Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbstständiges, unabhängiges und im Rahmen seiner Tätigkeit an keinerlei Weisungen gebundenes Sachverständigengremium mit dem gesetzlichen Auftrag den Grundstücks- und Immobilienmarkt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge transparent zu machen.
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.
Hinweise zur Grundsteuer Die Grundsteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Finanzämter beziehungsweise des Finanzministeriums. Unter grundsteuer.sachsen.de sind alle notwendigen Informationen zusammengestellt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt keine Auskünfte zur Berechnung oder Ermittlung der Grundsteuer. Antworten des Gutachterausschusses auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Bodenrichtwerten im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung erhalten Sie hier. Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. |
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen bei Rechtsverlust und anderen Vermögensnachteilen
- Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
Aktuelles
Die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2024, sind seit 11.08.2025 im neuen Geoportal des Landkreises verfügbar.
Kontakt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Besucheranschrift: 01796 Pirna, Schloßpark 4
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Für persönliche Vorsprachen wird die vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Sprechzeiten:
Montag: 8 – 12 Uhr
Dienstag: 9 – 12 Uhr/13 – 16 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr/13 – 16 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr
unter Tel. 03501 515 -3302/-3303
Datenschutz
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen.
- Informationspflichten nach Artikel 13 bei der betroffenen Person_GAA_(Bewerbung) [pdf; 0,20 MB]
- Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO - nicht bei der betroffenen Person (Kaufpreissammlung) [pdf; 0,20 MB]
- Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO - nicht bei der betroffenen Person (Gutachten) [pdf; 60,60 KB]