Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung nach § 79 Abs. 1 SGB VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür zuständig, dass die Qualität der Förderung von Kindern in allen Kindertageseinrichtungen sichergestellt und weiterentwickelt wird. Dazu bietet das Jugendamt den Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Fachberatung an, sofern dies nicht anerkannte freie Träger gewährleisten.
Aufgaben der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen:
- Beratung im Rahmen der gemeinsamen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in unterschiedlichen Lebenslagen
- Beratung zur Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung der Einrichtungskonzeption sowie bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung
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Allgemeine Beratung zu den Aufgaben der Einrichtungen im Rahmen ihrer Mitverantwortung zum Schutz von Kindern
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Beratung kommunaler und freier Träger von Kindertageseinrichtungen
- Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für LeiterInnen und ErzieherInnen
- Konfliktberatung und Moderation
- Beratung zur Personal-, Team- und Organisationsentwicklung
- fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen in verschiedenen Modellprojekten
- Beratung zur Gestaltung der Kindertageseinrichtung und der Freispielfläche insbesondere bei Neu- und Umbauten
- Aufbau von Kooperationen mit anderen Institutionen
- Fachliche Stellungnahmen (z.B. bei Anfragen aus der Politik oder bei geplanten Gesetzesänderungen)
- Jährliche Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten und Tagespflegestellen unter Einbeziehung der Kommunen des Landkreises, vor allem in Hinblick auf qualitative Aspekte, wie Öffnungszeiten von Einrichtungen, Fachkräftegebot, Vielfältigkeit der pädagogischen Konzepte usw.
- Mitwirkung bei der Betriebserlaubniserteilung
- Information und Beratung zu gesetzlichen Vorgaben und Förderrichtlinien
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Initiieren und Leiten von zielgruppen- und themenorientierten Arbeitskreisen
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Information und Beratung zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Erkenntnissen wie z.B. aus Modellprojekten
- Prüfung der Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Prozentsatzes für die Erhebung von Teilnahmebeiträgen/ Gebühren für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - personelle Zuständigkeiten der Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Frau Große 03501 515-2068 für die Kommunen:
Dorfhain, Rabenau, Kreischa, Klingenberg, Hartmannsdorf-Reichenau, Dippoldiswalde, Müglitztal, Glashütte, Hermsdorf/Erzgebirge, Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Frau Beßer 03501 515-2178 für die Kommunen:
Wilsdruff, Tharandt, Dohna, Heidenau, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Pirna, Lohmen, Dohma, Stadt Wehlen, Kurort Rathen, Struppen, Königstein, Rathmannsdorf, Gohrisch, Bad Schandau, Rosenthal-Bielatal, Reinhardtsdorf-Schöna
Frau Pulwer 03501 515-2188 für die Kommunen:
Freital, Bannewitz, Stolpen, Neustadt in Sachsen, Hohnstein, Sebnitz