Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Jedoch zählt die Durchführung der Asylverfahren nicht zu deren Aufgabe. Diese obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Auf Antrag können Ausländer mit langjährigem rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Über diese Einbürgerungsanträge wird ebenfalls in diesem Referat entschieden.
Wir bitten um die Vereinbarung eines Termins, da ansonsten keine Bearbeitung garantiert werden kann bzw. mit hohen Wartezeiten zu rechnen ist.
Die telefonische Erreichbarkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten kann nicht immer gewährleistet werden. Sie können uns daher über die E-Mail-Funktionspostfächer gern Ihr Anliegen mitteilen.
Ausländerrecht
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Asylrecht
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54