Auf Basis von über 2.200 Kaufverträgen mit insgesamt etwa 2.900 Transaktionen im Auswertungszeitraum 2023 leitete der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge umfassende, für die Bewertung von Grundstücken erforderliche Daten ab.
In der im Jahr 2023 erschienenen Marktinformation beschränke sich der Gutachterausschuss ausschließlich auf die bevorzugt abgefragten Kaufpreisübersichten, Marktanpassungsfaktoren und Immobilienrichtwerte. Mit dieser Vorgehensweise reagierte der Gutachterausschuss auf die Umstellung des Stichtags der Bodenrichtwerte vom Ende jedes geraden Kalenderjahres auf den Beginn jedes geraden Kalenderjahres.
Im nun verfügbaren Grundstücksmarktbericht 2024, werden neben den konkreten Auswertungsdaten für das Jahr 2023 ergänzend auch die allgemeinen Marktübersichten der Vorjahre abgebildet.
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 wurden bereits am 25.03.2024 beschlossen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke unter Berücksichtigung der wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks (Referenzgrundstücks), wie z. B. Entwicklungs- und Erschließungszustand sowie Grundstücksgröße. Flurstücksbezogene Eigenschaften der einzelnen Liegenschaften finden keine Berücksichtigung. Aus den Angaben und Darstellungen der Bodenrichtwertkarten können keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsbehörde oder den Landwirtschaftsbehörden abgeleitet werden.
Die durchschnittlichen Lagewerte für Grund und Boden der Nutzungsarten baureifes Land, Freizeit- und Kleingarten sowie Land- und Forstwirtschaft sind sprechzeitenunabhängig und kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.sachsen.de einsehbar. Über die Funktion „Bodenrichtwertrecherche“ können unter „Karteninhalt“ und nach Auswahl der Jahresscheibe 2024 die gewünschten Nutzungsarten und deren zugehörige Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 in der Kartendarstellung ein- bzw. ausgeblendet werden.
Den Angaben zu den Bodenrichtwerten ergänzend wird um Beachtung der Informationen im Grundstücksmarktbericht 2024 gebeten. Hierin enthalten sind Informationen zu:
- Bodenrichtwerten für land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Kaufpreise für Arrondierungsflächen
- Bodenrichtwerte für Freizeit- und Kleingartenflächen
- Umrechnungskoeffizienten für baureifes Land
Die Bodenrichtwerte werden das nächste Mal im Jahr 2026 aktualisiert. Bis zur Verfügbarkeit neuer Bodenrichtwerte behalten die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 ihre Gültigkeit.
Zonale Bodenrichtwerte früherer Stichtage sind rückwirkend bis zum Stichtag 31.12.2010 ebenfalls über die Bodenrichtwertrecherche unter „boris.sachsen.de“ abrufbar. Bis einschließlich des Stichtags 31.12.2020 sind die Bodenrichtwerte jeweils über die Auswahl der Jahresscheibe des Folgejahres aufzurufen. Ab 2022 entspricht die Jahresscheibe dem Jahr des Bodenrichtwertstichtags.
Anwendungsbeispiele:
Für den Bodenrichtwert zum Stichtag 31.12.2014 ist in der Bodenrichtwertrecherche unter boris.sachsen.de unter „Karteninhalt“ die Jahrescheibe 2015 zu wählen und hierüber dann die jeweilige Nutzungsart auszuwählen, für die der Bodenrichtwert angezeigt werden soll:
Diese Vorgehensweise gilt für alle zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010, 31.12.2012, 31.12.2014, 31.12.2016, 31.12.2018 und 31.12.2020.
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbständiges, unabhängiges und im Rahmen seiner Tätigkeit an keinerlei Weisungen gebundenes Sachverständigengremium. Er besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Sachverständigen. Sie sind zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen bei Rechtsverlust und anderen Vermögensnachteilen
- Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
- Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes
Der Gutachterausschuss im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ermittelt alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte und veröffentlicht einen Grundstücksmarktbericht.
Die seit 2015 für den Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge veröffentlichten Grundstücksmarktberichte sowie Hinweise zu Bodenrichtwerten finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.
Telefonische Auskünfte sind kostenfrei unter 03501 515-3302 (außer mittwochs) von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13.00 - 16.00 Uhr möglich.
Persönliche Vorsprachen sind täglich, außer mittwochs, 08:00 - 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 13:00 - 16:00 Uhr im Schlosspark 4 in Pirna möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Schriftliche Auskunftsanfragen richten Sie an:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich Bau und Umwelt
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
oder per E-Mail an: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de
- Grundstücksmarktbericht 2024 [pdf; 33,94 MB]
- Marktinformation 2023 [pdf; 9,32 MB] Marktinformation 2023
- Grundstücksmarktbericht 2021 [pdf; 12,81 MB] Grundstücksmarktbericht 2021
- Grundstücksmarktbericht 2019 [pdf; 13,32 MB] Grundstücksmarktbericht 2019
- Grundstücksmarktbericht 2017 [pdf; 12,45 MB] Grundstücksmarktbericht 2017
- Grundstücksmarktbericht 2015 [pdf; 5,00 MB] Grundstücksmarktbericht 2015
Fragebögen zur Führung der Kaufpreissammlung
- FAQ: häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Fragebogen [pdf; 0,23 MB] Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Fragebögen.
- Fragebogen für Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Bauernhaus, Dreiseit-/Vierseithof
- Fragebogen für Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Bürogebäude
- Fragebogen für Gewerbe und Produktion sowie landwirtschaftliche und öffentliche Gebäude
- Fragebogen für sonstige Gebäude
- Fragebogen zu einem unbebauten Grundstück
- Fragebogen zu Wohnungs- und Teileigentum
Antragsformulare
- Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für bebaute und unbebaute Grundstücke Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- oder Teileigentum Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
- Antrag auf schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Antrag auf eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert gemäß § 196 Abs. 3 BauGB
Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses
Datenschutz
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
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- Informationspflichten nach Artikel 13 bei der betroffenen Person_GAA_(Bewerbung) [pdf; 0,20 MB]
- Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO - nicht bei der betroffenen Person (Kaufpreissammlung) [pdf; 0,20 MB]
- Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO - nicht bei der betroffenen Person (Gutachten) [pdf; 60,60 KB]