Teil 2, A
22.500,00 Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative "Gesund leben im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"
6 Psychosoziale Tumorberatung  Frau Bühn/Frau Roßberg Richtlinie Gesundheit und Versorgung vom 16.12.2019 -
Teil 2, A
16.074,24 Förderung der Psychosozialen Tumorberatungsstellen im Landratsamt
7 Förderung der fachärztlichen Weiterbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Frau Dr. Gunkel/Frau Roßberg Richtlinie Heilberufe vom 12.03.2020 5.670,00 Förderung Amtsarztkurs vom 17.11.2022 bis 22.09.2023

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch im Gesundheitsamt mit Mitteln aus dem Sächsischen Staatshaushalt unterstützt. Diese werden entweder für eigene Aufgaben verwendet oder an Dritte weitergeleitet.

Die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Projektmittel sind Steuermittel, die auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts zur Verfügung gestellt werden.

       Nr. Förderbereich/
Projekt
Ansprechpartner im Gesundheitsamt Rechtsgrundlage der Förderung  Förderbetrag 2022
in €
Gegenstand der Förderung
       1 Ehrenamt/Selbsthilfegruppen Frau Kaps/Frau Roßberg SächsKomPauschVO vom 14.10.2021 - § 2 Abs. 1 Nr. 2 12.064,36 Förderung ehrenamtlich arbeitender Selbsthilfegruppen von Betroffenen und Angehörigen Betroffener in den Bereichen gesundheitliche und soziale Selbsthilfe
       2 Gesundheit und Versorgung Frau Bühn/Frau Roßberg SächsKomPauschVO vom 14.10.2021 - § 4 Abs. 1 Nr. 1                       3.094,50 Förderung von Maßnahmen zur Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
       3 Gesundheit und Versorgung Frau Dr. Hantzsche/Frau Roßberg SächsKomPauschVO vom 14.10.2021 - § 4 Abs. 1 Nr. 2                     90.000,00 Förderung von Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren für gesundheitliche Versorgung
       4 Psychiatrie und Suchthilfe Herr Naumann/Frau Roßberg SächsKomPauschVO vom 14.10.2021 - § 5                   603.218,03 Förderung sozialpsychatrischer Dienste und der psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen mit insgesamt 265.415,93 €; Förderung der Suchtberatungs- und -behandlungsstellen mit insgesamt 337.802,10 €
       5 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung Frau Bühn/Frau Roßberg VO des SMS über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SächsSchKGAGFördVO) vom 23.12.2008                     85.771,00 Förderung von Personal- und Sachkosten für die Beratungsstellen im Landratsamt
       6 Regionale und überregionale Vorhaben der Gesundheitsförderung und Prävention Frau Bühn/Frau Roßberg RL Gesundheit und Versorgung vom 16.12.2019 - Teil 2, A                     12.500,00 Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative "Gesund leben im Landkreis"

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.

Ausnahme: Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Gesundheitsamt
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-0
E-Mail: kontakt@landratsamt-pirna.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen – SächsGDG – (§ 6) auf Grundlage Art. 9 Abs. 2 lit. h, i) DSGVO i. V. m. mit weiteren gesetzlichen Regelungen (IfSG, TrinkwV, SächPsychKG).

Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, insbesondere durch fachliche Beratung und Aufklärung auf gesunde und gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse und gleiche Gesundheitschancen für alle hinzuwirken. Der Öffentliche Gesundheitsdienst stärkt die gesundheitliche Eigenverantwortung und wirkt auf die Vermeidung von Gesundheitsrisiken und gesundheitlichen Beeinträchtigungen hin.

Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Hierzu werden personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet. Dazu zählen Krankheitsvorgeschichte, Diagnosen, Therapien und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben.

Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen, wenn das Einverständnis des Patienten vorliegt.

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für unsere Aufgabenerfüllung.

Daten werden auch erhoben, um Abrechnungen vorzunehmen (z. B. gegenüber  Krankenkassen) oder zu Beweiszwecken (z. B. bei Impfungen).

Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist, Sie eingewilligt haben oder zur Abwehr einer Gefahr für Leben oder Gesundheit Dritter erforderlich ist (§ 6 SächsGDG).

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können zum Beispiel andere Ärzte/ Psychotherapeuten sein, aber auch Ämter, Behörden und Gerichte, die das Gesundheitsamt mit einer Begutachtung beauftragt haben. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Ergebnismitteilung oder zur Klärung von medizinischen Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

Für die Gesundheitsberichterstattung des Landes werden ausschließlich statistische Daten an die Landesuntersuchungsanstalt, an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen durch das Gesundheitsamt anonymisiert und verschlüsselt übermittelt.

Zu erhebende und zu übermittelnde Daten:
• meldepflichtige Infektionskrankheiten
• Ergebnisse der Screening-Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
einschl. Impfdaten
• Ergebnisse der Screening-Untersuchungen des Zahnärztlichen Dienstes
• Daten der Trinkwasserüberwachung
• Daten der Badegewässerüberwachung

Datenweitergabe an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Es erfolgt keine Datenweitergabe an ein Drittland oder eine internationale Organisation.

Speicherdauer

Ihre Daten werden aufgrund der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in der Regel 10 Jahre oder aufgrund weiterer Spezialregelungen ggf. bis 30 Jahre (RöV, Infektionsschutz/Epidemie) aufbewahrt.

Sie haben folgende Datenschutzrechte

Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht das Löschen Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstr. 5
01067 Dresden

Pflichten

Sie sind unter Umständen dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den genannten Rechtsgrundlagen. Wenn Sie erforderliche Daten nicht angeben kann eventuell eine Leistung nicht erbracht werden oder im Rahmen des IfSG nach § 73 IfSG bußgeldbewährt sein.

Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO - Erhebung von personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.

Ausnahmen: Die Informationspflicht nach 14 DSGVO besteht nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. Im Falle der Dritterhebung bestehen darüber hinaus keine Informationspflichten, wenn die Informationserteilung sich z. B. als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, die Daten einem Berufsgeheimnis unterliegen oder die Erlangung durch Rechtsvorschrift ausdrücklich geregelt ist.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

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E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen – SächsGDG – (§ 6) auf Grundlage Art. 9 Abs. 2 lit. h, i) DSGVO i. V. m. mit weiteren gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Hierzu werden personenbezogenen Daten verarbeitet.

Die Erhebung der Daten ist Voraussetzung für unsere Aufgabenerfüllung.

Insbesondere die Ermittlung der Kontaktpersonen eines mit einer übertragbaren Krankheit Infizierten dient der Kontaktaufnahme des Amtes mit der Kontaktperson zur Einleitung weiterer Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 25 ff. IfSG) und damit zur Verhinderung einer weiteren Übertragung der Infektion.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden.

Ermittelt beim Dritten werden:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Erreichbarkeit (z. B. Telefon, Mail)

seiner Kontaktpersonen.

Das Gesundheitsamt nimmt im Anschluss direkten Kontakt zur betreffenden Kontaktperson auf und erhebt direkt bei dieser alle notwendigen weiteren Daten.

Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

Speicherdauer oder wenn dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer.

Ihre Daten werden aufgrund der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 10 Jahre aufbewahrt.

Sie haben folgende Datenschutzrechte

Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Löschen Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:

 

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstr. 5
01067 Dresden

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Sekretariat
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