Kindertageseinrichtungen

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

„Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist ein Unterstützungsinstrument für die sozialpädagogische Praxis, das die Entwicklung der fachlichen Qualität der Kindertageseinrichtungen sichert. In Beratungen werden mit den Beteiligten träger- und einrichtungsbezogene Anliegen geklärt und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt.“ (Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zur Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 01.03.2012)

Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung nach § 79 Abs. 1 SGB VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür zuständig, dass die Qualität der Förderung von Kindern in allen Kindertageseinrichtungen sichergestellt und weiterentwickelt wird. Dazu bietet das Jugendamt den Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Fachberatung an, sofern dies nicht anerkannte freie Träger gewährleisten.

Aufgaben der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen:
  • Beratung im Rahmen der gemeinsamen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in unterschiedlichen Lebenslagen
  • Beratung zur Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung der Einrichtungskonzeption sowie bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Allgemeine Beratung zu den Aufgaben der Einrichtungen im Rahmen ihrer Mitverantwortung zum Schutz von Kindern
  • Beratung kommunaler und freier Träger von Kindertageseinrichtungen
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für LeiterInnen und ErzieherInnen
  • Konfliktberatung und Moderation
  • Beratung zur Personal-, Team- und Organisationsentwicklung
  • fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen in verschiedenen Modellprojekten
  • Beratung zur Gestaltung der Kindertageseinrichtung und der Freispielfläche insbesondere bei Neu- und Umbauten
  • Aufbau von Kooperationen mit anderen Institutionen
  • Fachliche Stellungnahmen (z.B. bei Anfragen aus der Politik oder bei geplanten Gesetzesänderungen)
  • Jährliche Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten und Tagespflegestellen unter Einbeziehung der Kommunen des Landkreises, vor allem in Hinblick auf qualitative Aspekte, wie Öffnungszeiten von Einrichtungen, Fachkräftegebot, Vielfältigkeit der pädagogischen Konzepte usw.
  • Mitwirkung bei der Betriebserlaubniserteilung
  • Information und Beratung zu gesetzlichen Vorgaben und Förderrichtlinien
  • Initiieren und Leiten von zielgruppen- und themenorientierten Arbeitskreisen
  • Information und Beratung zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Erkenntnissen wie z.B. aus Modellprojekten
  • Prüfung der Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Prozentsatzes für die Erhebung von Teilnahmebeiträgen/ Gebühren für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Zuständigkeiten der Fachberatung Kindertagesstätten
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - personelle Zuständigkeiten der Fachberatung Kindertagesstätten

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - personelle Zuständigkeiten der Fachberatung Kindertageseinrichtungen

Frau Große 03501 515-2068 für die Kommunen:
Dorfhain, Rabenau, Kreischa, Klingenberg, Hartmannsdorf-Reichenau, Dippoldiswalde, Müglitztal, Glashütte, Hermsdorf/Erzgebirge, Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal

Frau Beßer 03501 515-2178 für die Kommunen:
Wilsdruff, Tharandt, Dohna, Heidenau, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Pirna, Lohmen, Dohma, Stadt Wehlen, Kurort Rathen, Struppen, Königstein, Rathmannsdorf, Gohrisch, Bad Schandau, Rosenthal-Bielatal, Reinhardtsdorf-Schöna

Frau Pulwer 03501 515-2188 für die Kommunen:
Freital, Bannewitz, Stolpen, Neustadt in Sachsen, Hohnstein, Sebnitz

Linda Pulwer

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail

Manuela Beßer

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail

Katrin Große

01705 Freital, Dresdner Straße 107

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail