Personenstandsunterlagen

Allgemeines

Für die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten, aber auch für Familien- bzw. Ahnenforschung, sind die Unterlagen der Standesämter ab 1876 eine wichtige Quelle. Da viele Gemeinden im Landkreis kein eigenes Archiv betreiben, hat der Archivverbund in seiner Rolle als Kreisarchiv die Unterlagen mancher kreisangehöriger Standesämter übernommen.

Die Unterlagen gliedern sich für jedes Standesamt üblicherweise in vier Gruppen:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbebücher. Drei chronologisch und getrennt von einander geführte Registerbandserien. Sie enthalten jeweils die formalisierten Einträge für eins der drei Lebensereignisse im Standesamtsbezirk. Die Bände umfassen idR. je ein Jahr, bei größeren Standesämtern auch nur halbe Jahre, bei kleineren mehrere Jahre. Um hier eine Person bzw. ein Ereignis zu finden, benötigt man das Datum oder die Registernummer.
  • Alphabethische Namensverzeichnisse zu den Registerbüchern. Zeitgenössische Hilfsmittel, die das Auffinden von Personen und Ereignissen in den Registerbüchern auch ohne genaue Kenntnis von Datum oder Registernummer ermöglichen. Umfassen mehrere Jahre, z.T. Jahrzehnte, aber immer nur einen Standesamtsbezirk. Für die Standesämter Pirna, Copitz, Graupa, Großcotta, Liebethal und Zuschendorf sind die Namensverzeichnisse online frei verfügbar.
  • Geburts-, Heirats- und Sterbesammelakten. Drei parallel zu den Registerserien geführte Aktenserien. Sie beinhalten den Schriftwechsel, der im Zusammenhang mit der Erstellung des Eintrags im entsprechenden Registerbuch anfiel. Nicht zu allen Registerbüchern sind die Sammelakten überliefert.
  • Sonstige Unterlagen. Darunter fallen Namensänderungen, Kirchenaustritte, Adoptionen und Anerkennung von Kindern.

Diese Unterlagen werden von den Standesämtern gemäß den Fristen des Personenstandsgesetzes (Geburten nach 110 Jahren, Heiraten nach 80 Jahren, Tode nach 30 Jahren) an die Kommunalarchive abgegeben.

Standesamtsunterlagen fallen unter personenbezogene archivische Schutzfristen, dh. sie sind erst 10 Jahre nach dem Tod, hilfsweise 100 Jahre nach der Geburt, oder, wenn weder das eine noch das andere ermittelbar ist, 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen ohne weiteres zur Einsicht durch Archivbenutzer freigegeben. Insbesondere die Ehebücher unterliegen durch die darin verzeichneten Kinder oft langen Schutzfristen und sind dadurch auch im Archiv nicht frei einsehbar.

Sofern die Unterlagen noch nicht insgesamt frei von allen archivischen Schutzfristen sind, können sie nur über konkrete schriftliche Anfragen zu einer bestimmten Person genutzt werden. Solche Anfragen sind gebührenpflichtig.

Für die Bearbeitung einer solchen Anfrage benötigen wir:

  • Name und Vorname(n) der gesuchten Person. Hatte sie mehrere Vornamen, sollte der Rufname (sofern bekannt) gekennzeichnet werden.
  • Datum und / oder Registernummer der Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunde, hilfsweise auch zeitliche Eingrenzungen der Ereignisse. Ist das genaue Datum bzw. die Nummer nicht bekannt, kann eine Suche immer noch über die alphabetischen Namensverzeichnisse der Register erfolgen. Dies ist allerdings langwierig und zieht entsprechende Gebühren nach sich.
  • Ort der Geburt / der Heirat / des Todes.
    • Standesämter arbeiten nach räumlicher Zuständigkeit für den Ort eines Ereignisses. Wohnt z.B. jemand sein Leben lang in Pirna, verstirbt aber bei einem Verkehrsunfall in Dresden, ist sein Tod beim Standesamt Dresden registriert.
    • Tode von Soldaten in den Weltkriegen wurden idR. im Standesamt des letzten zivilen Wohnorts registriert. Allerdings oft erst nach Wochen, Monaten oder Jahren.
    • Ist ein Todesort nicht ermittelbar, gibt der Ort der Auffindung der Leiche den Ausschlag über das zuständige Standesamt.
    • Heiraten erfolgten oft am bisherigen Wohnort der Braut.
    • Orte wechselten gelegentlich die Standesamtszugehörigkeit bzw. hatten zu bestimmten Zeiten eigene Standesämter.
    • Standesamtsunterlagen aus ehemaligen Gebieten Deutschlands werden (sofern noch vorhanden) vom Standesamt Berlin I ("Ersatzstandesamt") verwaltet. Das betrifft u.a. die ehemaligen deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie.
    • Ohne genaue Ortsangabe ist eine Suche mitunter langwierig und teuer, da sie sich über mehrere Standesamtsbestände erstrecken kann.
  • Ihre Rechnungsanschrift und eine formlose Einverständniserklärung zur Kostenübernahme.
  • Angaben zu Kopien.
    • Art (analog schwarz/weiße bzw. farbige Kopie oder digital als Scan).
    • Bis in die 1930er Jahre hinein, in Einzelfällen sogar bis nach 1945, haben die Unterlagen Folioformat. Analoge Kopien davon werden als A3-Kopien abgerechnet. 
    • Grundsätzlich muss bei Kopien aus den Registerbüchern wegen der engen Bindung mit Informationsverlust im Buchfalz gerechnet werden.
  • Aussage, ob die Kopien beglaubigt werden sollen (idR. wichtig für eine Vorlage bei Gericht).
  • Eine Telefonnummer für Rückfragen.

Je nach Umfang der Anfrage und den bereits vorhandenen Informationen können die Gebühren schwanken. Grundsätzlich berechnen wir 25,00 € pro angefangene Arbeitshalbstunde für die Beantwortung von schriftlichen Anfragen, 0,70 € pro schwarz/weiße A4-Kopie bzw. 1,00 € pro schwarz/weiße A3-Kopie und 2,90 € pro angefangene 5 Arbeitsminuten für Beglaubigungen.

 

Standesamt Pirna (und darin aufgegangene Standesämter)

1876 als Standesamt "Pirna-Stadt" eingerichtet. 1895 mit dem Standesamt "Pirna-Land" zum Standesamt Pirna vereinigt. Seit der Eingemeindung von Copitz 1923 bis zur Aufhebung des Standesamts Pirna II (ehemals StA Copitz) 1935 auch als Standesamt "Pirna I".

Zuständigkeit:
Bahra 1985 - 1994 (davor StA Langenhennersdorf, danach StA Berggießhübel).-
Birkwitz ab 1964 (davor StA Graupa).-
Borna 1986 - 1994 (davor StA Friedrichswalde-Ottendorf, danach StA Berggießhübel).-
Copitz ab 01.04.1935 (davor StA Pirna II).-
Cotta ab 2000 (davor StA Bad Gottleuba-Berggießhübel).-
Cunnersdorf ab 01.04.1895 (davor StA Pirna-Land).-
Dohma 1986 - 1994 (davor StA Friedrichswalde-Ottendorf, danach StA Berggießhübel), wieder ab 2000.-
Ebenheit ab 01.04.1895 (davor StA Pirna-Land).-
Friedrichswalde 1986 - 1994 (davor StA Friedrichswalde-Ottendorf, danach StA Berggießhübel).-
Gersdorf bis 1994 (dann StA Berggießhübel).-
Goes ab 01.04.1895 (davor StA Pirna-Land).-
Graupa ab 1964 (davor StA Graupa).-
Hinterjessen ab 1923 (davor StA Liebethal).-
Krietzschwitz ab 01.04.1895 (davor StA Pirna-Land).-
Langenhennersdorf 1985 - 1994 (davor StA Langenhennersdorf, danach StA Berggießhübel).-
Liebethal ab 1971 (davor StA  Liebethal).-
Mockethal ab 1950 (davor StA Lohmen).-
Neundorf ab 1924 (davor StA Cotta).-
Niedervogelgesang (Obervogelgesang = StA Struppen) ab 01.04.1895 (davor StA Pirna-Land).-
Ottendorf 1986 - 1994 (davor StA Friedrichswalde-Ottendorf, danach StA Berggießhübel).-
Pirna ab 1876.-
Posta ab 01.04.1935 (davor StA Pirna II).-
Pratzschwitz ab 01.04.1935 (davor StA Pirna II).-
Rottwerndorf ab 01.04.1895 (davor StA Pirna-Land).-
Wünschendorf 1971-1993 (davor StA Liebethal, danach StA Dürrröhrsdorf-Dittersbach).-
Zehista 01.04.1895-1907 (davor StA Pirna-Land, danach StA Zuschendorf), wieder ab 1923.-
Zuschendorf ab 1923 (davor StA Zuschendorf).

Namensverzeichnisse zum Heiratsregister StA Pirna

Eingerichtet 1876. Nach der Eingemeindung von Copitz nach Pirna 1923 ab 01.01.1924 bis zum 31.03.1935 als "Standesamt Pirna II" weitergeführt. Zum 01.04.1935 aufgehoben und vollständig in das Standesamt Pirna (I) integriert.

Zuständigkeit:
Copitz ab 1876.-
Posta ab 1876.-
Pratzschwitz ab 1876.

1876 eingerichtet. Bis 31.12.1904 als Standesamt Groß-Cotta, danach bis 31.07.1950 Standesamt Großcotta und danach Standesamt Cotta. 1974 aufgelöst und zum Standesamt Berggießhübel bis 31.12.1999. Ab 01.01.2000 mit der Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft von Dohma mit Pirna beim Standesamt Pirna.

Zuständigkeit:
Cotta.-
Neundorf bis 1923 (danach StA Pirna).

Gemeinsame Namensverzeichnisse zu allen Registern StA (Groß)Cotta

Namensverzeichnisse zum Geburtsregister StA (Groß)Cotta

Eingerichtet 1876. Bis 30.09.1933 als Standesamt Neugraupa, danach Standesamt Graupa. 1964 aufgehoben und zum Standesamt Pirna.

Zuständigkeit:
Birkwitz ab 1928 (vorher StA Dohna).-
Graupa (inklusive Großgraupa, Kleingraupa, Neugraupa).-
Vorderjessen ab 1924 (vorher StA Liebethal).

1876 eingerichtet. 1971 mit der Eingemeindung nach Pirna zum Standesamt Pirna.

Zuständigkeit:
Bonnewitz.-
Liebethal.-
Mühlsdorf bis 1950 (danach StA Lohmen).-
Hinterjessen bis 1923 (danach StA Pirna).-
Vorderjessen bis 1924 (danach StA Graupa).-
Wünschendorf ab 1953 (davor StA Eschdorf. Eschdorf gehört heute zu Dresden).

Namensverzeichnisse zum Geburtsregister StA Liebethal

Namensverzeichnisse zum Heiratsregister StA Liebethal

1876 eingerichtet. Zum 01.04.1895 mit dem Standesamt "Pirna-Stadt" zum Standesamt Pirna vereinigt. Dienstsitz war Pirna.

Zuständigkeit:
Cunnersdorf.-
Ebenheit.-
Goes.-
Niedervogelgesang.-
Krietzschwitz.-
Rottwerndorf.-
Zehista.

1940 und 1941 wurden von den Nationalsozialisten im Rahmen der „Aktion T4“ in der Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein rund 13720 vorwiegend psychisch kranke und geistig behinderte Menschen umgebracht. Damit einher gehend wurde das kurzlebige Standesamt (Pirna-)Sonnenstein eingerichtet.

Das Standesamt Sonnenstein ging keiner standesamtlichen Tätigkeit im herkömmlichen Sinne nach sondern war Teil der Tötungsanstalt. Seine Aufgabe war, deren Arbeit zu verschleiern und die Vergasung der Opfer nach Außen als natürliche Tode darzustellen. Entsprechend versandte es zwar an die Hinterbliebenen Sterbeurkunden und benachrichtigte andere, reguläre Standesämter zwecks Beischreibung der Todesfälle in den Geburts- und Heiratseinträgen der Umgebrachten. Die dabei gemachten Angaben wie Todesursache, genauer Zeitpunkt, Registernummer und Name des Standesbeamten waren jedoch fingiert. Sogar der Name des Standesamtes ist nicht belastbar, da auf dem Sonnenstein getötete Personen oft Bescheinigungen der anderen Sonderstandesämter bzw. Tötungsanstalten Bernburg II, Brandenburg II, Grafeneck, Hadamar-Mönchberg oder Hartheim erhielten. Umgekehrt können auch die Opfer dieser Tötungsanstalten Bescheinigungen des Standesamtes Sonnenstein erhalten haben. Dies wurde durch die Nutzung falscher Briefköpfe und Aktenversendungen zwischen den Tötungsanstalten erreicht.

Die Unterlagen des Standesamtes Sonnenstein, darunter die Sterbebücher, wurden spätestens kurz vor Kriegsende 1945 vernichtet. Entsprechend ist es leider heute unmöglich von Personen die in der Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein verstarben eine reguläre Sterbefallanzeige zu erhalten. Weder das heutige Standesamt Pirna noch der Archivverbund des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge können eine solche ausstellen.

Es existieren lediglich noch auf Grundlage von Mitteilungen des Sonderstandesamts erstellte Vermerke in den Geburts- und Heiratsregistereinträgen der Opfer bei anderen Standesämtern sowie die vom Standesamt Sonnenstein an die Hinterbliebenen versandten Sterbeurkunden. Über den Fakt der Tötung durch das Anstaltspersonal hinaus kann ihnen jedoch keine Beweiskraft zukommen, da in ihnen gezielt falsche Angaben gemacht wurden.

Eine Möglichkeit weitere Informationen über die in der Tötungsanstalt umgebrachten Menschen zu erhalten ist eine Anfrage bei der heutigen Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein. Diese pflegt u.a. eine Datenbank mit den Namen und ggfs. weiterführenden Informationen zu bekannten Opfern des Sonnensteins. Eine Sterbeanzeige auf Basis eines standesamtlichen Sterberegisters ist aber auch dort nicht zu erhalten.

1876 eingerichtet. 1923 mit der Eingemeindung nach Pirna zum Standesamt Pirna.

Zuständigkeit:
Lindigt ab 1876.-
Oberlindigt ab 1876.-
Zehista 1907-1923 (1876-31.04.1895 StA Pirna-Land, 01.05.1895-1907 StA Pirna).-
Zuschendorf ab 1876.

Namensverzeichnisse zum Heiratsregister StA Zuschendorf

Namensverzeichnisse zum Sterberegister StA Zuschendorf

  • heutiges Standesamt Pirna Bitte erfragen Sie Sterberegister jünger als 30 Jahre, Heiratsregister jünger als 80 Jahre oder Geburtsregister jünger als 110 Jahre direkt beim Standesamt