Hilfe bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Grundsicherungsleistungen
Über 65-Jährige und 18-65-Jährige mit voller dauerhafter Erwerbsminderung können auf Antrag Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII erhalten.
Dazu zählen:
- Regelleistungen
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Mehrbedarf bei Vorliegen des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G.
- Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung
- Bestätigung von Grundsicherungsleistungen für den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Die Gewährung dieser Leistungen ist abhängig vom Einkommen und Vermögen.