Katastervermessung

Ablauf einer Katastervermessung

Vermessungsbus im Außendienst
Vermessungsbus im Außendienst

Ein Antrag auf Katastervermessung läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:

  • die Eigentümer (oder Bevollmächtigter des Eigentümers) oder Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben, stellen den Antrag zur Durchführung einer Katastervermessung bei einem im Freistaat Sachsen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI),
  • für die Durchführung einer Katastervermessung benötigt der ÖbVI alle notwendigen Katasterunterlagen (Vorbereitungsdaten). Der ÖbVI erhält diese Unterlagen in digitalisierter Form über entsprechende Datenverarbeitungsverfahren.

Der ÖbVI führt nach Auswertung der Vorbereitungsdaten und der Ankündigung der Vermessung bei den Beteiligten die örtlichen Vermessungsarbeiten aus. Bei Grenzbestimmungen wird zur Anhörung der Beteiligten ein Grenztermin durchgeführt und die Eigentümer können sich zum Grenzverlauf äußern. Im Ergebnis werden die Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsfrist bekannt gegeben. Nach dem Grenztermin werden in der Regel die Grenzen in ihren Grenzpunkten abgemarkt. Der ÖbVI erstellt einen Kostenbescheid für die örtliche Katastervermessung gemäß der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) und übergibt die Ergebnisse der Katastervermessung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters an das Vermessungsamt.

Das Vermessungsamt

  • führt nach der Eignungsentscheidung das Liegenschaftskataster fort und
  • erstellt schriftliche Bekanntgaben / Mitteilungsschreiben über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters an
    • den ÖbVI,
    • die Beteiligten sowie
    • das zuständige Grundbuchamt.

Bei größeren Messgebieten erfolgt die Bekanntgabe gegebenenfalls durch Offenlegung.

Das Grundbuchamt benötigt im Falle eines Eigentumswechsels die entsprechenden Unterlagen vom Notar, um den neuen Eigentümer in Abteilung 1 des Grundbuchblattes des betroffenen Grundstücks eintragen zu können. Die aktuellen Eigentümerangaben werden dem Vermessungsamt durch das Grundbuchamt im Datenaustausch übermittelt und im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt.

Katasterführung

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