Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sind zum 01. Juli 2024

ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
(männlich/weiblich/divers)

neu zu bestellen.

Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erstreckt sich auf den gesamten Landkreis. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitglied erfolgt befristet auf 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung ist möglich.

Aufgaben des Gutachterausschusses

Ziel des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist es, als unabhängiges Gremium zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt beizutragen. Die rechtliche Grundlage für die Bildung und Tätigkeit der Gutachterausschüsse findet sich in §§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO).

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • Erstattung von Verkehrswertgutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust sowie andere Vermögensnachteile,
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der besonderen Bodenrichtwerte in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten,
  • Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • Herausgabe des Grundstücksmarktberichts

Unsere Anforderungen an Sie:

Gemäß § 192 Abs. 3 BauGB sollen die Bewerber in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein. Für die neue Bestellungsperiode werden Personen gesucht, die diese Anforderungen erfüllen und darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse der verschiedenen Immobilienklassen und der spezifischen Grundstücksmarktverhältnisse im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge verfügen. Folgende Berufsgruppen kommen insbesondere für eine Bestellung in Frage:

  • Sachverständige für die Immobilienbewertung mit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch eine Gebietskörperschaft
  • zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024),
  • freie Sachverständige für die Immobilienbewertung,
  • Architekten und Bausachverständige,
  • Vermessungsingenieurinnen/-ingenieure mit Erfahrung in der Verkehrswertermittlung von Grundstücken,
  • Immobilienmakler/-innen,
  • Bankfachleute, die mit der Finanzierung von Immobilien oder der Immobilienbewertung und -vermittlung befasst sind,
  • land- und forstwirtschaftliche Sachverständige,
  • Professorinnen/Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen von Instituten an Hochschulen und Universitäten mit immobilienwirtschaftlicher Ausrichtung.

Liegt keine öffentliche Bestellung und Vereidigung oder Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 vor, ist die Sachkunde durch Vorlage von zwei Mustergutachten nachzuweisen. Für Professorinnen/Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen von Instituten an Hochschulen und Universitäten mit immobilienwirtschaftlicher Ausrichtung wird die Sachkunde auch ohne Vorlage von zwei Mustergutachten vorausgesetzt.

Mindestens zwei Gutachter müssen Bedienstete der örtlich zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken sein. Deren Bestellung erfolgt auf Vorschlag des Landesamtes für Steuern und Finanzen und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Die Anzahl der zu bestellenden Mitglieder orientiert sich an dem noch amtierenden Gutachterausschuss (max. 15 ehrenamtliche Mitglieder).

Es wird eine aktive Mitarbeit und ein hohes Engagement bei der Erfüllung der Aufgaben des Gutachterausschusses erwartet.

Die Mitgliedschaft in mehreren Gutachterausschüssen ist zulässig.

Ausschlussgründe:

Als Gutachter darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist. Darüber hinaus dürfen Bewerber nicht hauptamtlich mir der Verwaltung der Grundstücke des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge befasst sein.

Entschädigung:

Die Tätigkeit als Mitglied des Gutachterausschusses ist gemäß § 192 Abs. 2 BauGB ehrenamtlich. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird Ihnen eine Entschädigung nach § 19 SächsGAVO gewährt.

Inhalt der Bewerbung:

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung einschließlich relevanter Qualifikationsnachweise:

  • Bewerbungsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis der Sachkunde und Erfahrung in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen
  • ggf. zwei Mustergutachten
  • ggf. Referenzen

Ihre Bewerbung können Sie per E-Mail an gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de oder per Post an

Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Frau Marisa Päsler
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna

übermitteln.

Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2024.

Wir weisen darauf hin, dass postalisch eingereichte Unterlagen nicht zurückgesandt und nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten gemäß gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet werden dürfen.
Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie unter:  Informationspflichten nach Artikel 13 bei der betroffenen Person GAA Bewerbung


Päsler
Leiterin Geschäftsstelle

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbständiges, unabhängiges und im Rahmen seiner Tätigkeit an keinerlei Weisungen gebundenes Sachverständigengremium. Er besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Sachverständigen. Sie sind zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.

Aufgaben des Gutachterausschusses

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen bei Rechtsverlust und anderen Vermögensnachteilen
  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
  • Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes

Der Gutachterausschuss im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ermittelt alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte und veröffentlicht einen Grundstücksmarktbericht.

Die seit 2015 für den Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge veröffentlichten Grundstücksmarktberichte sowie Hinweise zu Bodenrichtwerten finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

Telefonische Auskünfte sind kostenfrei unter 03501 515-3302 (außer mittwochs) von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13.00 - 18.00 Uhr möglich.

Persönliche Vorsprachen sind täglich, außer mittwochs, 08:00 - 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr im Schlosspark 4 in Pirna möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Schriftliche Auskunftsanfragen richten Sie an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich Bau und Umwelt
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna

oder per E-Mail an: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de

Antragsformulare

Marktinformation 2023

Auf Basis von über 6.400 Kaufverträgen im Auswertungszeitraum 2021 und 2022 leitete der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge umfassende, für die Bewertung von Grundstücken erforderliche Daten ab. Die Marktinformation bildet Werkzeug und Arbeitsgrundlage für alle mit regionalen Grundstückswerten betrauten Personenkreise und dient gleichzeitig als Orientierungswerk für kauf- und verkaufs-interessierte Marktteilnehmer.

Das 76 Seiten umfassende Dokument verfolgt den Zweck, den Grundstücksmarkt im Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge transparenter zu gestalten. Die angegebenen Preise, Preisentwicklungen und Werte stellen die Verhältnisse dar, wie sie für den jeweiligen Teilmarkt charakteristisch sind.

Als eigenständiges Wirtschaftsgut ist jede Immobilie für sich einzigartig. Entsprechend der Begrifflichkeit ergibt sich bereits aufgrund der Immobilität eine Standortgebundenheit, die zur Individualität führt. Im Zusammenspiel mit regionalen, marktbestimmenden Einflussfaktoren ergeben sich daraus verschiedene regionale Teilmärkte, die sich weiterführend in die Teilmärkte diverser Grundstücksarten zergliedern.

Auf der Grundlage der Kaufvertragsauswertungen werden allgemeine Marktdaten mittels statistischer Erhebungen durch den Gutachterausschuss gewonnen, verallgemeinert, analysiert und zusammenfassend aufbereitet. Diese Daten sollen Grundstücksteilnehmer und Fachleute bei der Einschätzung der Marktlage unterstützen.

Der Gutachterausschuss im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge veröffentlicht seit 2015 regelmäßig im Zweijahresrhythmus einen Grundstücksmarktbericht, der neben den allgemeinen Übersichten über das Marktgeschehen auch ganz konkrete Auswertungen zu endverhandelten Preisen über bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum sowie die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten enthält. Die vorliegende Marktinformation verzichtet auf allgemeine Daten und widmet sich ausschließlich den bevorzugt abgefragten Kaufpreisübersichten, Marktanpassungsfaktoren sowie Immobilienrichtwerten, die aus den Kaufpreisen der Jahre 2021 und 2022 abzuleiten waren.

Die Veröffentlichung des nächsten Grundstücksmarktberichts ist bereits für das kommende Jahr vorgesehen. Hierin werden dann auch die allgemeinen Übersichten zu Geld- und Flächenumsätzen der Jahre 2021 und 2022 enthalten sein, die um die Kauffalldaten des Jahres 2023 ergänzt werden.

Verfügbarkeit und Preis der aktuellen Marktinformation

Die Marktinformation 2023 für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge steht in digitaler Form (als pdf-Dokument) zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

 
Beispiel Bodenrichtwerte
Beispiel eines Kartenausschnittes

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 im März und Juni 2022 beschlossen. Die durchschnitt-lichen Lagewerte für Grund und Boden der Nutzungsarten Bauland, Freizeit- und Kleingarten sowie Land- und Forstwirtschaft sind online über das Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.sachsen.de einsehbar.

Dort sind neben den aktuellen Bodenrichtwerten über die Bodenrichtwertrecherche auch die Bodenrichtwerte vorangegangener Jahrgänge, z. B. für 2017, 2019 und 2021 für Bau-, Garten-, Acker- und Grünland sowie Wald abrufbar.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Bodens in einem abgegrenzten Gebiet, der sogenannten Richtwertzone. Die jeweilige Bodenrichtwertzone umfasst Grundstücke, die in ihren wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen. Dies ist im Baugesetzbuch geregelt (§ 196). Der Bodenrichtwert gilt demnach für ein fiktives Referenzgrundstück, welches die in der Bodenrichtwertzone überwiegend vorherrschenden wertbeeinflussenden Merkmale abbildet. Die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen begründet demnach keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden.

Für telefonische und persönliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten stehen Ihnen während der Sprechzeiten die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig. Für deren Beantragung können die Antragsformulare auf dieser Seite genutzt werden.

Die Bodenrichtwerte werden im Jahr 2024 aktualisiert. Bis zur Verfügbarkeit neuer Bodenrichtwerte behalten die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ihre Gültigkeit.

www.boris.sachsen.de

Für Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten ist das Grundsteuerportal Sachsen zu nutzen, welches die sächsische Finanzverwaltung seit dem 1. Juli 2022 unter www.grundsteuer.sachsen.de bereitgestellt hat. Im Grundsteuerportal können stichtagsbezogen sowohl Bodenrichtwerte als auch flurstücksbezogene Angaben des Liegenschaftskatasters im erforderlichen Umfang entnommen werden.

Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema „Grundsteuer“ finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.sachsen.de.

Datenschutz

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen.

01796 Pirna, Schloßpark 4

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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