Seit Jahrhunderten werden die gesundheitsfördernden Kräfte von Natur, Wasser und Wärme, Moor und Mineralien, Licht und Luft zur Stärkung des Organismus, zur Linderung von Beschwerden und zur Verbesserung des Wohlbefindens eingesetzt. Diese Tradition ist bis heute Verpflichtung. Zahlreiche Kur- und Erholungsorte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben vielseitige Angebote für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden entwickelt.
Das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus veröffentlicht regelmäßig im Sächsischen Amtsblatt, welche Gemeinden bzw. Gemeindeteile als Kur- oder Erholungsort prädikatisiert sind.
Staatlich anerkannte Kurorte
- Altenberg, Stadt - Altenberg - Luftkurort
- Bad Schandau, Stadt - Bad Schandau, Krippen, Ostrau - Kneippkurort
- Kurort Rathen - Luftkurort
- Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bad Gottleuba - Moorheilbad; Berggießhübel Kneippkurort
Staatlich anerkannte Erholungsorte
- Altenberg, Stadt - Geising, Kurort Oberbärenburg, Schellerhau, Zinnwald-Georgenfeld
- Dippoldiswalde, Stadt - Malter, Paulsdorf, Seifersdorf
- Hohnstein, Stadt - Cunnersdorf, Ehrenberg, Goßdorf, Hohburkersdorf, Hohnstein, Kohlmühle, Lohsdorf, Rathewalde, Ulbersdorf, Waitzdorf, Zeschnig
- Reinhardtsdorf-Schöna - Kleingießhübel, Reinhardtsdorf, Schöna
- Sebnitz, Stadt - Altendorf, Hinterhermsdorf, Lichtenhain, Mittelndorf, Ottendorf, Saupsdorf, Sebnitz
- Tharandt, Stadt - Fördergersdorf, Grillenburg, Kurort Hartha, Pohrsdorf, Spechtshausen
Rechtsgrundlagen und Anträge auf Prädikatisierung
Um den Titel "Staatlich anerkannter Kur- oder Erholungsort" führen zu können, müssen die Gemeinden bzw. Gemeindeteile besondere Anforderungen erfüllen. So müssen Kurorte bspw. natürliche Heilmittel des Bodens, ein besonderes Klima oder die fünf Heilfaktoren des Naturheilverfahrens nach Kneipp durch zweckentsprechende Einrichtungen vorweisen können.
Erholungsorte müssen u. a. über besondere landschaftliche Gegebenheiten und die für eine Erholung und Freizeitgestaltung erforderliche touristische Infrastruktur verfügen.
Geregelt ist dies im Sächsischen Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kurortegesetz - SächsKurG).
Nach Einholung aller Stellungnahmen und Anhörung des Landesbeirates für Kur- und Erholungsorte entscheidet das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Anerkennung. Mit der Prädikatisierung wird ein Qualitätsmaßstab gesetzt, der sich positiv auf das Image und die Vermarktung der Region auswirkt.